Polizei
hallo zussammen,
frage: darf die polizei mein fahrzeug stilllegen, weil meine auspuffanlage zu laut aber eingetragen ist?
gruß stephan
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27 Antworten
Nein nur eine Mängelkarte,Stillegen darf nur ein Sachverständiger vom Tüv oder Dekra!
nein nur mängelkarte oder sicherstellen wegen erlöschen der Be . stillegen darf nur die zulassungsstelle
Die Polizei darf das Fahrzeug vorrübergehend zur Beweissicherung stilllegen, um es einem Gutachter zuzuführen.
das ist ja das sicherstellen
erstmal vielen dank für eure schnellen antworten. aber wie gehts dann weiter?... nehmen wir mal an, der wagen wird sichergestellt und der gutachter sagt die auspuffanlage ist zu laut und der andere gutachter hat sie aber eingetragen?
Die Lautstärke kann sich nach der Eintragung (durch Alterung etc.) ja durchaus noch verändern. Da du als Halter/Fahrer für den technischen Zustand deines Fahrzeuges verantwortlich bist, hast du dann für Abhilfe zu sorgen und kannst dich dabei nicht auf die (länger) zurückliegende Eintragung berufen. Zu laut ist einfach zu laut.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Lautstärke kann sich nach der Eintragung (durch Alterung etc.) ja durchaus noch verändern. Da du als Halter/Fahrer für den technischen Zustand deines Fahrzeuges verantwortlich bist, hast du dann für Abhilfe zu sorgen und kannst dich dabei nicht auf die (länger) zurückliegende Eintragung berufen. Zu laut ist einfach zu laut.
die anlage ist gerade mal ein jahr verbaut und genau 1357 km gelaufen nur bei schönem wetter. und davon mal ab, fahr ich nur bei schönem wetter mit 5 tages kennzeichen aber es ist trotzdem alles eingetragen. mir ist es heute passiert das sie mich angehalten aben und wollten ihn stilllegen. das hatten sie aber dan doch nicht gemacht und meinten beim nächsten mal werden sie es tun wenn ich nix dagegen tu. ich glaub, die spinnen ein wenig.
Welche Lautstärke ist denn eingetragen worden und welche Lautstärke wurde bei der Verkehrs-Kontrolle gemessen?
man sollte bedenken standgeräusch ist net das selbe wie fahrgeräusch
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Welche Lautstärke ist denn eingetragen worden und welche Lautstärke wurde bei der Verkehrs-Kontrolle gemessen?
gemessen haben die garnicht und eingetragen ist nur die auspuffanlage ohne db kennzeichnung. also geh ich mal davon aus, gestzliche höstgrenze oder?
Ich gehe mal davon aus, daß den kontrollierenden Beamten dieser Sachverhalt bekannt/bewußt war.
bitte löschen!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich gehe mal davon aus, daß den kontrollierenden Beamten dieser Sachverhalt bekannt/bewußt war.
wie meinst denn das?... was ist dennen bekannt gewesen?
Zitat:
Original geschrieben von Mr.KroSsE
bitte löschen!
was loeschen