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PKW Pfändung aufgrund von Schulden bei Expio Finanz Limited

Themenstarteram 5. Oktober 2017 um 13:25

Hallo Liebe Nutzer,

mir ist folgendes passiert:

wegen Schulden bei der Firma Expio Finanz Limited musste ich beim meinen Gerichtsvollzier eine Vermögensauskunft abgegeben. Zu diesem Zeitpunkt habe ich von meinem Großvater seinen Oldtimer geerbt, weil er vorerstorben ist. Sonst besitze ich nur einen alten Ford Fiesta der an sich nichts wert ist. Nun erhalten ich vom Gerichtsvollzieher die Aufforderung zu erklären ob ich den alle meine Vermögenswerte korrekt angegeben habe, weil der Oldtimer nicht mit aufgeführt ist.

Daher meine Frage: woher hat der Gerichtsvollzier überhaupt diese Information? (ich besitzte diesen ja erst seit kurzem)

Darf die Zulassungsstelle oder die Versicherung solche Daten an den Gerichtsvollzieher weitergeben?

Wenn jemand Erfahrungswerte in dem Bereich hat, wäre ich für eine Antwort sehr sehr dankbar.

Herzliche Grüße

Peter

Beste Antwort im Thema

Nimm doch einfach an, dass der Gläubiger von deiner Erbschaft erfahren hat.

Übrigens finde ich es schlimm, wenn der Datenschutz den Täter und nicht das Opfer schützt.

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Ja, der GV kriegt Auskunft. Ist gesetzlich so geregelt. Ob der Fiesta nichts wert ist, beurteilt der Gerichtsvollzieher, nicht du.

Themenstarteram 5. Oktober 2017 um 13:29

Greift da nicht der Datenschutz? Eine Versicherung darf doch meine Daten nicht weitergeben...oder die Zulassungstelle...

Es ist doch völlig egal, wie der GV davon erfahren hat, du hast dein Vermögen zur Begleichung der Schuld einzusetzen.

Themenstarteram 5. Oktober 2017 um 13:34

Wofür haben wir denn diesen Datenschutz wenn jeder meine Daten einfach so weitergeben kann?!

Nimm doch einfach an, dass der Gläubiger von deiner Erbschaft erfahren hat.

Übrigens finde ich es schlimm, wenn der Datenschutz den Täter und nicht das Opfer schützt.

Das ist gesetzlich geregelt und zugelassen, dass der GV nachforschen kann, ob der Schuldner Halter eines Fahrzeug ist. Nix mit Daten (=Schuldnerschutz).

Themenstarteram 5. Oktober 2017 um 13:46

Danke PeterBH, ich wusste nicht dass die Befugnisse des Gerichtsvollziehers soweit reichen.

Man lernt nie aus. Datenschutz greift da überhaupt nicht. Schon eine sehr gewagte Auffassung und erst der Versuch, Vermögenswerte zu verschweigen.

am 5. Oktober 2017 um 14:18

wenn der Te ne Vermögensauskunft (früher Offenbahrungseid) gegeben hat und der Oldtimer schon besessen hat und nicht angegeben liegt hier ein Meineid vor.(Versicherung an Eides statt)

Wird zwingend mit Gefängnis geahndet,nur mal so nebenbei.

B 19

am 5. Oktober 2017 um 14:42

Zitat:

Wird zwingend mit Gefängnis geahndet,nur mal so nebenbei.

§ 156 StGB

"Falsche Versicherung an Eides Statt.... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".

Schade, dass das gestrichen wurde. Und das erfährt man hier so einfach nebenbei. Dank an den Volljuristen Bopp!

Da muss ich in Zukunft ja richtig aufpassen.

am 5. Oktober 2017 um 14:45

Lieber Herr "peterm711"

stellen Sie Sich doch bitte einmal vor:

Herr "X" schuldet Ihnen Geld, erklärt er sei mittellos und könne Ihnen die Schulden deshalb nicht zurück bezahlen.

Kann passieren, kein Problem, Pech gehabt.

Dann sehen Sie den besagten Herrn "X" aber, wie er "völlig mittellos", mit einem (wertvollen) Oldtimer durch die Gegend braust...... Was tun Sie dann?

Na ist der Groschen gefallen?

Hast den etwa auf dich angemeldet??

Klar hat er das - und er hat voll auf "Datenschutz" gesetzt...:D

(Eigentlich freut mich so was immer ein bisschen)

Das wäre natürlich absolute Dummheit;):(

 

Es gibt auch Dinge im Leben wo man solche Aktionen bzw. Reaktionen nachvollziehen kann.

Wenn ich da so an meine EX denke die mich an jeder Ecke bluten lassen wollte bis zum geht nicht mehr :(

Will das aber hier nicht ausführen.

Wenn man allerdings auf Teufel komm raus auf Pump kauft und lebt dann verstehe ich da auch keinen Spass.

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