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Polizeiliche Verkehrskontrolle auf Privatparkplatz zulässig ?
Moin MT-Gemeinde,
am Wochenende ist mein Sohn am Sonnabendmorgen gegen 5 Uhr beim Wegfahren von einem Parkplatz einer Diskothek von der Polizei noch auf dem Gelände gestoppt und einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" unterzogen worden. Es ging natürlich um Alkohol, aber da mein Sohn beim Röhrchentest 0,0 hatte und am Auto alles in Ordnung war, mußten ihn die Polizisten (wort- und grußlos) fahren lassen.
Die Diskothek liegt im hinteren Teil eines Möbelhauses in einem Gewerbegebiet, der Parkplatz ist zwar durch eine Toranalage verschließbar, was aber so gut wie nie geschieht. Die Diskothek war für eine nichtöffentliche Veranstaltung gemietet worden und weder der Veranstalter noch der Eigentümer haben allgemeinen Verkehrskontrollen auf dem Gelände zugestimmt.
Ist das legal ? In diesem Thread wurde das Thema schon mal ähnlich erörtert, die Kernfrage des TE wurde seinerzeit aber auch nicht eindeutig beantwortet:
Beste Antwort im Thema
Ob zulässig oder nicht, halte ich an der Stelle jetzt mal für absolut zweitrangig.
Eine Kontrolle ist ja nichts negatives, wer sich dadurch "gestört" fühlt, nunja pech gehabt.
Ansonsten finde ich es durchaus begrüßenswert, dass Alkoholkontrollen vor Fahrtantritt durchgeführt werden, ganz egal ob öffentliches Grundstück oder Privatgelände.
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72 Antworten
Wenn das eindeutig als Privatgelände ausgeschildert ist hätten sie an der Ausfahrt warten müssen. Steht da nichts, wird öffentlicher Auto- Verkehr geduldet. Somit kann da auch kontrolliert werden.
Sofern das Gelände offen und frei zugänglich war (die Zufahrt also z.B. ohne Schranke mit Einlasskontrolle), dann zählt der Parkplatz zum sogenannten tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum. Dort gilt ebenfalls die StVO und dementsprechend darf dort auch im Rahmen dieser Verordnung kontrolliert werden.
PS: Das Thema "Schild" hatten wir im Studium lang und breit durchgekaut. Ein Schild alleine reicht nicht. Es müssen Bauliche Maßnahmen vorhanden sein, um privaten und öffentlichen Verkehr zu trennen.
Ob zulässig oder nicht, halte ich an der Stelle jetzt mal für absolut zweitrangig.
Eine Kontrolle ist ja nichts negatives, wer sich dadurch "gestört" fühlt, nunja pech gehabt.
Ansonsten finde ich es durchaus begrüßenswert, dass Alkoholkontrollen vor Fahrtantritt durchgeführt werden, ganz egal ob öffentliches Grundstück oder Privatgelände.
Nach der Disco um 5Uhr morgens kontrollieren?
Ist doch ne super Sache und sollte öfters gemacht werden.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Ob zulässig oder nicht, halte ich an der Stelle jetzt mal für absolut zweitrangig.
Eine Kontrolle ist ja nichts negatives, wer sich dadurch "gestört" fühlt, nunja pech gehabt.
Ansonsten finde ich es durchaus begrüßenswert, dass Alkoholkontrollen vor Fahrtantritt durchgeführt werden, ganz egal ob öffentliches Grundstück oder Privatgelände.
Es geht hier nicht darum, das Für oder Wider von Alkoholfahrten oder die grundsätzliche Sinnhaftigkeit von entsprechenden Kontrollen zu erörtern, da gibt es keine Diskussion. Geht nicht bzw. muß sein.
Der Zweck darf aber auch nicht immer die Mittel heiligen - immerhin hat die Polizei Befugnisse, die einmalig und anderen Bürgern verwehrt sind (vom öffentlichen Waffentragen bis eben hin zu einer Verkehrskontrolle). Das ist gewollt an sie delegiert, demokratisch legitimiert und auch richtig.
