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Privat Verkauf

Themenstarteram 19. September 2024 um 8:02

Hey zusammen

Ich habe meinen Opel Corsa verkauft, von privat zu privat.

Da ich verpflichtet bin Mängel am Auto zu sagen hab ich auch dies getan.

Die Mängel waren das es vorne rechts geklappert hat leider wusste ich nicht welches Problem das war. ( das Auto wurde vom Käufer Probe gefahren und hat das klappern auch gehört)

Ansonsten waren Gebrauchsspuren wie Kratzer eine fehlende Plastik Abdeckung und die üblichen Gebrauchsspuren eines älteren Autos (bj 2005)

Nach einer Stunde Überlegung haben die mir eine Nachricht geschrieben das die gern das Auto kaufen möchten, Termin zur Abgabe wurde anhand eines Kaufvertrages gemacht, die Käuferin sagte das sie zu einer Werkstatt fährt und das Problem mal anschauen lässt, dazu muss man sagen das sie meine Nummer einfach der Werkstatt gegeben hat da Fragen aufkamen. Der Typ von der Werkstatt rief mich an und fragte wer den tüv gemacht hat, und das dass Auto eigentlich keinen tüv bekommen dürfte da auch sehr viel am Auto kaputt war (was mir nicht bekannt war) Öl ist vom Motor ausgelaufen der Auspuff war nicht richtig dran vorne war überhaupt nichts von Schrauben her angezogen und es bestand Lebensgefahr. Ich habe die Käuferin aus Respekt angerufen und ihr gesagt wenn ich es vorher alles gewusst hätte, dann hätte definitiv kein Verkauf stattgefunden. sie meinte ist nicht meine Schuld da ich auch schon in Lebensgefahr war als ich das Auto fuhr, und sie das jetzt soweit reparieren lässt und einfach selbst weiterverkauft.

Am nächsten Tag abends erhielt ich eine Nachricht das dennen geraten wurde das Auto wieder an mich abzugeben und ich die Dinge verschwiegen und nicht ehrlich bei dem Verkauf war. Drohte mir auch das wenn ich das Fahrzeug nicht zurück nehme sie rechtliche Schritte eingeht.

( tüv wurde 1 Monat vorher bevor ich das Auto gekauft habe gemacht, sprich der Vorgänger vor mir Stande im tüv drinne)

Was soll ich machen?

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12 Antworten

.... den Kaufvetrag nehmen und zu einem Anwalt gehen?! ... Rechtsberatung ist hier auf MT nicht statthaft.

Wie lange die letzte HU her ist schreibst Du nicht. Wenn da Monate oder gar 2 jahre vergangen sind, kann natürlich auch ein Motor undicht werden, sich Schrauben lösen etc..

2005 kann ja nur Corsa C sein. Da kann der Kaufpreis ja nicht die Welt gewesen sein. Natürlich steht Dir auch frei das Auto, ohne weitere Forderungen, zurück zu nehmen und dann in Ruhe zu überlegen und das ein oder andere löse Schräubchen vllt. selbst anzuziehen.

Zitat:

@chrissy234 schrieb am 19. September 2024 um 10:02:24 Uhr:

 

Was soll ich machen?

Wenn Du einen ordentlichen KV gemacht und die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast, machst Du nix.

Nummer blockieren und erst dann zum Anwalt gehen, wenn mal was vom Gericht kommt.

Die wollen den vermutlich schon günstigen Preis einfach nur noch weiter nach unten korrigieren.

Woher weißt Du, dass es eine Werkstatt war, die Dich angerufen hat?

Kann jeder aus dem Bekanntenkreis des Käufers gewesen sein.

Was hat der Wagen denn noch gebracht?

Könnten normale Wehwehchen eines 20 Jahre alten gebrauchten sein, über die ein normalverbraucher meistens nicht im Bilde ist.

Bei losen Schrauben kann es durchaus gefährlich werden.

Aber Ölverlust in großen Mängen hättest du vermutlich bemerkt. Hat das Auto einen festen Stellplatz gehabt?

Ein Auspuff macht höllisch Lärm und klappert oft rum, wenn er droht abzufallen.

Also könnten die Aussagen theoretisch auch dramatisiert sein.

Ich stimme Windelexpress zu.

Lass dich nicht unter Druck setzen und verunsichern.

Wenn du darüber nicht im Bilde warst und nicht behauptet hast, dass sich das Auto ansonsten in tadellosem Zustand befunden hat, dürftest du nichts zu befürchten haben. Aber das ist dann wieder was für den Anwalt und fachkundige im Strafrecht.

Ich weiß nicht ob das schon immer so war, dass die Leute sich nicht bewusst sind, dass alte und (ich gehe davon aus) günstige Autos auch etwas liebe brauchen. TÜV bedeutet nicht, dass nach wenigen Tagen nicht ein neuer Mangel plötzlich auftreten kann.

