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POIs in Navis: in der Schweiz verboten

Themenstarteram 6. März 2007 um 11:57

Besonders für Reisende nach Genf interessant.

Anfang 2007 sorgten die Schweizer Gesetzesgeber und Gesetzeshüter für Aufregung: die meisten Navis – auch die in PDAs, PCs, Handies und auch Radar-Pagern etc. – sollen nach Schweizer Auffassung illegal sein. Die rechtliche Überprüfung steht noch aus, weshalb die Rechtslage vorerst unklar bleibt. Es geht dabei um die POIs in Navis (Points of Interest oder Sonderziele), die vor stationären und/oder mobilen Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtkameras warnen. Da das entsprechende Gesetz in den kommenden Monaten nochmals verschärft wird, sollte man bei einer Reise in der / durch die Schweiz Vorsicht walten lassen.

Über Sinn und Unsinn dieser Massnahme lässt sich vortrefflich streiten, die EU jedoch verfolgt die Entwicklung mit Interesse, da ähnliche Vorstösse geplant sind. Mein Ansatz ist, einige wichtige Punkte aufzuzeigen und Ideen zur Problemlösung zu entwickeln.

Angenommen, das Gesetz wird/ist tatsächlich anwendbar, dann ist interessant zu wissen wie man dem Problem begegnen kann.

 

Erwischen sie mich?

Die tatsächliche Gefahr erwischt zu werden, ist als gering einzustufen – es handelt sich im Moment um ein Säbelrasseln der offiziellen Stellen und es fehlt auch an Personal, um vermehrt Kontrollen durchzuführen. Wenn es aber passiert, wird es sehr teuer und frisst viel Zeit. Grenzwachbeamte werden zu diesem Thema geschult und sollen zukünftig am Zoll vermehrt nach Navis Ausschau halten. Die Gefahr, in eine Polizeikontrolle zu geraten, ist eher gering, die Gefahr beim Zoll mit einem illegalen Gerät aufzufliegen könnte dann etwas grösser sein.

Ich brauche diese Funktion gar nicht.

Diese Funktion muss unbedingt deinstalliert werden, dann ist alles im grünen Bereich. Das Gerät auf jeden Fall überprüfen, ob diese Funktion tatsächlich nicht mehr vorhanden ist und nicht nur einfach abgeschaltet oder nur nicht aktiviert ist. Bei einigen Geräten sind die Radar-POI-Funktion wie auch die Radar-POIs nicht sofort zu sehen und erst mit dem Aufrufen des Informationstextes zu diesem Thema werden Funktion und POIs sichtbar. Beide Betriebsmodi sind aber nach Gesetz nicht gestattet – also zur Sicherheit nochmals überprüfen.

Ich habe mein Gerät gar nicht in Betrieb bzw. führe es im Gepäck mit.

Keine Chance. Die Einfuhr solcher Geräte ist bereits illegal, deren Besitz ist es auch. Allerdings ist es eher unwahrscheinlich, dass ein solches Gerät bei einer Polizeikontrolle entdeckt wird. Anders sieht es vielleicht beim Zoll aus, wenn man gefilzt wird – was selten ist.

Genügt es, die POI Funktion abschalten bzw. nicht zu benutzen?

Nein. Die POI-Funktion abzuschalten bringt nichts, denn damit sind die Informationen und die Funktion im Gerät ja noch vorhanden und somit bleibt es nach Gesetz illegal. Zudem wurden und werden die Polizisten bereits geschult, damit sie diese Funktion und Dateien auf den meisten Geräten schnell finden können.

Ich sperre das Gerät mit Passwort

Sollte ein Gerät bei einer Kontrolle den Zugriff verweigern (Passwort), wird es als potentiell illegal („verdächtig“) eingestuft und vorläufig beschlagnahmt, bis der Sachverhalt geklärt ist. Ausserdem kennen die Spezialisten oftmals die Kniffe, ein gesperrtes Gerät zu knacken.

