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Polo GTI Garantie Probleme bei Codierung?

VW Polo 6 (AW)
Themenstarteram 6. Mai 2019 um 15:03

Hallo zusammen,

ich stehe kurz davor einen Polo GTI zu bestellen, dazu habe ich aber folgende Fragen.

Ich würde gerne die Tachounterteilung codieren lassen und zwar mit der feineren Unterteilung in 20er Schritten, weiterhin möchte ich den Soundaktuator von 100% auf 0% setzen lassen.

Damit habe ich den Verkäufer des Autohauses in Frankfurt konfrontiert, dieser sagte mir das dieses zwar machbar sei, aber in einem Garantiefall möglicherweise seitens VW Schwierigkeiten bereiten könnte, möglicherweise sogar zur Ablehnung von Garantieansprüchen.

Nun zu meinen Fragen, könnte VW wirklich bei diesen Codierungsänderungen Probleme machen?

Man könnte die Codierung ja auch rückgängig machen, kann VW dann immer noch erkennen, dass da mal andere Werte eingegeben wurden?

Würde mich auf Antworten freuen.

 

Gruß

Dieter

Beste Antwort im Thema

Ist in meinen Augen eindeutig. Wenn ein Mangel auf Veränderungen zurückzuführen ist, gilt die Garantie für diesen Mangel nicht. Egal was auch immer da gemacht wurde. Ob Hammerschlag oder Codierung.

Ich habe doch geschrieben: Garantie auf unbetroffene Teile erlischt nicht. Auf betroffene Teile ggf. schon. Und das ist doch alles auch irgendwo auch richtig, oder nicht?

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Lies mal die Garantiebedingungen. Da steht alles drin. Wenn du nachweisen kannst, dass es keinen Einfluss hatte, passiert nichts. Es hat ja keinen Einfluss auf das Fahrwerk, o.ä. Wenn natürlich das AID oder ein Steuergerät über die Wupper geht, hast du Pech gehabt. Steht alles im Heftchen.

Themenstarteram 6. Mai 2019 um 16:03

Zitat:

@BMW-Linde schrieb am 6. Mai 2019 um 17:45:04 Uhr:

Lies mal die Garantiebedingungen. Da steht alles drin. Wenn du nachweisen kannst, dass es keinen Einfluss hatte, passiert nichts. Es hat ja keinen Einfluss auf das Fahrwerk, o.ä. Wenn natürlich das AID oder ein Steuergerät über die Wupper geht, hast du Pech gehabt. Steht alles im Heftchen.

Danke für den Hinweis, leider habe ich nicht die Garantiebedingungen zur Hand, da ich das Fahrzeug ja noch nicht gekauft habe.

Findest du auch bei VW online. Ist wirklich auch sehr verständlich geschrieben und keine hundert Seiten Kauderwelsch, wie man denken könnte.

Hallo , die Garantiebedingungen kannst du auf der VW Seite finden und wenn gewünscht als PDF herunterladen

MfG Mario

Sorry, aber ich finde, wenn Ihr ihm das schon auf der Seite finden konntet, könntet Ihr diese auch gleich verlinken? Ich finde nur diese hier:

https://www.volkswagen.de/.../170516_Neuwagengarantie.pdf

Und dort steht nix davon drin!

„Wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass...“

Deutlicher wird es bei den verpassten Serviceterminen. Da steht der Passus noch ausdrücklich drin.

 

Zitat:

@comp320td schrieb am 6. Mai 2019 um 19:38:53 Uhr:

Sorry, aber ich finde, wenn Ihr ihm das schon auf der Seite finden konntet, könntet Ihr diese auch gleich verlinken? Ich finde nur diese hier:

https://www.volkswagen.de/.../170516_Neuwagengarantie.pdf

Und dort steht nix davon drin!

Zitat:

@BMW-Linde schrieb am 6. Mai 2019 um 20:13:32 Uhr:

„Wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass...“

Deutlicher wird es bei den verpassten Serviceterminen. Da steht der Passus noch ausdrücklich drin.

Zitat:

@BMW-Linde schrieb am 6. Mai 2019 um 20:13:32 Uhr:

Zitat:

@comp320td schrieb am 6. Mai 2019 um 19:38:53 Uhr:

Sorry, aber ich finde, wenn Ihr ihm das schon auf der Seite finden konntet, könntet Ihr diese auch gleich verlinken? Ich finde nur diese hier:

https://www.volkswagen.de/.../170516_Neuwagengarantie.pdf

Und dort steht nix davon drin!

Da steht nix von Codierung. Das ist das Problem! Also ist es wischi-waschi und nicht eindeutig. Und um das ging es dem Threadersteller.

Ist in meinen Augen eindeutig. Wenn ein Mangel auf Veränderungen zurückzuführen ist, gilt die Garantie für diesen Mangel nicht. Egal was auch immer da gemacht wurde. Ob Hammerschlag oder Codierung.

