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Porsche Cayenne 4.5 Turbo Unfall !!
So es ist passiert .. ein Junger Kerl hat mir die Vorfahrt genommen & trotz Vollbremsung war nichts mehr zu machen.. ich fuhr ihm in seinem Hinteren Teil seiner Fahrzeuges rein.. So nun meine Frage es handelt sicht um einen Porsche Cayenne 4.5 Turbo gelaufen 140.000 km bj2005 zahlt sich da noch eine Reparatur aus ?
Werden die folge probleme die vom Motor oder dem Getriebe kommen könnten auch reguliert oder nur der Karosserieschaden ? Nehemen wir mal an das Auto wird von der gegenerischen Versicherungspartei in einem PZ repariert & danach Ruckelt bzw Arbeitet der Motor unruhig oder ähnliches ? Hab ich dann noch anspruch auf die Versicherung dass, die das reparieren oder bleibe ich auf den Kosten sitzen ?
Bilder sind im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Aus Wien
Beste Antwort im Thema
Hau weg den alten Koffer
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40 Antworten
Servus,
das sieht ja echt nicht gut aus. Ich hoffe mal es ist keinem etwas passiert.
Ich denke es wird wohl kaum noch sinnvoll sein den Cayenne zu reparieren. Natürlich liegt es aber an deiner Meinung dazu. Natürlich kannst du ihn reparieren lassen, wobei es je nach Gutachter schwierig sein wird.
Viele Grüße
Marcel
Anhand was ich sehen konnte, waren der Kühler beschädigt, ansonsten waren der Rest alles Blechschäden, ich mein bei einer Reparatur werden ja auch bestimmt die Lager usw mit getauscht oder ? Da das Auto eine heftige Erschütterung hatte, komischer weise ist auf der Seite wo kein Schaden ist der Scheinwerfer rausgeflogen, wahrscheinlich ist die Halterung defekt gewesen ..
Mit freundlichen Grüßen
Sanih H
Naja kommt drauf an wie du zu dem auto stehst. Ich würde in den Fall das geld von der Versicherung nehmen und was neues kaufen.
Das Auto ist echt top hatte noch nie irgendwelche Schäden an ihm vom Motor Getriebe oder ähnlichem .. habe deshalb Angst das nach der Reparatur keine Folgeschäden entstehen .. und wer übernimmt mir dann den Schaden wenn der Motor oder das Getriebe danach Probleme machen ?
Na du, die Versicherung wird sagen "alles Bezahlt und fertig".
Also mir wäre das echt zu schwierig. Besser trennen bevor etwas passieren kann.
Hier nochmals ein Bild
Wieso soll nach einem Blechschaden der Motor ruckeln?
Zitat:
@S_hzc schrieb am 19. November 2017 um 17:24:42 Uhr:
Hier nochmals ein Bild
@S_hzc, Nachdem sich kein Spezialist meldet, ein paar Hinweise ohne Gewähr mit Räuberpistole. Lass Dich besser beraten. Wenn die Versicherung die Haftung grundsätzlich anerkannt hat, muss sie für alles Ungemach aus dem Unfall geradestehen. Auch für Schäden, die Gutachter oder Werkstatt übersehen und die Dir nach der Reparatur auffallen. Oder für spätere Folgeschäden.
Zu gesundheitlichen Folgeschäden gibt es Urteile, da verjährt die Schadenersatzpflicht erst nach 30 Jahren. Bei Fahrzeugschäden liegt der Fall etwas anders, aber im Prinzip hat man die selben Schwierigkeiten. Man muss einen wesentlich späteren Schaden am Getriebe z.B., stichhaltig mit dem Unfall in Zusammenhang bringen.
In jedem Fall hast Du jetzt einen Unfallwagen, mit einem höheren Risiko und minderem Wert. Den Wertminderungsschaden ersetzt die Versicherung ja auch.
Nachdem aber Dein Auto schon so alt ist, stellt sich die Frage, ob man Dir die Reparatur überhaupt noch bezahlen muss. Mir ist mal einer in die Tür gerumpelt, eigentlich kaum der Rede wert, aber Reparatur im PZ war knapp fünfstellig. So ein bisschen Blechschaden unterschätzt man. 2x Kotflügel, Motorhaube, Lampen, Stoßstange, Kühler mit Lackieren und Arbeitszeit übersteigt in Deinem Fall evtl. schon den Wiederbeschaffungswert. Wenn noch irgendwas verzogen ist, ist es evtl. ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das wird der Gutachter der Versicherung feststellen.
Dann ersetzt man Dir nur den Wiederbeschaffungswert, abzgl. Restwert. Du bist aus Wien, Ausnahme ist in Deutschland die sog. 130% Regel. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes. Eine davon ist... Du musst das Auto mindestens ein weiteres Jahr auf Deinen Namen zulassen.
Ich kann Dir empfehlen, nimm Dir einen Berater. Wenn die Schuldfrage ohnehin klar ist, übernimmt die Kosten auch der Gegner. Die Versicherungen tun immer so jovial, aber die Zusammenhänge sind oft komplexer als sie scheinen. Bei Ersatz der Wertminderung, Mietwagen usw. wird man schnell übervorteilt. Außerdem nimmt Dir ein Anwalt die Formalitäten und Scherereien ab. Viel Glück, ich hoffe Du hältst uns hier auf dem Laufenden.
Hau weg den alten Koffer
Zitat:
@Kuh3und5 schrieb am 19. November 2017 um 23:06:20 Uhr:
Hau weg den alten Koffer
Das wird die Versicherung wahrscheinlich auch sagen. Bisschen anders formuliert.
Wir können ja Wetten abschließen. Das Blechschaden-Toto. Ich sage: Gutachten und Rückspiel im PZ: 12.000 Euro. Wiederbeschaffung auch. Unentschieden.
Und selbst wenn es zu einer Reparatur kommen sollte, wenn z.B. wie von Dir befürchtet es nach Behebung des Schadens einige Zeit später zu einem sogenannten Folgeschaden (was ich mir zwar jetzt nicht vorstellen kann) kommen sollte, läge u.U. die Beweiskraft bei Dir, dass es ein Folgeschaden der im kausalen Zusammenhang mit dem Unfall steht ist und nicht ein eingetretener sonstiger Reparaturfall.
Heute morgen im PZ gewesen, Berater meinte dass sich eine Reparatur an dem Fahrzeug auszahlen würde & es keine Folgeschäden geben wird da alles überprüft & alle Lager sicherheitshalber ausgewechselt werden.
Nun liegt alles bei dem Sachverständiger, der morgen kommen wird !
Ich würde es schade finden das Auto einfach "wegzuhauen" da er einfach 1a ist & Topfgepflegt ist innen so wie außen (gewesen).
Mit freundlichen Grüßen
SH
Aber g danke für die Antworten & eure Meinungen, ich werde euch weiterhin informieren