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PÖL = Steuerhinterziehung???

Themenstarteram 2. Juni 2007 um 10:20

Hallo Allerseits... Da das Thema hier schon oft diskutiert wurde, aber keiner hier so richtig Ahnung von Steuern zu haben scheint und sich immer nur auf Hören-Sagen beziehen habe ich mal meine Frau, die Steuerfachangestellte ist zum Thema befragt. Das hat sie geantwortet:

Ist es Steuerhinterziehung, wenn ich statt der 19% MwSt, die ich auf den üblichen Kraftstoff zahlen würde, nur 7% zahle?

- Nein. Es ist so, dass auf Lebensmittel (PÖL) 7% MwSt erhoben wird. Wenn ich nun ein Lebensmittel ( z.B. eine Kartoffel, aus der ich einen Stempel machen möchte, mit anschließendem Verkauf auf dem Bauernmarkt ) nehme und es nicht verzehren möchte, nicht zu Aldi sagen kann: " Pass mal auf. Ich möchte bitte 19% versteuern, weil ich das Lebensmittel zweckentfremden möchte." Damit kann weder Aldi, noch das Finanzamt etwas anfangen. Wie soll das funktionieren? Sollen wir demnächst beim Kauf jeden möglichen Zweck angeben, für das wir das Produkt evtl. verwenden??? Das funktioniert nicht. Und wie bitte denkt ihr euch das mit dem Nachversteuern??? Wie soll das gehen? Geht man da zum Finanzamt und sagt, hier haste etwas mehr MwSt, ich hab mit dem PÖL getankt. Die wüssten gar nicht, was sie damit anfangen sollen. Die können nicht einfach mehr Steuern ohne Grund einnehmen. Und es gibt definitiv kein Gesetz, dass die Zweckentfremdung von Lebensmitteln zu einer Nachversteuerung zwingt. Warum nicht? Nun, weil das eine Reihe von sehr kompliziert durchführbaren Konsequenzen mit sich führen würde. Zuerst einmal müsste man hierzu wissen, dass die erhobene Mineralölsteuer ( auf Benzin, Diesel etc. ) eine Verkehrssteuer ist. Die Verkehrssteuer steht den Ländern zu. Auf Öl liegt auch eine indirekte Steuer. Nämlich die Verbrauchsteuer - naiv, wer glaubt wir Verbraucher zahlen wirklich nur die MwSt. Aber das nur nebenbei.Die Verbrauchsteuer steht jedoch nicht den Ländern, sondern dem Bund zu. Die Umsatzsteuer an sich macht hier wirklich keine Probleme, denn das ist eine Gemeinschaftssteuer und steht Bund UND Ländern zu. Dass wir nicht einfach nachversteuern können, weil wie soll das gehen, hatten wir ja schon geklärt... Also müssten wir wie gesagt, bei jedem Kauf angeben, zu was wir das Produkt verwenden möchten. Angenommen wir würden uns wirklich die Mühe machen - wobei das mehr als utopisch ist -, was ist denn wenn wir uns plötzlich umentscheiden ???? Dann sind wir doch natürlich so, weil wir ja korrekt sein wollen, dass wi dann alles irgendwie wieder rückgängig machen wollen, was unsere Angabe beim Kauf angeht. Das Aufkommen der Steuern ist in §106 GG nachzulesen.

Also nochmal? Ist es Steuerhinterziehung? Ja - aber legal. Da es nicht möglich ist, das PÖL nachzuversteuern. Bitte antworten, wenn das mal jemand geschafft haben soll...

Ich würde auch gerne wissen wieso du einen dran kriegen sollst, wenn du mit PÖL erwischt wirst??? Dann hätten die von Pro Sieben ja im Nachhinein ein echtes Problem gehabt, nach ihrer Salat-Öl-Rally... :-) Und WER genau sollte einem da Ärger machen??? @FrankMuttenTaxi: Was hier ebenso erwähnt, soll in diesem Fall der Hersteller dran sein? Mit welcher Begründung genau????

Bei Fragen hierzu kann sich gerne nochmal an mich gewendet werden.

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17 Antworten
am 2. Juni 2007 um 12:31

moin,

hier mal so als Denkanstoß - hatte ich schon einmal gepostet - ist aber irgendwie nicht richtig angekommen :)

mfg pie

am 2. Juni 2007 um 12:32

weiter im text

am 2. Juni 2007 um 12:33

da hat man wohl einen schon dran bekommen :(

am 2. Juni 2007 um 12:34

übereifrige deutsche beamte ??? oder vom gesetz her plausibel und demnächst an jeder ecke möglich ??!!

Hallo Freiluftschraub,

du schreibst immer nur: "Wie soll das gehen?" und "Alles viel zu kompliziert" und "...keiner beim Finanzamt wüßte mit dem Geld was anzufangen...".

Das sind doch alles keine Argumente dafür, daß es legal ist. Ich darf ja auch nicht in meinem Diesel Heizöl verfahren, nur weil ich beim Finanzamt keinen finde, der für meine 50 Liter die Mineralölsteuer nacherhebt.

Ich bin mir sicher, daß du wenn du nur beharrlich bleibst beim Finanzamt jemanden findest, wo du sowas nachversteuern kannst. Es macht halt niemand und deswegen müßte man sich sicherlich mit etwas Beharrlichkeit durchfragen. Wie die das intern verbuchen, ist das kleinste Problem.

Also nix gegen die Sachkunde deiner Holden aber steuerbegünstigte Lebensmittel zum Betreiben von Verbrennungsmotoren verwenden ist mit Sicherheit nicht erlaubt.

