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Polizei im Fahrzeugschein? Mein Bike wurde verbeamtet?!

Themenstarteram 23. Juli 2012 um 11:03

Nu hab ich eben mein Möpp umgemeldet. Nach recht nervigen 3 Stunden den ganzen Kram geschnappt und bloß weg vom Amt.

 

Zuhause den Schein ausgepackt und oha - hat die nette Dame dort eingetippt:

 

"Zu U.1: Z = Polizei"

 

Ahhhja! An sich gehört da ja ne Lautstärkeangabe hin. Nun steht da dieser Käse. Die XJ ist Bj. 83. Das seinerzeit und ich glaube nicht mehr angewandte Lautstärkeprüfverfahren meint glaub ich, 105 - 110 db sind noch OK.

 

Ich brauche nun keine DB-Killer mehr??? *Schraubenzieher zück..

 

Also, hat da mal wer eine Auskunft die besseer ist als die zu meinen gunsten zusammenorakelte?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin

PS: Aus der Fahrgestellnummer scheint fast jede Werkstatt auch die Vorbesitzer herausbekommen zu können, so wie mich jeder anguckte, als ich mein GSG9-Mopped irgendwo zum Service brachte ... die wurden alle gleich ziemlich blass .... ;):D

PPS: Nix persönliches an alle sammler, ist nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit ...

Mein lieber Harlekin, Deinen besonderen Sinn für behördliche Überwachung in Ehren aber:

1. Ich kenne keine Werkstatt, die direkten Zugriff auf die Rechner von KBA oder LKA hat.

2. Halterfeststellungen können Polizeibeamte nur passwortgeschützt vornehmen, dabei werden sie protokolliert

3. Ist die "berühmte" GSG9 eine Sondereinheit des früheren Bundesgrenzschutzes, heutige Bundespolizei, somit ist

4. Fahrzeughalter die Bundesrepublik Deutschland mit einem der Verwaltungsstandorte der Bundespolizei.

Wer in einer Werkstatt an einem Mopped erkennt, dass es von der GSG9 eingesetzt war (was ich ohnehin bezweifle, die bevorzugen gepanzerte Limousinen, wie das SEK auch) hat hellsehereische Fähigkeiten.

Wenn die in der Werkstatt blass wurden, als Du mit der Karre dahergekommen bist, könnte das am Allgemeinzustand des Motorrades gelegen haben, oder Du solltest künftig ein anderes Rasierwasser benutzen. :D

 

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Ruf doch einfach auf der Zulassungsstelle nochmal an? Behördenruf 115 und weiterverbinden lassen ;)

Themenstarteram 23. Juli 2012 um 11:17

Nix da... Vorerst bringe ich die nicht da drauf, dass die mir offensichtlichen Nonsens in den Schein geschrieben haben.

So wie es jetzt ist - kann ein prüfender Beamter ja mal schwer drüber nachdenken, wie '83 eigentlich die Lautstärke gemessen wurde und sich auf eine Debatte mit mir einlassen. Er wird schlussendlich aufgeben. Nur - hab ich tatsächlich Recht? Ich hab es ungern, wenn jemand anderes etwas besser weiß als ich. 

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

drüber nachdenken, wie '83 eigentlich die Lautstärke gemessen wurde

ääähm... - 1983 ist NICHT die Steinzeit.

Auch damals gab es durchaus Lautstärkemessgeräte.

Themenstarteram 23. Juli 2012 um 11:44

Das will ich nicht bestreiten.. aber- haben die denn noch so alte dabei?

Und - wenn das Messverfahren anders war als heute, wie wollen die aus ihrem Auto herraus eine Referenz zaubern?

 

Das wird doch alles nix und denen zu viel.

Also bei mir im StVA hängt n Zettel, dass man die Richtigkeit der Papiere bitte vor verlassen des Gebäudes prüfen solle. Inwieweit sowas bindend ist, weiss ich nicht, aber dir ist ja aufgefallen dass irgendwas falsch ist, somit würde ich da einfach mal nachfragen was es damit auf sich hat. Spart im Zweifelsfall viel Gerede und Stress.

am 23. Juli 2012 um 12:32

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

Das will ich nicht bestreiten.. aber- haben die denn noch so alte dabei?

Und - wenn das Messverfahren anders war als heute, wie wollen die aus ihrem Auto herraus eine Referenz zaubern?

Das wird doch alles nix und denen zu viel.

Vorsicht! Die Meßgeräte sind vielleicht moderner, funktionieren aber auch bei alten Kisten. Und glaub mir, die kennen sich besser aus als uns lieb ist. Außerdem ist auch die Rennleitung durchaus vernetzt und haben ihre speziellen Dateien. Ein Funkspruch genügt und die wissen bescheid. Das geht bis zur DB-Zahl, die da normalerweise reingehört.

