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Power Commander!

Kawasaki
Themenstarteram 30. Mai 2006 um 21:26

Was bringt so ein Ding?

Kawa1274

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14 Antworten
am 30. Mai 2006 um 21:35

Optimierte Einspritzung über verschiedene programmierbare Kennfelder.

Kurz: Mehr Leistung, aber nicht zugelassen.

Möchte hier nochmal auf meinen Kommentar im Thread "Kawa Werkstuning" verweisen, da du ja offenbar so dringend nach Tuningmöglichkeiten für deine 180 PS Kiste suchst...

Das kann man durchaus ergänzen:

Man kann das Mapping auf Leistung auslegen, richtig. Aber das ist imho nur ein Nebensinn....

Man kann aber auch eine Drehmomentoptimierung, eine andere Leistungskurve und und und programmieren.

Bei einigen Steuergeräten ist der Chip direkt nicht mehr ohne weiteres umprogrammierbar oder jemand will das aus GA Gründen nicht. Muss jetzt auch nur eine Anpassung an einen anderen Auspuff erfolgen, oder wird eine andere Kurve gewünscht, springt der PoCo ein. Er verändert die Sensorwerte und "bescheisst" das orig. Steuergerät, das dann die gewünschten Werte ausgibt. Es ist also relativ komplex....

Anderer Auspuff oder Lufi usw. ohne Anpassung der Mappings ist für den Motor Gift, der PoCo eine feine und relativ günstige Möglichkeit.

Zudem den PoCo im Prinzip jeder selbst anpassen kann (fertige Mappings im INet zu Hauf oder eigenes Mapping), was man von z.B. einigen Ducati Steuergeräten nicht sagen kann.

Ja klar, bisserl mehr Ahnung und evtl. auch weiteres Equipment sollte schon vorhanden sein, is klar. Wer aber mal bei Ducati Corse nach dem Preis für ein Austauschsteuergerät mit anderem Mapping schaut (das dann so ist wie´s eben ist...nix änderbar), der findet den PoCo genial....

Ich habe durchaus die Möglichkeit, einen orig. Steuerchip anzupassen.....bei der S4 hab ich mir das geschenkt. Der PoCo ist genial und es ist eine super Sache, wenn Du ohne großen Heck Meck mal eben eine andere Kurve probieren kannst, einen anderen Auspuff dranmachst und ziemlich locker eine Anpassung realisiert hast....

am 31. Mai 2006 um 5:28

Um den Power-Commander (PC) voll auszureizen und aus dem jeweiligen Motorrad bzw. Motor die optimale Leistung zu holen (jeder Motor ist ein klitzekleinwenig anders - Stichwort Serienstreuung) sowie unter Beachtung der individuellen Gegebenheiten (Anderer Auspuff - mit/ohne DB-Killer, anderer Luftfilter usw.) ist eine penible Abstimmung auf einem Prüfstand und das Erstellen eines individuellen Mappings unerlässlich.

Standard- und vorgefertigte Mappings können Verbesserungen bringen, sind aber mehr oder weniger nur halbe Sachen.

Die Begrenzung der Topspeed auf 299 km/h bei der ZX 12 R wird übrigens vom PC nicht beinflusst - hier wäre zusätzlich das G-Pack erforderlich.

Achso: Dass bei Einbau des PC die Betriebserlaubnis des Motorrades und damit die Zulassung sowie der Versicherungsschutz erloschen sind, ist ja sicherlich bekannt.

am 31. Mai 2006 um 6:41

und was genau ist dieses "G-Pack" ?

am 31. Mai 2006 um 16:49

Eine Blackbox, die "einfach" am Kabelbaum zwischengeschaltet werden kann und die werksmäßige Drosselung vieler Motorräder beseitigt und deren Leistungsverhalten hauptsächlich im 2. und 3. Gang dadurch steigert. Nebenbei wird wie gesagt teilweise auch noch die 300 km/h Drosselung aufgehoben.

Auch hier gilt:

Zitat:

Achso: Dass bei Einbau des PC die Betriebserlaubnis des Motorrades und damit die Zulassung sowie der Versicherungsschutz erloschen sind, ist ja sicherlich bekannt.

G Pack: Der gleiche Trick: Die Sensordaten werden "verfälscht".

Betriebserlaubnis.... :confused: .... also ehrlich...

Die erlischt ja wohl bei jeder Leistungsänderung, ne...

Wo liegt das Prob? Stichwort Einzelabnahme...

am 1. Juni 2006 um 5:33

wieviel km/h läuft eine ZX-12R denn ohne die elektronische 299km/h-Drossel???

am 1. Juni 2006 um 8:11

Ist vielleicht etwas OT, aber aus reinem Interesse, kann man seine Maschine auf über 300Km/H zulassen?