Ich habe doch geschrieben: Garantie auf unbetroffene Teile erlischt nicht. Auf betroffene Teile ggf. schon. Und das ist doch alles auch irgendwo auch richtig, oder nicht?

Das schon, aber ein Passus wie: "Eine Codierung des FIS im Rahmen von xyz bei einem VW Händler bedeutet kein Erlöschen der Garantie". So etwas in der Richtung. Es gibt einfach KEINE konkrete Aussage seitens der Händler oder der Webseite.

Jeder Händler hat mir davon abgeraten, aber nur mit schwammigen Aussagen.

DAS ist doch das eigentliche Problem!

Zitat:

@comp320td schrieb am 6. Mai 2019 um 21:14:55 Uhr:

Das schon, aber ein Passus wie: "Eine Codierung des FIS im Rahmen von xyz bei einem VW Händler bedeutet kein Erlöschen der Garantie". So etwas in der Richtung. Es gibt einfach KEINE konkrete Aussage seitens der Händler oder der Webseite.

Jeder Händler hat mir davon abgeraten, aber nur mit schwammigen Aussagen.

DAS ist doch das eigentliche Problem!

Konkrete Aussagen wirst Du in Garantiebedingungen bei keinem Hersteller finden. Wie soll das auch gehen? Wenn alle Eventualitäten dort beschrieben wären, hättest Du in ausgedruckter Form wahrscheinlich 2 Telefonbücher ;) ... USA-like „keine lebenden Tiere in der Mikrowelle trocknen“ :D

 

Eigentlich ist die Welt doch hier ganz einfach. Wenn - begründet oder nicht - vom Hersteller ein „kausaler Zusammenhang“ zwischen einem Defekt und Veränderungen, nicht durchgeführter Wartung etc. konstruiert werden kann, wird er das tun. Es muss jeder für sich entscheiden, ob er dieses Risiko in Kauf nehmen möchte.

Zitat:

@comp320td schrieb am 6. Mai 2019 um 21:14:55 Uhr:

Das schon, aber ein Passus wie: "Eine Codierung des FIS im Rahmen von xyz bei einem VW Händler bedeutet kein Erlöschen der Garantie". So etwas in der Richtung. Es gibt einfach KEINE konkrete Aussage seitens der Händler oder der Webseite.

Jeder Händler hat mir davon abgeraten, aber nur mit schwammigen Aussagen.

DAS ist doch das eigentliche Problem!

Ich sehe das primäre Problem eher darin das du recht behalten willst . Es ist aber so das jeder Hersteller und nicht nur VW ! entsprechende und nicht löschbare Speicher in fast allen Steuergeräten hat die alle Tätigkeiten dokumentieren. Vom auslesen Fehlerspeicher wann und wie oft wann gelöscht, Änderungen in Steuergeräten und da auch ob beim Hersteller registriertes Gerät oder nicht .Selbst eine kurzfristige Änderung zum testen und dann wieder zurück bleibt nachvollziehbar. Und jede Veränderung die nicht dem Serienstandard entspricht sofern diese nicht als Nachrüstlösung vom Hersteller angeboten wird führt zwangsläufig zum Garantie Verlust des betroffenen Teil / bzw. der Baugruppe !

Sorry aber das ist nun mal so :(

und jetzt könnt ihr über mich herfallen aber nur mit korrekten Fakten bitte !!

MfG Mario

 

Der Händler hat vielleicht auch keinen Bock aufs Codieren, weil er für Schäden haftet, die er ggf. durch unsachgemäße Arbeit verursacht. Aber was ist in der dicitalen Welt sachgemäß? Beispiel: Einem Bekannten hat es beim Updaten seines Elektroautos in der Renaultwerkstatt die digitale Baugruppe zerschossen. Im schlimmsten Fall wären das rund 5.000€ Schaden gewesen. Die Debatte, wessen Schuld es dann ist und wer die Kosten trägt, wäre lustig geworden. Zum Glück hat es ein „eingeflogener“ Renaultmann wieder hinbiegen können. Gezahlt hat mein Bekannter nichts. Glück gehabt.

Das ist alles viel schwieriger als ein ausgeschlagener Querlenker bei einem tiefergelegten Auto oder eine vom Lehrling falsch montierte Schraube, die zu einem großen Schaden führt.

Ich persönlich lasse in der Garantiezeit die Finger von allen Veränderungen. Aber das muss jeder selbst entscheiden. Die Spielregeln sind in meinen Augen ganz klar (auch Dank detaillierter Regulierung durch die EU seinerzeit).

Themenstarteram 7. Mai 2019 um 16:33

@ all

Vielen Dank für eure Meinungen, ich werde das Fahrzeug erst einmal bestellen und bis zur Auslieferung mir noch überlegen, ob ich es codieren lasse oder nicht.

Gibt bestimmt auch in Frankfurt Codierer, muss ja nicht der Händler sein.

Gruß

Dieter

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