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Privatinsolvenz und Autofinanzierung/Rückholung wie läuft so etwas ab?
Hallo,
durch diverse private und finanzielle Probleme muss ich den Weg in die Privatinsolvenz gehen.
Mein aktueller PKW ist finanziert über die Santander Bank seit 07/2013 und läuft noch.
Die Rate von monatlich € 249 kann ich (und sollte ich laut der SB) nicht mehr bedienen um den außergerichtlichen Vergleich und das weitere Verfahren nicht zu behindern.
Eine Finanzierung/Umschreibung auf Familienangehörige kommt nicht in Frage.
Also geht das Fahrzeug zurück.
Die Anschaffung eines gebrauten PKW steht an.
Kennt sich jemand aus wie das jetzt abläuft?
Die Rate 07/2015 habe ich noch gezahlt. Ab 15.08.15 erfolgt somit keine Zahlung mehr mit welchem zeitlichen Ablauf bis die Santander das Fahrzeug holt kann/sollte ich rechnen?
Toralf
Beste Antwort im Thema
Hallo,
@Hannes1971: sind meine Fehler und Probleme.
Das ich diese nicht alleine verbockt habe weiß ich.
Die guten Banken und auch meine EX, wir haben alle unseren Beitrag dazu geleistet. Aus Dummheit, Unwissenheit, falschen Stolz, Geldgier , Geltungssucht ... usw. die Liste ist lang.
Um mal ehrlich zu sein, den Unterhalt für mein Kind bringe ich auf, die notwendigen Dinge für das Leben auch, ich habe eine Partnerin an meiner Seite die mir beisteht. Das ist schon mehr als viele andere haben.
Nun muss ich noch den Ablauf mit dem Auto "planen" und möglichst den Übergang von finanziertem Kfz zum eigenen "Kübel" schaffen.
Hätte ich damals in 2013 gewusst wie es weiter geht... tja "hätte, hätte, Fahrradkette" ;-) wusste ich nicht.
jetzt stehe ich hier mit dem Berg vor mir und muss ihn abarbeiten.
Toralf
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40 Antworten
Ich würde mit einer sehr kurzfristigen Abholung rechnen, weil die Bank ja wohl schon Kenntnis von der Insolvenz hat. Vor der Anschaffung eines gebrauchten PKW solltest Du Dich unbedingt beim Insolvenzverwalter informieren, ob und in welcher Preisklasse Du Dich umschauen solltest.
Das wird dir nur die Santander selbst sagen können...
Die PI ist noch nicht bekannt, bin gerade in der Phase Vorbereitung,
soll heißen die Beratungsstelle sendet demnächst die außergerichtlichen Einigungsschreiben raus.
Mit einer Ablehnung ist zu rechnen. Dann geht es zum Gericht, vermutlich wieder Ablehnung und dann erst PI.
Die Santander wird mir ja nun nicht das Auto lassen wenn sie es verwerten können. Mir geht es rein darum wie lange ich Zeit habe bis sie mir es abholen.
Der Gebrauchte würde nur in der Versicherung über mich laufen und somit nicht zu meinem -Vermögen- ;-) zählen.
Toralf
Zitat:
@Toralf2001 schrieb am 30. Juli 2015 um 12:00:50 Uhr:
Der Gebrauchte würde nur in der Versicherung über mich laufen und somit nicht zu meinem -Vermögen- ;-) zählen.
Toralf
Glaube mal nicht das dein Treuhänder das so ohne weiteres mitmacht, denn er sieht die Überweisungen an die Versicherung.
Ich würde damit rechnen, dass das Auto innerhalb von einer Woche abgeholt wird. Du solltest aber auch in den Vertrag reinschauen. Da könnte nämlich genau festgelegt sein, was passiert, wenn Du in Insolvenz gehst. Dann brauchst Du auch nicht mehr zu spekulieren.
Ansonsten sehe ich es wie Pepperduster. Die von Dir beabsichtigte Gestaltung bezüglich des Ersatzwagens dürfte Dir um die Ohren fliegen, weil es zu offensichtlich wäre, dass Du Dich eines Strohmanns bedienst und eigentlich Dir das Auto gehört.
Das Auto benötige ich um zur Arbeit zu kommen.
Wenn dann wird es eine "Möhre" für 1000 bis 2000 E werden.
Käufer meine Mutter oder Freundin.
Noch könnte ich die Santander bedienen doch wenn es zu Gericht geht, mit Glück in 2-3 Monaten dann eben nicht mehr weil es -Gläubigerbevorzugung- wäre und das Verfahren behindert. Glaube das so gelesen zu haben.