Zwei Speicherkarten verwenden, die eine mit, die andere ohne POI-Funktion

Das klappt bedingt. Normalerweise befinden sich die POI-Daten auf dem Navi (da Teil der Karte) und nur das Vorhandensein der Radar-POI-Funktion entscheidet über den Zugriff/Anzeige. Die Radar-POI-Funktion ist oft Teil des Betriebssystems (z.B. Fujitsu Siemens) und dieses ist nicht auf der Speicherkarte beheimatet. Ist die Radar-POI-Funktion (was die anderen POI-Funktionen wie Restaurants etc. nicht beeinflusst) deinstalliert, sucht das Gerät nicht mehr nach den Radarwareninfos und kann sie auch nicht mehr anzeigen. Bei einigen Geräten aber soll es möglich sein, diese Funktion über die Speicherkarte „mitzuliefern“ (evtl. tomtom?), womit durch den Wechsel der Speicherkarte im Handumdrehen ein illegales zu einem legalen Gerät wird. Muss im Einzelfall getestet werden (Infos willkommen).

Auf der Speicherkarte ist neben den Karten das komplette Betriebssystem vorhanden

Mässig komfortabel und nicht mit jedem Gerät machbar, zudem benötigt es je nach Gerät rund 100 MB Platz auf der Karte. Vorgehen: Normal ist man mit dem legalen Gerät unterwegs. Sollte der Bedarf nach Radar- und Rotlichtwarnung auftreten, installiert man das Betriebssystem neu und kann dann diese Funktion wieder nutzen, so lange dies notwenig erscheint. Mit dem Deinstallieren der Radar-POI-Funktion kann man das Gerät wieder legalisieren. Aber das ist unter Stress oft nicht so schnell möglich, wie man es bei einer Polizeikontrolle machen müsste. Ausserdem gehen bei dieser Aktion alle eingetragenen Adressen und Einstellungen verloren!

Eigene „unauffällige“ POIs kreieren

Mit Aufwand verbunden, nicht mit allen Geräten machbar: die Radar- und Rotlichtkästen als eigene POIs unter einem unauffälligen Namen kreieren. Das ist je nach Gerät mehr oder weniger einfach oder eben nicht machbar. Meist fehlt aber die Möglichkeit, ein visuelles und/oder akustisches Signal beim Erreichen des POIs abzugeben.

Gerät verstecken

Gerade beim kritischen Grenzübertritt kann dies helfen. Wenn das Auto an der Grenze aber gefilzt wird, dann kann es unangenehm werden. Bei Polizeikontrollen wird man eher durchgewunken, wenn man das Navi nicht so offensichtlich auf der Armaturentafel oder am Fenster montiert hat (Saugnapfgestelle sind verdächtig). Wenn der Ordnungshüter oder Zöllner neben dem Wagen steht, sollte man bedenken, dass diese Person allein durch den Blick von oben herab viel mehr sieht, als man annehmen möchte. Der Boden ist ein schlechtes Versteck, die Türfächer auch und kleine hinter der Sonnenblende montierte Navis sind ebenfalls bald entdeckt. Verdächtig aus dem Zigarettenanzünder ragende oder auf der Armaturentafel liegende Strom- und TMC-Kabel sowie die Navihalterung sollten ebenfalls entfernt werden. Kleinere Navis kann man manchmal auch in flexiblen (markenunabhängigen) Handy-Halterungen montieren – dort kann man sie schnell entfernen und das Handy an dessen Platz setzen. Kleine Geräte kann man im Notfall auch in der Unterhose verschwinden lassen ... Leibesvisitationen sind ja eher selten ... ;)

Verfolgungsfahrt

Die hellen Displays der Navis verraten den hinter einem fahrenden, dass man ein Navi hat. In der Nacht fällt sogar der helle Schein eines tief unten in der Mittelkonsole montierten Navis auf. Die Polizei folgt – vor allem auf den Autobahnen – hin & wieder (selten) den Autos in unauffälligen Fahrzeugen und hält die Autofahrer auch schon einmal an, wenn der Fahrer vor Radarfallen bewusst die Geschwindigkeit reduziert. Hier hilft ein waches Auge und eine einigermassen gesetzeskonforme, gleichmässige Fahrweise.

