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PKW tüv kriterien

Themenstarteram 15. August 2012 um 11:49

hallo zusammen,

gibt es eigentlich im netz so eine liste mit kriterien die man bachten muss wenn man seine karre zum tüv bringen will ??? wenn ja , könnt ihr dan mal nen link rein stellen

Beste Antwort im Thema

Wenn Du nicht wegen Bagatellen den TÜV nicht bestehen willst wäre es sinnvoll vorher die Dinge zu prüfen, die man problemlos selbst prüfen kann. Z.B. das Verfallsdatum des Sanipacks und ob es überhaupt an Bord ist, ob Blinker, Stand-/Abblend-/Fern-/Rücklicht, Rückfahrscheinwerfer, Kennzeichenbeleuchtung etc. korrekt funktionieren, ob ein Warndreieck und eine Warnweste an Bord sind und ob die Reifen genügend Profil haben und keine offensichtlichen Beschädigungen aufweisen. Dazu eine Kontrolle der Frontscheibe (d.h. sind Steinschläge oder Risse im Sichtbereich ?). Dazu bei älteren Autos eine Sichtkontrolle der Karosse auf Rost soweit man dies machen kann o.ä.

Und beim Fahren, ob man den (erst einmal subjektiven) Eindruck gewinnt, daß die weiteren technischen Einrichtungen des Fahrzeugs korrekt arbeiten (z.B. Bremsen, Lenkung), ob der Wagen extrem Öl verliert, ob es Geräusche von den Radlagern gibt o.ä.

Der Rest ergibt sich dann beim TÜV. Aber so kann man erst einmal ausschließen, daß man wegen offensichtlicher Dinge keine Plakette bekommt.

Wenn man der Werkstatt bedingungslos vertraut kann man dort auch eine TÜV-Vorprüfung machen lassen. Das kann durchaus hilfreich sein. Aber das gilt nur bei einer wirklich vertrauensvollen und ehrlichen Werkstatt.

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Wenn Du nicht wegen Bagatellen den TÜV nicht bestehen willst wäre es sinnvoll vorher die Dinge zu prüfen, die man problemlos selbst prüfen kann. Z.B. das Verfallsdatum des Sanipacks und ob es überhaupt an Bord ist, ob Blinker, Stand-/Abblend-/Fern-/Rücklicht, Rückfahrscheinwerfer, Kennzeichenbeleuchtung etc. korrekt funktionieren, ob ein Warndreieck und eine Warnweste an Bord sind und ob die Reifen genügend Profil haben und keine offensichtlichen Beschädigungen aufweisen. Dazu eine Kontrolle der Frontscheibe (d.h. sind Steinschläge oder Risse im Sichtbereich ?). Dazu bei älteren Autos eine Sichtkontrolle der Karosse auf Rost soweit man dies machen kann o.ä.

Und beim Fahren, ob man den (erst einmal subjektiven) Eindruck gewinnt, daß die weiteren technischen Einrichtungen des Fahrzeugs korrekt arbeiten (z.B. Bremsen, Lenkung), ob der Wagen extrem Öl verliert, ob es Geräusche von den Radlagern gibt o.ä.

Der Rest ergibt sich dann beim TÜV. Aber so kann man erst einmal ausschließen, daß man wegen offensichtlicher Dinge keine Plakette bekommt.

Wenn man der Werkstatt bedingungslos vertraut kann man dort auch eine TÜV-Vorprüfung machen lassen. Das kann durchaus hilfreich sein. Aber das gilt nur bei einer wirklich vertrauensvollen und ehrlichen Werkstatt.

Themenstarteram 15. August 2012 um 12:09

OK danke ,

du hast mir ziemlich weier geholfen.

Vielleicht wirst Du hier fündig ?

http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

https://www.google.de/search?...

3. Aufzählung

Hier findest Du vielleicht auch etwas

 

Gruß Rolf

Warnweste muß nur an Bord sein wenn es die Berufsgenossenschaft fordert, Privatleute müssen keine Weste dabei haben.

Das es sinnvoll ist Eine zu haben ist was Anderes, aber sie ist halt in Deutschland nicht vorgeschrieben.

Ebenso ist das Verfallsdatum des Verbandkastens irrelevant, muß Privatleute nicht interessieren. Das man darauf achten sollte ist wieder was Anderes.

 

Aber wenn man einmal rund ums Auto geht und Beleuchtung usw prüft sollte zumindest wegen solchen Lapalien nichts passieren.

Ansonsten darüber nachdenken ob die Bremsen, auch die Handbremse gleichmässig ziehen und der Handbremshebel nicht Senkrecht steht bis die Bremse greift.

 

Wenn man dazu keinen Bock hat, der Tüv gibt eine Liste mit nötigen Arbeiten mit.:D

 

Ach ja, im Extremfall gibt es nicht nur keinen neuen Stempel sondern die Kiste wird stillgelegt und verlässt den Tüv nur noch auf einem Hänger oder Abschleppwagen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Warnweste muß nur an Bord sein wenn es die Berufsgenossenschaft fordert, Privatleute müssen keine Weste dabei haben.

Das es sinnvoll ist Eine zu haben ist was Anderes, aber sie ist halt in Deutschland nicht vorgeschrieben.

Ebenso ist das Verfallsdatum des Verbandkastens irrelevant, muß Privatleute nicht interessieren. Das man darauf achten sollte ist wieder was Anderes.

Nicht ganz. Ist der Saniinhalt verfallen gilt das zumindestens bei unserem TÜV als Mangel und demzufolge gibts keine Plakette.

Es gibt auch Polizisten die glauben das man dafür einen strafzettel verpassen kann, wenn dann die Frage auftaucht auf welcher Grundlage ist die Sache in der Regel vom Tisch.

Beim nächsten mal den Heini vom Tüv mal nach der gesetzlichen Grundlage fragen, an die ist auch er gebunden. 

 

Nachtrag, habe etwas gestöbert und gefunden. Hier in diesem Forum hatten sie auch das Problem mit der Haltbarkeit und HerrDrLehmann hat dazu was geschrieben, mit §

www.gutefrage.net/.../muss-der-verbandskasten-im-auto-getauscht-werden

 

ich zitier mal den Herren

 

Zitat:

Nein muss er nicht !In der StVZO §35 h ist nachzulesen das lediglich ein Verbandkasten der DIN 13164 mitzuführen ist. Diese DIN regelt damit den Umfang des Erste Hilfe Materials.Für Haltbarkeit der Verbandstoffe( Medizinprodukte) gibt es das MedizinprodukteGesetz (MPG) und die Medizinprodukte Betreiber Verordnung (MPBetrV). Diese regeln den Umgang mit den Medizinprodukten , deren Wartung anwendung und welche Vorraussetzungen man erfüllen muss um mit dem jeweiligen Produkt arbeiten zu dürfen bzw anwenduen zu dürfen. In der MPBetrV §1 Abs 1 und 2 ist nachzulesen das, die Anwendung im nicht gewerblichen oder wirtschaftlichen Bereich davon ausgenommen ist. Bedeudet also es gilt nicht für Privatpersonen. Somit darf in einem Fahrzeug das privat genutzt wird der Verbandkasten abgelaufen sein. Im Firmenwagen hingegen darf das Verfalldatum nicht überschritten sein.Aus diesem Grunde heraus ist es übrigens auch dem Ersthelfer gestattet öffentliche Defibrilatoren (AED's) zu benutzen ohne das er speziell auf diese eingewiesen wurden ist. weitere Anmerkung: Normaler weise ist sterilisiertes Verbandmaterial mindestens 20 Jahre haltbar und nicht wie bei den PKW Verbandkasten aufgedruckt nur 2-5 JAhre. Außerdem ist die wahrscheinlichkeit das es einem Ersthelfer gelingt wirklich steril zu arbeiten gleich 0 und auch überhaupt nicht notwendig.

.

Also muß das Verfallsdatum nur im gewerblichen Bereich beachtet werden.

TÜv-Kriterien??

kleine AUswahl:

Beleuchtung (Scheinwerfergläser, Reflektoren, Birnen ok)

Tankdeckel vorhanden, Haltebändchen unbeschädigt

Rost (wenn äußerlich sichtbar, genauere Kontrolle, ansonsten tragende Teile wie Schweller, Unterboden, Federbeindom)

Achswellenmanschetten

Bremsschläuche (Scheuerstellen, rissig wg. Alterung)

Bremsenzug (gleichmäßiges Bremsen Handbremse, Fußbremse)

Achsgelenke (Traggelenke)

Zustand Stoßdämpfer (Öl am Federbein deutet auf defekten Dämpfer hin, gefährlich!!)

Kontrollleuchten im Armaturenbrett ok (beim Zündungeinschalten muß ABS, Airbag und andere Leuchten funktionieren)

Wie sieht es im Motorraum aus?? Ölschweinerei oder alles dicht?? Gilt auch für weitere Getriebe

Was sagt das Auslesen der Elektronik (OBD-Buchse)

http://www.gtue.de/fm/305/hu-checkliste_pkw_2011-07.pdf

 

Wenn man sucht findet man tatsächlich Listen mit denen man sich auf die HU vorbereiten kann.:D

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Es gibt auch Polizisten die glauben das man dafür einen strafzettel verpassen kann, wenn dann die Frage auftaucht auf welcher Grundlage ist die Sache in der Regel vom Tisch.

Beim nächsten mal den Heini vom Tüv mal nach der gesetzlichen Grundlage fragen, an die ist auch er gebunden. 

(...)

Also muß das Verfallsdatum nur im gewerblichen Bereich beachtet werden.

Die Frage ist natürlich mit a) wieviel Überziehung man auftaucht und b) wie man da auftritt. Ich vermute mal, das min. 50 % dann so auftritt, das etwas anderes gefunden wird bzw. die Toleranz bei manchen Dingen zu ungunsten von dir ausgelegt wird.

Mir ist auch noch etwas eingefallen. Ich lasse die AU immer vor dem HU Termin machen. (Achtung! Verfällt nach 4 Wochen!) Wenn da etwas nicht stimmt, kann man es reparieren bzw. reparieren lassen. Wenn man dann sowieso inner Werke ist, kann der Meister das ganze bei der Gelegenheit auch durchsehen und ggf. auf für die HU relevante Punkte hinweisen.

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