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Politessen im Halteverbot - dürfen die das?
Heute wieder mal was lustiges erlebt:
der ortsansässige Kontrolleur, der immer fleißig seine Strafzettel an Falschparker verteilt, hat doch tatsächlich im Halteverbot geparkt - darf der das??
( Eingeschränktes Halteverbot
verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das ZusatzschiId "auch auf dem Seitenstreifen" kann auch hier angebracht sein.
Das Zusatzschild mit den Worten "auf dem Seitenstreifen" verbietet das Halten nur auf dem Seitenstreifen.
Durch ein Zusatzschild können bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Schwerbehinderte mit Parkausweis vom Halteverbot ausgenommen werden.
Die Ausnahmen gelten nur, wenn der Parkausweis gut sichtbar ausgelegt ist.
a) Halteverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.
b) Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf dieser Straßenseite.
c) Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg. )
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83 Antworten
Hi,
an sich nicht. StVO gilt für alle, die kein äußerlich deutlich erkennbares Sondersignal zeigen.
Aber bei uns in MD gab es vor 2 Wochen erregte Diskussionen in der Lokalpresse, weil das Ordnungsamt in schöner Regelmäßigkeit im Halteverbot stand. Der Ordnungsamtsleiter besass die Kaltschnäuzigkeit, gegenüber der Presse zu verkünden, man habe zur Erleichterung der Dienstausübung sich zu einer internen Regelung entschlossen, dass der Stadtordnungsdienst dieses generell dürfe.
Das hebt m.E. nicht gerade die Moral.
*kopfschüttelundkratz*
Fahrzeug nur erkennbar an der Dienstmütze, die im Zivilfahrzeug auf der (wie passend) Hutablage liegt.
PS: gibt leider nur ein Handyfoto davon
Nur so ein Beispiel, was unsere Ordnungskräfte alles dürfen:
Mich hat neulich im Schneetreiben ein Polizei-Fz o h n e Blaulicht (also nicht im Einsatz) bei Tempo 160 auf der AB r e c h t s überholt. Im Polizei-Fz saßen 2 Beamte, ich hatte auch 'nen Beifahrer. also hätte Aussage gegen Aussage gestanden.
Hätte ich alleine im Auto gesessen, hätten die mich wahrscheinlich noch rausgewunken und mir nen Einlauf verpasst, wg. Verkehrsbehinderung vermutlich
Gruß BBD
Na, her mit dem Bildchen??!!
Zitat:
Original geschrieben von CaraVectraner
Na, her mit dem Bildchen??!!
nu denn... soll ich so tun?
Joooo, Eckhard!!!
Ach, bochen.... Er steht im Parkverbot, Halteverbot ist was anderes. Noch ein Diagonalstrich im 90-Grad-Winkel mehr.
Aber, was meinst Du was für tausend Ausreden auch Eurem Ordnungsamt einfallen würden, wenn du die Sache an die größere Glocke hängst... Und was für einen neuen Freund Du dann hättest.
Nicht ärgern, lächeln
Ok, ich sehe im ersten beitrag hast Du das schon sehr korrekt ergänzt. Das war doch ganz bestimmt zum Be- und Entdaden...???!!!
Zitat:
Original geschrieben von CaraVectraner
Ok, ich sehe im ersten beitrag hast Du das schon sehr korrekt ergänzt. Das war doch ganz bestimmt zum Be- und Entdaden...???!!!
das war, um über den (relativ großen) Parkplatz zu schlendern Knöllchen verteilen... er war zeitweise außer Sichtweite von seinem Fahrzeug... sonst hätte ich ja kein Foto gemacht
Zitat:
Original geschrieben von CaraVectraner
Joooo, Eckhard!!!
na immerhin erkannt
Grüße
Eckard, die Politessen sind doaaaaa......
Das wird dann bei Euch ähnlich geregelt sein wie bei uns: Sonderrecht selbst erteilt.
Interessant find ich, dass der Wagen offenbar in einer privaten Einfahrt steht. (So siehts auf dem Bild zumindest aus)
Thema 1: Ist das angeschraubte Schild ein offizielles, wenn nicht, läuft der Eigentümer des Grunsdstücks gefahr, hier ein Bußgeld zu riskieren..
Thema 2: Was, wenn der Eigentümer aus der Einfahrt wollte (oder grad rein). Ich hätt' es nicht sein dürfen....
Gruss
das ist der Bühneneingang der Stadthalle
Wie war das?? EIne Krähe hackt der andren kein Auge aus...
NA denn...
Polizeibeamte (in D) haben auch ohne Einsatz von Sondersignalen "Sonderrechte im Dienst", sie dürfen z.B. im Halteverbot halten usw. (Taxi's dürfen das doch übrigens auch..oder irre ich mich???).
Bei einem örtlichen Supermarkt haben mal nachmittags gegen 17.00 zwei Polizeibeamte in Uniform ihren Streifenwagen auf dem Behindertenparkplatz geparkt und sind einkaufen gegangen, außer dem besagten (und riesig beschilderten ) Behindertenparkplatz waren noch ca. 50 andere Parkplätze frei. War denen aber ziemlich egal...
Gegen das Einkaufen während einer Verschnaufpause vom Dienst hat ja keiner was einzuwenden-aber inmitten ca. 50 freier Parkplätze genau auf dem Behindertenparkplatz parken...das ist schon frech. Prompt hat das natürlich einer der erregten Passanten fotografiert und an die Lokalzeitung geschickt, die hat das Foto veröffentlicht und den Polizeichef der Stadt um Stellungsnahme gebeten. Und die ging (sinngemäß) so: Korrektes Verhalten der Beamten, da im Dienst bzw. bei Ausübung von Dienstpflichten, Sonderrechte auch ohne Sondersignale, aber "unglückliche" Inanspruchnahme (Parken auf Behindertenparkplatz...) dieser notwendigen Sonderrechte. Mit freundlichen Grüßen, "Polizeichef"
Grüße, vectoura
Zitat:
Thema 1: Ist das angeschraubte Schild ein offizielles, wenn nicht, läuft der Eigentümer des Grunsdstücks gefahr, hier ein Bußgeld zu riskieren..
Berichtigt mich, aber vor Ein- und Ausfahrten gilt prinzipielles Parkverbot.
Bartho.