Privat-PKW Nutzung für Dienstfahrten
Sorry, musste meine Frage etwas allgemeiner formulieren:
Frage: ist es (aus Sicht des Arbeitnehmers) legitim , wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten für Dienstfahrten mit dem Privat-PKW 25 Cent/km zahlt, dem Kunden jedoch 60 Cent/km in Rechnung stellt? (Berechnung der Arbeitszeit geht extra)
Der AG verdient quasi dadurch, das der Arbeitnehmer seinen Privat-PKW zur Verfügung stellt.
Beste Antwort im Thema
Dann mal meine Meinung zur neuen Fragestellung:
Dürfte legitim sein, moralisch kann man es sicher beanstanden.
Dein AG kann dem Kunden jede Höhe (abgesehen von Wucherpreisen) berechnen, solange es vereinbart ist und der Kunde bereit ist, es zu bezahlen.
Dir kann er bis 30 cent/km zahlen, mehr erlaubt das Finanzamt nicht.
Im Prinzip ist es ein normales Geschäft in einer Firma.
So günstig wie möglich einkaufen - mit max. Gewinn verkaufen.
Hier die Nutzung eines Kfz.
Aber, nach deinen Angaben könnte er dir wenigstens den zulässigen Höchstsatz zahlen.
Am besten, du sprichst ihn mal an.
Gruß
Andreas
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15 Antworten
An einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Kann es sein, daß mit der Differenz dein Lohn/ Gehalt teilweise abgedeckt wird ?
Du fährst doch wahrscheinlich während der Arbeitszeit ?
Wenn ja, sind 60 cent/ km eigentlich noch zu wenig, man weiß aber nicht, wie sich der Ertrag
bei deiner eigentlichen Arbeit darstellt.
Ansonsten kenne ich 30 cent/ Km für Fahrten mit dem Privat- Fahrzeug.
Schönen Tag
Andreas
Soll ich meinen Beitrag auch löschen ?
Dann mal meine Meinung zur neuen Fragestellung:
Dürfte legitim sein, moralisch kann man es sicher beanstanden.
Dein AG kann dem Kunden jede Höhe (abgesehen von Wucherpreisen) berechnen, solange es vereinbart ist und der Kunde bereit ist, es zu bezahlen.
Dir kann er bis 30 cent/km zahlen, mehr erlaubt das Finanzamt nicht.
Im Prinzip ist es ein normales Geschäft in einer Firma.
So günstig wie möglich einkaufen - mit max. Gewinn verkaufen.
Hier die Nutzung eines Kfz.
Aber, nach deinen Angaben könnte er dir wenigstens den zulässigen Höchstsatz zahlen.
Am besten, du sprichst ihn mal an.
Gruß
Andreas
Hallo Audi_Q5,
das ist doch mit deiner Arbeitsleistuing das Gleiche. Auch dort berechnet dein Chef dem Kunden mehr, als er dir für die Arbeit bezahlt.
Grüße, WMF
Diese Diskussion kann hier zu gar keinem Ergebnis führen. Jede Firma hat Betriebsvereinbarungen und Regelungen, die die Vergütung der Reisen beinhalten. Ein Kundenpreis ist ein (misch-)kalkulierter und verhandelter Wert, der normalerweise keine Rückkopplung zu Betriebsvereinbarungen hat. Du als Arbeitnehmer hast einen Kostensatz, der bei der Gesamtkalkulation natürlich eine Rolle spielt - genauso wie Reisezeiten, Reisekosten etc.
Zitat:
Original geschrieben von multit
Du als Arbeitnehmer hast einen Kostensatz, der bei der Gesamtkalkulation natürlich eine Rolle spielt - genauso wie Reisezeiten, Reisekosten etc.
Nicht zu vergessen sind auch "unproduktive" Zeiten wie Urlaub, Krankheit, Weiterbildung, usw.