Aber genau deshalb muß mit dieser Verantwortung auch sehr sorgsam umgegangen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Und es können m. E. nach nicht Grundrechte wie Eigentum übergangen werden: Es ging ja nicht um die Verfolgung eines Verbrechers (klar, da kann die Polizei nicht fragen "Darf ich mal Ihr Grundstück betreten ?"), aber es bestand ja nicht einmal ein begründeter Verdacht.
Wie schon von R 129 Fan geschrieben; auf der öffentlichen Straße postiert, kontrolliert und gut is.
Der "private" Parkplatz war öffentlich zugänglich und öffentlich freigegeben, damit durfte auch die Polizei an sich erstmal darauf bewegen und kontrollieren.
Eine vorher einzuholende Genehmigung war nicht erforderlich, da der besonderen Schutzbestimmungen im Sinne eines Hausfriedensbruchs aufgrund der Situation nicht zu berücksichtigen waren.
Es bleibt aber die Besitzstandstörung weiter im Raum, aber das wirkt erst, wenn der Besitzer sich gestört fühlt.
Hier hätte der Besitzer/Verfügungsberechtigte des Grundstücks zu der kontrollierenden Polizei gehen und sie auffordern müssen, das Grundstück zu verlassen. Dann, aber erst dann, hätten sie auch einpacken und abrücken müssen. Unterlässt er dies, dann ist das eine Duldung.
Solch eine Kontrolle auf einem derartigen Gelände ist doch nichts schlechtes.
Für die "Nicht-Verbrecher" ist es unerheblich, ob die Kontrolle nun auf einem derartigen Gelände durchgeführt wird, oder vor dem Tor auf der tatsächlich "öffentlichen Straße".
Der normale Straßenverkehr wird durch eine Kontrolle und damit einhergehende herum laufenden Personen und herum stehenden Fahrzeugen nicht behindert.
Und die "Verbrecher" werden so früh abgefischt, dass sie kaum eine Chance haben, großartig Schaden anzurichten.
Zitat:
In diesem Thread wurde das Thema schon mal ähnlich erörtert, die Kernfrage des TE wurde seinerzeit aber auch nicht eindeutig beantwortet:
Eigentlich schon, nur hat die Antwort den Wenigsten gefallen.
Die Vorschriften der StVZO gelten nur im "öffentlichen Verkehrsbereich", die Vorschriften der FZV gelten auch "auf Privatgelände". Die Vorschriften, die von der StVZO in die FZV übergegangen sind haben damit auch Wirkung "auf Privatgelände" erhalten.
Ein Kraftfahrzeug auf "privatem Gelände" muss nicht zugelassen sein, aber wenn es zugelassen ist, dann muss es auch den Bestimmungen der FZV entsprechen und dort sind neben den rein "verwaltungsrechtlichen" Dingen, wie eine gültige Versicherung, leider viele rein technische Bestimmungen der StVZO zur Verkehrssicherheit inkludiert.
Gültige HU/AU, Mindestprofil der Reifen, ...
Handelt es sich um tatsächlich abgeschlossenes Grundstück, dann darf die Polizei es nicht betreten um zu kontrollieren. Aber eine von der Straße erkennbar abgelaufene HU-Plakette und der Apfel ist geschält.
Das einzige was mich an der dargestellten Situation stört ist das scheinbar unfreundliche Verhalten der Beamten.
Auch bei uns passiert das öfters. Lenker werden angehalten, kontrolliert (inkl. Alkotest) und wenn nichts gefunden wird, reagieren die Beamten sehr unfreundlich und lassen einen nur "ungern" weiterfahren.
Schon klar, dass die Polzei mittlerweile wirtschaftlich arbeiten muss und ihr gewisses Monatspensum an Strafen erbringen muss. Aber einen VT, der vorschriftsgemäß unterwegs ist und beim Fortgehen in der Disco keinen Alkohol konsumiert, dann derart unfreundlich zu behandeln, das scheint kein regionales, sondern mittlerweile ein weiträumiges Problem zu sein (scheinbar in DE und AT auffindbar).