Toralf2001
Edit: da mir das -Wissen- fehlt wie so etwas abläuft frage ich ja hier nach Erfahrungen in dieser Richtung.
Ich weiß das ich Fehler gemacht habe sonst wäre ich nicht hier im Tal der Tränen doch jetzt ist es zu spät und ich muss damit umgehen.
Ich glaube aber nicht, dass es ein Problem ist, dass du ein Auto auf dich anmeldest, wenn du keine andere Möglichkeit hast zur Arbeit zu kommen. Damit würden sich die Gläubiger ja selbst ans Bein pinkeln...
Alternative zum Auto wäre natürlich ein Roller oder wenns nicht weit ist auch ein Fahrrad.
Klar, im Winter dann natürlich alles andere als angenehm
Hallo,
@Toralf2001
Du darfst erst wieder Vermögen bilden, wenn das Verfahren nach § 200 aufgehoben wird und du Dich in der Wohlverhaltensperiode befindest. Vielleicht hast du die Möglichkeit den PKW auf Papa oder Mama anzumelden und das auch die Versicherung auf sie läuft. Dann kannst du Deinen Eltern den Betrag bar geben bzw. überweisen ohne Angabe eines Verwendungszwecks. Und du bist nur der Nutzer des PKW´s !!! Kann natürlich auch sein, dass Dir deine Bank das Girokonto kündigt aufgrund Deiner Insolvenz.
LG
Stephan
Zitat:
@k-b1977 schrieb am 30. Juli 2015 um 17:19:31 Uhr:
Kann natürlich auch sein, dass Dir deine Bank das Girokonto kündigt aufgrund Deiner Insolvenz.
Unwahrscheinlich.
Viel wahrscheinlicher ist, daß die Bank das Girokonto auf Guthabenbasis weiterführt. Außerdem hat der TE die Möglichkeit, das Konto als Pfändungsschutzkonto einrichten zu lassen.
Zitat:
@Domme2602 schrieb am 30. Juli 2015 um 14:11:58 Uhr:
Ich glaube aber nicht, dass es ein Problem ist, dass du ein Auto auf dich anmeldest, wenn du keine andere Möglichkeit hast zur Arbeit zu kommen. Damit würden sich die Gläubiger ja selbst ans Bein pinkeln...
Also mit den Griechen passiert aber genau das. Sorry für OT.
Zitat:
@Goify schrieb am 30. Juli 2015 um 21:59:08 Uhr:
Zitat:
@Domme2602 schrieb am 30. Juli 2015 um 14:11:58 Uhr:
Ich glaube aber nicht, dass es ein Problem ist, dass du ein Auto auf dich anmeldest, wenn du keine andere Möglichkeit hast zur Arbeit zu kommen. Damit würden sich die Gläubiger ja selbst ans Bein pinkeln...
Also mit den Griechen passiert aber genau das. Sorry für OT.
Nein, die Griechen erzählen seit Jahren, dass sie das Auto brauchen um Geld ran zu schaffen, aber sie tun es nicht. Da wäre längst der Ofen aus gewesen, wenn die ein normaler Gläubiger wären.
Auch beim TE müssen zwei Dinge eindeutig sein, er braucht das Auto zwingend um Geld ran zu schaffen und Geld muss auch ran geschafft werden. Wenn nur eines von beidem nicht da ist, dann ist ganz schnell die Karre weg und er bekommt in seinem Leben noch mehr Probleme, gerne in Form einer geplatzten Privatinsolvenz.
Du bist verpflichtet sich beim Händler oder Bank zu melden und mitzuteilen über deine Insolvenzeröffnung! Alles weitere bespricht ihr am Telefon
Zitat:
@Drahkke schrieb am 30. Juli 2015 um 18:20:55 Uhr:
Zitat:
@k-b1977 schrieb am 30. Juli 2015 um 17:19:31 Uhr:
Kann natürlich auch sein, dass Dir deine Bank das Girokonto kündigt aufgrund Deiner Insolvenz.
Unwahrscheinlich.
Viel wahrscheinlicher ist, daß die Bank das Girokonto auf Guthabenbasis weiterführt. Außerdem hat der TE die Möglichkeit, das Konto als Pfändungsschutzkonto einrichten zu lassen.
Doch ! Ist im Bekanntenkreis passiert ( war 2012 ). Das Girokonto wurde von der Volksbank-Raiffeisenbank gekündigt. Natürlich wurde gesagt, dass dies nichts mit der Insolvenz zu tun hat, war aber nahe liegend. Auch ein Konto auf Guthabenbasis hat er nicht bekommen ( zumindest nicht von dieser Bank ).
Hallo,
das Girokontoproblem habe ich schon gelöst, neues Konto als P-Konto von der Seite passt es schon.
Toralf