Wenn man mit seinem Privat-PKW Dienstfahrten unternimmt, dann geschieht das freiwillig (Es gibt genügend Streitigkeiten, wer den Schaden zu bezahlen hat, wenn ein Unfall passiert). Würde mich wundern, wenn der Chef das betriebliche Nutzen des Privat PKW einfach so anordnen könnte/dürfte (Es sei denn, es ist vertraglich vereinbart). Bei uns in der Firma war es aus Verischerungsgründen sogar untersagt, den Privat PKW für Dienstfahrten zu nutzen.
MfG
Q555
Zitat:
Original geschrieben von andr63
Dir kann er bis 30 cent/km zahlen, mehr erlaubt das Finanzamt nicht.
Natürlich kann er mehr zahlen, nur ist das dann nicht mehr steuerfrei. Die 60 ct die er weiterberechnet wollen aber versteuert werden da er darüber ja eine Rechnung an seinen Kunden schreibt. Der Arbeitgeber hat also nicht 35 ct "Gewinn" gemacht.
Zitat:
Fahrtkostenerstattung
ist die Erstattung der Aufwendungen von Arbeitnehmern für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder privaten Fahrzeugen durch den Arbeitgeber. Steuerlich zu unterscheiden ist die Erstattung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einerseits und die Erstattung von Fahrtkosten bei Dienstreisen andererseits.
Bei Dienstreisen: Der Ersatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist beim Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, beim Arbeitgeber sind es Kosten; ebenso bei Fahrten mit dem Privat-Pkw, wenn nicht mehr als 0,30 EUR ersetzt werden. Darüber hinaus gehende Erstattungen sind lohnsteuerpflichtig. Die Gesamterstattung sind Kosten.
Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: In einem gewissen Rahmen sind die Erstattungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel beim Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. Die Erstattungen sind Personalkosten.
Zitat:
Original geschrieben von Audi__Q5
Sorry, musste meine Frage etwas allgemeiner formulieren:
Frage: ist es (aus Sicht des Arbeitnehmers) legitim [...]
Der AG verdient quasi dadurch, das der Arbeitnehmer seinen Privat-PKW zur Verfügung stellt.
Unsere Firma hat letztens auch eine entsprechende Rechnung bekommen, für Fahrten einer ehemaligen Kollegin zu uns, die sich auch über diese Praxis beschwert hat.
Als nicht-Rechtsanwalt/Betriebsrat etc. kann ich Dir zur Legalität natürlich keine Auskunft geben, aber vielleicht hilft Dir die Info ein klein wenig weiter: bei dem Laden handelt es sich um einen mit mehr als 50000 Mitarbeitern, mit Betriebsrat. Diese Praxis wird schon seit zig Jahren beibehalten, allerdings haben die MA auch die Möglichkeit, einen Firmenwagen zu bestimmten Konditionen (gewisse Marken, Fixzuschuss in Höhe von X, der für einen kleineren Mittelklassewagen reicht, inkl. Sprit, zu kaufen (ja, nicht leasen; der Wagen geht nach 3 oder 4 Jahren ins Eigentum des Mitarbeiters über).
Zitat:
Original geschrieben von Q555
Wenn man mit seinem Privat-PKW Dienstfahrten unternimmt, dann geschieht das freiwillig (Es gibt genügend Streitigkeiten, wer den Schaden zu bezahlen hat, wenn ein Unfall passiert). Würde mich wundern, wenn der Chef das betriebliche Nutzen des Privat PKW einfach so anordnen könnte/dürfte (Es sei denn, es ist vertraglich vereinbart). Bei uns in der Firma war es aus Verischerungsgründen sogar untersagt, den Privat PKW für Dienstfahrten zu nutzen.
MfG
Q555
In meinem Fall nicht. Führerschein und eigener PKW sind Einstellungsvoraussetzung gewesen
Zum allgemeinen Verständnis: es handelt sich hier nicht um eine kleine Tour zum Kunden und zurück. Ich bin im Aussendienst tätig und fahre um die 50.000km / Jahr für meine Firma.