Das ist doch eine freiwillige Selbstbeschränkung der Hersteller, oder nicht?

Es gibt doch auch Autos die schneller als 250Km/H fahren können...

Nicht das mich das betrifft, mein Baby fährt eh "nur" 240 und ist zudem noch auf 98PS gedrosselt...

am 1. Juni 2006 um 8:16

Sry Wobber...weiss ich nicht.

@ Haffax: Bin mir da jetzt nicht sicher, aber kann es sein dass es keine zugelassenen Straßenreifen für über 300 Km/h gibt ?

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

G Pack: Der gleiche Trick: Die Sensordaten werden "verfälscht".

Betriebserlaubnis.... :confused: .... also ehrlich...

Die erlischt ja wohl bei jeder Leistungsänderung, ne...

Wo liegt das Prob? Stichwort Einzelabnahme...

Mal im Ernst...kriegt man sowas wie ein G-Pack eingetragen ? In dem Fall würde mich mal sone grobe preisliche Einschätzung interessieren.

Bei PowerCommander/Dynojet weiss ich, dass es nur geht, wenn eine komplette Abgasuntersuchung (keine einfache CO-Anteil Bestimmung wie sie beim Tüv gemacht wird, sondern sone Aktion die der Tüv in NDS nur in Hannover und für ~500€ macht) gemacht wird und die Werte halt innerhalb der Richtlinien liegen.

am 1. Juni 2006 um 10:52

Der Reihe nach:

Die ZX 12 R erreicht ohne die Topspeedbegrenzung ca. 310 km/h .

Lt. Fahrzeugschein sind bei den (noch ungedrosselten) 2000´er Modellen 308 km/h eingetragen.

Es ist also kein Reifenproblem.

Das 2000´er Modell war entweder mit Bridgestone BT 012 oder mit Dunlop 207 bereift, Freigaben für alle Modelle (also auch für die ungedrosselten) gibt es noch von Michelin (Pilot Sport HPX), Avon (AV 45/46 und Viper) sowie Bridgestone (BT 014).

Einzelabnahme bei Leistungsänderung durch den PC:

Hier ist nicht nur das bereits genannte Abgasgutachten erforderlich sondern ebenfalls noch ein Leistungs- und ein Geräuschgutachten.

Diese Gutachten sind deshalb erforderlich, da das Fahrzeug ja nicht mehr der Homologation entspricht.

Wenn das mit dem PC veränderte Fahrzeug die Abgas- und Geräuschwerte einhält, ist theoretisch eine Eintragung der Änderung möglich - theoretisch, denn so ein Gutachten kostet jeweils zwischen 500 und 800 EUR - werden die Werte beim ersten Anlauf nicht eingehalten, so sind (kostenpflichtige) Nachprüfungen erforderlich.

Ein langwieriges und kostenintesives Verahren mit ungewissem Ausgang.

Billiger ginge das mit Mustergutachten.

Da aber (wie ausgeführt) die Mappings individuell erstellt werden (sollten), und hierdurch und durch die individuelle Fahrzeugkonfiguration (Auspufftyp, Luftfiltertyp usw) jedes Fahrzeug anders ist, gibt es verständlicher Weise keine Mustergutachten.

Aus diesem Grunde kenne ich niemanden, der einen PC bzw. die entsprechende Änderung hat eintragen lassen.

Jetzt kennst Du einen! :D

Eintragungen sind grundsätzlich von TÜV zu TÜV anders. Was dem einen gefällt, ist für den anderen ein sofortiger Stilllegungsgrund. Der Prüfer hat einen sehr weiten Spielraum, welche Unterlagen usw. er als ausreichend erachtet oder eben auch nicht. "Mein" TÜVi z.B. ist ein Vollblutingenieur und selbst absoluter Freak. Er hat eben selber einen Plan und Praxis von der Sache. Wenn man mit ihm redet und die Sache hat Hand und Fuss, dann geht das auch klar, Gutachten hin oder her. Wenn eine Sache nicht geht, macht er das auch nicht so, aber er sagt dann, was man ändern muss und schon gehts. Denn auch ein Gutachten basiert ja auf den allgemeinen Zulassungsvorschriften und die kennt er halt selber ganz genau. Einzelabnahme, sagt ja der Name schon....

Natürlich ist es für den Prüfer bequemer, einfach spezifische Unterlagen zu verlangen, da muss er nicht selber nachdenken und lehnt sich auch nicht aus dem Fenster. Ich behaupte jetzt sogar mal, dass da ettliche bei sind, die die jeweiligen Bestimmungen usw. gar nicht so gut kennen, um eine "Einzelabnahmeentscheidung" treffen zu können (oder wollen). Tja, da hilft nur suchen....

