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Polizei beschädigt bei Einsatz mein Fahrzeug leicht
Heute Abend beschädigte die Polizei meines Heimatortes die hintere Tür (Fahrerseite) bei einem Einsatz leicht.
Ich parkte auf dem Parkplatz eines Supermarktes neben einem Polizeifahrzeug. Kurz vor Betreten des Supermarktes bekam ich mit, dass die Beamten einen Betrunkenen abführten, derr sich dabei zur Wehr setzte. Kurze Zeit beobachtete ich das geschehen, und sah noch aus der Ferne, dass der Betrunkene auf den hinteren Sitz gezwängt wurde. Ohne mir weitere Gedanken zu machten tätigte ich meine Einkäufe. Als ich danach zu meinem Fahrzeug kam, sah die die Delle hinten links. Also auf zur Polizei.
Diese teilte mir nun mit, ich solle einen Strafantrag gegen dden Betrunkenen stellen, da er von innen gegen die Tür getreten hätte. Seine Haftpflichtversicherung würde den Schaden dann regulieren. Ich hingegen war und bin der Meinung, dass die Polizei für den Schaden aufkommen muss, da sie der Fahrzeughalter ist (außerdem hätten die Beamten den Wagen zurücksetzen können, wenn ein problemloses Einsteigen in den Wagen nicht möglich war...).
Ich weiß doch nicht, ob der Betrunkene wirklich gegen die Tür getreten hat. Außderdem stellt sich die Frage, ob ein Mensch am Rande der Gesellschaft überhaupt eine Haftpflichtbersicherung besitzt? Der Schaden wurde außerdem vom Polizeifahrzeug hervorgerufen usw. ...
Kennt jemand die rechtliche Lage? Wer muss zahlen (der Staat oder der Festgenommene). Sollte meinen Schaden nicht die Polizei regulieren (als Kollateralschaden des Einsatzes) und sich dann den Betrag vom Betrunkenen wiederholen?
Wie auch immer, ich bin für jeden Tipp dankbar.
Ansonsten wünsche ich allen ein schönes Pfingstfest.
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18 Antworten
Ne, die haben recht.
Der Betrunkene hat dein Auto beschädigt. Die Polizei zahlt das nicht. Musst dir das Geld von dem Betrunkenen wieder holen.
Zitat:
Original geschrieben von Ping pong paul
Ne, die haben recht.
Der Betrunkene hat dein Auto beschädigt. Die Polizei zahlt das nicht. Musst dir das Geld von dem Betrunkenen wieder holen.
Bin mir da nicht so sicher.
Der Fahrzeugführer ist auch für seine "Passagiere" verantwortlich. Wenn der Betrunkene im Vorfeld schon Widerstand leistete und sich nicht widerstandslos hat abführen lassen, hätte der Fahrer des Polizeifahrzeugs m.E. damit rechnen müssen, daß der Abgeführte nicht so ohne weiteres in das Polizeiauto einsteigt und daher dafür sorgen müssen, daß beim Einsteigen kein Dritter geschädigt werden kann. Da er dies offenbar unterlassen hat, haftet er m.E. als Fahrzeugführer für den vom "Fahrgast" verursachten Schaden mit, also wäre auch das Land haftbar zu machen (Polizeifahrzeuge sind nicht versichert. Für Schäden muß das jeweilige Bundesland aufkommen).
Ob hier aber tatsächlich "Erfolgsaussichten" bestehen, vom Land den Schaden ersetzt zu bekommen, wird im Zweifelsfall aber wohl nur mit Hilfe eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht geklärt werden können.
Hört sich für mich wie ein astreiner KFZ Haftpflichtschaden an.
Die Versicherung der Polizei kann sich allenfalls das Geld vom Betrunkenen wiederholen.
In jedem Fall zum Verkehrsrechtsanwalt, den bekommst du vom Unfallverursacher bezahlt.
Und glaub ja nichts diesem Schreiben, falls du so etwas bekommen hast.
Man könnte das ganze sogar noch weiterspinnen
Da das angebliche Auftreten der Tür den Beamten ja nicht entgangen war, sollten sie auch die Delle im Nachbarfahrzeug mitbekommen haben!
Würde so etwas einer Mutter mit ein paar nervigen Kindern passieren und sie bekäme den Schaden mit, würde man von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sprechen!
Da bei dem Einsatz der Beamten keine Gefahr für Leib und Leben bestand, wäre zumindest eine Nachricht (Visitenkarte) an den Geschädigten die feinere Art gewesen!
@higgi
Vollkommen richtig!
Unterlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Unsereins müsste ersteinmal mühsam nachweisen, daß er es nicht bemerkt hat.
Diese Polizisten haben es wohl mitbekommen und verweisen
frech auf die Haftpflicht eines besoffenen.
Selbst wenn dies rechtens wäre hätten sie dieser Sachbeschädigung nachgehen müssen.
die polizeifahrzeuge haben primär KEINE direkte versicherung!
der schaden wird wenn denn dann direkt vom land übernommen....
aber der gang zu einem fachanwalt wird der bessere weg sein...
Am besten direkt zum Anwalt und dann zum Sachverständigen.
Das Auto in der Markenwerkstatt reparieren lassen und einen Mietwagen nehmen (Nicht vergessen nach dem Tarif für Unfallersatzwagen zu fragen, soll sich ja für den Verursacher lohnen).
Wenn dann doch Betrunkene in der Uhr ist, kein Geld und keine Haftpflicht hat... Shit happen, aber hauptsache du hast alles genommen, was dir zusteht....
Re: Polizei beschädigt bei Einsatz mein Fahrzeug leicht
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Wenn dann doch Betrunkene in der Uhr ist, kein Geld und keine Haftpflicht hat... Shit happen, aber hauptsache du hast alles genommen, was dir zusteht....
Zitat:
Original geschrieben von tboerner
... Der Schaden wurde außerdem vom Polizeifahrzeug hervorgerufen ...
Was würdest du machen?
Warten auf bessere Zeiten?
....wenn man keine Rechtsschutz hat, sollte man in so 'ner Frage erstmal die Füße still halten und Kontakt zur Polizei aufnehmen.
Denn die Kosten vorzuschießen ohne erstmal was in der Hand zu haben, halte ich immer für gefährlich - ich persönlich würds nicht tun.
Es geht ja immerhin um eine Delle - es dürfte nicht gleich der Rahmen verzogen sein
Warum nicht erstmal ein sinnvolles Kurzgutachten erstellen lassen, mit der Dienststelle der Polizisten reden (nicht mit dem Pförtner, sondern mit dem entsprechenden Vorgesetzten) und dann auf die Lösung warten?
(die es mit Sicherheit geben wird - den Beamten ist im geschilderten Fall, so er sich denn so zugetragen hat, doch wenigstens etwas anzulasten - die Entfernung vom "Unfallort", wenn sie es denn bemerkt haben - denn vor Ort hat der TE sie ja nicht drauf angesprochen, weil nicht gleich bekannt)
Gibts Zeugen zu dem Vorfall?
Grüße
Schreddi
PS: @Gutachter - der Schaden wurde nicht vom Polizeifahrzeug hervorgerufen, sondern wie der TE schrieb, vom Besoffenen mit einem Tritt - also bitte sinnvoll zitieren.
Zunächst gilt es die Beweislage zu sichern.
Ohne Beweis (Zeugen!) wie und wann der Schaden entstanden ist,
kein Anspruch.
Nach Deiner Schilderung ist hier ein Schaden eingetreten,
der u.a. durch die Halterhaftung gedeckt ist.
Es sind die Besonderheiten der Amtshaftung zu beachten.
Fazit:
Ab zum RA.
Ich habe das so verstanden, als hätte der Besoffene von innen gegen die Polizeiwagentür getreten und die Tür des Polizeiwagen ist in die andere Tür gekracht.
Wenn die Sachlage so wäre, dass der Besoffene direkt in die Tür getreten hat, sollte man tatsächlich darauf achten welche Kosten man zusätzlich verursacht. Viele Menschen, am Rande der Gesellschaft, sind tatsächlich nicht Haftpflicht versichert.
Trotzdem wären in allen Fällen Bilder nicht schlecht und somit ist ein Kurzgutachten zu empfehlen. In Fällen in denen Türen in Türen knallen könnten auch Lackspuren zurückbleiben, die ebenfalls gesichert werden können.
Hat man in solchen Fällen Rechtsschutz ist der Gang zum RA nur zu empfehlen.
Es ist wirklich ein Fall für den RA.
Ausser einer Polizistenaussage gibt es hier doch keine Fakten.
Nur eine Vorher - Nachher - Beobachtung.
Wohlgemerkt:
Aus der hier veröffentlichten Aussage geht nicht hervor,
dass die Polizisten einen Schaden bemerkt haben.
Amtshaftung ist meist nicht sehr ergiebig...
Nach meiner Ansicht ist der Fahrzeugfuehrer-in dem sinne der Beamte, fuer den Schaden verantwortich. Und nicht der Bertrunkene. Der Beamte könnte auch zu schnell die Tuer geöfnet haben und dabei gegen dein Auto gekommen sein. Am besten gleich zum Anwalt der wird dich genau beraten.
Soweit ich das weiss gibt es da ein nettes Urteil vom OLG. "Wer beim be- und entaden eines KFZ ein anderes KFZ beschädigt haftet mit seiner KFZ Haftpflicht und nicht mit seiner privat Haftpficht" Dies git auch wenn eine Mutti ihr kleines Kind ins Auto setzt und Anschnallen will, und dabei mit der tuer gegen dein Auto kommt. In Dem Sinne auf personen bezogen.
meggo,
Deine Antwort ist leider in einigen Punkten falsch.
Dir fehlt es an der richtigen Verwendung (und wahrscheinlich auch Zuordnung) juristischer Begriffe.