1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Privat einen 7,5 Tonner fahren und eine Menge Fragen

Privat einen 7,5 Tonner fahren und eine Menge Fragen

Themenstarteram 10. Mai 2011 um 15:25

Hallo,

auch wenn die Profis aufstöhnen: Noch son` Ei auf der Straße!

Irgendwie muß ich ja meine Sachen nach Italien (1850km) bringen, dann wird der Truck stillgelegt und zum Gästezimmer umgebaut.

Also, hab ich mir nen` bm813 zugelegt. Mit meinen alten DDR Lappen darf ich den auch fahren, aber ehrlich, hab keinen Schimmer was das Gesetz betreff Fahrtenschreiber, Pausen und Ruhezeiten usw verlangt.

Danke schon mal für Eure Antworten

Gute Fahrt

Roger

Ähnliche Themen
13 Antworten

Wenn du privat fährst und der LKW wirklich als 7,49 Tonner zugelassen ist, brauchst du dir um den Fahrtenschreiber und die Fahrtzeiten keine Sorgen machen. Du bist als Privatperson von der Aufzeichnungspflicht und den Lenk- und Ruhezeiten befreit. Das soll jetzt aber nicht heißen, dass du keine Pausen machen darfst!

Ansonsten brauchst du in Dtl. auf den Autobahnen keine Maut bezahlen, da die erst ab 12t zGG fällig wird. An die Geschwindigkeitsbegrenzungen von 80 km/h auf der Autobahn und in dienem Fall auch außerorts musst du dich trotzdem halten, die sind nämlich gewichtsabhängig und haben mit gewerblicher oder privater Nutzung nichts zu tun. (Nur für den Fall, dass in deinem LKW noch kein Geschwindigkeitsbegrenzer verbaut ist.)

Themenstarteram 10. Mai 2011 um 18:22

Danke

Ich glaube einen Geschwindigkeitsbegrenzer brauch ich bei der alten Dame nicht, wenn der voll ist schafft der eh nicht mehr wie 80.

Jetzt hab ich wo gelesen, das man in Frankreich doch lieber eine Scheibe rein macht. Wie sieht das in Österreich und in Italien aus?

UND

Gab es da nicht in Österreich Stecken oder Zeiten wo Mann nur ab einer bestimmten Abgasnorm fahren darf?

Gruß Roger

Wenn das Teil nen Fahrtenschreiber hat, ist es wesentlich leichter, die Scheibe einzulegen und sich an die üblichen Ruhezeiten zu halten, als in Italien "Io privato nix gelterare Regula Pausio" zu radebrechen.

Was die Einschränkung von bestimmten Strecken angeht, kann der ungeliebte ADAC sicher Auskunft geben. Es gibt schliesslich inzwischen ne Menge Leute, die fahrbare Wohntoiletten in höheren Tonnagebereichen bewegen, die auch von den Regelungen betroffen sein könnten.

Wenn man nicht unbedingt in Rom um den Eiffelturm fahren will, wird es wohl auch Ausweichstrecken geben.

Richtig,

du musst dich nicht an die LuRz halten, eine Aufzeichnungspflicht besteht trotzdem! Beim Kauf der Tachoscheiben bitte auf die richtige "e" Nr vom Tacho und der Tachoscheibe achten.

Fällt mir gerade noch ein: Muß ein solcher Tacho auch "geeicht" sein wenn er nur Privat genutzt wird?

Ist auch hier nochmal nachzulesen , jedoch in der umgekehrten Fragestellung ;)

Was ich an deiner Stelle nochmal prüfen würde ist die Sache mit dem Zoll und dem Nachweis das es sich um dein Eigentum handelt. Ich stelle mir eine Kontrolle im Ausland vor bei der du nach Frachtpapieren gefragt wirst. Ich glaube nicht das du einfach weiterfahren darfst nachdem du dem Polizist/Zöllner gesagt hast: "Das ist alles mein Eigentum." Wäre ja auch zu einfach ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Richtig,

du musst dich nicht an die LuRz halten, eine Aufzeichnungspflicht besteht trotzdem!

Ne, ne, @Steini111, korrekt ist, was @dertgl im 1.Post geschrieben hat:

Aufzeichnungspflicht besteht erst ab 7,5t zGG, nicht aber bei 7,49t zGG (so sind die allermeisten 813 und 814 zugelassen gewesen).

 

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Fällt mir gerade noch ein: Muß ein solcher Tacho auch "geeicht" sein wenn er nur Privat genutzt wird?

Das würde ich auch gerne wissen ... meine Erfahrungen sind unterschiedlich:

5,6t zGG beim TÜV, nur private Nutzung und humanitäre Transporte ---> keine Tachoprüfung;

das ging mehrere Jahre so; vor zwei Jahren aber hiess es vom gleichen Prüfer: eigentlich müsste das Kontrollgerät geprüft werden ...

Bei meinem Sprinter mit 3,5t zGG und Kontrollgerät wurde seit der ausschliesslich privaten Nutzung keine Prüfung mehr verlangt (war bei verschiedenen Techn. Prüforganisationen).

Da sollte man einer mal schlau werden ...