Bei Dienstfahrzeug mit privater Nutzung, hätte ich kein Problem damit, wenn meine Firma dem Kunden 60 Cent/km in Rechnung stellt. Ich muss jedoch von den 25 Cent/km alle Kosten, die das Fahren teuer machen, selber abdecken (Benzin, Wartung, Reifen, Reparaturen, Versicherung, Wertverlust etc.)
Das ich für meine Dienstfahrten einen Q5 nehme, daran bin ich selber schuld. Aber auf Golf, Astra, Passat ect., die sicherlich günstiger wären , habe ich keine Lust. Hinzu kommt noch, dass der Q5 schon vor dem Jobantritt in der Garage stand und ich bei der km-Leistung bequem und entspannt fahren möchte. Und das geht mit dem Q5 eigentlich ganz gut
Zitat:
Original geschrieben von Audi__Q5
Das ich für meine Dienstfahrten einen Q5 nehme, daran bin ich selber schuld. Aber auf Golf, Astra, Passat ect., die sicherlich günstiger wären , habe ich keine Lust
Habe letztens mal gelesen, dass ein Q5 um die 55 Eurocent pro km kostet, wenn man alles genau einrechnet. Ist somit natürlich ein klares Zuschußgeschäft, aber das wäre es natürlich auch bei den anderen, und ich finde es echt nicht ok, selbst wenn das bei Vertragsunterzeichnung schon bekannt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Audi__Q5
In meinem Fall nicht. Führerschein und eigener PKW sind Einstellungsvoraussetzung gewesen
Zum allgemeinen Verständnis: es handelt sich hier nicht um eine kleine Tour zum Kunden und zurück. Ich bin im Aussendienst tätig und fahre um die 50.000km / Jahr für meine Firma.
Bei Dienstfahrzeug mit privater Nutzung, hätte ich kein Problem damit, wenn meine Firma dem Kunden 60 Cent/km in Rechnung stellt. Ich muss jedoch von den 25 Cent/km alle Kosten, die das Fahren teuer machen, selber abdecken (Benzin, Wartung, Reifen, Reparaturen, Versicherung, Wertverlust etc.)
Das ich für meine Dienstfahrten einen Q5 nehme, daran bin ich selber schuld. Aber auf Golf, Astra, Passat ect., die sicherlich günstiger wären , habe ich keine Lust. Hinzu kommt noch, dass der Q5 schon vor dem Jobantritt in der Garage stand und ich bei der km-Leistung bequem und entspannt fahren möchte. Und das geht mit dem Q5 eigentlich ganz gut
Da Du schon bei Antritt der Arbeitsstelle das gewusst hast, wirst Du doch schon damals darüber Gedanken gemacht haben, ob das für Dich in Ordnung ist. Ich finde allerdings 25 Cent lächerlich, das ist vielleicht ein Unkostenbeitrag, mehr nicht. Aber vielleicht wollen Sie ja in der Firma, dass man mit einem alten Opel Corsa bei den Kunden vorbeigeht...
Zitat:
Da Du schon bei Antritt der Arbeitsstelle das gewusst hast, wirst Du doch schon damals darüber Gedanken gemacht haben, ob das für Dich in Ordnung ist. Ich finde allerdings 25 Cent lächerlich, das ist vielleicht ein Unkostenbeitrag, mehr nicht. Aber vielleicht wollen Sie ja in der Firma, dass man mit einem alten Opel Corsa bei den Kunden vorbeigeht...
25 Cent war mir bekannt. 60 Cent Kunde jedoch nicht.
Die Diskussion wird, wie schon geschrieben wurde, kein Ende nehmen. Ich will es deshalb auch von meiner Seite ausklingen lassen.
Hatte ja insgeheim gehofft, dass das, was mein Chef macht, nicht legitim ist. Aber dem ist wohl leider nicht so
Letztendlich liegt es an mir, ob ich weiter mitspiele oder nicht. Spätestens wenn die Q zum Schlachter muss, werde ich wohl etwas unternehmen müssen.
Danke Euch für die Beiträge