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Polizei untersagte das Abschleppen zur nächsten Werkstatt
mir haben gestern zwei polizisten verboten ein verunglückten pkw (frond schaden) mit ein anderen pkw abzuschleppen über ein handelsübliches abschleppseil. begründung war das der pkw die sichherheit gefährden würde.
nach einigen diskutierten fragte er mich was ich für eine führerscheinklasse habe als ich darauf sagte klasse B meinte er das B nicht ausreiche um den Pkw abzuschleppen…. ich glaube der muss nochmal zur Polizeischule oder hatte schlechte laune meine theorie ist das der frischling von sein kollegen zum kindertag ein schnuller bekam.
nunja als ich nach sein dienst Ausweis fragte um mich zu beschweren verweigerte er mir diesen.
also wenn man solch polizisten hat die A. keine Ahnung von der STVO haben (aber auf ihrer meinung behaupten weil die eine uniform anhaben)B. keine ahnung von Autos (aber so tun als wären sie diplom Ingenieur bei der Dekra C. keine Ahnung vom abschleppen haben sondern nur den abschleppdienst rufen können ,dann brauchen wir gar keine polizisten oder #quereinsteiger ?
sagt mal was zu würde mich mal interessieren
Beste Antwort im Thema
1. Airbag aufgegangen
2. Airbag nicht aufgegangen
3. Blinker defekt
4. Licht defekt
5. Scharfe Kante Kotflügel
6. Scharfe Kante Stoßstange
7. Scharfe Kante Motorhaube
8. Stoßstange nicht mehr fest
9. Abschleppöse betroffen
10. Radschleift beim Einlenken und einfedern
11. Motorhaube nicht mehr fest
12. Kotflügel rechts nicht mehr fest
13. Kotflügel links nicht mehr fest
14. Stoßstange nicht mehr fest
15. Airbag Türen?
16. Türen lassen sich eventuell nicht mehr ganz öffnen…
Das ist ja das gute an einem Polizisten!
Er ist unhabhängig und wenn er nicht will - will er nicht und wenn du einen Affen machst beschlagnahmt er das Teil - Gefahr in Verzug und aus die Maus ! - dann kommt noch der Abschlepper oben drauf!
aber das ist mit der Generation Kevin so.. - wir können ja nochmal drüber diskutieren!
Und nein ich meine Nicht explizit dich!
Die Älteren hier wissen was ich meine!
Früher war eine 5 eine 5 oder ein Verweis eben selbiger! - heute kommt Mami und Papi und dann wird nochmal "nachkorrigiert" oder Besprochen....
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68 Antworten
Er kann das Abschleppen untersagen!
Zu gefährlich kann natürlich stinmen!
als Beispiel:
Gefährliche Scharfe kanten
BRemsen beschädigt
Rad könnte am Kotflügel schleifen!
Stange ist besser
Den Rest (da ich nicht betroffen bin Klasse 3) unkommentiert!
Im Abzuschleppenden Fahrzeug darf übrigens ein "Jugendlicher" ohne Schein sitzen was ich persönlich für Aberwitzig halte - (wenn man dran denkt., dass keine Servo und kein Bremskraftverstärker hilft!
das Fahrzeug war nicht doll beschädigt, natürlich hat ein fahrzeug ein paar ecken und kanten nach einen unfall. die räder waren frei das fahrzeug im grunde voll intakt bis auf das kühlwasser was sich vor angst verabschiedet hat. desweiteren war es die fahrzeug Front die ja hinter dem schleppfahrzeug liegt warnblinkanlage funktionierte auch tadellos.
Es gibt schleppen und schleppen.
Das eine ist das Verbringen zur nächstgelegenen Werkstatt und das andere ist quer durch die Republik zur Lieblingswerkstatt. Wo der Gesetzgeber dazwischen die Grenze zieht wäre fraglich In beiden Fällen müssen beide Fahrzeuge "sicher" sein, im zweiten braucht es sogar eine Fahrerlaubnis die mehrachsige Hänger inkludiert.
ich gehe mal davon aus das ich mit einen pkw den ich am seil habe nicht die 3.5t überschreite.
hatte schon einige fahrzeuge abgeschleppt davon sahen einige noch schlimmer aus da haben die polizisten nie gesagt das ich das ding aufladen muss
Da sollte man immer mal fragen welches Unternehmen der beauftragen will. Und dann sagen wenn schon such ich mir das aus. Ansonsten hast du schon recht, und die Frage nach dem Ausweis ist sehr berechtigt und wenn der den Verweigert sollte man mal fragen warum. So macht man sich gleich beliebt und blamiert die ganzen Kollegen gleich mit.
doll ist keine Aussage - ist ein Blech so geknickt dass eine Scharfe Kante sprich Fußgänger gefährdet ist es vorbei mit selbstabschleppen (wenn ein Herr der Rennleitung so feststellt!)
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 3. Juni 2019 um 15:08:14 Uhr:
doll ist keine Aussage - ist ein Blech so geknickt dass eine Scharfe Kante sprich Fußgänger gefährdet ist es vorbei mit selbstabschleppen (wenn ein Herr der Rennleitung so feststellt!)
nehme ich so voll und ganz hin aber ein trailer hat härtere ecken ringsum ich hätte es sogar abgeklebt um auch keine einzelteile zuverlieren aber mit dem konnte man einfach nicht reden
Diese Vorschriften gelten beim Abschleppen
- Der Fahrer des Pannenfahrzeugs benötigt keinen Führerschein, muss jedoch mindestens 15 Jahre alt sein.
- Der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs muss Richtungswechsel per Handzeichen anzeigen.
- Ein trocken gefahrenes Auto darf nicht abgeschleppt werden. Es muss Sprit geholt werden.
- Das abgeschleppte Fahrzeug muss angemeldet und versichert sein.
- Die gezogene Anhängelast darf das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Das heißt, das abschleppende Fahrzeug muss mindestens genauso groß und schwer wie das abzuschleppende Fahrzeug sein.
- Das abgeschleppte Auto muss auf dem kürzesten Weg zur Werkstatt oder Parkbucht gebracht werden.
- Abgeschleppt werden darf auf jeder Straße, auch auf der Autobahn. Allerdings muss die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Die Höchstgeschwindigkeit des Gespanns darf maximal 50 km/h betragen.
- Ein Abschleppgespann darf nicht auf die Autobahn auffahren.
- Ein Abschleppseil muss mit einer Fahne gekennzeichnet sein und darf nicht länger als 5 m sein.
- Beide Fahrzeuge müssen die Warnblinkanlage einschalten.
- Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
Zahlen denn die Schlepper auch noch Prämie? und wie weit sollte denn geschleppt werden.
das fahrzeug ist auf der landstraße verunglückt die nächste werkstatt wäre in der nächsten stadt gewesen ca 8km.
anbei ein bild vom treffer
war ich wieder zu schnell...
welche Kanten ein Anbschleppanhänger hat ist unerheblich - der ist genau so zugelassen und abgenommen!
ein Knick im Kotflügel wird dem nicht stanhalten!
ACHTUNG in der Aufzählung oben fehlt:
Betriebsbereite Fahrzeuge (also weder Unfall noch Defekt) dürfen auch nicht abgeschleppt werden!
Ich würde hier den Ball mal flach halten bevor ich über den Polizisten herziehe. Die feinen aber folgenreichen Unterschiede zwischen Abschleppen und Schleppen wurde ja schon erläutert. Was von beiden hier zutreffend war, kann von uns niemand beurteilen. Auch den Zustand des Unfallwagens kennen wir nur aus den Beschreibungen des TE. Polizisten sind nicht unfehlbar, aber sich mal an die eigene Nase fassen kann manchmal auch nicht schaden.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@fire-fighter schrieb am 3. Juni 2019 um 15:11:15 Uhr:
Diese Vorschriften gelten beim Abschleppen
- Der Fahrer des Pannenfahrzeugs benötigt keinen Führerschein, muss jedoch mindestens 15 Jahre alt sein.
- Der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs muss Richtungswechsel per Handzeichen anzeigen.
- Ein trocken gefahrenes Auto darf nicht abgeschleppt werden. Es muss Sprit geholt werden.
- Das abgeschleppte Fahrzeug muss angemeldet und versichert sein.
- Die gezogene Anhängelast darf das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Das heißt, das abschleppende Fahrzeug muss mindestens genauso groß und schwer wie das abzuschleppende Fahrzeug sein.
- Das abgeschleppte Auto muss auf dem kürzesten Weg zur Werkstatt oder Parkbucht gebracht werden.
- Abgeschleppt werden darf auf jeder Straße, auch auf der Autobahn. Allerdings muss die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Die Höchstgeschwindigkeit des Gespanns darf maximal 50 km/h betragen.
- Ein Abschleppgespann darf nicht auf die Autobahn auffahren.
- Ein Abschleppseil muss mit einer Fahne gekennzeichnet sein und darf nicht länger als 5 m sein.
- Beide Fahrzeuge müssen die Warnblinkanlage einschalten.
- Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
dann hab ich doch nix falsch gemacht... w124 vs golf3