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  7. Pölen wird als Kriminelle Handlung Verfolgt !!!

Pölen wird als Kriminelle Handlung Verfolgt !!!

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 15. Mai 2006 um 21:01

hallo @all,

einfach sehen und staunen........

mfg pie

PS: auf die reaktionen der PÖLER bin ich mal gespannt wie ein bogen....

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5.

Hi Urmel ...

Es ist also tatsächlich soweit ... gewartet hab ich schon längere Zeit darauf.

Die Hauptproblematik liegt hierbei nicht generell im Betrieb des Fahrzeugs mit Pflanzenöl.

1. es kommt auf das Fahrzeug an ...

Der W124 hat z.B. seine ABE als "SelbstzünderVerbrennungsmotor" bekommen - ein spezifischer Kraftstoff dafür ist nicht vermerkt. Neuere Fahrzeuge dürfen laut ABE teilweise nur mit Diesel nach Norm Blablabla betrieben werden.

2. Was ist im Tank ...

Sojaöl pur ist Sojaöl (7% MwSt) - 1 Liter Diesel dazu, und der gesamte Tankinhalt wird zu "Kraftstoff" (16% MwSt -noch :(- + Mineralölsteuer)

Generell ist man also nur mit einer 2-Tank-Lösung auf der sicheren Seite. Sobald man mischt, ist man mit einem Bein im Knast.

Gruß Ralf

am 16. Mai 2006 um 4:14

Hi,

erst mal ruhig bleiben und weiter pölen, ist meine Reaktion.

Wenn es soweit ist, muss der Dicker(300er) ins Ausland.

Dann fahr ich nur noch Gas, und das tank ich im benachbarten Ausland.

Mit meiner Mineralölsteuer kann der deutsche Staat nicht rechnen.

Hoffe die Möglichkeit haben noch viele.

Gruss

uka

tach,

auf welcher grundlage soll dass denn jetzt verboten sein?

ich hätte an seiner stelle dort nichts unterschrieben.

vielleicht kann man das ja mal im pöler-forum diskutieren.

meiner meinung nach ist es nicht verboten, salatöl zu tanken!!

da waren ein paar beamte sehr sehr eifrig.

am 16. Mai 2006 um 7:05

@ohara

...das heißt also, wenn ich mir einen zweiten Tank einbaue und "umschalten" kann, wäre es legal?

...was mich beschäftigt, wo steht das ich KEIN Sojaöl in mein Auto kippen darf?

Das ich kein Heizöl fahren darf, weil dieses "Steuerbegünstigt" ist, sehe ich ja noch ein...wenn mein Auto aber z.B. mit Mineralwasser laufen würde (warum auch immer) kann mir doch keiner verbieten Wasser aus der Leitung zu nehmen..oder?

schließlich steht ja nirgends, das ich Ausschließlich den Hochversteuerten Kraftstoff von der Tankstelle nehmen muß...oder täusche ich mich hier?

Ich hätte den Kollegen von der Zolltruppe vor Ort nichts unterschrieben und würde es auf ein Verfahren ankommen lassen..es gibt ja Rechtschutzvers. :(

Zitat:

Original geschrieben von Dirtduck

@ohara

...das heißt also, wenn ich mir einen zweiten Tank einbaue und "umschalten" kann, wäre es legal?

...was mich beschäftigt, wo steht das ich KEIN Sojaöl in mein Auto kippen darf?

Das ich kein Heizöl fahren darf, weil dieses "Steuerbegünstigt" ist, sehe ich ja noch ein...wenn mein Auto aber z.B. mit Mineralwasser laufen würde (warum auch immer) kann mir doch keiner verbieten Wasser aus der Leitung zu nehmen..oder?

schließlich steht ja nirgends, das ich Ausschließlich den Hochversteuerten Kraftstoff von der Tankstelle nehmen muß...oder täusche ich mich hier?

Ich hätte den Kollegen von der Zolltruppe vor Ort nichts unterschrieben und würde es auf ein Verfahren ankommen lassen..es gibt ja Rechtschutzvers. :(

Es ist nicht verboten das Fahrzeug mit allem zu füttern, was es frißt - es sei denn die Betriebserlaubnis schreibt es explizit vor. Das heißt bei neueren Fahrzeugen bewegt man sich auf recht dünnem Eis. Hier ist allerdings das Problem, daß es um das Erlöschen der ABE des Fahrzeugs geht.

Grundsätzlich verboten ist es Mineralöl mit irgendwas steuerbegünstigtem ( darunter fällt auch Bio-Diesel !! ) zu mischen, dann fällt für die gesamte Mischung Mineralölsteuer und 16% MwSt an - daß irgendwelche Korinthenk..... das auf den Fahrzeugtank ausdehnen war abzusehen - dagegen hilft dir auch keine Rechtsschutzversicherung.

Bei einer 2-Tank-Lösung fällt dieses Problem allerdings weg, es wäre also legal ... noch ...

Gruß Ralf

am 16. Mai 2006 um 7:43

...okay, das ich meinen Tank also erstmal komplett leerfahren muß leuchtet mir ja noch ein...aber SOJAÖL ist nachweislich NICHT als steuerbegünstigter Ktaftstoff zu sehen...daher sehe ich die Strafbare Handlung hier nicht :(

Den armen Kerl der sich dieses Ticket eingefangen hat haben sie doch nach Strich und Faden verar***

am 16. Mai 2006 um 9:13

ich bin zwar kein Pöl - Fahrer, aber die Sache kommt mir sehr spanisch vor.

