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Polo AW TSI – Kupplung trennt nicht sauber, jemand ähnliche Erfahrungen?
Hallo zusammen,
ich fahre einen VW Polo AW mit TSI-Motor (Baujahr 2020, 20Tkm), den ich im Juli 2024 gebraucht beim VW-Händler gekauft habe (14Tkm). Seit Anfang an ist mir ein schleifendes Geräusch beim einlegen des Rückwärtsganges aufgefallen. Doof wie ich damals war, habe ich gedacht, dass es an mir liegt und ich den Gang zu ruppig einlege und sich das mit der Zeit erledigt. Allerdings ist jetzt ein dreiviertel Jahr vergangen und das Problem besteht weiterhin. Nun habe ich mich bei dem Autohaus gemeldet, bei dem ich es gekauft habe und habe denen das Problem beschrieben. Die haben mir gesagt für 170 € pro Stunde kann sich ein Mechaniker das Problem mal anschauen.
Da ich einen Kfz Meister in der Bekanntschaft habe, bin ich aber zuerst mal zu ihm gegangen und habe ihn nach Rat gefragt. Nach seiner Einschätzung trennt die Kupplung beim treten des Kupplungspedals nicht vollständig, wodurch das Getriebe noch dreht, wenn der Rückwärtsgang eingelegt wird. Das macht sich auch beim einlegen der anderen Gänge bemerkbar. Hier ist ein leichter Widerstand beim schalten bemerkbar. Wenn man mit ausgeschaltem Motor schaltet, merkt man diesen Widerstand nicht.
Mit diesem Verdacht bin ich nochmals auf den Händler zugegangen. Dieser hat gesagt, wenn es ein Getriebe Problem ist, dann greift die 1 Jahres Gebrauchtwagen Garantie nicht, da es sich um einen Verschleißteil handelt und ob die Gewährleistung das übernimmt, kann er mir aus der Ferne nicht sagen. Jetzt würde mich interessieren, ob das bei meinem Polo beziehungsweise bei dem Getriebe das dort verbaut ist ein bekanntes Problem ist und ob hier vielleicht noch jemand anderes dieses Problem hat.
Ich bin selbst Kfz Laie und fühle mich aktuell etwas ratlos, weil ich nicht einfach zum Autohaus gehen möchte und 170 € oder mehr investieren möchte um dann festzustellen, dass es von der Garantie eh nicht abgedeckt wird.
Ich habe leider auch in der Zwischenzeit feststellen müssen, dass es innerhalb der ersten sechs Monate eine Beweislastumkehr gibt, bei der der Händler beweisen muss, dass das Problem nicht schon ab Kauf bestand. Über diesen Zeitraum bin ich leider drüber.
Weiß vielleicht jemand, ob das bei dem Auto ein bekanntes Problem ist? Oder hat jemand einen hilfreichen Rat, wie ich weiter vorgehen kann?
Ich bin über alle Tipps dankbar
Grüße,
David
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11 Antworten
Nein, das ist bisher kein bekanntes Problem bei diesem Auto. Ausrutscher gibt es aber immer wieder.
Ich würde reparieren bevor der Schaden noch größer wird. Dass es auf Verschleißteile keine Gewährleistung gibt ist leider so. Die Sache hätte gleich beim Kauf ordentlich geklärt werden sollen. Jetzt, nach einem 3/4 Jahr, ist es natürlich sehr schwierig.
Die Gewährleistung sollte das meiner Meinung nach abdecken, letztendlich bin ich aber kein Rechtsanwalt und das hier ist keine Rechtsberatung:
Die gesetzliche Gewährleistung läuft ein Jahr lang und der Verkäufer muss bei Beanstandungen innerhalb dieser Frist nachweisen, dass der Sachmangel beim Gefahrübergang noch nicht vorlag, also beim Kauf des Autos. Kann er das nicht, geht man davon aus, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, die Kosten der Reparatur müssen dann also durch den Verkäufer getragen werden. Wenn er sich hier aber schon so unkooperativ zeigt, könntest du auf einen Rechtsanwalt angewiesen sein.
Man muss hier immer zwischen Garantie und Gewährleistung trennen. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers unter seinen Bedingungen, die gesetzliche Gewährleistung ist im BGB geregelt.
Zitat:
@domihls schrieb am 23. April 2025 um 20:28:35 Uhr:
Die Gewährleistung sollte das meiner Meinung nach abdecken, letztendlich bin ich aber kein Rechtsanwalt und das hier ist keine Rechtsberatung:
Die gesetzliche Gewährleistung läuft ein Jahr lang und der Verkäufer muss bei Beanstandungen innerhalb dieser Frist nachweisen, dass der Sachmangel beim Gefahrübergang noch nicht vorlag, also beim Kauf des Autos. Kann er das nicht, geht man davon aus, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, die Kosten der Reparatur müssen dann also durch den Verkäufer getragen werden. Wenn er sich hier aber schon so unkooperativ zeigt, könntest du auf einen Rechtsanwalt angewiesen sein.
Man muss hier immer zwischen Garantie und Gewährleistung trennen. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers unter seinen Bedingungen, die gesetzliche Gewährleistung ist im BGB geregelt.
Beweislastumkehr - wie bereits vom TE geschrieben. Der TE ist jetzt in der Pflicht nachzuweisen, das der Mangel von Anfang an da war. - auch wenn das nicht die feine Variante ist, die Karte kann der Händler ausspielen.
Aber auch ich bin der Meinung, dass das Getriebe abgedeckt sein muss. Ich habe schließlich auch, bei meinem vorherigem, nach 50.000KM und 4 Jahren altem Golf, die Batterie gewechselt bekommen und das vollkommen kostenlos. Den Wagen hatte ich bei VW direkt als Gebrauchtwagen gekauft. (Ist zwar kein Getriebe, aber meiner Meinung nach auch ein Verschleißteil)
Vor zwei oder drei Jahren wurde von sechs auf zwölf Monate verlängert…
Ganz genau, wie oben von mir geschrieben, muss der Verkäufer das ein Jahr lang nach dem Kauf beweisen, die Beweislast liegt bei ihm.
Wer nachlesen möchte, Paragraph 477 Abs. 1 BGB
Vielen Dank an alle, die sich bereits zu dem Thema geäußert haben – insbesondere an KnolliKnollowitz und domihls. Das wusste ich tatsächlich nicht, und es ist gerade in dieser Angelegenheit sehr hilfreich.
Ich befürchte allerdings, dass der Händler den Passus „... dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware ... unvereinbar“ so auslegt, dass es sich bei der Kupplung um ein typisches Verschleißteil handelt.
Letztlich kann ich ihm ja nicht beweisen, dass ich die Kupplung in den letzten 6.000 km korrekt bedient habe – bzw. dass ich nicht zu ungeschickt im Umgang damit war.
Hat jemand eine Idee, wie ich in diesem Fall eine belastbare Beweislage aufbauen könnte? Ich kann das Getriebe ja nicht selbst öffnen und den Zustand fachlich bewerten.
Der Händler möchte natürlich, dass ich das Auto zu ihm bringe, damit er den Schaden begutachten kann. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass die Bewertung dann zu seinen Gunsten ausfällt.
Wäre es eventuell ratsam, die Einschätzung stattdessen in einem anderen VW-Autohaus vornehmen zu lassen? Der Händler, bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe, meinte zwar, das sei grundsätzlich möglich – er könne die Sachlage aber besser beurteilen, wenn die Diagnose bei ihm erfolgt.
Vielen Dank und viele Grüße,
David
Kupplung und Getriebe sind zwei verschiedene Baugruppen.
Kupplung ist ein typisches Verschleissteil und sicher nicht von der Garantie abgedeckt.
Beim Getriebe sollte es anders aussehen.
Deiner Beschreibung nach hast du eher ein Problem mit der Kupplung.
Wenn sie nicht rutscht, würde ich aber zuerst die hydraulische Betätigung prüfen.
Erstmal das System entlüften und dann weitersehen.
Naja, unvereinbar ist ein hartes Wort, das würde ich dort jetzt nicht nutzen.
Zumal der Händler in der Beweislast ist, nicht du.
Ich würde schriftlich um eine Behebung des Sachmangels bitten, dann ist das auch sicher gemeldet und kann auch nach den zwölf Monaten geltend gemacht werden.
Zitat:
@domihls schrieb am 24. April 2025 um 19:22:09 Uhr:
Naja, unvereinbar ist ein hartes Wort, das würde ich dort jetzt nicht nutzen.
Zumal der Händler in der Beweislast ist, nicht du.
Ich würde schriftlich um eine Behebung des Sachmangels bitten, dann ist das auch sicher gemeldet und kann auch nach den zwölf Monaten geltend gemacht werden.
Ja, ich habe das Problem inzwischen detailliert in einer E-Mail beschrieben und bereits einen Termin vereinbart. Ich denke, es ist ausreichend dokumentiert, dass ich das Problem seit dem Kauf habe und es innerhalb des Jahres reklamiert habe.
Leider fürchte ich, dass ich nichts anderes tun kann, als den Termin abzuwarten und zu hoffen, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Eine anwaltliche Ersteinschätzung ist meistens kostenfrei. Das kann also nicht schaden, falls man Geld von dir verlangt.
"Wenn sie nicht rutscht, würde ich aber zuerst die hydraulische Betätigung prüfen.
Erstmal das System entlüften und dann weitersehen."
Das muss die Werkstatt in die Prüfung mit Aufnehmen. Ist Luft im System, dann kann es durchaus sein, dass die Kupplung nicht komplett öffnet.
Rutschen steht ja hier gar nicht zur Diskussion und steht auch in keinem Zusammenhang zum beschriebenen Fehlerbild