ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Polizei in NRW will Handys nach Unfall einkassieren

Polizei in NRW will Handys nach Unfall einkassieren

Themenstarteram 11. Februar 2015 um 12:29

zu dem aktuellen Artikel auf einschlägigen Nachrichtenkanälen kann ich nur sagen:

Richtig so!!

Am besten gleich vor Ort mit dem Polizeiwagen drüber fahren über das sch... Telefon. :D

Gruß Andy

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. Februar 2015 um 12:55

Aus meiner Sicht und nur mal so am Rande sind die Smartphones eine Seuche.

Jeden Tag sehe ich die Figuren wie Zombies auf Ihre Geräte starren. Fußgänger laufen wie behämmert über die Straße mit Blick aufs Handy gerichtet - in ner Fußgängermeile stehen die Smartphonjunkies chronisch im Weg oder rennen einen (oder mein Kind) um , Radfahrer können es auch nicht lassen zu telefonieren mit einer Hand am Lenker und eben vollbehämmerte schreiben whatsapp oder SMS beim Autofahren. Nur krank.

Andy

 

176 weitere Antworten
Ähnliche Themen
176 Antworten

Problematisch wird die rechtliche Grundlage einer Beschlagnahme sein.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 11. Februar 2015 um 13:29:15 Uhr:

zu dem aktuellen Artikel auf einschlägigen Nachrichtenkanälen kann ich nur sagen:

Richtig so!!

Am besten gleich vor Ort mit dem Polizeiwagen drüber fahren über das sch... Telefon. :D

Gruß Andy

Dann wär deins doch zuerst weg :D

Scherz beiseite. Ein konkreter Verdachtsmoment für Telefonieren während der Fahrt (als Auslöser eines Unfalls) sollte schon vorliegen.

Kann mir zumindest nicht vorstellen, dass ein "pauschales Einziehen ohne Anfangsverdacht" zur anschließenden Überprüfung rechtlich haltbar wäre.

Das nennt sich "Sicherstellung eines Beweismittels" und das kann die Polizei bei einem Verdacht sofort tun...

nur wozu? Bei meinem Handy kann man am Telefon nicht sehen, ob ich die Freisprecheinrichtung genutzt habe oder nicht.

Themenstarteram 11. Februar 2015 um 12:38

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 11. Februar 2015 um 13:31:22 Uhr:

Dann wär deins doch zuerst weg :D

Hab Freisprecheinrichtung im Benz. Nutze ich aber nicht.

Mein Tel. bleibt grundsätzlich aus, meine Frau kann ja die Funke volllabern.

Andy

Dem Anschein nach geht es eher um das Schreiben von SMS:

SMS schreiben wie Alkoholfahrt: NRW will nach Unfällen Handys einkassieren

Zitat:

@burbaner schrieb am 11. Februar 2015 um 13:33:48 Uhr:

Das nennt sich "Sicherstellung eines Beweismittels" und das kann die Polizei bei einem Verdacht sofort tun...

Indem man einen Verstoß zugibt entbehrt sich jede Sicherstellung von Beweismitteln.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. Februar 2015 um 13:36:38 Uhr:

nur wozu? Bei meinem Handy kann man am Telefon nicht sehen, ob ich die Freisprecheinrichtung genutzt habe oder nicht.

Wenn Du in einem Unfall verwickelt bist und zum Unfallzeitpunkt telefoniert hast und in Deinem Fahrzeug keine Freisprecheinrichtung verbaut ist und kein Bei- o. Mitfahrer im Fahrzeug ist......................

könnte es dann sein, dass Du während der Fahrt telefoniert hast, wenn im Gesprächsverlauf genau zum Unfallzeitpunkt mit dem Handy telefoniert wurde ? M.E. würde ich sagen: Ja !

Zitat:

@burbaner schrieb am 11. Februar 2015 um 13:33:48 Uhr:

Das nennt sich "Sicherstellung eines Beweismittels" und das kann die Polizei bei einem Verdacht sofort tun...

Verdacht ist aber erheblich mehr als nur die reine Möglichkeit ;)

Hier würde mich auch mal die genaue Ableitung interessieren, auf der das machbar sein soll, bzw. so pauschal durchgeführt wird, wie in der Presse veröffentlicht.

So ein Handy ist ja nicht nur ein platter Gegenstand, hier liegen aufgrund von Adresslisten, Bildern, Nachrichten, ... ganz erhebliche Persönlichkeits- und Datenschutzrechte vor, die berücksichtigt werden müssen.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 11. Februar 2015 um 13:48:17 Uhr:

..., dass Du während der Fahrt telefoniert hast, wenn im Gesprächsverlauf genau zum Unfallzeitpunkt mit dem Handy telefoniert wurde ? M.E. würde ich sagen: Ja !

Dann habe ich eine nachgewiesene OWI, aber noch lange keinen Unfallverursacher.

Rechts-vor-links und der von rechts Kommende ist/wird zum Unfallverursacher, wenn der unzulässig telefoniert hat?

Erst einmal sollte man erwähnen das es nach wie vor einen Verdacht geben muss dass das Handy benutzt wurde.

Damit ändert sich ja erst mal nichts. Das wird auch heute schon gemacht.

Und es stellt sich weiterhin die Frage ab wann es verhältnismäßig ist, bei kleineren Blechschäden sicherlich nicht.

Themenstarteram 11. Februar 2015 um 12:55

Aus meiner Sicht und nur mal so am Rande sind die Smartphones eine Seuche.

Jeden Tag sehe ich die Figuren wie Zombies auf Ihre Geräte starren. Fußgänger laufen wie behämmert über die Straße mit Blick aufs Handy gerichtet - in ner Fußgängermeile stehen die Smartphonjunkies chronisch im Weg oder rennen einen (oder mein Kind) um , Radfahrer können es auch nicht lassen zu telefonieren mit einer Hand am Lenker und eben vollbehämmerte schreiben whatsapp oder SMS beim Autofahren. Nur krank.

Andy

 

Zitat:

@Tand0r schrieb am 11. Februar 2015 um 13:54:49 Uhr:

 

Und es stellt sich weiterhin die Frage...

... was es überhaupt bring?

Die Verkehrsregeln wie Vorfahrt, Abstand, ... verändern sich nicht, nur weil einer telefoniert hat.

Und wenn einer "einfach so" nicht aufgepasst hat, oder "wegen Handy" nicht aufgepasst hat, verändert sich auch nichts weiter.

Kein Anspruch auf doppelten Schadensersatz für das Unfallopfer, und die Strafe wird sich nicht nennenswert wegen der dann geltenden Tatmehrheit verändern, in der Gesamtsumme als Unfallverursacher ohne jeden spürbaren Wert sein.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 11. Februar 2015 um 14:00:18 Uhr:

Zitat:

@Tand0r schrieb am 11. Februar 2015 um 13:54:49 Uhr:

 

Und es stellt sich weiterhin die Frage...

... was es überhaupt bring?

Die Verkehrsregeln wie Vorfahrt, Abstand, ... verändern sich nicht, nur weil einer telefoniert hat.

Und wenn einer "einfach so" nicht aufgepasst hat, oder "wegen Handy" nicht aufgepasst hat, verändert sich auch nichts weiter.

Kein Anspruch auf doppelten Schadensersatz für das Unfallopfer, und die Strafe wird sich nicht nennenswert wegen der dann geltenden Tatmehrheit verändern, in der Gesamtsumme als Unfallverursacher ohne jeden spürbaren Wert sein.

Man könnte es als grobe Fahrlässigkeit einstufen und eigene Ansprüche kürzen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Polizei in NRW will Handys nach Unfall einkassieren