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Polizei verwarnt Unfallgegner, Versicherung sträubt sich...

Themenstarteram 29. Juni 2009 um 5:46

Hallo,

ich hatte vor ca. 7 Wochen einen Unfall. Ich fuhr in eine Straße (innerorts) entlang, ein Fahrzeug fuhr rückwärts aus einer Einfahrt und übersah mich, weil dort ein Kastenwagen stand. Trotz versuchtem Ausweichen trafen sein Heck und meine Beifahrerseite aufeinander. Mein Schaden beläuft sich auf ca. 4.800 Euro (inkl. Gutachter, Leihwagen). Fahrzeug ist längst repariert.

Da der Unfallgegner sich etwas sträubte, habe ich die Polizei gerufen, welche auch ziemlich schnell da war. Der Unfallgegner wurde mit 35 Euro verwarnt!!! (Kommentar Polizist: "Das müssen Sie als Verursacher zahlen.") Bei mir wurde lediglich ein leichter Alkohol-Pegel festgestellt (nach 1 Halbe Bier), Wortlaut Polizist nach dem Test "alles in Ordnung".

Erst jetzt schreibt die gegnerische Versicherung, man habe Zweifel am geschilderten Schadenhergang: "Es gibt hier wohl einen Zeugen, der bestätigen kann, dass unser VN zum Schadenszeit stand." (was für ein Deutsch :rolleyes:).

Meine Fragen:

- Muss ich nun die Kosten für das Autohaus und Gutachter "vorfinanzieren"?

- Ist der Zeuge glaubhaft? (Er hat das vom Balkon aus gesehen und zur Polizei nix gesagt)

- Hat jemand Ähnliches schon gehabt und wie ist das Ausgegangen?

- Ist der Polizeibericht hier nicht ausreichend? (schreiben klar und deutlich, dass mir die Vorfahrt genommen wurde)

 

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Erst mal danke, dass man Dir helfen darf. ;)

Allerdings bist Du sehr schwer für die gegebene Problematik zu sensibilisieren.

Nicht weiter schlimm, am Ablauf ändert das nichts, allerdings befindest Du Dich erkennbar in einem Lernprozess.

Im Übrigen, das nur als Info, hier ist nichts von Deiner Einsicht abhängig.

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am 29. Juni 2009 um 6:08

Zitat:

Original geschrieben von Kufenflitzer

Hallo,

...

Erst jetzt schreibt die gegnerische Versicherung, man habe Zweifel am geschilderten Schadenhergang: "Es gibt hier wohl einen Zeugen, der bestätigen kann, dass unser VN zum Schadenszeit stand." (was für ein Deutsch :rolleyes:).

Meine Fragen:

...

- Ist der Zeuge glaubhaft? (Er hat das vom Balkon aus gesehen und zur Polizei nix gesagt)

...

- Ist der Polizeibericht hier nicht ausreichend? (schreiben klar und deutlich, dass mir die Vorfahrt genommen wurde)

 

Danke im Voraus.

Ob der Zeuge glaubhaft ist kann dir hier bestimmt niemand abklären, die gegn. Versicherung scheint ihm jedoch zu glauben!

Wenn der Zeuge nicht im Polizeibericht steht kann es durchaus sein, dass der nicht mehr ausreicht! Wenn der Zeuge jetzt da ist muss geklärt werden, was genau er sehen konnte und gesehen hat. Wenn du davon asugehst das es ein Gefälligkeitszeuge ist müsstest du das nachweisen!

@Kufenflitzer,

 

es ist mal wieder zu unterscheiden.

 

Die Vorfahrtverletzung wurde von der Polizei geahndet, der rückwärts ausfahrende Fahrer war einsichtig und hat bezahlt. Damit ist das Strafrechtliche des Verkehrsunfalles erledigt, auch, weil der Zahlende damit einverstanden war (eine Vorfahrtmissachtung begangen zu haben).

 

Unbeachtlich ist zunächst, dass der Zeuge sich nicht unmittelbar bei der Polizei zum Zeitpunkt und am Ort des Unfalles gemeldet hat.

 

Zivilrechtlich ist noch nichts endgültig geklärt. Falsch ist die Annahme, dass der Versicherer nun grundsätzlich zu 100% für den Fremdschaden einzutreten hat. Sehr wahrscheinlich ist, dass es eine sogenannte Haftungsquote geben wird. Aussicht auf vollen Schadenersatz besteht u. a. nur, wenn der Geschädigte den Beweis führen kann, dass der Unfall absolut unvorhersehbar war. Das ist immer schwierig. Innerorts, Grundstücksausfahrt, der Idealfahrer hätte mit allem gerechnet - und anhalten können. Anders ausgedrückt, Vorfahrt hat man, wenn es "gekracht" hat, hatte sie eben nicht, niemand darf auf Vorfahrt bestehen!

 

Der Zeuge ist der Zeuge, maßgeblich ist, was er gesehen hat. Die Würdigung der Zeugenaussage ist eine andere Geschichte. Auch ohne Beauftragung, ohne dass eine Gefälligkeitsvermutung (weil unvorstellbar) geäußert wurde, wird diesbezüglich von den Beteiligten hinterfragt. Richter, gegnerischer Anwalt sind darin sehr routiniert.

 

>Meine Fragen:<

>- Muss ich nun die Kosten für das Autohaus und Gutachter "vorfinanzieren"?<

Ein AH hat ist keine Bank, Auftraggeber ist und bleibt zahlungspflichtig. Daher mit AH besprechen.

>- Ist der Zeuge glaubhaft? (Er hat das vom Balkon aus gesehen und zur Polizei nix gesagt)<

Siehe oben.