Sollte das nicht noch auf der Plakette am Rahmen stehen??

Ich habe bei den letzten Aktionen auf dem StVA immer nen Wisch unterschrieben, mit dem ich bestätige, dass die Angaben auf dem Schein geprüft und korrekt sind.

Allerdings gucke ich in der Regel nur, ob mein Name und meine Anschrift korrekt ist. Jetzt beim Mopped auch nach der Eintragung vom Auspuff. Meine FIN oder technische Daten kann ich in der Regel eh nicht auswendig.

Ich denke, das machen die hauptsächlich, damit sich keiner bei denen ausheult, wenn er mal von der Polizei einen drüber bekommt.

Im Prinzip ist aber der Halter für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und für das Mitführen ordentlicher Papiere zuständig. Von daher würde ich es nicht drauf ankommen lassen und die Papiere reklamieren. Nicht, weil ich eine Strafe oder so befürchten würde sondern weil ich einfach keine Lust hätte, mit irgendeinem Polizisten am Straßenrand über meine Papiere zu diskutieren und nachher ewig irgenwo auf der Leitplanke zu hocken, bis der rausgefunden hat, was in dem blöden Feld zu stehen hat.

Die Daten hat der übrigens sehr schnell vom KBA so er denn Lust hat sich zu beeilen und da gerade jemand frei ist, der ihm die Daten liefern kann. Online-Zugriff auf die Daten hat die Polizei meines Wissens nach von unterwegs noch nicht. Ich bin allerdings seit ein paar Jahren nciht mehr kontrolliert worden. Kann sein, dass sich da inzwischen geändert hat.

Bei meiner 84er XJ650 steht das auch im Schein drin und der wurde Ende der 90er ausgestellt, als das Möpp Saisonkennzeichen erhalten hat.

Keine Ahnung was das bedeuten soll - vielleicht hätte ich letzte Woche beim TÜV mal nachfragen sollen...

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Sollte das nicht noch auf der Plakette am Rahmen stehen??

Häh ?

Bei mir kleben die Plaketten auf den Kennzeichen. Am Rahmen haben meine Motorräder eine eingeschlagene Nummer und ein Typenschild.

Leute...:(:rolleyes:

Nachdem mich dessie heute morgen schon mit dieser Frage per PN konfrontiert hat, habe ich mal ein wenig recherchiert. Zunächst einmal, um den Spekulationen ein Ende zu setzen: Das ist kein Fehler der Zulassungsstelle, sondern vom KBA vorgegeben. Hat auch nicht die nette Dame eingetippt, sondern der Zentralrechner für das Modell vorgegeben. Wir leben im Computerzeitalter, diese Daten werden direkt vom KBA abgerufen, eingetippt wird in der Regel nur der/die neue Halter/Halterin.

Die haben da auch keinen "Nonsens" reingeschrieben, das ist wohl überlegt. Gemessen wurde auch schon 1983 der Schalldruck. Messgeräte haben bei uns die Verkehrsdienste der Polizeidirektionen und der TÜV. Und der leihts der Polizei im Bedarfsfall auch aus. Der eindringlichen Warnung von unserem Harley-Freund softail-88 würde ich große Beachtung schenken.

Aber zur Frage:

Die Ursache ist im alten Brief zu finden, sofern man den noch hat. Hier findet man das Standgeräusch unter der Ziffer 30, jetzt steht das in der ZB unter U.1

Auch in dessies ZB I steht dort das Standgeräusch, der Zusatz "Zu U.1: Z=Polizei" steht unter Ziff 22 "Bemerkungen" Steht auch bei meiner GS 650 Katana von 1982.

Jetzt hilft Wikipedia weiter, Suchbegriff "Fahrgeräusch" (ja ein wenig nachdenken muss man schon):

Gesetzlich ist nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben.

Das Fahrgeräusch ist aber vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen. Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht. Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet.

Sodele. Jetzt hätten wir das "P" im alten Brief geklärt. "Baujahr" hat nichts mit der Erstzulassung zu tun. Maßgebend ist die Erteilung der Betriebserlaubnis für den Fahrzteugtyp durch das KBA. Meine BMW K 1100 LT ist EZ 98. Die Betriebserlaubnis für diesen Typ wurde 1991 erteilt. Das zählt.

Ich gehe davon aus, dass die BE der XJ 650 (denn bei der kommt das immer vor) und der GS 650 G (bei der auch) vor 1980 erteilt wurde.

Jetzt ist diese Messmethode auf die neuen Papiere umzusetzen. Unter U.1 steht jetzt nur noch "94" Das bedeutet, dass für dieses Motorrad, so dessen BE vor 1980 vom KBA erteilt wurde, bei einer Standgeräuschmessung satte 26 dB dazugezählt werden können, ohne dass das zu beanstanden wäre. Das ist ordentlich. Schön für dessies Pläne, die aber leider in Ziff. 22 zunichte gemacht werden.

Nun wird nämlich in den Bemerkungen der Zusatz zu U.1 "Z=Polizei" eingetragen. Da ist unser "P" wieder, in "P"olizei nämlich. Es werden nur 5 dB Toleranz eingeräumt, dann evtl. das Motorrad zur Fahrgeräuschmessung beschlagnahmt. Dazu steht ein Prüfer mit teurem Messgerät in einer bestimmten Entfernung und es werden mehrere Fahrmessungen bei voll geöffneten Drosselklappen vorgenommen. Für dieses Geräusch sind nämlich nicht nur die Auspuff- sondern auch die Ansaug- und sonstigen Motorgeräusche maßgebend. Ich habe das Mitte der Achtziger Jahre mit einer Moto Guzzi Le Mans II und dem TÜV Leonberg gemacht und so tatsächlich eine LaFranconi "competitione sportivo" eingetragen bekommen.

P= Polizei. Logisch.

Was das "Z" bedeutet, habe ich einen guten Freund der eine Zulassungsstelle leitet, gefragt. Der wusste es auch nicht, jetzt läuft die Anfrage beim RP Karlsruhe. Vielleicht "Zusatz", aber das Herumspekulieren überlasse ich gerne Anderen, ich mag Fakten. Ich bekomm das noch raus.

Und dessie, meine Liebe, Dir darf ich dringendst raten, den db-Killer zu lassen wo er ist (wobei die Sito-Anlage deiner XJ gar keinen rausnehmbaren haben dürfte) zudem nicht am Ansaugbereich herumzufummeln (Ansauggeräusch ist bei Manipulationen am Luffi u.U. gewaltig) und auch bei einem evtl. später anzubauenden 4-1 Dingens darauf zu achten, dass ein Standgeräusch von 94+5 = 99 dB nicht überschritten wird.

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

Nix da... Vorerst bringe ich die nicht da drauf, dass die mir offensichtlichen Nonsens in den Schein geschrieben haben.

So wie es jetzt ist - kann ein prüfender Beamter ja mal schwer drüber nachdenken, wie '83 eigentlich die Lautstärke gemessen wurde und sich auf eine Debatte mit mir einlassen. Er wird schlussendlich aufgeben. Nur - hab ich tatsächlich Recht? Ich hab es ungern, wenn jemand anderes etwas besser weiß als ich. 

Wie oben ausführlich geschildert, liegst Du leider völlig falsch. Tut mir leid meine Liebe. Man misst - in Minutenschnelle - den Schalldruck Deiner XJ und wenns über 99 dB sind - hast Du Pech gehabt.

Themenstarteram 23. Juli 2012 um 21:00

Jaaaa doch.

 

Aber, WAS soll der Eintrag..*doofgugg

 

Übrigens... nix Sito... unser Holzweg. Ich war heute putzen und siehe da:

 

Org. Yamaha-Teil

Ja red ich Bantu ? Hab ich doch ausführlich erläutert. Du darfst davon ausgehen, dass die BE für die XJ noch aus 79 oder früher ist. Dafür würde eine Toleranz von +26 dB gelten. Mit dem Zusatz "Zu: U.1.Z=Polizei" wird klar gemacht, dass für das Teil die 5 dB - Regelung gilt. Ganz einfach. Also 99 dB als Maximum. Ohne den Zusatz wären es satte 120 dB.

Also immer schön brav leise bleiben...:D

Muss ich mit meinem 82er Suzi-Dino (der mit seinen 30 Jahren im Gegensatz zur XJ schon ein echter Oldtimer ist) ja auch.

100-2074-7253474717958223355
am 23. Juli 2012 um 23:03

Kicher, das Bike wurde verbeamtet und darf jetzt auch nicht mehr streiken ..... hi hi hi hi .... Spässle ... :D:D:confused::D

Ansonsten, wovon redet Ihr ? Ich kenne sowas noch viel schlimmer: Irgendein Vorbesitzer eines meiner Hypersport-Maschinen war mal das BMI Bonn-Bad-Goedesberg oder so. .... Sehr witzig, sowas kaufe ich nicht mehr, denn erstens war das Ding lebensgefährlich, ja geradezu heimtückisch (unfassbar heimtückisch, denn der vorherige Fahrer musste den lebensgefährlichen Defekt 100%ig gekannt haben, wenn er/sie auch nur ein einziges Mal über 180km/h fuhr) mörderisch sabotiert gewesen bei Kauf und zweitens war ich wohl ab dem Kaufdatum die Schießbudenfigur und der Crashtestdummie (also das dumme Kugelfänger- und "Crash-King"-Fänger-Double) für den wohl sicherlich einen stinkend faulen Lenz schiebenden Typen bei der Polente, GSG9 oder sonstwo, der sicherlich undercover Unemngen von Straftaten angesammelt hatte (und sich damit wohl sicherlich auch viele Feinde gemacht hatte, die und deren evtl. berechtigten Hass er dann via schmierencleverem Motorradverkauf an mich über einen Strohmann - der vielleicht wirklich nichts von dem Defekt wußte - geschmeidig in meine Richtung umdirigierte, wodurch ich zur Zielscheibe wurde), denn wer sonst fährt beim BMI ein 300km/h Motorrad .... der Schäuble vielleicht ?? Denn der war meines Wissens damals der Chef des Hauses, als die Maschine dort angeschafft wurde ....