Polizeikontrollen

Die Leute in Uniform haben den Überraschungseffekt auf ihrer Seite und die Kontrollen werden meist so gestaltet, dass wenig Zeit verbleibt, ein illegales Navi mit neuer Speicherkarte zu füttern oder es verschwinden zu lassen. Eine gute Vorbereitung für den Fall ist sinnvoll. Manchmal werden Autos auch aufgrund von Späherinformationen herausgefiltert: von einem versteckt geparkten Auto melden die Beamten ihren Kollegen, dass da ein möglich Verdächtiger unterwegs ist ... man wird angehalten und hat dann Erklärungsnotstand über den Verbleib des Navis. Diese Vorgehensweise wird allerdings die Ausnahme sein.

Hochpreisland Schweiz

Während der Kaffee und die Hotelzimmer in vielen Europäischen Städten heute deutlich teurer sind, als in der gar nicht mehr so hochpreisigen Schweiz, trifft dies für Bussen nicht zu. Wer erwischt wird, der muss heftig bluten und je nach Fallschwere eine Kaution hinterlegen – und zwar an Ort oder sonst wird die Weiterfahrt verzögert. Kreditkarten sind willkommen (welch ein Trost).

Weitere Folgen

Haben die Beamten einen Verstoss gegen das Gesetz fest gestellt, dann halten sie auch Ausschau nach anderen Ungereimtheiten. So kann der Parkverstoss zur Navi-Beschlagnahmung auswachsen. An der Grenze können abgefahrene Reifen zur Entdeckung des illegalen Navis führen. Oder die Kontrolle des Navis endet mit einer Blut- und Urinprobe im Krankenhaus.

 

Hintergrund:

- In der Schweiz geschahen und geschehen ziemlich unappetitliche Raserunfälle, oftmals mit mehreren Toten. Dies hat eine emotional geführte Diskussion angestossen und das Parlament aktiv werden lassen.

- Heute dürfen Geschwindigkeitskontrollen in den Medien bekannt gegeben werden, ja es gibt sogar Polizeikommandos, die dies bewusst fördern: es geht ja nicht darum, Geld zu machen, sondern die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Und die Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen hat eine entsprechende Wirkung. Allerdings soll diese Praxis verboten und unter Strafe gestellt werden. Somit sind auch Radar-Pager illegal.

- Bereits heute ist es per Gesetz verboten, irgendwelche Hilfsmittel zu verwenden, die vor Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtkameras warnen. Dabei hatte man Radarwarner im Visier, formulierte den Gesetzestext aber so offen, dass auch andere Geräte darunter fallen können (ob dies tatsächlich so ist, wird in den nächsten Wochen geklärt). Da die neueren Navis heute über solche Funktionen verfügen, sind diese nach Gesetz illegal und werden bei einer Kontrolle beschlagnahmt und zerstört.

- Hersteller wie Importeure wehren sich vehement, auch weil dieser Vorstoss unvermittelt kommt. Verkäufer von Navis wurden angemahnt, den Verkauf solcher Geräte einzustellen, aber tatsächlich kann man diese Geräte weiterhin nahezu überall kaufen und Käufer werden auch nicht über die aktuelle Situation aufgeklärt.

Da einige von Euch wohl nach Genf reisen werden, empfiehlt es sich, Vorsicht walten zu lassen. Allerdings wird der Verkehr so oder so sehr dicht sein, weshalb der Weg nach Genf kaum im Tiefflug zu schaffen ist. Also: ruhig Blut, Kaffee trinken und die gesparten paar hundert Euro Busse in einen Satz neuer, hochwertiger Reifen investieren – oder so.

