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Polizei nicht ausreichend abgesperrt

Themenstarteram 22. September 2015 um 13:27

Hallo,

habe eben ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20€ mit Zahlschein von einem Polizeibeamten bekommen.

Lohnt sich ein Widerspruch, da ich es nicht ganz nachvollziehen kann?

Fuhr außerorts auf einer Umgehungsstraße entlang, wo 70 km/h erlaubt waren. Aufeinmal stand in einer Einmündung mit Richtungsfahrstreifen ein Polizeiwagen, mit zwei Beamten, die gerade im Fahrzeug waren. In Höhe Polizeiwagen sah ich erst den Pfeil mit LED an der Sireneneinheit (rechts abfahren), die aber schlecht von weiten zu erkennen war, da es sehr stark geregnet hat darum bin ich links an der Polizeistreife vorbei gefahren und rechts wieder eingeschert. Pylonen standen auch nicht auf der Gegenfahrbahn. Eine durchgezogene Linie habe ich ebenfalls nicht überfahren. Als ich dann den schweren Verkehrsunfall in einer Rechtskurve sah, habe ich natürlich sofort gewendet und bin wieder in Richtung Streifenwagen, wo jetzt komischerweise ein Pylon stand. Der Polizeibeamte hat mir erst ein Verwarnungsgeld von Höhe von 35€ wegen Fahren entgegen der Fahrtrichtung ausgesprochen, als ich die ablehnte, hat er sich mit den anderen Kollegen beraten und nun wurden es 20€ wegen "Zeichen und Signale", laut Zahlschein. Das sehe ich aber nicht ein. Die Polizei muss doch den Verkehr regeln, auch wenn es regnet. Die Ausrede weil es regnet hat er auch noch zugegeben.

Beste Antwort im Thema

Irrtum sprach der Igel .

Der Pfeil reicht . Wenn du nicht sehen kannst , fahre langsamer . Nicht gesehen , ist immer die denkbar unnsinnigste Ausrede.

Giovanni.

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Irrtum sprach der Igel .

Der Pfeil reicht . Wenn du nicht sehen kannst , fahre langsamer . Nicht gesehen , ist immer die denkbar unnsinnigste Ausrede.

Giovanni.

Zitat:

@Sven.13 schrieb am 22. September 2015 um 15:27:10 Uhr:

 

In Höhe Polizeiwagen sah ich erst den Pfeil mit LED an der Sireneneinheit (rechts abfahren), die aber schlecht von weiten zu erkennen war, da es sehr stark geregnet hat darum bin ich links an der Polizeistreife vorbei gefahren und rechts wieder eingeschert.

Und wo genau hat jetzt dieser Hinweis seine Gültigkeit verloren, nur weil du ihn erst spät gesehen hast? Wenn du grade dabei bist, in eine Einbahnstraße verkehrtherum einzufahren und dann erst das Schild siehst, fährst du dann auch weiter bis einer entgegenkommt, bevor du wieder umdrehst?

Naja, natürlich muss ein Pfeil so aufgestellt sein, dass man ihn bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch noch beachten kann.

Wenn ich das so beim TE lese, dann habe ich leise Zweifel daran, dass dies nicht möglich war.

Wenn es vor Ort nicht möglich war die Polizisten vom Gegenteil zu überzeugen, dann sehe ich relativ schwarz. Denn dann waren die wohl von überzeugt und werden das auch weiter so vertreten.

Wenn die am Ende aussagen, in der Stunde in der sie da standen haben 98 Fahrzeuge die Kurve bekommen, zwei nicht und die haben eine Verwarnung bekommen ... dann sieht es düster aus.

Es steht 2 zu 1.

Gegen dich.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 22. September 2015 um 15:47:31 Uhr:

Naja, natürlich muss ein Pfeil so aufgestellt sein, dass man ihn bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch noch beachten kann.

Der TE sprach von starkem Regen. Da ist es so eine Sache mit der zHg.

Ich persönlich würde die 20€ überweisen ud mich einfach nur über meinen Fehler ärgern.

Zitat:

@AMenge schrieb am 22. September 2015 um 15:50:27 Uhr:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 22. September 2015 um 15:47:31 Uhr:

Naja, natürlich muss ein Pfeil so aufgestellt sein, dass man ihn bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch noch beachten kann.

Der TE sprach von starkem Regen. Da ist es so eine Sache mit der zHg.

Ich persönlich würde die 20€ überweisen ud mich einfach nur über meinen Fehler ärgern.

Richtig, wenn seine Ausrede natürlich auf dem starken Regen beruhte und er deshalb nichts gesehen hat, dann ist das eine wahrlich schlechte Ausrede. Denn dann hat er seine Geschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst.

TE schrieb ja, dass er den Pfeil zwar spät aber doch immerhin noch gesehen hat. DIe Polizei hätte wohl nichts gesagt, wenn er gleich angehalten und zurückgefahren wäre. Aber so ... würde auch das Bezahlen für vernünftiger halten.

Welches Verkehrszeichen soll denn der "Pfeil mit LED an der Sireneneinheit (rechts abfahren)" sein?

Wenn da kein Polizist stand, der den Verkehr geregelt hat oder die Fahrbahn durch Pylone ausgeleitet wurde, ist auch kein Verwarngeld gerechtfertigt. Der Leuchtpfeil stellt jedenfalls kein Ver- oder Gebotszeichen dar.

Der richtige Tatvorwurf dürfte "Verkehrsregelnde Wesiung der Polizei nicht befolgt" heißen.

Und das kostet halt 20,- €

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. September 2015 um 16:42:05 Uhr:

...

Der Leuchtpfeil stellt jedenfalls kein Ver- oder Gebotszeichen dar.

Sehe ich auch so. Das müsste schon, wie schon geschrieben, in Verbindung mit mehr (Kelle, Pylonen) sein. Das Zeichen ist m.E. nach für folgende / vorausfahrende Fz gedacht und nicht zur Verkehrslenkung. Einfach anmachen und nur so da stehen ist ein bisschen wenig. Ich lasse mich - wie immer - gerne aufklären.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 22. September 2015 um 16:56:23 Uhr:

Der richtige Tatvorwurf dürfte "Verkehrsregelnde Wesiung der Polizei nicht befolgt" heißen.

Und das kostet halt 20,- €

para 36 StVO - und damit alles klar. Zahlen! Den Stuss mit Verkehrszeichen braucht es nicht.

Zitat:

@situ schrieb am 22. September 2015 um 17:41:57 Uhr:

Zitat:

@Tand0r schrieb am 22. September 2015 um 16:56:23 Uhr:

Der richtige Tatvorwurf dürfte "Verkehrsregelnde Wesiung der Polizei nicht befolgt" heißen.

Und das kostet halt 20,- €

para 36 StVO - und damit alles klar. Zahlen! Den Stuss mit Verkehrszeichen braucht es nicht.

Dort steht: "Weisungen müssen klar und eindeutig sein"

Dort steht auch: "Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen", das sind 1. seitliches Ausstrecken des/der Arms/Arme und 2. Hochheben des Arms. Dort steht nichts von lichttechnischen Einrichtungen der Fahrzeuge.

Die im § genannten "geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug" beziehen sich auch das Anhalten eines Verkehrsteilnehmers, nicht auf das Ableiten des Verkehrs vor einer Unfallstelle.

Höchst dünnes Eis, auf dem die beiden Polizisten unterwegs sind.

Wer diese Zeichen nicht sehen kann sollte schnell zum Augenarzt.

Wer diese Zeichen nicht versteht sollte ........ [ wortsperre ]

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