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privater Verkauf: abmelden oder ummelden?

Themenstarteram 14. November 2018 um 13:54

Ich verkaufe gerade ein altes Auto für 500 Euro und bin mir unsicher ob ich das Auto beim Verkauf abmelden oder ummelden soll.

Folgende Hintergrundinfos:

- Ich fahre das Auto selbst noch bis zum 23.11. weil ich erst am 24.11. meinen neuen Wagen erhalte.

- Das alte Auto hat nur bis Ende November gültigen TÜV.

- Der Käufer steht schon fest, hat den Kaufvertrag unterschrieben und 100 Euro als Sicherheit angezahlt.

- Der Käufer wohnt allerdings 200 KM entfernt.

- Ich möchte den Käufer ungern mit meiner Anmeldung/Versicherung nach Hause fahren lassen.

- Wir haben uns noch nicht geeinigt ob ich das Auto abmelde und er neu anmeldet oder ob er nur ummeldet.

Welche Möglichkeiten habe ich den Verkauf abzuwickeln?

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13 Antworten

am besten:

ihr trefft Euch auf der Zulassungsstelle

dann kannst Du den Wagen abmelden und im selben Zug kann sich der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen holen

(solange die HU noch nicht abgelaufen ist, also ZEITNAH ab dem 23.11.)

mit deutschem Wohnsitz, Fristsetzung zur Ab-/Ummeldung, Übereinstimmung von Ausweisdaten mit denen im Kaufvertrag, einem Übergabeprotokoll mit Uhrzeit sowie Veräusserungsanzeige für Zulassungsstelle und Versicherung sind deine Risiken sehr überschaubar.

Da kann man schon angemeldet übergeben - hängt natürlich auch ein wenig vom Eindruck ab.

Abmelden.

 

Wie der Käufer es abholt = sein Problem.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. November 2018 um 12:46:34 Uhr:

Abmelden.

 

Wie der Käufer es abholt = sein Problem.

Das ist für den Verkäufer zweifelsohne am sichersten, schränkt u.U. allerdings auch den käuferkreis ein.

 

Ist in diesem Fall aber egal, da der Kaufvertrag schon geschlossen ist. Wie man sich als Käufer allerdings auf die spätere Klärung solch wichtiger Details einlassen kann, verstehe ich aber auch nicht.

Das ist doch völlig egal.

Wer ein Auto kauft, erwirbt doch damit nicht zwangsläufig die Zulassung und Schilder des Vorbesitzers.

 

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 15. November 2018 um 13:51:58 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. November 2018 um 12:46:34 Uhr:

Abmelden.

 

Wie der Käufer es abholt = sein Problem.

Das ist für den Verkäufer zweifelsohne am sichersten, schränkt u.U. allerdings auch den käuferkreis ein.

Ist in diesem Fall aber egal, da der Kaufvertrag schon geschlossen ist. Wie man sich als Käufer allerdings auf die spätere Klärung solch wichtiger Details einlassen kann, verstehe ich aber auch nicht.

Natürlich nicht

Hat das jemand behauptet?

Hat der Käufer das Auto schon inspiziert oder blind angezahlt?

 

Möglichkeit wäre du meldest ab und schickst die Papiere per post zu. Dann braucht er nur einmal fahren und fährt direkt mit seiner zulassung vom Hof. Schlüssel und Auto gibts dann gegen Restbetrag

 

Wenn im Kaufvertrag steht,daß der Wagen vom Käufer innerhalb von 3 Tagen umgemeldet wird,ist man normalerweise auch auf der sicheren Seite - aber was ist heutzutage schon normal ???

Ich habe einmal ein Auto privat verkauft und der war schon abgemeldet.Der Käufer wohnte ca.400 Km entfernt und brachte sich Tagesschilder mit - war gar kein Problem.

Da ist man natürlich auf der absolut sicheren Seite !

Ich las einmal von einem Fall,wo ein Fahrzeug (das nicht umgemeldet war) ein halbes Jahr nach dem Verkauf,in einen Unfall mit Todesfolge verwickelt war und ein paar Tage später die Polizei beim Vorbesitzer an der Haustür klingelte.

Gott sei dank hatte er einen gültigen Kaufvertrag,wo genau das mit der 3 Tagesfrist drin stand !!!

Das ist natürlich ein Extremfall und den wünscht man keinem !

Zitat:

@migoela schrieb am 18. November 2018 um 09:03:04 Uhr:

Wenn im Kaufvertrag steht,daß der Wagen vom Käufer innerhalb von 3 Tagen umgemeldet wird,ist man normalerweise auch auf der sicheren Seite - aber was ist heutzutage schon normal ???

...

Naja, ein kleines bisschen mehr gehört schon dazu um auf der sicheren Seite zu sein bzw. den kleinsten anzunehmenden Ärger zu haben.

Ja was denn ?

Abmelden,Nummernschilder zerstören und ferdisch isses !

Noch sicherer ist es,was ich auch grundsätzlich mache,das Fahrzeug in Zahlung beim Händler zu geben,wo ich den neuen kaufe !!!

Schei.. auf ein paar Euros !

Zitat:

@migoela schrieb am 18. November 2018 um 19:05:19 Uhr:

Ja was denn ?

Abmelden,Nummernschilder zerstören und ferdisch isses !!!

… und wenn der drei Tage später ausgeschlachtet im Wald liegt?

Was glaubst wer als erster Besuch bekommt und Probleme an der Backe hat wenn Verkauf und Übergabe nicht vernünftig dokumentiert sind?

Zitat:

@migoela schrieb am 18. November 2018 um 19:05:19 Uhr:

Ja was denn ?

Abmelden,Nummernschilder zerstören und ferdisch isses !

Noch sicherer ist es,was ich auch grundsätzlich mache,das Fahrzeug in Zahlung beim Händler zu geben,wo ich den neuen kaufe !!!

Schei.. auf ein paar Euros !

Das denke ich auch. Wenn man sich einen neuen holt, spielen die paar Euro für den alten keine Rolle.

Auch meine Erfahrung zum Verkauf...Ausweis konntrollieren und die Nummer des Ausweis sollten mit in die Unterlagen und immer das Original behalten als Verkäufer. EIN Führerschein alleine reicht nicht...auch keine mündlichen Versprechungen die ja ohne Zeugen immet Wertlos sind.

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