Nicolas

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10 Antworten

ist glaub nicht allzu neu.

wenn ich mich nicht irre ist das auch in deutschland nicht erlaubt.

und schwupps... hab ichs gefunden :)

http://www.motor-talk.de/t1330165/f14/s/thread.html

Ich hab´s nun nicht ganz gelesen.

Aber POI von Blitzern sind in D schon lange verboten.

Das Navi wird damit zum Radarwarner und es ist nicht erlaub so ein Gerät im Auto zu haben, nicht mal ausgeschaltet.

Einzig die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf dir angezeigt werden im Gerät und das Gerät darf auch warnen wenn du nach GPS zu schnell bist für die gefahrene Straße.

am 6. März 2007 um 14:01

Dann schmeiß ich das Ding halt vorher aus dem Fenster... So what?

am 3. Juni 2008 um 14:46

Ist es eigentlich bekannt ob mittlerweile auch wirklich kontrolliert wird und bezahlt werden muss.

Es gibt erneut Nachrichte dass die Schweizer Polizei kontrolieren wird (natürlich kurz vor Sommerurlaub),habe aber noch etwas gehört/gelesen ob schon wirklich Strafe augeschrieben werden..... 

Zitat:

Original geschrieben von edraket

Ist es eigentlich bekannt ob mittlerweile auch wirklich kontrolliert wird und bezahlt werden muss.

Es gibt erneut Nachrichte dass die Schweizer Polizei kontrolieren wird (natürlich kurz vor Sommerurlaub),habe aber noch etwas gehört/gelesen ob schon wirklich Strafe augeschrieben werden..... 

in Deutschland wird kontrolliert und bei Verdacht sogar beschlagnahmt, wie dies in der Schweiz praktiziert wird, kann ich nicht sagen.

am 3. Juni 2008 um 16:45

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von edraket

Ist es eigentlich bekannt ob mittlerweile auch wirklich kontrolliert wird und bezahlt werden muss.

Es gibt erneut Nachrichte dass die Schweizer Polizei kontrolieren wird (natürlich kurz vor Sommerurlaub),habe aber noch etwas gehört/gelesen ob schon wirklich Strafe augeschrieben werden.....

in Deutschland wird kontrolliert und bei Verdacht sogar beschlagnahmt, wie dies in der Schweiz praktiziert wird, kann ich nicht sagen.

In Berlin hab ich das noch nicht erlebt. Ebenso nicht zwischen Berlin und Recklinghausen.

am 3. Juni 2008 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

in Deutschland wird kontrolliert und bei Verdacht sogar beschlagnahmt, wie dies in der Schweiz praktiziert wird, kann ich nicht sagen.

wie häufig im Jahr kommt das vor? 3 mal? :D

Gruß

Berni

Zitat:

Original geschrieben von patti106

In Berlin hab ich das noch nicht erlebt. Ebenso nicht zwischen Berlin und Recklinghausen.

Diese Strecke ist sicherlich nicht maßgebend für Gesamtdeutschland... ;)

Wie oft und wo es vorkommt, weiss ich natürlich auch nicht, aber allein hier im Forum gabs schon Threads dau, wo einigen Usern genau das passiert ist.

Hi,

ich bin minimum 1x/Monat in der Schweiz und hab genauso ein Ding in der Scheibe. Die POI Radarwarnerfunktion hat das Ding, brauche ich aber nicht und wurde noch nie aktiviert. Bis jetzt gab es noch nie den Hauch eines Problemes, auch wenn man mal an der Grenze rausgewunken wurde und das Auto aufmachen musste.

Die suchen eher nach Verrätern des Bankgeheimnisses.

In DE (zumindest hier in M) interessiert das auch keine Sau.

bye

 

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