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PKW-Verkauf mit eigenem Kennzeichen zur Überführung?

Themenstarteram 20. Juli 2010 um 19:50

Hallo Forum-Nutzer,

nun habe ich mich doch schweren Herzens entschieden mein Auto zu verkaufen. Ich werde aber der Marke BMW treu bleiben, dass steht ganz sicher fest.

Aber nun zu meiner Frage. Ich will mein BMW 318i FL mit original M-Paket in Imola Rot II privat verkaufen. Das Fahrzeug ist auch noch angemeldet.

Nun hat sich ein Interessent gemeldet und auch gefragt, ob er dann nach dem Kauf mit dem auf meinem Namen angemeldeten Fahrzeug nach hause fahren kann. Er verspricht mir ja auch, den PKW für mich abzumelden.

Trage ich bei diesem Vorgehen ein Risiko? Welche Probleme kann ich bekommen?

 

Ganz nebenbei bleibt für mich auch noch die Frage ob ihr mir irgend ein Muster-Kaufvertrag empfehlen könnt?

 

Für eure schnelle Hilfe bedanke ich mich schonmal im voraus...

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

So,nachdem hier nun 2 Seiten lang nur gestritten wurde mal was zum Thema :cool:

Im Anhang ist ein Musterkaufvertrag und da steht unter Hinweise für den Verkäufer auch das mit der Versicherungsfrage.

Wenn ich mir bei so etwas unsicher bin,dann rufe ich meine Versicherung an und kläre das ganze.Wenn man hier auf Hilfe wartet,dann wird das Auto zum Oldtimer :D

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Also ganz geheuer wäre mir sowas auch irgendwie nicht.

Aber wenn dann vermerke auf jeden Fall das Datum und (sehr wichtig) die genaue Uhrzeit der Übergabe auf dem Kaufvertrag.

Das ist doch die ganz normale Vorgehensweise.

Solange er das Auto nicht auf seinen Namen angemeldet hat, ist es auf deinen Namen angemeldet.

Soll er denn erst das Auto auf sich anmelden und dann erst das Auto abholen? Wer macht denn sowas?

Stell dir vor, du kaufst ein Auto in Bayern, und wohnst in Berlin.

Nein, wenn du auf dem Kaufvertrag das Datum und die Uhrzeit vermerkst, geht ab dem Zeitpunkt das Auto in seinen Besitz über und evtl. Schäden übernimmt dann seine zukünftige KFZ-Haftpflichtversicherung.

Würde ich nie machen sowas, wofür gibt es Kurzzeitkenneichen? In den meisten Fällen wird wohl alles gut gehen aber wenns schief geht dann richtig. Dann hast du Stress, Papierkram, Rückfragen, Anrufe etc. Würde ich mir nicht antun den Stress.

Und welchen BMW holst du dir eigentlich danach ?

Auf dem Kaufvertrag steht ja immer Passus, dass der Käufer sich verpflichtet, innerhalb von XY tagen das KFZ umzumelden, dazu gints idR solche Karte für die Versicherung, wo man genau schreibt, dass KFZ am ... um... verkauft worden ist.

Ich hab selbst die Karre mit alten Kennzeichen gekauft und umgemeldet. Probleme dabei sehe ich dann, wenn auf dem Weg Unfall passiert. Die Versicherung zahlt (müssen die ja), aber Du wirst ja auch höher eingestuft, denen ist doch Boogie wer gefahren ist :)

In dem Sinne - gut abwägen.

PS: Überführungskennzeichen kosten dem Käufer rund 70 € und sind eine ganze Woche für X-beliebiges Auto nutzbar. :)

Ich denke das kommt viel auf das Vertrauen zum Käufer an. Ich habe das auch mal gemacht allerdings von der anderen Seiten, also ich war Käufer und bin mit den Nummernschilder des vorigen Besitzers nach Haus gefahren und habe das Auto dann dort umgemeldet. War alles kein Problem und der Verkäufer hatte auch kein Problem damit. Ich persönlich würde das von Fall zu Fall abhängig machen. Bei einem Fähnchenhändler würde ich das sicher nicht tun, aber wenn da jetzt ein Vater mit seinem Sohn kommt und direkt Bar bezahlt... why not?