... Wer ist denn jetzt vor dem Gesetz für diese Schweinerei zur Verantwortung zu ziehen, darf dann nicht über Los der üppigen Beamtenpension gehen und muss auf direktem Wege in den Knast - nix mit Versetzung in den fürstlich entlohnten Ruhestand wie beim Verfassungsschutz, was imho übrigens zynische Verhöhnung der Opfer jener unfassbaren Vorgänge beim Verfassungsschutz ist (der sich ja nie einen Scheißdreck um die Verfassung scherte, sondern immer nur ein Amtsschimmelschutz war ... denen fehlt offenbar jegliche Einsicht ... ) ....

bei derartig kriminellen Vereinigungen, da verweigere ich dann natürlich auch ganz strikt, selbstverständlich, das gebietet ja sogar schon die Verfassung/GG .... geschweige denn wenn nix dafür bezahlt wird, dass man in Lebengefahr gerät und obendrein noch ein überteuertes brutal mörderisch defektes Motorrad angedreht kriegt, das inklusive der aufwendigen sauteuren Diagnose/Reparatur (erst ungefähr die 5. Werkstatt/TÜV fand den Defekt überhaupt nach kompletter Zerlegung der Mühle) auch noch maßlos überteuert war ...?

Bei Verantwortung für einen derartig heimtückischen Mordversuch wie der Verkauf dieses derartig heimtückisch defekten Motorrades und dann auch noch von einem Vorbeitzer mit scheinbar unendlicher Glaubwürdigkeit (unmittelbarer Vorbesitzer war das BMI) ist's wohl mit zerknirschtem Zurücktreten nicht getan ...

... das gilt dann hoffentlich auch für alle diese widerlichen Typen, die mir ständig in grauen Audis oder roten Opel Omegas oder auch in trachtenbemalten Autos hinterherschwuchteln und mich z.B. beim leistesten "Zucker" im Lenkrad (meist Absicht, man weiß ja nie, wer auf der Brücke steht) oder sonstwas für lächerlichem Scheißdreck sofort mit der Kelle/Blitzer/sonstwas stoppen und pusten lassen .... so circa 100 mal in 10 Jahren ....

Aber anscheinend macht wohl diese sehr "clevere" aber schwerkriminelle "Drafting-Methode" der Polente für lebensgefährliche und unfreiwillige "Doppelblind-Ehrenämter" als "deckendes Crashtestdummie-Double" für schießwütige, schlägernde und möglicherweise schwerkriminelle Polizisten via seltsamer Tippfehler und kurioser Eintragungsphantasien mittlerweile vermutlich die Runde in verschiedenen Varianten .... von derartig systematisch und dreist lügenden Typen kaufe ich jedenfalls nicht mal mehr ein Packerl Tempotaschentücher für 2 cent, weil ich befürchten würde, dass sie ihre Cocaine-Aservatenkammer in meine Taschentücher geschmiert hätten ... und als ich solche Typen mal in der Wohnung hatte, war danach das Tafelsilber der Familie verschwunden, ein anderes Mal 500 Euro in bar etc. etc.

Aber viel Spaß mit der XJ ;):p, die XJ900 der 80iger war damals wohl so etwa das flüsterleisteste Motorrad überhaupt, und zwar mit Abstand, jedenfalls mit Originalauspuff, und kaum jemand baute an diesen Touring-Klassiker irgendwelche OEM-Coladosen dran .... dB-eater geht meines Wissens nicht raus, da er innen drin sitzt, und das würde brutal auffallen, wenn diese flüsterleise Maschine plötzlich brüllt und knattert .... und das willst Du bestimmt nicht, wenn Polizerlei im Schein steht .... :D:D:D

abc

PS: Aus der Fahrgestellnummer scheint fast jede Werkstatt auch die Vorbesitzer herausbekommen zu können, so wie mich jeder anguckte, als ich mein GSG9-Mopped irgendwo zum Service brachte ... die wurden alle gleich ziemlich blass .... ;):D

PPS: Nix persönliches an alle sammler, ist nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit ...

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