Ich habe da mal folgenden Auszug gefunden:

"Bundesrat Drucksache 206/06 (Beschluss)

07.04.06

Stellungnahme

des Bundesrates

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von

Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am 7. April 2006 beschlossen, zu dem

Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu

nehmen:

1. Zu Artikel 1 allgemein (EnergieStG)

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept zum 1. Januar 2007

auf Grundlage eines weiteren Berichtes zur Steuervergünstigung von Biokraft-und

Bioheizstoffen vorzulegen. Dabei sind die Auswirkungen einer Steuervergünstigung

und der Beimischungspflicht fiskalpolitisch und im Hinblick auf

die Steigerung eines verstärkten Biokraftstoffeinsatzes und auf die Wettbewerbsfähigkeit

der Produzenten und Abnehmer von Biokraftstoffen darzustellen....

...9. Pflanzenölreinkraftstoffe sollen keiner Besteuerung unterliegen, da der Einsatz

von Pflanzenöl in Motoren nach wie vor mit erheblichen technischen Risiken

behaftet ist, die vom Nutzer nur dann eingegangen werden, wenn eine

deutliche Preisdifferenz zu mineralischen Kraftstoffen besteht. Auch für die

notwendige technische Entwicklung bedarf es einer Planungssicherheit, die

durch die vorgesehene Besteuerung nicht mehr gegeben ist.

Die vorgesehene Besteuerung von Pflanzenöl in Höhe von 15 Cent pro Liter

gefährdet allein in Bayern bereits getätigte Investitionen in 120 dezentralen

Ölmühlen, die ausschließlich mit Eigenkapital finanziert wurden und die auf

den Markt für Pflanzenölkraftstoff auch außerhalb der Landwirtschaft

(umgerüstete Pkw und Lkw) angewiesen sind. Auch aus diesem Grunde ist für

reine Pflanzenöle eine Besteuerung nicht angemessen. Eine Besteuerung von

Pflanzenölen würde in der Umsetzung einen erheblichen Verwaltungsaufwand

erfordern, weil zwischen landwirtschaftlicher und nicht landwirtschaftlicher

Verwendung differenziert werden müsste. Angesichts des im Vergleich zu

Biodiesel noch geringen Einsatzes von Pflanzenöl ist der mit einer Besteuerung

verbundene Verwaltungsaufwand nicht zu rechtfertigen...."

Da steht auch drin, dass eine Besteuerung ab 2007 angestrebt wird aber nicht, dass es schon eine gibt!

Auch nicht für Beimischungen!

Oder habe ich da vielleicht etwas überlesen? Kann ja bei Gesetzen bzw. bürokratischen Texten immer mal passieren. :-)

am 16. Mai 2006 um 9:52

@ohara710

Danke für die PN, habe da aber noch was gefunden:

Gefunden auf http://www.agriserve.de/salatoel-34.html

"Steuerpflicht:

Die meisten Kraftstoffe sind mit sehr hohen Steuern belastet.

Auf Diesel und Benzin lastet die Mehrwertsteuer und die sehr hohe Mineralölsteuer.

 

Die Pflanzenöltreibstoffe sind dagegen nur mit wenigen Steuern belastet,

hauptsächlich mit der Mehrwertsteuer, aber nicht mit Mineralölsteuer.

 

Diese unterschiedliche Besteuerung macht die Pflanzenöl als Treibstoff bedeutsam.

Bisher war es so, daß bei Gemischen aus Pflanzenöl und Diesel,

sofern der Pflanzenölanteil 3%Gewichtsprozent überstieg,

und sofern der Mischvorgang außerhalb des Fahrzeugtankes erfolgte,

die gesamte Mischung mineralölsteuerpflichtig wurde.

Wurde dagegen innerhalb des Fahrzeugtanks gemischt,

dann war nur der Dieselanteil mineralölsteuerpflichtg,

unabhängig vom Mischungsverhältnis.

Deshalb wurde in der Vergangenheit immer im Fahrzeugtank gemischt.

Wie die gesetzliche Regelung heute ist, weiß ich nicht."

Wie schon der Verfasser des Artikels schreibt, kann es gut sein (würde mich nicht wundern!), dass es mittlerweile Änderungen auf diesem Gebiet gibt.

Ich konnte da nichts finden.

am 16. Mai 2006 um 19:27

Geschmiere!

 

Schaut euch mal die ganzen Schmierzettelchen genau an!!

Was auffällt sind unterschiedliche Unterschriften des Beamten und geschmiere beim Datum auf der Quittung!

Auch sonst viel zu viel geschmiere!

Mobile Einsatzgruppen führen keine große Dienstsiegel mit, dies kann man übrigens beim Zoll nachfragen.

Pflanzenöl ist gemäß Mineralölsteuerverordnung als Kraftstoff eingestuft und mit 0% Mineralölsteuer belegt!

Hier hat sich Einer einen bösen Spass erlaubt um die Stimmung aufzuheizen!

am 16. Mai 2006 um 19:49

Das wäre ja der Hammer wenn des jetzt verboten wäre.

Haja dann gleich weg mit dem pöl und rein mit dem Heizöl Strafe ist ja dieselbe wenns stimmt...

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