Die Änderung der Vmax ist problemlos eintragungsfähig, abgas- und leistungstechnisch ändert sich da ja nichts, es wird orig. eben nur bei 299 abgeregelt.

Eintrag: Aufhebung der Geschwindigkeitsabregelgrenze durch Einbau von xycblala. Ziff. T: 308km/h und evtl. andere Reifeneintragung.

Die so gerne ins Feld geführten, ach so exotischen Gutachten zu Leistung und Abgas sind so geheimnisvoll nun auch wieder nicht. Zudem ist der Aufwand erheblich vom Baujahr abhängig. Und niemand sagt, diese Gutachten müssen vom TÜV erstellt werden. Was die Kosten erheblich reduziert. Das im Detail auszuführen, würde den Rahmen hier sprengen, aber das ist ja das, was ich sage: Du brauchst einen TÜVi der will, Ahnung hat und dich unterstützt. So klappt das auch mit dem PoCo... ;)

Kosten: Nunja, was soll das denn....sowas gibt´s halt nicht für lau. Wer eine ZX12R für´s Hobby zahlen kann und will, der stirbt daran auch nicht. Und wenn mir der Aufwand zu blöde ist, mir einen kompetenten Partner beim TÜV und bei einem Tuner zu suchen......anderes Bike oder eben lassen. Bei einem blöden Auspuff (der dann ohne Abstimmung eh mehr schadet als bringt) zahlen die Leuts doch auch 500 Flocken, ohne mit der Wimper zu zucken. Aber das darf kosten, das "Posen". Wohlgemerkt ohne Notwendigkeit oder sowas. An die "Sparfraktion" richten sich daher auch die Angebote von Wunderzündverstärkern, Zauberadditiven und solchem Plunder. Da brauchts auch keinen TÜV :D

Eintragungskosten Vmax Aufhebung ca. 60 Euronen, mancher TÜV verlangt auch 120. Jaja, auch da haben die durchaus Spielraum.

am 1. Juni 2006 um 21:16

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Jetzt kennst Du einen! :D

Freut mich :)

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

"Mein" TÜVi z.B. ist ein Vollblutingenieur und selbst absoluter Freak. Er hat eben selber einen Plan und Praxis von der Sache. Wenn man mit ihm redet und die Sache hat Hand und Fuss, dann geht das auch klar, Gutachten hin oder her. Wenn eine Sache nicht geht, macht er das auch nicht so, aber er sagt dann, was man ändern muss und schon gehts

Da kann man nur gratulieren.

Ein Freund von mir ist Prüfer beim Tüv, der ist aber Kfz-Meister und kein Ingenieur - somit kann er solche Einzelabnahmen und Eintragungen nicht vornehmen.

Und seine Kollegen sind eher von der Sorte........naja, nennen wir es mal "Beamtenmentalität".

 

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Die so gerne ins Feld geführten, ach so exotischen Gutachten zu Leistung und Abgas sind so geheimnisvoll nun auch wieder nicht. Zudem ist der Aufwand erheblich vom Baujahr abhängig. Und niemand sagt, diese Gutachten müssen vom TÜV erstellt werden. Was die Kosten erheblich reduziert.

Gebe ich dir Recht - wenn es der zuständige Tüv den akzeptiert (siehe oben)..

 

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Kosten: Nunja, was soll das denn....sowas gibt´s halt nicht für lau...

An die "Sparfraktion" richten sich daher auch die Angebote von Wunderzündverstärkern, Zauberadditiven und solchem Plunder. Da brauchts auch keinen TÜV :D

Das kann man absolut unkommentiert lassen :D

am 20. August 2009 um 19:31

hallo,

habe jetzt einen gebrauchten power commander 3 für die ZX 6 R BJ 04 gekauft und eingebaut ...

nur kann ich keine map oder sonstiges machen... habe keine cd dazu bekommen ...

kann mir einer helfen???

habe schon das USB dran gemacht wird zwar erkannt aber nichts geht dann weiter... ???

mfg

@ tec-doc:

Klar hat der Prüfer nen großen Spielraum. Nur bei solchen Sachen wie Powercommander und Co. kannst du dich als Prüfer nur in die Nesseln setzen. Hab bisher noch nie nen PoCo eingebaut bzw. damit bearbeitet, aber wie kann nachgewiesen werden welche Map beim Abgasgutachten, welches zwingend erforderlich ist (twelferider schrieb es ja bereits), aufgespielt war? Da sind doch nen Haufen Parameter variabel, müsste man ja alles dokumentieren und sobald ein Parameter geändert würde, hieße das, dass ein neues Gutachten notwendig wäre.

Und eins ist auch logisch: nicht alles was eingetragen wurde ist auch rechtlich einwandfrei und hat auf ewig Bestand. Wenn dabei nachweislich geschlampt wurde, war das die längste Zeit eingetragen...

Gruß Viech

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