Vertrauen kann geheuchelt werden. :(

Entweder du fährst die Kiste, oder niemand. :mad:

Solange das Auto auf dich angemeldet ist, stehst du mit deiner Versicherung für Versäumnisse des Käufers gerade. ;)

Ich möchte nicht in der Zeitung von einer toten Familie mit Kindern lesen, die mit meinem Auto (und meinen Kennzeichen) ums leben gekommen sind. :eek:

Zitat:

Original geschrieben von chris230379

Vertrauen kann geheuchelt werden. :(

 

Entweder du fährst die Kiste, oder niemand. :mad:

 

Solange das Auto auf dich angemeldet ist, stehst du mit deiner Versicherung für Versäumnisse des Käufers gerade. ;)

 

Ich möchte nicht in der Zeitung von einer toten Familie mit Kindern lesen, die mit meinem Auto (und meinen Kennzeichen) ums leben gekommen sind. :eek:

Was soll denn der Blödsinn das ist ein schon fast dämlicher Kommentar.

 

1. sollte man beim Auto Verkauf den Käufer etwas kennenlernen und versuchen ihn einzuschätzen.

2. Kann nicht jeder auf die schnelle ein Kurzzeitkennzeichen organisieren bekanntlich haben die Ämter nur morgens auf und vllt einmal in der Woche länger also Nachmittags. Gibt ja Leute die arbeiten bis Nachmittags.

3. Kosten die Schilder nur unnötig Geld.

4. Kann man alles auf dem Kaufvertrag vermerken

5. Kann man Pfand mit dem Käufer vereinbaren bsp. Geld, oder Papiere, Führerschein der Frau oder Perso, Sozialversicherungsschein oder ähnliche Dokumente evtl auch die EC-Karte .. Wenn die Entfernung weit ist wir halt alles per Post geregelt Schilder schickt der Käufer zurück und dann schickt man seine Papiere.

6. Tragische Unfälle passieren es ist schlimm keine Frage, aber wenn mein Auto verkauft ist und jemand anderes damit fährt muss ich nicht automatisch betroffener sein als sonst. Schlimm ist es zweifelslos immer.

7. Das ich mit den Versäumnisen des Käufers gerade stehe stimmt ohnehin nicht! Siehe Kaufvertag. (Evtl. zusätzlich einen Freund oder jemand aus der Familie als Zeugen beim Verkauf dabei haben obwohl das nicht erforderlich ist!)

 

GreetZ blub

....wie atzebmw schon geschrieben hat, ist dieses Vorgehen das normalste von der Welt...

Neben Uhrzeit und Datum auf jeden Fall den Ausweis zeigen lassen und mit Nummer im Kaufvertrag (ich nehme die vom ADAC) vermerken, dann kann Dir nix passieren...

Und was mit Deinem Auto danach passiert kann Dir relativ egal sein, da zwar Dein Versicherer noch haftet, Dein SFR aber nicht mehr belastet wird. Sowohl die Abmeldung beim Finanzamt, als auch beim Versicherer kann im worst case (also, wenn der Käufer nicht ummeldet) mit dem Kaufvertrag vorgenommen werden. Das nennt man bei der Versicherung Erwerberkündigung. Auch Strafzetteln kann man mit einer Kopie des Kaufvertrages widersprechen....

Ich persönlich habe bestimmt schon zehn Autos so verkauft und durch Beachtung der obigen Regeln nie Probleme gehabt....

Ich hatte einen Kumpel, der durch eine Probefahrt zum Frührentner wurde...

Wenn bisher bei dir alles gut gelaufen ist toi toi toi, }>aber den Streß nach einem Unfall mit meiner Versicherung möchte ich mir nicht geben.