Zitat:

Also nochmal? Ist es Steuerhinterziehung? Ja - aber legal. Da es nicht möglich ist, das PÖL nachzuversteuern

Da lacht sich jeder Jurist schlapp... sorry, und nix für ungut

Gruß

ghm

am 2. Juni 2007 um 16:12

In einem Punkt hast du Recht, beim Finanzamt wirst du keinen finden für die Nachversteuerung ...

... aber beim Zoll ;)

Gruß Meik

am 2. Juni 2007 um 16:36

Was Urmel schreibt, ist alt und ziemlich weltfremd...

Aber, deine ganzen Einwände mit der Kartoffel, kompliziert, legal, weil man niemanden findet ders nachversteuern würde, usw. usf. sind rein rechtlich genau so relevant wie Logik oder der chinesische Reissack.

 

Interessant ist nur die Frage, ob man ein Lebensmittel welches als Lebensmittel versteuert ist, zweckentfremden darf.

Bei Heizölen & Co ist dies verboten, nach Mineralölsteuergesetz; Pöl hingegen ist kein Mineralöl und fällt nicht darunter.

Da gibt es wohl noch kein Urteil zu.

Und was ist aus dem Verfahren geworden?

Jeder nur halbwegs in Rechtssachen geschulte Sachverständige (oder Anwalt, oder mit Glück schon sein eigener Dienstgruppenleiter) wird dem Zöllner die Anzeige um die Ohren hauen, da er einen Tatvorwurf aus dem §9 Mineralölsteuergesetz anführt...

Der MinöSt unterliegen aber, siehe §1(3), nur Mineralöle (also fossile Kraftstoffe) oder FSME (aka Biodiesel). Raffiniertes oder gepresstes Pflanzenöl ist nicht aufgezählt, es kann also auch kein Steuervergehen nach diesem Gesetz vorliegen.

So long.

am 2. Juni 2007 um 18:25

Das Mineralölsteuergesetz gibts nicht mehr, das heisst jetzt Energiesteuergesetz. Und ja, auch PÖL ist dort explizit aufgeführt! Mit Steuersatz, einzuhaltender Norm usw. Im Zuge der Biokraftstoffe wurde das umbenannt und erweitert auf Biodiesel, Ethanol, PÖL, ...

Gruß Meik

...wieder was dazu gelernt...Na ja, nicht mal 10 Monate alt, das Gesetz. Kann passieren.

Hab die Vorschrift mal eben überflogen - ganz schön unübersichtlich. Wie hoch ist denn nun der Steuersatz für 1000l Pflanzenöl?

hallo

also das mit der verantwortung habe ich von der osnabrücker ölmühle. dort wird das pflanzenöl das die dinnorm 5nochwas erfüllt mit 19%mwst plus 2,nochwas%energiesteuer verkauft.

dort gibt es auch gereinigtes altpöl. das erfüllt aber nicht die dinnorm und muß somit mit 19% mwst plus über VIERZIG cent energiesteuer verkauft werden. es liegt dann über dem preis vom frischem rapsöl. und wenn sie es als futteröl verkaufen würden und jemand vertankt es dann sind die dran wg steuerhinterziehung. nicht der der es dann vertankt. so wurde mir am telefon mitgeteilt. die osnaölmühle verkauft das altpöl ausschließlich nach polen.

die seite mit den verschiedenen energiesteuersätzen habe ich jetzt nicht mehr gefunden aber dafür das hier

siehe z.b. seite 30

und solange es kein gesetz gibt das verbietet mit rapsöl motoren zu befeuern oder es unter das mineralölgesetz fällt muß sich der staat mit der energiesteuer begnügen.

der fall mit dem sojaöl war wahrscheinlich mit dem hintergrund das sojaöl für bhkw steuerbegünstigt ist.

ähnlich wie fahren mit heizöl.

gruß

frank

was mir noch einfällt

verkauft ein bauer/ölmühler das rapsöl welches in einen behälter gefüllt wird der nicht zur lebenmittellagerung freigegeben/geeignet ist (spezielle keimfreie ibc´s z.b.) dann ist in diesem moment das rapsöl KEIN lebensmittel mehr. somit nicht 7 sondern 19%mwst.

gruß

frank

mhh. dem beschuldigten muss doch seine schuld nachgewiesen werden - wer will einem denn (wie) nachweisen, dass man das pöl nicht als DIN-pöl zum korrekten steuersatz gekauft hat? oder reicht der verdacht des tatbestandes auf "falsch versteuertes pöl tanken" aus zur stilllegung und beschlagnahme des fahrzeugs?

die pdf's wurden doch damals schon als fake diskutiert, deswegen mache ich mir da eigentlich keine sorgen.

kennt sich jemand mit der regelung zur mischung von pöl und diesel aus? ich meine die diskussion um "außerhalb des tanks mischen = pöl wird zum mineralöl" und "nachträglich dazugekippt = pöl bleibt pöl".

ich fahre nämlich mit nem 2-tank system - und auch da sind ja geringfügig immer durchmischungen der einzelnen bestandteile der tanks im spiel...

@ muttentaxe: wo ist denn das mit der "fremdlagerung" geregelt? würde ich gerne ma nachlesen, alleine wegen der vielen fragen von bekannten immer :D

hallo

was meinst du mit fremdlagerung?

den tank mit pöl zu hause?

kannste machen. pöl ist nicht grundwassergefährdend kein gefahrstoff etc. es gibt keine vorschriften. auch nicht beim transport.

gruß

frank

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