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Poller vs. Seitenteil

Themenstarteram 21. Februar 2012 um 16:56

Hallo,

es gibt bei uns im Ort einen Parkplatz der ist rundherum

mit ca. 50cm Pollern umzingelt.

Bei auffahren auf diesen Parkplatz habe ich zu früh

eingeschlagen und bin mit dem Seitenteil und der Schiebetür

mit meinem Fiat Ducato 2003 gegen den kleinen Poller gefahren.

Bei dem schlechtem Regenwetter und um 17:30 Uhr waren die Poller

im Rückspiegel überhaupt nicht zu sehen.

Manche Poller sind oben rot markiert, die aber, die ich berührt habe

waren nicht markiert. Nun zu meiner Frage:

Ist das Pflicht, wenn man einen oder mehrere Poller aufstellt diese

oben rot zu markieren ?

Vielleich kann ich die Stadt auf Schadersatz verklagen.

 

Vielen Dank für eure Antworten,

Matpol

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Matpol

 

Ist das Pflicht, wenn man einen oder mehrere Poller aufstellt diese

oben rot zu markieren ?

Vielleich kann ich die Stadt auf Schadersatz verklagen.

Wie wäre es wenn du mal richtig guckst wo du hin fährst, Kinder und Zwergwüchsige haben auch nicht immer eine rote Mütze auf.

Außerdem dürften dich die haftbar machen können wenn du deren Eigentum beschädigt und allen Anschein nach Fahrerflucht begangen hast.

Leute gibt es, herrlich.

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Zitat:

Original geschrieben von Matpol

Ist das Pflicht, wenn man einen oder mehrere Poller aufstellt diese

oben rot zu markieren ?

Nein, es besteht dazu definitiv keine Pflicht.

Ist mir auch so ähnlich passiert. Besonders schlimm sind die mit Kiesel verkleideten à la Waschbeton, wenn sie älter und verschmutzt sind. Das Ereignis wirst du - leider - als Lehrstunde abbuchen, zumal du ja von der Existenz der Teile gewusst hast.

Zitat:

Original geschrieben von Matpol

Ist das Pflicht...

nein...

Zitat:

Vielleich kann ich die Stadt auf Schadersatz verklagen.

schlafende hunde weckt man nicht....außer du bist scharf drauf, das die stadt dir die rechnung für das entfernen der lackspuren und im idealfall die fundamentsanierung der poller zuschickt...

Das Problem besteht ja nicht nur bei Pollern, sondern z.B. auch bei Anfahrkanten, die so hoch sind, daß der Frontspoiler dagegen stößt.

Hier wie dort liegt das Risiko voll beim Fahrer, der sich selbst davon überzeugen muß, daß der von ihm mit dem Fahrzeug eingeschlagene Weg hindernisfrei ist. Wenn schlecht einsehbar, muß er entweder einen Einweiser (z.B. Beifahrer) bemühen oder vor dem Befahren des kritischen Bereiches aussteigen, um sich einen besseren Überblick zu verschaffen.

Schon bevor ich seine Frage gelesen habe, wusste ich, dass er keinen Bock hat, sie zu bezahlen... Hauptsache ein Schlupfloch oder eine graue Rechtszone suchen und jemand anderes soll dann dafür blechen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Matpol

 

Ist das Pflicht, wenn man einen oder mehrere Poller aufstellt diese

oben rot zu markieren ?

Vielleich kann ich die Stadt auf Schadersatz verklagen.

Wie wäre es wenn du mal richtig guckst wo du hin fährst, Kinder und Zwergwüchsige haben auch nicht immer eine rote Mütze auf.

Außerdem dürften dich die haftbar machen können wenn du deren Eigentum beschädigt und allen Anschein nach Fahrerflucht begangen hast.

Leute gibt es, herrlich.

am 21. Februar 2012 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Wie wäre es wenn du mal richtig guckst wo du hin fährst, Kinder und Zwergwüchsige haben auch nicht immer eine rote Mütze auf.

Leute gibt es, herrlich.

Zu geil das mit der roten Muetze und dazu auch noch wahr :D

Egal was wie wo erlaubt oder nicht erlaubt rumsteht. Wer von selbst gegen sowas fæhrt hat Pech. Ich kønnte gegen ein Auto im Halteverbot fahren. Muss aber dennoch dafuer blechen.

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Außerdem dürften dich die haftbar machen können wenn du deren Eigentum beschädigt und allen Anschein nach Fahrerflucht begangen hast.

Wenn's jemand gesehen hat und die Sache bei der Polizei meldet und der TE die Sache dort noch nicht gemeldet hat könnte es in der Tat noch zu Problemen kommen.

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Wie wäre es wenn du mal richtig guckst wo du hin fährst, Kinder und Zwergwüchsige haben auch nicht immer eine rote Mütze auf.

 

Leute gibt es, herrlich.

Ich mag gar nicht darüber nachdenken was passieren würde, wenn die eine grüne Mütze tragen würden.

Zitat:

Original geschrieben von Matpol

Bei auffahren auf diesen Parkplatz habe ich zu früh

eingeschlagen und bin mit dem Seitenteil und der Schiebetür

mit meinem Fiat Ducato 2003 gegen den kleinen Poller gefahren.

Vielleich kann ich die Stadt auf Schadersatz verklagen.

Allein der zeitliche Abstand zwischen dem Ereignis und der Anspruchstellung ist hier schon viel zu groß. Nach fast 10 (!) Jahren lassen sich doch überhaupt keine Details mehr aufklären.

Der Ducato ist viell. von '03.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

...lassen sich doch überhaupt keine Details mehr aufklären.

schonmal drüber nachgedacht, das der te mit "2003" das baujahr seines fahrzeuges gemeint hat?! :rolleyes:

am 22. Februar 2012 um 8:29

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Matpol

Bei auffahren auf diesen Parkplatz habe ich zu früh

eingeschlagen und bin mit dem Seitenteil und der Schiebetür

mit meinem Fiat Ducato 2003 gegen den kleinen Poller gefahren.

Vielleich kann ich die Stadt auf Schadersatz verklagen.

Allein der zeitliche Abstand zwischen dem Ereignis und der Anspruchstellung ist hier schon viel zu groß. Nach fast 10 (!) Jahren lassen sich doch überhaupt keine Details mehr aufklären.

Ich glaub mit 2003 ist das Baujahr vom Fahrzeug gemeint!

 

Aber schon der Wahnsinn! Ich lese das hier so: "Hilfe ich kann nicht einparken, zahlt die Stadt für mein unvermögen???"

Der Satz läßt beide Interpretationen zu. Aber vielleicht äußert sich der TE ja noch zu den näheren Umständen des Geschehens.

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