Für die, die ein Fahrzeug mit den Kennzeichen des Verkäufers überführen wollen verbuche ich das ganz gelassen unter persönliches Pech des Käufers. :cool:

Wenn Du das Auto auf Deinen Namen angemeldet übergibst:

- Führerschein & Ausweis zeigen lassen und fotografieren oder kopieren

- Wohnsitz in Deutschland ist PFLICHT (sonst wird es im Fall der Fälle komplexer)

- unbedingt Kaufvertrag machen, z.B. der vom ADAC hat meines Wissens nach einen Passus dazu drin

- Datum und Übergabe und Ausweis/Führerscheinnummer auf dem Vertrag vermerken

Es geht nicht nur um den Gefahrenübergang, die Versicherung etc. - der Käufer kann auch geblitzt werden (oder sonstigen Blödsinn anstellen). Der Brief kommt dann zu Dir...

 

Zitat:

Original geschrieben von chris230379

 

Ich hatte einen Kumpel, der durch eine Probefahrt zum Frührentner wurde...

.... den Falll musst Du aber genauer erklären...

Nochmal: Dein Versicherer haftet natürlich für die Schäden, die der Käufer verursacht, aber das tangiert Dich doch nicht, wenn Du den Nachweis erbringst, dass das Auto verkauft ist und ob es Dein Versicherer ist oder ein anderer, der für den Schaden aufkommt, ist relativ egal....

Ich habe beruflich jeden Tag mit der Thematik zu tun und wage zu behaupten, dass 80% der Privatverkäufe so abgewickelt werden. Wie verhaltet ihr Euch denn dann, wenn ihr das Auto einem (Vertrags-)Händler verkauft oder ein Leasingfahrzeug zurück gebt? Nehmt ihr dann die Nummernschilder mit und meldet das Auto selber ab (bei Leasing gar nicht möglich)???

@Paceyon: auch wenn Du geblitzt wirst, bekommst Du zwar einen Brief, den Du zusammen mit einer Kopie des KV an die Behörde schickst und das Verfahren wird eingestellt oder der Erwerber belangt wird....

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von chris230379

 

Ich hatte einen Kumpel, der durch eine Probefahrt zum Frührentner wurde...

.... den Falll musst Du aber genauer erklären...

Wie verhaltet ihr Euch denn dann, wenn ihr das Auto einem (Vertrags-)Händler verkauft oder ein Leasingfahrzeug zurück gebt? Nehmt ihr dann die Nummernschilder mit und meldet das Auto selber ab (bei Leasing gar nicht möglich)???

Derjenige wurde beim Crash aus dem Fahrzeug geschleudert, war (lt. Aussage des Arztes) "zum Glück" nicht angeschnallt. Fahranfänger > PS stark...

Wenn ich ein Leasingfahrzeug zurückgebe,geschieht das meistens bei einem Vertragshändler, der das Fahrzeug gegen Gebühr selbst abmeldet, oder wenn du gleich wieder eins mitnimmst auch ohne.

Auch dort kannst du die Karre auf den Hof stellen, die Kennzeichen mitnehmen und selbst abmelden um dir zusätzliche Gebühren zu ersparen. ;)

@Mimro: Darum ja die klare Empfehlung: (ADAC-) Kaufvertrag und reale Person dahinter, idealerweise nachgewiesen mit Ausweiskopie oder Ausweisnummer. ;-)

Ist im übrigen auch für andere -zugegeben seltene- Fälle gut, den Käufer nennen zu können - wird z.B. das Auto geschlachtet und dann wild entsorgt. Auch dort ist der Nachweis unbedingt nötig, um sich selber zu entlasten...

Klare Empfehlung: nicht ohne Kaufvertrag, klare Identifizierung und Festhalten der genauen Übergabe! :-)

 

am 21. Juli 2010 um 7:36

also wir haben letzt auch unser auto verkauft mit kennzeichen..war garkein problem..hierzu haben wir noch zusätzlich zum kaufvertrag eine Veräußerungsanzeige für die Zulassungsstelle ausgefüllt und und dort abgegeben...somit ist man auf der sicheren seite..wurde uns zumindest so mitgeteilt!!!

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