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Preisangebot GLA 250, Privatleasing

Mercedes GLA X156
Themenstarteram 19. Juni 2015 um 20:00

Hallo,

ich möchte Euch hiermit in aller Kürze um Eure Meinung zum nachfolgenden Angebot bitten:

Schwiegervater will einen neuen Wagen, ein GLA 250 soll es sein, Privatleasing. Schwiegervater hat eine Schwerbehinderung und erhält den hierfür vorgesehenen Rabatt, i.d.R. ca. 15 % bei Mercedes.

Neupreis liegt bei 51.000 € inkl. Überführung für GLA 250 in grau, StreetStyle, AMG Exclusiv Vollleder, Panoramadach, Comand, LED Licht, usw. Also ein fast volles Fahrzeug.

Der Händler hat im Gespräch einen Rabatt von ca. 18,5% angeboten.

Die monatliche Leasingrate beträgt 455 €, bei Leasingdauer 36 Monate und 40.000 Kilometer in den drei Jahren.

 

Wie sind Eure Erfahrungen / Meinungen? Teilt Ihr meine Meinung - ich finde das Angebot gut - oder ist hier noch etwas zu machen??

Vorab besten Dank für die Hilfe und die offenen Worte. Ach ja, es muss unbedingt Privatleasing sein, das steht (leider) fest.

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10 Antworten

Ich schicke dir eine PN.

Hallo Fastdriver , mir bitte auch!

Bin auch im Begriff mir einen Gla 250 oder 220cdi zu kaufen.

Gruß Thomas

Moin Fastdriver, für mich auch bitte falls du irgendwie Sonderkonditionen hast

Schade, dass ich diesen Beitrag erst jetzt entdeckt habe...

Stimmt es wirklich, dass Mercedes bei Schwerbehinderung diesen Rabatt gewährt? Und das auch noch bei den Street Style Modellen, wo ja eigentlich kein Rabatt gegeben wird.

Wenn das wirklich so sein sollte, dann hätte ja meine Schwiegermutter (SB-Grad 70 %) für mich kaufen oder leasen oder finanzieren können!?

Bei einem NP von über 53 T€ macht das dann schon nicht gerade wenig aus.

Wie ist das eigentlich, das Auto wurde ja noch nicht geliefert (unverbindlicher Liefertermin August bei Bestellung im Mai), ist da jetzt noch eine Änderung möglich?

Besten Dank!

Ich denke mal, dass Du da keine Chance mehr hast, was zu ändern.

Schließlich hast Du ja das Fahrzeug auf Deinen Namen bestellt und jetzt soll das Fahrzeug plötzlich für die behinderte Schwiegermutter sein?!

Darauf fallen die von Mercedes sícherlich nicht herein.

Außerdem muß das Fahrzeug dann ja auch auf die Schwiegermutter angemeldet werden und da gibt es dann je nach Behinderung auch noch Steuerermäßigungen (bis zu Nullsteuer).

Da hast Du dann das Problem, dass Du das Fahrzeug nicht ohne Beisein der behinderten Person bewegen darfst (wird im Fahrzeugschein eingetragen)

Gruß

Klaus

Zitat:

@Vogtlaender02 schrieb am 8. Juli 2015 um 12:02:12 Uhr:

Schade, dass ich diesen Beitrag erst jetzt entdeckt habe...

Stimmt es wirklich, dass Mercedes bei Schwerbehinderung diesen Rabatt gewährt? Und das auch noch bei den Street Style Modellen, wo ja eigentlich kein Rabatt gegeben wird.

Wenn das wirklich so sein sollte, dann hätte ja meine Schwiegermutter (SB-Grad 70 %) für mich kaufen oder leasen oder finanzieren können!?

Bei einem NP von über 53 T€ macht das dann schon nicht gerade wenig aus.

Wie ist das eigentlich, das Auto wurde ja noch nicht geliefert (unverbindlicher Liefertermin August bei Bestellung im Mai), ist da jetzt noch eine Änderung möglich?

Besten Dank!

Bei Gewährung des Schwerbehindertenrabatts muss das Fahrzeug auf en Schwerbehindertenausweisinhaber zugelassen werden. Käufer können jedoch auch Verwandte ersten Grades sein. Hierzu bedarf es eine "Vorsorgevollmacht", die formlos erstellt werden kann.

Am besten fragst du bei deinem Verkäufer nach...

Zitat:

@Fantasy-Rock schrieb am 8. Juli 2015 um 12:31:31 Uhr:

Da hast Du dann das Problem, dass Du das Fahrzeug nicht ohne Beisein der behinderten Person bewegen darfst (wird im Fahrzeugschein eingetragen)

Das ist Unsinn - es wird lediglich die Schwerbehinderte Person als Halter eingetragen. Natürlich darf das Fahrzeug auch ohne die behinderte Persone bewegt werden, jedoch sollte das Fahrzeug auch für die behinderte Person genutzt werden => Vorsorgevollmacht.