Ansonsten kann ich an der genannten Situation nichts verwerfliches feststellen! Im Gegenteil, ich finde die Vorgangsweise ansich sehr positiv.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
aber es bestand ja nicht einmal ein begründeter Verdacht.
wenn die polizei um diese uhrzeit, mehr oder weniger "gezielt" auf einem disco-parkplatz kontrolliert, kannst du davon ausgehen, das diese disco der polizei hinreichend bekannt ist (für was, darüber soll sich jeder sein eigenes urteil bilden).....
und für eine allgemeine verkehrskontrolle benötigt es nunmal keinen begründeten verdacht.....wobei hier der verdacht alleine schon durch uhrzeit, ort der kontrolle sowie fahrer "männlich" (wohlmöglich noch unter 25) hinreichend begründet werden kann!
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Der Zweck darf aber auch nicht immer die Mittel heiligen - immerhin hat die Polizei Befugnisse, die einmalig und anderen Bürgern verwehrt sind (vom öffentlichen Waffentragen bis eben hin zu einer Verkehrskontrolle). Das ist gewollt an sie delegiert, demokratisch legitimiert und auch richtig.
Aber genau deshalb muß mit dieser Verantwortung auch sehr sorgsam umgegangen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Und es können m. E. nach nicht Grundrechte wie Eigentum übergangen werden: Es ging ja nicht um die Verfolgung eines Verbrechers (klar, da kann die Polizei nicht fragen "Darf ich mal Ihr Grundstück betreten ?"), aber es bestand ja nicht einmal ein begründeter Verdacht.
Sorry, aber für mich klingt das nach Rechthaberei und Polizei-Staat-Paranoia-Blabla. Den Verdacht, dass vor der Disko Leute unter Alkohol losfahren finde ich auch nicht vollkommen unbegründet
Öffentlicher Verkehrsraum ist alles, was durch einen unbestimmten Personenkreis als Verkehrsfläche genutzt werden könnte.
Somit darf die Polizei auch auf einem vermeidlichen Privatgrundstück eine Kontrolle durchführen da es zum öffentlichen Verkehrsraum gehört. Jeder Supermarktparkplatz, Tankstelle, Firmengelände ohne Umzäung und Schranke ist öffentlicher Verkehrsraum, und um etwas anderes handelt es sicher beim Parkplatz der Disco auch nicht.
Die Quote der Alkoholisierten Autofahrer nach Discobesuchen ist sehr groß, daher wird oft schon vor Ort kontroliert, denn es gibt sehr wohl einen begründeten Verdacht. Das ist bei uns hier auch so und es gibt einige die nach 2 Metern ihren Führerschein abgeben durften, da sie mit Alkohol gefahren sind.
Die unfreundlichkeit der Polizisten sei mal dahingestellt, man weis nie was vorher war, und so wie es in den Wald reinschreit so kommt es auch wieder heraus.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Aber genau deshalb muß mit dieser Verantwortung auch sehr sorgsam umgegangen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Wo wurde denn hier jemand in seinen Rechten eingeschränkt oder behindert?
Zitat:
Und es können m. E. nach nicht Grundrechte wie Eigentum übergangen werden:
Wurden sie denn aufgefordert, das Grundstück zu verlassen und sind dem nicht nachgekommen?
