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Poliscan speed tower
Habe mir jetzt viel im internet durchgelesen aber jeder behauptet was anderes.
Was können Poliscan speed tower eigentlich wirklich.
1. Blitzen sie von vorne und von hinten ?
2. Ist der blitz sichtbar ? (in meinem fall wars so ;D, gibt es vielleicht verschiedene modell?)
3. Blitzen sie auf beide Verkehrsseiten ?
Meine Erfahrung: fahre mit 10 km/h zu schnell ,sichtbarer Blitz aber von vorne ,bis jetzt kam noch nichts
Freund: fährt sieht nichts und bekommt auch nichts aber definitiv +20 zu schnell
Vielleicht kann ja wer was genaues sagen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dessie
ABS kann übrigens auch enorm vor ungewollten Fotos schützen. Sicher können das einige Fahrer hier bestätigen..
Unbedingt. Zum Beispiel vor Röntgenfotos und die des Pathologen...
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80 Antworten
1. Ja
2. Ja
3. kommt auf die Software an.
Die Geräte können auch Fahrzeugabstände überwachen, mehrspurig arbeiten und sie bieten allgemeine Verkehrsüberwachung..
Diese Info habe ich von der Blitzerauswertung HH mal in einem sehr freundlichem Telefonat bekommen.
Das Basismodell ist teuer genug, man warte mit dem Upgrade bis zur klärung wohl noch offener, rechtlicher Fragen und natürlich - bis das Sparschwein wieder satt und rosig grinst,
Beide Seiten überwachen sie nicht, zumindest nicht bei 2+ Spuren pro Richtung. Sonst hätte ich schon Probleme bekommen.
Skeptisch macht mich als Informatiker an den Dingern, dass es keinerlei Info des Herstellers gibt, wo genau und wie lang gemessen wird. Von fachlicher Seite kann man sagen, dass Systeme meistens Ungereimtheiten oder Fehler enthalten, wenn so etwas unter Verschluss gehalten wird. Und der wesentliche Teil der Logik des Systems wird in Software implementiert sein. Ich persönlich würde die Anlagen ohne genaue Spezifikation (inkl. Meßdauer und -Distanz) nicht abnehmen, aber unsere Behörden verwalten ja nur unser Geld, nicht ihr eigenes. Typisch Staatsapparat.
Hiernach blitzt das Ding teilweise mit nicht sichtbarem Infrarotblitz. Allerdings steht da auch nicht, dass das Teil von hinten fotografiert.
War definitiv ein greller blitz hab mich halt gewundert weil angeblich sollen die ja auch 2 und 4räder unterscheiden können
Jaja..nach dem ersten Mal bleiben immer viele offene Fragen...
Meinst Du den hier?
http://www.youtube.com/watch?v=QHxRSH6Lkao
Der blitzt von vorn, von hinten und manchmal sogar seitlich!
man könnte aber immer noch leugnen der fahrer gewesen zu sein und im schlimmsten fall ein fahrtenbuch bekommen?
natürlich so rein theoretisch
Also möglich ist das natürlich aber denke das die Strafe der Fahrzeuginhabe bezahlen muss nur halt die Punkte würden offen bleiben aber nur eine vermutung!
Zitat:
Original geschrieben von neuoesi
Also möglich ist das natürlich aber denke das die Strafe der Fahrzeuginhabe bezahlen muss nur halt die Punkte würden offen bleiben aber nur eine vermutung!
War es nicht so das jemand genau diese Art von Strafe durchsetzen wollte?
Also wenn der Halter nicht Gefahren sein will so solle der Halter mindestens die Geldstrafe bekommen.
So habe ich das in Erinnerung.
Wenn ich da falsch liege, so korrigiert mich bitte.
Wenn ich weiss wo eine moderne Blitzanlage steht, dann fahre ich da vorsichtig durch.
Alles andere ist ziemlich dämlich, da sich die Technik (Software, Hardware und Fototechnik) rasant weiterentwickelt.
Auch heruntergeklappte getönte Visiere sind heute mittlerweile kein Problem mehr (wie ich letztes Wochenende hören konnte).
Und wie Dessie schon geschrieben hat: Die Dinger sind aufrüstbar. Was heute noch durchgeht kann in sechs Monaten voll in die Hose gehen.
Man kann hoffen, dass ein Softwarebug das geschossene Foto juristisch unbrauchbar macht (viel Spass bei dem Gutachterkrieg). So ein Softwarebug wird dann aber meistens schnell behoben.
Wer also hofft eine Poliscan xyz kann man leicht überfahren, weil man vor drei Monaten in der Zeitung oder Internet gelesen hat, dass die Fotos juristisch anfechtbar sind, der wird sich wahrscheinlich ziemlich wundern, wie schnell solche Dinge behoben werden können. Es steckt immerhin viel Geld dahinter.
Zitat:
Original geschrieben von jayem
Zitat:
Original geschrieben von neuoesi
Also möglich ist das natürlich aber denke das die Strafe der Fahrzeuginhabe bezahlen muss nur halt die Punkte würden offen bleiben aber nur eine vermutung!
War es nicht so das jemand genau diese Art von Strafe durchsetzen wollte?
Also wenn der Halter nicht Gefahren sein will so solle der Halter mindestens die Geldstrafe bekommen.
So habe ich das in Erinnerung.
Wenn ich da falsch liege, so korrigiert mich bitte.
Zur Zeit gibt es eine Halterhaftung nur für den ruhenden Verkehr (Parkverstöße).
Gruß
Peter
Strasssteinchen rund um das Visir sollen das Fotografieren ja endgültig aus der Welt schaffen...