Zitat:

@Fastdriver-250 schrieb am 8. Juli 2015 um 12:38:13 Uhr:

Zitat:

@Fantasy-Rock schrieb am 8. Juli 2015 um 12:31:31 Uhr:

Da hast Du dann das Problem, dass Du das Fahrzeug nicht ohne Beisein der behinderten Person bewegen darfst (wird im Fahrzeugschein eingetragen)

Das ist Unsinn - es wird lediglich die Schwerbehinderte Person als Halter eingetragen. Natürlich darf das Fahrzeug auch ohne die behinderte Persone bewegt werden, jedoch sollte das Fahrzeug auch für die behinderte Person genutzt werden => Vorsorgevollmacht.

Wenn das Fahrzeug von der Steuer befreit wird, dann darf man wirklich nur im Beisein der Behinderten Person das Fahrzeug bewegen.

Bei meiner Schwiegermutter ist das definitiv so.

Es gab dazu extra ein Merkblatt des Zolls (ist ja dafür jetzt zuständig) in welchem darauf hingewiesen wird, daß nicht einmal die Fahrt zur Tankstelle, Werkstatt (bescheuert) oder zum Einkaufen gestattet ist.

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2) kommt ein darauf hinweisender Stempel.

Ich würde mich an seiner Stelle ganz genau über die Konsequenzen einer Zulassung auf einen Schwerbehinderten informieren ( Zoll ).

Nicht daß vor lauter Sparen der Schuß nach hinten losgeht :-(

Davon abgesehen finde ich so etwas moralisch nicht in Ordnung !!!

Eine Steuerbefreiung ist bei uns nicht erfolgt und stand auch nicht zur Debatte.

Zitat:

@Fantasy-Rock schrieb am 8. Juli 2015 um 13:10:18 Uhr:

Zitat:

@Fastdriver-250 schrieb am 8. Juli 2015 um 12:38:13 Uhr:

 

Das ist Unsinn - es wird lediglich die Schwerbehinderte Person als Halter eingetragen. Natürlich darf das Fahrzeug auch ohne die behinderte Persone bewegt werden, jedoch sollte das Fahrzeug auch für die behinderte Person genutzt werden => Vorsorgevollmacht.

Wenn das Fahrzeug von der Steuer befreit wird, dann darf man wirklich nur im Beisein der Behinderten Person das Fahrzeug bewegen.

Bei meiner Schwiegermutter ist das definitiv so.

Es gab dazu extra ein Merkblatt des Zolls (ist ja dafür jetzt zuständig) in welchem darauf hingewiesen wird, daß nicht einmal die Fahrt zur Tankstelle, Werkstatt (bescheuert) oder zum Einkaufen gestattet ist.

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2) kommt ein darauf hinweisender Stempel.

Ich würde mich an seiner Stelle ganz genau über die Konsequenzen einer Zulassung auf einen Schwerbehinderten informieren ( Zoll ).

Nicht daß vor lauter Sparen der Schuß nach hinten losgeht :-(

Davon abgesehen finde ich so etwas moralisch nicht in Ordnung !!!

Sry. für OT

Das stimmt so einfach nicht.

Der Eintrag ,das ein Fahrzeug steuerbefreit ist, wird nur in der Zulassungsbescheinigung - Teil 1 - vermerkt. ( Ein Eintrag in Teil2 macht auch keinen Sinn.)

Führt die schwerbehinderte Person das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person dienen .

Das bedeutet im Klartext dass alles was zur Haushaltsführung der schwerbehinderten Person dient:

- Einkauf

- Behördengänge

- Tanken

- etc.,etc., etc. …..................

diese Fahrten, durch wen auch immer, auch ohne die schwerbehinderte Person stattfinden dürfen.

Und selbst wenn die schwerbehinderte Person Stühle, Decken, Schränke, Elektrogeräte, Briefmarken, Schreibpapier oder „irgendetwas“ braucht da kann „JEDER", und ALLEINE mit dem steuerbefreiten Fahrzeug dieses erledigen. Es gehört nämlich zur Haushaltsführung für die behinderte Person. Steht aber auch so beim Hauptzollamt/Zollamt und im

- § 3aVergünstigungen für Schwerbehinderte /Absatz 3 - des Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Grüße

hpad

.

 

Hallo Fastdriver wenn du Tipps hast oder günstige Konditionen schicke mir bitte auch eine PN

Besten Dank im voraus.

Gruß

Markus

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