1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. PKW Unfall und fiktiv abgerechnet

PKW Unfall und fiktiv abgerechnet

Themenstarteram 25. März 2025 um 15:13

Hallo zusammen.
Mir ist vor einem Monat jemand in den Kofferraum gefahren und der Verursacher hat auch alles zugegeben das es seine Schuld war.
Ich habe mir den Schaden fiktiv auszahlen lassen , ca. 3500 € netto . Das Geld habe ich schon .
Ich würde das Auto gerne unrepariert verkaufen, darf ich das jetzt? Ein neues Auto habe ich mir gekauft und kann ich nächste Woche abholen.
Vielen Dank für eure Hilfe und Unterstützung.
Gruß Patrick

Ähnliche Themen
10 Antworten

Du darst es unrepariert verkaufen, mußt dir aber eine "Bereicherung" anrechnen lassen, dh. einen Teil des überwiesenen Betrages wird die Versicherung voraussichtlich von Dir zurückverlangen. Angeblich gilt dazu eine 6-Monatsfrist.
https://www.autohaus.de/.../...chs-monate-weitergenutzt-werden-2779164

Themenstarteram 25. März 2025 um 16:02

Danke für deine Antwort. Ist das immer so das die Versicherung einen Teil zurück fordert?
Wie hoch kann der Betrag sein ?

Wenn ich das verlinkte Urteil richtig verstehe, gilt das nur, wenn das Fahrzeug repariert und weiter genutzt wurde, so wie es in dem verhandelten Fall war.
Der TE will das Fahrzeug aber beschädigt verkaufen. Vielleicht kann @Dellenzaehler was dazu schreiben.

TE, du kannt bei dem geschilderten Fall es so wie es ist verkaufen. Zurückgezahlt werden muss nichts.

Es wurde doch gerade geklärt, dass der TE das Fahrzeug ohne finanzielle Verluste verkaufen kann und nicht weiter nutzen muss. Das mit der Weiternutzung gilt nur bei einer Repararur des Fahrzeugs oder der Inanspruchnahme der 130%-Regelung.

Themenstarteram 25. März 2025 um 16:46

Es ist kein Totalschaden.
Man liest nur viel im Internet das man nach einer fiktiven Abrechnung und keiner Reparatur den Wagen noch 6 Monate halten muss .

Für dich ist das irrelevant.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 25. März 2025 um 17:08:42 Uhr:

Wenn ich das verlinkte Urteil richtig verstehe, gilt das nur, wenn das Fahrzeug repariert und weiter genutzt wurde, so wie es in dem verhandelten Fall war.
Der TE will das Fahrzeug aber beschädigt verkaufen. Vielleicht kann @Dellenzaehler was dazu schreiben.

Paul hat es doch schon alles richtig geschrieben. Auf das Störfeuer der Neuanmeldungen muss man nicht eingehen, man weiß doch wer das schreibt

Themenstarteram 25. März 2025 um 18:02

Danke für eure Antworten. Habt mir sehr geholfen
Gruß Patrick

Der TE wurde vom Unfallgegner geschädigt. Diesen Schaden hat die gegnerische Versicherung ersetzt. Ende der Durchsage.
Wie der TE nun mit weiter mit seinem Eigentum verfährt geht niemanden was an.
Er kann ihn unrepariert fahren (soweit er verkehrssicher ist), er kann ihn in BIllig-Manier reparieren lassen, er kann den Wagen auch repariert oder unrepariert verkaufen.
Lediglich den Unfallschaden im Kaufvertrag aufnehmen, denn der neue Besitzer kann Probleme bekommen, den Schaden komplett ersetzt zu bekommen, wenn er einen erneuten Heckschaden erleidet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen