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Privatfahrt während der Ruhezeit

Themenstarteram 30. Oktober 2012 um 10:46

Hallo Kollegen,

ich habe da mal eine Frage zur Auslegung der Ruhezeit. Vielleicht hat ja schon einmal jemand auch so gehandelt und ist hinterher in eine Kontrolle gekommen.

Ich gebe hier mal ein Beispiel wie es ablaufen könnte. Dieses Beispiel soll nur zur veranschaulichkeit dienen.

Ich fahre z.B. mit einem 12 Tonner LKW mit Messegut nach Spanien.

Oder meinetwegen mit nem Sattel und lasse den Trailer dort stehen.

Auf dem Messegelände wurde die Ware abgeladen und ich muss meinetwegen 2 Tage warten.

Meine Arbeits und Fahrzeit ist komplett ausgereizt und ich müsste Theoretisch stehen.

Nun habe ich meinen Job ja erledigt und ich habe frei bzw. ich kann meine Zeit privat nutzen.

Nun habe ich die Idee irgendwo hin zu fahren. z.B in die Stadt an den Strand oder wo auch immer. Da das Messegelände auserhalb ist und es keine öffentliche Verkehrsmittel gibt.Taxi ist zu teuer nehme ich meinen LKW und nutze diesen Privat.Chef erlaubt es.

Nun meine Frage.

Darf ich das?

Wenn ja wie dokumentiere ich das?

Hat jemand damit schon mal Erfahrung gemacht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von stefansenator

Was bin ich froh das ich noch Scheibe habe und ich werde meinen Atego Pflegen!!!

Wenn ich ca 100 km vor zu Hause nachmittags um 17 Uhr stehen bleiben müsste wäre es nix mehr für mich!Weiß nicht wie man sich auf Raststätten erholen soll?

Lenk und Ruhezeiten sind nur zum Abzocken da!!

Ärtzte dürfen 20 Stunden am Stück arbeiten aber ein Lkw fahrer darf sich nicht mal nen Ruhigen Parkplatz suchen!!

Ich wäre dafür das sich ein Lkw automatisch Abstellt wenn die Lenkzeit voll ist vieleicht werden dann mal Herschaften wach die sich den Mist einfallen laßen wenn aufeinmal die Lkws an jeder Ecke stehen und nix mehr geht.

Dazu kann ich nur sagen: Was bin ich froh das ich ne Fahrerkarte habe. Seit dem hat wenigstens die Ausbeutung in diese Richtung ein Ende gefunden. Nix mehr Meyer fährt für Schulze und Schmidt für Lehmann der gerade krank ist und auch keinen Stapel Urlaubsscheine mehr im Handschuhfach habe.

Für mich ist es immer wie Urlaub wenn ich in der ersten Woche 55 Std. gelenkt habe und in der zweiten Woche dann nach 35 Std. Lenkzeit Feierabend ist.

Und wer denkt er bescheißt die Fahrerkarte oder die BAG der irrt............ er bescheißt sich selbst.

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Ist eine schlechte Idee.

Über 7,5 Tonnen zzgl. gibt es keine Privatfahrten.

... nimm doch ein Fahrrad, Roller oder Mofa mit, das passt immer irgendwo hin.

bei messegut findet sich immer ne möglichkeit...

Themenstarteram 30. Oktober 2012 um 12:09

Na gut wenn es so ist dann ist es so.

Klar mit nem Fahrrad ist immer ne Möglichkeit.

Ich wusste halt nicht ob es erlaubt ist. Obwohl ich es albern finde. Mal abgenommen ich nehme nen Mietwagen sitze ich halt auch wieder hinterm Steuer.

Die Gesetze gehen klar an der Realität vorbei.

am 30. Oktober 2012 um 15:34

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Ist eine schlechte Idee.

Über 7,5 Tonnen zzgl. gibt es keine Privatfahrten.

Ich würde das mal präzisieren. Es gibt sehr wohl Privatfahrten über 7,5 Tonnen, diese sind aber aufzeichnungspflichtig. Das heißt sie werden zur Lenkzeit dazu gerechnet. Wenn jemand noch Lenkzeit über hat und der Chef es erlaubt, kann er damit auch wie hier beispielhaft beschrieben, an den nächsten Strand fahren (entpsrechende Ruhezeiten natürlich beachten).

Wenn man keine Lenkzeit mehr hat, bleibt das Fahrzeug jedoch stehen.

Wenn es keine Privatfahrten für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen mehr gäbe, wäre auf jedem LKW-Treffen tote Hose.

Zitat:

Original geschrieben von sd01

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Ist eine schlechte Idee.

Über 7,5 Tonnen zzgl. gibt es keine Privatfahrten.

Ich würde das mal präzisieren. Es gibt sehr wohl Privatfahrten über 7,5 Tonnen, diese sind aber aufzeichnungspflichtig. Das heißt sie werden zur Lenkzeit dazu gerechnet. Wenn jemand noch Lenkzeit über hat und der Chef es erlaubt, kann er damit auch wie hier beispielhaft beschrieben, an den nächsten Strand fahren (entpsrechende Ruhezeiten natürlich beachten).

Wenn man keine Lenkzeit mehr hat, bleibt das Fahrzeug jedoch stehen.

Wenn es keine Privatfahrten für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen mehr gäbe, wäre auf jedem LKW-Treffen tote Hose.

Was wolltest du jetzt mit deinem Beitrag sagen ?????

Im Sinne des Themenstarters war die Frage, ob es möglich ist ausserhalb der Lenk und Ruhezeiten mit einem LKW über 7,5 t eine Privatfahrt zum Strand zu machen.

Das du selbstverständlich mit dem LKW deines Chefs 3x um den Globus unter beachtung der L + R -Zeiten mit der Genehmigung von Cheffe fahren darfst, war hier nicht das Thema.

am 30. Oktober 2012 um 18:37

Ich muss schon sagen, du fühlst dich aber ziemlich schnell auf den Schlips getreten. Das merkt man auch in anderen Threads. Komm mal wieder runter.

Ich wollte nur mal darauf hinweisen, das man auch über 7,5 Tonnen private Fahrten durchführen kann und das kam bei deiner kurzen Aussage nicht ganz so raus.

Zitat:

Original geschrieben von sd01

Ich muss schon sagen, du fühlst dich aber ziemlich schnell auf den Schlips getreten. Das merkt man auch in anderen Threads. Komm mal wieder runter.

Ich wollte nur mal darauf hinweisen, das man auch über 7,5 Tonnen private Fahrten durchführen kann und das kam bei deiner kurzen Aussage nicht ganz so raus.

Warum sollte ich mich auf den Schlips getreten fühlen ???

Ja das kam bei meiner ersten Aussage nicht so ganz raus, sollte es auch nicht, weil es mit der Frage nichts zu tun hatte.

Du hast die Frage beantwortet : Wann und wie darf ich eine Privatfahrt machen ???? Wollte aber niemand wissen.

am 30. Oktober 2012 um 19:44

Original geschrieben von tommmmes

Zitat:

...

Ja das kam bei meiner ersten Aussage nicht so ganz raus, sollte es auch nicht, weil es mit der Frage nichts zu tun hatte.

...

Das sagst du. Wenn jemand so eine Frage stellt, gehe ich davon aus, dass er sich nicht ganz so genau auskennt. Er könnte aber aus deiner Antwort entnehmen, dass es generell bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen nicht geht, diese privat zu bewegen.

am 31. Oktober 2012 um 5:16

Ich sage mal - wie ich das handhabe :

Nach einem Anruf bei der BAG und Rücksprache mit meinem Anwalt verfahre ich seit 3 Jahren wie folgt:

Da wir in der Fa. minimal 24 Tonner zur Verfügung haben,

stelle ich auch diese bei PRIVATFAHRTEN auf OUT - und fahre OHNE KARTE !!!!

Aussage vom Anwalt:

Wenn es soweit ist - dass da was käme - werden wir klagen bis zum BGH - ggf. bis zum Europäischen Gerichtshof,

denn diese EU-Verordnung bricht das deutsche Grundgesetz.

Niemand kann mir vorschreiben, was ich in meiner Freizeit mache !!

Mache ich also einen Umzug für meinen Sohn - und bekomme für diese PRIVATFAHRT

einen 24 - Tonner - dann ist das eben so.

Die EU kann mir nicht verbieten - diesen in meiner Freizeit zu lenken,

sonst müsste sie auch einem Fliesenleger verbieten - am Wochenende

PRIVAT (nicht schwarz) zu arbeiten.

Ein Maler dürfte seiner Schwiegermutter am WE kein Zimmer tapezieren,

ein Koch dürfte sich nicht mal privat eine Suppe heiß machen, wenn die

entsprechende Wochenarbeitszeit erreicht ist.

Aber vor- und nach Ende der Fahrten einen Ausdruck machen, damit

der Chef was für seine Unterlagen hat.

Beginn - Ende raufschreiben und Zweck der Fahrt.

oh leuts...

ich kapiere es nicht. es ist ja schön und auch in einem gewissen maße richtig sich info bei der BAG zu holen, aber wertige auskunft kann ich nur von der entsprechenden stelle (gewerbeaufsich , unfallkassen usw.) welche in meinem bundesland verantwortlich sind erhalten.

und chaotix. die BAG hat dir diese auskunft erteilt, das du mit einem 24t ohne karte und OUT privat fahren darfst? das wäre ein ding.....

ausserdem vergleiche einen berufskraftfahrer nicht mit einem maler oder sonst einem handwerker. die verstossen wenn überhaupt nur gegen das arbeitszeitgesetzt bzw machen sich möglicher schwarzarbeit schuldig.

du hingegen hast einmal das arbeitszeitgesetzt und alles an gesetzten was mit fahrpersonal zu tun hat.

ausserdem würde, glaube ich, alle interessieren in welchem bereich diese EU verordnung das grundgesetz bricht.

und doch... man kann dir vorschreiben was du in deiner freizeit nicht machen darfst..... nämlich alles das nicht, was gegen gesetze verstößt..... ;-)

Themenstarteram 31. Oktober 2012 um 7:46

Hallo Leute,

erst einmal Danke für die Antworten. Da habe ich ja was entfacht und irgendwie bin ich immer noch nicht so wirklich schlauer.

Was chaotix schreibt macht ja schon in gewisser hinsicht Sinn. Aber ich sach mal so wenn das Kind erst mal in den Brunnen gefallen ist und man zum Anwalt muss fragt man sich natürlich ob es das Wert ist nur wegen einer Privat Fahrt.

Also ich möchte es noch mal verdeutlichen.

Unsere Firma fährt desöfteren Messegut für Unternehmen nach Barcelona.Das bedeutet wir sind nur die Transporteure nicht die Aussteller.

In der Regel bleibt der LKW für die Dauer der Messe auch in Barcelona stehen.Manchmal muss man auf dem Messegelände stehen bleiben weil die Firmen die Ladefläche als Lager nutzen.( Prospekte,Getränke usw) Die meisten Aussteller holen sich Ihr Zeug dann zwischendurch selber von Auto so das man nicht vor Ort sein muss.

In der Regel ist das Auto leer und wird auch während der Messe nicht benötigt.

Nun habe ich aber keine Lust auf dem Messegelände zu stehen. Wer will das auch schon.

Nun gibt es noch hinter dem Flughafen einen Super Parkplatz,Restaurant, und schönen Strand mit Sanitär und Duschen. Die Entfernung von der Messe ca. 20 KM durch die Stadt.

Hier hat man doch einen ganz anderen Erholungswert als auf einem Messegelände.

Und hier liegt eben das Problem. Wenn ich Freitag morgen dort ankomme und meine Schicht-Fahrzeit ist am Limit muss ich ja vom Gesetzgeber stehenbleiben. Je nachdem wie meine Wochenarbeitszeit ist im Zweifel bis Montag.

Aber wenn ich jetzt privat fahre ist es doch mir überlassen. Mein Verstand sagt mir eigentlich auch das ich machen kann was ich will.

Mal angenommen ( wie hier schon beschrieben) ich komme nach Hause meinetwegen Samstag und ich ziehe Privat um entweder mit einem Mietwagen 7,5 tonner oder mit einem LKW aus der Firma ( vorausgesetzt Chef erlaubt es) dann muss ich doch auch nicht mit Karte fahren und es ist egal was ich vorher gemacht habe.

Es muss doch in solch einem Fall eine gesetzliche Regelung geben??

Aber ich vermute mal das auch hier noch jedes Land seine eigenen Bestimmungen hat.

Zitat:

Es muss doch in solch einem Fall eine gesetzliche Regelung geben??

ja gibt es. bei fahrten mit fahrzeugen über 7,5 t ist zur aufzeichnung der LuR die fahrerkarte zu stecken bzw. bei analog eine kontrollscheibe zu nutzen und in beiden fällen ggf. weiter dokumente mitzuführen.

Zitat:

Aber ich vermute mal das auch hier noch jedes Land seine eigenen Bestimmungen hat.

höchstens nur verschärft. aber da ist es auch sache des fahrers sich dahingehend kundig zu machen.

Themenstarteram 31. Oktober 2012 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von roadheini

Zitat:

Es muss doch in solch einem Fall eine gesetzliche Regelung geben??

ja gibt es. bei fahrten mit fahrzeugen über 7,5 t ist zur aufzeichnung der LuR die fahrerkarte zu stecken bzw. bei analog eine kontrollscheibe zu nutzen und in beiden fällen ggf. weiter dokumente mitzuführen.

Ja das ist schon klar. Es geht doch hier jetzt um die Privat Fahrten. Verstehe ich hier jetzt was nicht??? Stehe gerade auf'm Schlauch.

Zitat:

Original geschrieben von roadheini

Zitat:

Aber ich vermute mal das auch hier noch jedes Land seine eigenen Bestimmungen hat.

höchstens nur verschärft. aber da ist es auch sache des fahrers sich dahingehend kundig zu machen.

Ich werde mich in jedem Fall noch mal schlau machen. Dachte halt hier im Forum könnte man eine konkrete Antwort bekommen.

nein du stehst nicht auf dem schlauch.... hoffe ich doch mal nicht

es gibt keine privatfahrten mit fahrzeugen über 7,5t. mögliche ausnahmen können nur durch die entsprechende stelle erteilt werden.

und konkrete antworten kann dir auch nur eine behörde erteilen. hier wären es auch die arbeitschutz oder unfallkassen usw. dabei immer drauf achten, das die anfragen in schriftform erfolgen und auch in schriftform die antwort kommt. mündliche aussagen haben keinen wert.

was mögliche bestimmungen im ausland angeht, da ist schon die BAG der ansprechpartner aber auch dort wirst du keine rechtsgültige antwort bekommen können, da sie sich zwar mit ihren kollegen in den anderen eu länder austauschen aber das war es dann auch schon. tipps könnten sie geben aber mehr auch nicht.

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