Zitat:
Es ging ja nicht um die Verfolgung eines Verbrechers
Reduziert man das populistisch absichtliche überzogene Verbrechen auf Straftaten, dann ist man nicht mehr weit weg. Alk ab 1,1 Promille, Haschmich ab 1 ng/ml und alle anderen Drogen ohne jeden Schwellwert sind Straftaten.
und mal ganz ehrlich: mir ist im Straßenverkehr, so als Gegenverkehr, ein richtiger Verbrecher, zB. ein Anlage-Betrüger, deutlich angenehmer als ein kleiner Straftäter mit seinen 1,53 Promille.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
aber es bestand ja nicht einmal ein begründeter Verdacht.
wenn die polizei um diese uhrzeit, mehr oder weniger "gezielt" auf einem disco-parkplatz kontrolliert, kannst du davon ausgehen, das diese disco der polizei hinreichend bekannt ist (für was, darüber soll sich jeder sein eigenes urteil bilden).....
und für eine allgemeine verkehrskontrolle benötigt es nunmal keinen begründeten verdacht.....wobei hier der verdacht alleine schon durch uhrzeit, ort der kontrolle sowie fahrer "männlich" (wohlmöglich noch unter 25) hinreichend begründet werden kann!
Selbstverständlich ist diese Disco der Polizei bekannt - wäre ja auch schlecht, wenn sie sich nicht auskennen würde.
Ich finde es nicht gut, unsere Jugend unter Pauschalverdacht zu stellen und denke, daß Deutschland in vielerlei Hinsicht schon unattraktiv genug für junge Leute ist.
Die letzte Begegnung mit einem alkoholisierten Autofahrer hatte ich übrigens, als ich auf eine gepflegte Mittfünzigerin traf, die lallend, fluchend und orientierungslos neben ihrem Peugeot 106 (dessen Motor noch lief) stand.
Zum Thema Eigentum, Grundrechte und Verhältnismäßigkeit:
Vielleicht muß ich die Situation zum allgemeinen Verständnis etwas ausführlicher schildern. Mein Sohn gehörte zu den (Privat-) Veranstaltern, hatte die Schlüssel und verließ mit einem Freund zusammen als letzter das Gebäude. Als sie losfuhren, näherte sich plötzlich ein Wagen (der zuvor nicht sichtbar war) meinem Sohn frontal mit aufgeblendeten Scheinwerfern. Mein Sohn bekam Angst, denn sie hatten die gesamten Bareinnahmen des Abends dabei und umfuhr den entgegenkommenden Wagen. Dieser wendete, verfolgte ihn und erst als "die Kelle" gezeigt wurde, erkannte mein Sohn, daß es wohl Polizei war.
Nochmal die Frage: Muß ich damit auf einem privaten Grundstück rechnen ? Geht das nicht auch auf der Straße ?
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Zum Thema Eigentum, Grundrechte und Verhältnismäßigkeit:
Vielleicht muß ich die Situation zum allgemeinen Verständnis etwas ausführlicher schildern. Mein Sohn gehörte zu den (Privat-) Veranstaltern, hatte die Schlüssel und verließ mit einem Freund zusammen als letzter das Gebäude. Als sie losfuhren, näherte sich plötzlich ein Wagen (der zuvor nicht sichtbar war) meinem Sohn frontal mit aufgeblendeten Scheinwerfern. Mein Sohn bekam Angst, denn sie hatten die gesamten Bareinnahmen des Abends dabei und umfuhr den entgegenkommenden Wagen. Dieser wendete, verfolgte ihn und erst als "die Kelle" gezeigt wurde, erkannte mein Sohn, daß es wohl Polizei war.
Nochmal die Frage: Muß ich damit auf einem privaten Grundstück rechnen ? Geht das nicht auch auf der Straße ?
Veranstalter oder Besucher, konnte die Polizei das riechen und macht es einen Unterschied?
Immernoch: Parkplatz oder Strasse, was spielt das für eine Rolle? Die Frage an sich ist doch schon geklärt: Ja, muß man mit rechnen. Ja, kann man auch auf der Strasse machen, muß man aber nicht.
Dein Sohn umfuhr also die Polizei? Hatten sie ihm evtl. in dem Augenblick schon signalisiert anzuhalten? Könnte man auch als Fluchtversuch werten. Dann waren sie auch noch unfreundlich War dein Sohn denn nett und höflich (die Geschichte mit dem Wald ) Ach nee, kannst du ja gar nicht wissen, da du gar nicht dabei warst und nur eine Version kennst