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Polizei möchte beschlagnahmten Autoschlüssel nicht rausrücken bevor das Auto angemeldet ist / wird.

Themenstarteram 11. Juni 2024 um 14:04

Hallo,

ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft.

Mit Kennzeichen und Zulassungsplaketten versehen, also angemeldet.

Nun hatte mich die Polizei damit angehalten, und die Weiterfahrt untersagt, den Fahrzeugschein eingezogen und an die Zulassungsbehörde geschickt, sowie die Kennzeichen entstempelt.

Auch hatte die Polizei den Autoschlüssel beschlagnahmt.

Zuerst wollte die Polizei den Autoschlüssel sicherstellen, dem hatte ich aber widersprochen, so wurde eine Beschlagnahme daraus.

Die Polizei sagte, die wollen den Autoschlüssel erst rausrücken / wider aushändigen, wenn ich den Nachweis erbringe, dass das Auto angemeldet sei.

Dem gegenüber habe ich erklärt, dass ich noch Sachen im Auto habe, die ich vorerst herausnehmen muß, und auch möchte ich testen, ob das Auto überhaupt anspringt, da Kriechströme vorhanden sind.

Dem widerspricht nun die Polizei, und besteht auf eine vorherige Anmeldung.

Ich hingegen möchte vorab den "Test" machen, ob das Auto anspringt, und wenn ja, dann anmelden.

Sollte das Auto beim "Test" nicht anspringen, so gehe ich davon aus, dass die kriechströme noch vorhanden sind, und in dem Falle müßte ich es sowieso per Abschlepper in eine Werkstatt bringen.

In der Werkstatt steht das Auto dann vielleicht 3 Wochen, und es macht ja keinen Sinn, für ein Auto was man nicht fahren kann (da in der Werkstatt) überhaupt Versicherung und Steuern zu bezahlen.

Meine Frage:

hat die Polizei überhaupt das Recht, den Fahrzeugschlüssel nicht herauszugeben, und wenn nein, wie kann man die Herausgabe des Schlüssels durchsetzen?

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6 Antworten

Du hast doch bestimmt so einige wichtige Details verschwiegen.

So allein kann dich das iemsls zugetragen haben.

Selbst mit Willkür nicht.

Ob die Polizei das Recht hat, hängt m.E. auch davon ab, aus welchem Grund sie es beschlagnahmt hat. Was war denn der Grund?

Aus Jux und Dollerei machen die das ja nicht.

@SBKC-1003 Ja, den Grund, den die Beamten angaben würde mich auch mal interessieren.

"...Mit Kennzeichen und Zulassungsplaketten versehen, also angemeldet. ..." Kennzeichen mit Plaketten sagt jedenfalls nichts über den Zulassungsstatus aus.

Gehören die Kennzeichen an ein anderes Auto?

Du musst eine Aufhebung des Beschlagnahmebeschlusses betreffend den Schlüssel herbeiführen. Dazu benötigst du vermutlich anwaltliche Hilfe. Also such dir einen Strafverteidiger. Für die ist das Alltagsgeschäft.

Rechtsberatung gibt es hier nicht.

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