>- Hat jemand Ähnliches schon gehabt und wie ist das Ausgegangen?<

Für einen Einzelfall ist das i. a. R. unbeachtlich.

>- Ist der Polizeibericht hier nicht ausreichend? (schreiben klar und deutlich, dass mir die Vorfahrt genommen wurde<

Nein, s. o.

 

 

am 29. Juni 2009 um 7:03

Zitat:

Original geschrieben von Kufenflitzer

"Es gibt hier wohl einen Zeugen, der bestätigen kann, dass unser VN zum Schadenszeit stand."

Ich frage mich gerade, wie sein Heck in Deine Seite kommen kann, wenn er steht. Seitlich kannst Du ja nicht ernsthaft auf ihn drauffahren, dann müssten es ja mehr Spuren von vorn nach hinten sein...

das lässt sich anhand der Unfallspuren an beiden Fahrzeugen klären, wer gestanden hat und wer in Bewegung war.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 29. Juni 2009 um 8:47

Aus meiner Sicht ganz klar - der ist rausgefahren und ich habe zwar noch nach links gezogen, trotzdem haben wir uns touchiert. Man sah an seinem Fahrzeug auch ganz deutlich die Lack-Abriebspuren meines schwarzen Autos (hat ihm der Polizist sogar noch erklärt, dass die davon kommen).

Mir ist das wurscht, die Sache klärt eh ein Anwalt. Vor allem haben die seine Schadenschilderung auch noch falsch interpretiert - Klage geht heute raus... Wie gut, dass ich noch Fotos gemacht habe von der Unfallstelle. Danke an die DEVK für den unnötigen Ärger...

Zitat:

Original geschrieben von Kufenflitzer

Danke an die DEVK für den unnötigen Ärger...

Für welchen Ärger?

am 29. Juni 2009 um 8:56

Moin,

warum hat denn jetzt die DEVK auf einmal Schuld an dem Ärger? Schon mal drüber nachgedacht das die Versicherung sich da nach der Aktenlage und nach den Aussagen des versicherten richtet? Wenn da dann Ungereimtheiten zu Deiner Schilderung das Schadenherganges auftauchen wird die Versicherung nactürlich erst mal die Plausibilität prüfen. Wei Du schon geschrieben hast:

Aus Deiner Sicht...

Die Versicherung hat halt eine andere Sicht auf die Geschichte.

Gruss

Marcus

am 29. Juni 2009 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von Kufenflitzer

Danke an die DEVK für den unnötigen Ärger...

Wieso Ärger. Es gibt da ja anscheinend einen Zeugen der einen anderen Schadensablauf schildert, schon vergessen?

Gruß

Frank

Themenstarteram 29. Juni 2009 um 10:54

Das ist mir vollkommen schnuppe, Polizeibericht und Gutachten sprechen eine deutliche Sprache. Heute geht die Klage raus und gleich nochmal 500 Euro Anwaltskosten + Verzugszinsen oben drauf, dafür hat man ja einen Rechtsschutz.

Denn das Schönste ist, die gegnerische Versicherung behauptet, mein Anwalt habe geschrieben, ihr VN sei mir hinten ins Fahrzeug gefahren, dabei steht drinnen "ihr VN fuhr mit dessen Heck in die rechte Seite unseres Mandanten". Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Erst mal danke, dass man Dir helfen darf. ;)

Allerdings bist Du sehr schwer für die gegebene Problematik zu sensibilisieren.

Nicht weiter schlimm, am Ablauf ändert das nichts, allerdings befindest Du Dich erkennbar in einem Lernprozess.

Im Übrigen, das nur als Info, hier ist nichts von Deiner Einsicht abhängig.

Themenstarteram 29. Juni 2009 um 12:00

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Erst mal danke, dass man Dir helfen darf. ;)

Allerdings bist Du sehr schwer für die gegebene Problematik zu sensibilisieren.

Nicht weiter schlimm, am Ablauf ändert das nichts, allerdings befindest Du Dich erkennbar in einem Lernprozess.

Im Übrigen, das nur als Info, hier ist nichts von Deiner Einsicht abhängig.

Wünsch Dir auch noch einen schönen Tag. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Kufenflitzer

Das ist mir vollkommen schnuppe, Polizeibericht und Gutachten sprechen eine deutliche Sprache. Heute geht die Klage raus und gleich nochmal 500 Euro Anwaltskosten + Verzugszinsen oben drauf, dafür hat man ja einen Rechtsschutz.

 

Denn das Schönste ist, die gegnerische Versicherung behauptet, mein Anwalt habe geschrieben, ihr VN sei mir hinten ins Fahrzeug gefahren, dabei steht drinnen "ihr VN fuhr mit dessen Heck in die rechte Seite unseres Mandanten". Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Da sieht man wieder, wie die Nichtbeherrschung von Groß- und Kleinschreibung (Ihr) zu unterschiedlichn Sachverhalten führt.

 

O.

Themenstarteram 9. Juli 2009 um 14:47

So, heute kam ein Schreiben der DEVK:

 

"Ohne die Ansprüche unseres VN zu präjudizieren, zahlen wir den Klagebetrag. Die berechtigten Rechtsanwalts- und Gerichtskosten übernehmen wir..." Ein Scheck über die volle Höhe war auch dabei.

Btw. kostet so ein Unfug nun die Gemeinschaft der Versicherten stolze 320 € Aufpreis... :mad::mad::mad:

Wenn ich Eines daraus gelernt habe ---> NIE wieder ein Unfall ohne Polizei, NIE wiederohne Gutachten, NIE wieder ohne Rechtsanwalt. Traurig, aber leider wahr.

Schön ,dass es geklappt hat. Manchmal konnte man hier denken ,du wärst der Schuldige.:)

Alex.

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