Mein Auto hat die Tage TÜV bekommen und jetzt ist mein Kühler undicht...

Man traut sich ja fast garnicht mehr ein gut gepflegtes Auto nicht als Bastlerfahrzeug anzubieten.

Themenstarteram 19. September 2024 um 16:15

Zitat:

@Astradruide schrieb am 19. September 2024 um 13:34:10 Uhr:

.... den Kaufvetrag nehmen und zu einem Anwalt gehen?! ... Rechtsberatung ist hier auf MT nicht statthaft.

Wie lange die letzte HU her ist schreibst Du nicht. Wenn da Monate oder gar 2 jahre vergangen sind, kann natürlich auch ein Motor undicht werden, sich Schrauben lösen etc..

2005 kann ja nur Corsa C sein. Da kann der Kaufpreis ja nicht die Welt gewesen sein. Natürlich steht Dir auch frei das Auto, ohne weitere Forderungen, zurück zu nehmen und dann in Ruhe zu überlegen und das ein oder andere löse Schräubchen vllt. selbst anzuziehen.

Themenstarteram 19. September 2024 um 16:24

Es sind bereits 6 Monate vergangen wo die HU gemacht wurde.

Und tatsächlich reden wir hier nicht hier über einen großen Gewinn vom Auto Verkauf

Vergiss das Auto einfach.

Ignoriere weitere Mails, Telefonanrufe oder andere Kontaktversuche.

Du hast das verkauft und nichts mehr damit zu tun.

Erst wenn ein Brief in gelb vom Amt dazu kommt musst du dich darum kümern.

Von welchem Amt genau sollte hier ein gelber Brief kommen und was könnte der Inhalt sein ?

Zitat:

@chrissy234 schrieb am 19. September 2024 um 10:02:24 Uhr:

Was soll ich machen?

Mal darüber Auskunft geben, was genau im Kaufvertrag steht.

Wenn die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen wurde könnte es tatsächlich ein Problem sein.

Zitat "Von welchem Amt genau sollte hier ein gelber Brief kommen und was könnte der Inhalt sein ?"

Hallo Spl75

das sind amtliche Zustellungen, bei denen die Zustellung dokumentiert wird, da sie im Regelfall einen wichtigen Termin enthalten bis zu dem der Empfänger etwas unternehmen (antworten..) muss.

Zum Thema Privatverkauf bzw. Privatkauf allgemein:

Der ADAC bietet sehr brauchbare Kaufverträge (z.B. auch für Youngtimer und Olditmer) als kostenfreien Download

an. Für den größten Teil aller Käufe und Verkäufe sollten diese passend sein.

Vorausgesetzt, sie sind korrekt ausgefüllt.

Mit ein paar Basics sollte mann/frau sich nach Möglichkeit dennoch beschäftigen:

z.B. das Fzg. über € 5.000.-- nicht als Bastlerfzg. durchgehen.

Gruss

Jazzer2004

Zitat:

@jazzer2004 schrieb am 20. September 2024 um 09:41:14 Uhr:

 

Mit ein paar Basics sollte mann/frau sich nach Möglichkeit dennoch beschäftigen:

z.B. das Fzg. über € 5.000.-- nicht als Bastlerfzg. durchgehen.

Was auf das Fahrzeug ankommen dürfte. Es gibt Autos, die noch mehr Wert sind als 5000€ wenn sie sich nicht mal mehr schieben lassen.

Hallo CivicTourer,

bei diesem Betrag gehts nicht darum!

Er stellt einen gewissen Schutz für Käufer dar, damit nicht jedes Auto seitens des Verkäufers als "Bastler" im Vertrag deklariert und damit jegliche Haftung ausgeschlossen werden kann.

Wenn jemand einen seltenen Oldi für viel Geld zum Restaurieren erwirbt, wird

a)der Vertrag entsprechend aussehen (z.b. Motorschaden, nicht verkehrstüchtig...)

b)er/sie hinterher kaum gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gruss

Jazzer2004

Zitat:

@jazzer2004 schrieb am 20. September 2024 um 09:41:14 Uhr:

das sind amtliche Zustellungen

Ich weiß was ein "gelber Brief" ist und um welche Zustellungsform es sich handelt.

Die Frage war daher auch, welches Amt den verschickt.

Mir ist nämlich kein Amt bekannt das sich für misslungene Privatverkäufe interessiert.

Im Fall hier könnte ein gelber Brief höchstens vom Gericht kommen, sofern a) alle außergerichtlichen Einigungsversuche gescheitert sind und b) der Käufer Klage beim Amtsgericht erhoben hat.

Und nein, das ist keine Haarspalterei. Man kauft die Bratwurst auch nicht im Reifenfachhandel.

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