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Polizeifehler: Gelasert außerhalb der 30km/h Zone

Themenstarteram 8. Juli 2010 um 13:25

Hallo,

morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.

Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.

Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)

Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...

Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.

Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?

Beste Antwort im Thema
am 8. Juli 2010 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von feingeist

Hallo,

morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.

Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.

Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)

Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...

Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.

Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?

Wie kommst du denn auf die Idee, dass die 30er Zone nach 200 Metern endet, nur weil an dieser Stelle eine 30er - Zone für die Gegenfahrbahn oder Gegenrichtung beginnt?

Was war besonderes an der Stelle, an welcher der Polizist stand?

Das Ortausgangsschild, nehme ich mal an?

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am 8. Juli 2010 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von feingeist

Hallo,

morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.

Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.

Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)

Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...

Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.

Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?

Wie kommst du denn auf die Idee, dass die 30er Zone nach 200 Metern endet, nur weil an dieser Stelle eine 30er - Zone für die Gegenfahrbahn oder Gegenrichtung beginnt?

Was war besonderes an der Stelle, an welcher der Polizist stand?

Das Ortausgangsschild, nehme ich mal an?

Kommt mir auch komisch vor.

Normal muss doch das Ende einer 30er Zone beschildert sein. Ausnahme ist wenn es eh in eine verkehrsberuhigten Bereich übergeht.

am 8. Juli 2010 um 13:43

Ist denn der Bußgeldbescheid schon rechtskräftig geworden? Falls nicht, solltest du Einspruch einlegen und dabei eben genau obige Begründung vorbringen.

Hilft die Bußgeldstelle dann dem Einspruch nicht ab, sodass die Sache vor Gericht geht, würde ich einen Anwalt nehmen. Es ist dann nämlich vermutlich erforderlich, gutachterlich die Fahrbahn ausmessen zu lassen, Einsicht ins Messprotokoll zu nehmen usw.

Aber noch eine andere Frage: War es wirklich eine 30er Zone? Nur dann kannst du nämlich davon ausgehen, dass der Beginn der Zone für den Gegenverkehr auch tatsächlich das Ende der Zone für deine eigene Richtung war. Dann müsste das fehlende "Ende"-Zeichen auch eine falsche Beschilderung sein.

War es hingegen nur ein Tempolimit auf 30 km/h mit dem normalen, runden Schild (ohne "Zone"), dann kannst du nicht davon ausgehen, dass der Beginn für den Gegenverkehr gleichzeitig das Ende für deine Richtung war, denn es können in den beiden Richtungen auch unterschiedliche Limits ausgeschildert sein.

Themenstarteram 8. Juli 2010 um 13:48

Hallo,

noch ein Detail: Am Anfang der 30er Zone stehen zwei große Schilder, auf der die Zone auf 200m Länge und zw. 7-19 Uhr werktags ausgewiesen wird.

Dscf0156
am 8. Juli 2010 um 13:49

Tja, das ist eben keine Zone 30. Der Gegenverkehr kann hier ein anderes Limit haben.

am 8. Juli 2010 um 13:54

Wo gibt es sowas, dass unterschiedliche Geschwindigkeiten bei den jeweiligen Richtungen vorgegeben werden? Habe ich bislang noch nicht gesehen. Aber ich lasse mich gerne belehren.

Zitat:

Original geschrieben von winni2601

Wo gibt es sowas, dass unterschiedliche Geschwindigkeiten bei den jeweiligen Richtungen vorgegeben werden? Habe ich bislang noch nicht gesehen. Aber ich lasse mich gerne belehren.

Ich will Dich nicht belehren, aber soetwas ist mir auch schon untergekommen.

Themenstarteram 8. Juli 2010 um 13:59

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

Tja, das ist eben keine Zone 30. Der Gegenverkehr kann hier ein anderes Limit haben.

Der Gegenverkehr hat in meinem Fall dasselbe Limit und in 200m Entferung steht für den Gegenverkehr dasselbe Schild. Ich habe das Schild für den Gegenverkehr nur erwähnt, weil dieses Schild für den messenden Polizisten am Ende der Strecke sichtbar war - in c.a 125m Entfernung - mit Hilfe seines Messgerät leicht anzumessen.

Dscf0154

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

 

War es hingegen nur ein Tempolimit auf 30 km/h mit dem normalen, runden Schild (ohne "Zone"), dann kannst du nicht davon ausgehen, dass der Beginn für den Gegenverkehr gleichzeitig das Ende für deine Richtung war, denn es können in den beiden Richtungen auch unterschiedliche Limits ausgeschildert sein.

Aber lt. dem Schild war nach 200 Meter ENDE mit 30 und Kinders. Oder sehe ich da was falsch?

am 8. Juli 2010 um 14:01

Wurde da möglicherweise Doppelt Beschildert, so das innerhalb einer 30er Zone (Zeichen 274.1) zusätzlich diese Schilder:

http://www.motor-talk.de/.../dscf0156-i203455182.html    aufgestellt wurden ?

 

Zitat:

Original geschrieben von feingeist

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

Tja, das ist eben keine Zone 30. Der Gegenverkehr kann hier ein anderes Limit haben.

Der Gegenverkehr hat in meinem Fall dasselbe Limit und in 200m Entferung steht für den Gegenverkehr dasselbe Schild. Ich habe das Schild für den Gegenverkehr nur erwähnt, weil dieses Schild für den messenden Polizisten am Ende der Strecke sichtbar war - in c.a 125m Entfernung - mit Hilfe seines Messgerät leicht anzumessen.

An diesem Schild wären dann für mich die 200 Meter zu Ende.

am 8. Juli 2010 um 14:03

Zitat:

Original geschrieben von winni2601

Wo gibt es sowas, dass unterschiedliche Geschwindigkeiten bei den jeweiligen Richtungen vorgegeben werden? Habe ich bislang noch nicht gesehen. Aber ich lasse mich gerne belehren.

Das ist sehr häufig. Kommt man beispielsweise von einer Landstraße in einen Ort gefahren, dann steht bei uns vor dem Ortsschild fast immer noch eine Beschränkung auf 70 km/h (sog. "Geschwindigkeitstrichter"). In Gegenrichtung steht aber nach dem Ortsendeschild kein anderes Schild. Die eine Richtung darf also in diesem Bereich nur 70 km/h fahren, die andere Richtung 100 km/h.

Im Falle des TO gibt es wegen der Gefahrenstelle (Kindergarten, Schule oder ähnliches) zwar in beiden Richtungen eine Beschränkung auf 30 km/h, aber Anfang und Ende für die beiden Richtungen müssen eben nicht identisch sein.

Entscheidend ist die Frage, ob der Messpunkt nun tatsächlich mehr als 200 Meter nach den Schildern lag. Falls ja, dann würde ich Einspruch einlegen. Und nach der Schilderung waren es ja 234 Meter. Die Überprüfung der Entfernung muss aber dann tatsächlich von den Zeichen der eigenen Richtung aus erfolgen, denn wie gesagt, spielt es keine Rolle, wo die Beschilderung für den Gegenverkehr steht.

Habe ich es überlesen bzw. wie schnell bist Du wirklich in der dreiziger gefahren. Nur so zu Info? Ich verspreche ich lasse die Moralkeule eingepackt.

am 8. Juli 2010 um 14:06

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Habe ich es überlesen bzw. wie schnell bist Du wirklich in der dreiziger gefahren. Nur so zu Info? Ich verspreche ich lasse die Moralkeule eingepackt.

Zitat:

Original geschrieben von feingeist

Ich wurde mit 56km/h gelasert ...

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