 

Grüsse,    motorina.

Themenstarteram 16. Mai 2011 um 19:33

Hallo Leute,

bin wieder da. Vielen Dank für Eure Antworten. Also werd ich ein paar Scheiben besorgen, aber eichen werd ich den wohl nicht noch lassen.

Mehr Gedanken mach ich mir da schon über:

Zitat:

Original geschrieben von steini111

 

Was ich an deiner Stelle nochmal prüfen würde ist die Sache mit dem Zoll und dem Nachweis das es sich um dein Eigentum handelt. Ich stelle mir eine Kontrolle im Ausland vor bei der du nach Frachtpapieren gefragt wirst. Ich glaube nicht das du einfach weiterfahren darfst nachdem du dem Polizist/Zöllner gesagt hast: "Das ist alles mein Eigentum." Wäre ja auch zu einfach ;)

 

Hallo motorina :)

Ich finde in den einschlägigen Regeln nichts von einer 7,5t Grenze, im Gewerblichen gilt schon lange die 2,8t Grenze für Aufzeichnungen der LuRz, ab 3,5t muss ein Kontrollgerät zum Aufzeichnen eingebaut werden. Ausnahmen gibt es IMHO nur für "Sonstige KFZ" wie Wohnmobile. Da es hier aber um ein Fzg geht welches als LKW zugelassen ist, finde ich keine Ausnahme. Bisher galt auch immer der Leitspruch: Ist ein Kontrollgerät verbaut, ist es auch zu benutzen.

Grüße

Steini

Themenstarteram 16. Mai 2011 um 19:49

Wie soll das gehen? Den Zoll durch mein Haus und was bestimmt noch lustiger wird, durch meine Werkstadt führen? Denn wenn der LKW beladen ist wird eine Tiefenkontrolle wohl eine Fläche von min. 100qm beanspruchen. Ist mir mal mit nem T4 nach 2 Monaten Türkeiurlaub passiert. Oh,Oh!

Morgen kommt ein Spayer dann soll die alte Dame noch ein wenig geschminkt werden.

Grüße Roger

Img-0286-bearbeitet-1

Ich würde mal einfach beim Hauptzollamt anrufen. Die können sicher helfen :)

Grüße

Steini

Wenn Du als erstes in die Schweiz fährst, kannst (musst) du am Zoll die Ladung erklären. Das wäre dann amtlich genug für die Weiterfahrt nach Italien.

Ansonsten kann man auf den gesunden Menschenverstand der Kontrollorgane hoffen, die Privatgerümpel von gewerblicher Ladung anhand der Zusammensetzung unterscheiden können sollten.

Die "Tiefenkontrolle" wird nur durchgeführt, wenn den Typen Deine Nase nicht passt. aus meinen zahlreichen "Grenzerfahrungen" kann ich nur sagen, dass es jedesmal anders läuft und man vielleicht die letzten Wochenenden vor der Reise besser noch regelmässig in die Kirche gehen sollte.

Beim Zollamt vorher anrufen hilft übrigens genausoviel - der Grenzer hat Lust auf ne andre Idee und du machst Dir's nur schwerer, wenn Du erzählst, dass der Typ am Telefon sonstwas gesagt hat.

Man sollte viel Geduld, eine Kühltasche mit Erfrischungsgetränken und genug Proviant dabei haben - eventuell noch ein dickes Buch zum Lesen.

Dann ist man bestens für den Zoll oder sonstige Kontrollen gerüstet.

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hallo motorina :)

Ich finde in den einschlägigen Regeln nichts von einer 7,5t Grenze, im Gewerblichen gilt schon lange die 2,8t Grenze für Aufzeichnungen der LuRz, ab 3,5t muss ein Kontrollgerät zum Aufzeichnen eingebaut werden. Ausnahmen gibt es IMHO nur für "Sonstige KFZ" wie Wohnmobile. Da es hier aber um ein Fzg geht welches als LKW zugelassen ist, finde ich keine Ausnahme. Bisher galt auch immer der Leitspruch: Ist ein Kontrollgerät verbaut, ist es auch zu benutzen.

Grüße

Steini

Soweit alles richtig, @Steini; wenn das Fahrzeug aber nicht (mehr) gewerblich genutzt wird, sondern nur noch privat, dann gilt die 7,49t-Grenze; es fällt ja nicht mehr unter gewerbliche Transporte, sprich Güterbeförderung; also kann das Güterkraftverkehrsrecht auch nicht angewendet werden.

Ab einem zGG von 7,5t tritt dann StVZO in Kraft:  

Zitat:

§57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät

(1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten

1. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber, ...

Grüsse,    motorina.

am 17. Mai 2011 um 7:51

Oh mann :D

 

Was ist mit meinem 2,8 T Sprinter ? Ich lege immer eine Scheibe rein, egal ob leerfahrt. Mit Anhänger ja sowieso.

Muss ich denn aber scheiben reinlegen ? Kann doch auch ein Fahrtenbuch führen, wobei mir das zu umständlich ist, lieber fein die Scheibe reinlegen und fertig !

Grüsse Domi

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger