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Privatkauf Rückgaberecht
Hallo,
ein Freund von mir hat sich ein Gebrauchtes Auto Baujahr 2005 gekauft und fragte mich ob er mit seinem Kaufvertrag überhaupt eine Rückgabe recht hat.
An dem Wagen ist eigentlich alles Top, der Verkäufer hat ihm alles aufgezählt was er an dem Wagen getan hat .. und der Wagen hat außer Parkunfall vorn und hinten was man kaum sieht keine weiteren Schäden.
Als der Kollege in der Waschanlage war merkte er das er Wassereintritt vorne an den Pedalen hat.
Er war in der Werkstatt und die meinten das es was Kosten würde wenn er das nun Untersuchen lässt um die Ursache zu finden. Wir selber haben mal die Abläufe kontrolliert und da ist alles frei. Der Verkäufer hat in dem Wagen eine Anlage verbaut was evtl der Grund für das ganze sein könnte.
Wir haben den Verkäufer angerufen, der Verkäufer behauptet das er diesen Schaden kennt, es aber behoben hatte und daher nicht weiter im Kaufvertrag erwähnt hat.
Es wäre ein Gebrauchtwagen und man könne nicht alle Schäden die mal waren aber beseitigt wurden erwähnen.
Er müsste beim Verkaufen nur die Schäden erwähnen die NOCH vorhanden sind.
Da der Verkäufer davon ausging, das der Schaden behoben sei hat er dem Käufer also meinem Kollegen nichts davon erzählt.
Im Kaufvertrag steht (Kein Unfallfahrzeug) Lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden :
Einparkunfall vorn und hinten (Der Käufer wurde darüber informiert und durfte sich das ganze ansehen)
Sondervereinbarungen: Der Käufer bekommt alle Rechnungen die vorhanden sind vom Verkäufer .. (( Diese hat der Kollege auch bekommen bis auf das mit dem Wassereintritt.))
Der Käufer durfte das Fahrzeug probefahren und auf Äußere u. Innere Schäden prüfen.
Keine Garantie u kein Umtauschrecht (Privatverkauf)
So der kauf ist nun 1 Woche her das Auto lässt sich gut fahre, es kommen nur seltsame Geräusche wenn man die Scheinwerfer einschaltet und das mit dem Wasser halt.
Ein Anwalt würde Kosten und wie sind seine Chancen?
Ich frage selber mal hier da ich eigentlich Mitschuld habe. Ich habe ihm bei der Auswahl geholfen und uns ist das garnicht eingefallen mal unter den Fußmatten zu schauen. Wir haben uns das Fahrzeug genau angeschaut aber konnten außer paar Gebrauchspuren nichts erkennen.
Wie sieht es nun aus mit der Haftung?
Danke für jede Hilfreiche Antwort.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von thunderburn
Hallo,ein Freund von mir hat sich ein Gebrauchtes Auto Baujahr 2005 gekauft und fragte mich ob er mit seinem Kaufvertrag überhaupt eine Rückgabe recht hat.
Im Kaufvertrag steht (Kein Unfallfahrzeug) Lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden :
Einparkunfall vorn und hinten (Der Käufer wurde darüber informiert und durfte sich das ganze ansehen)
Keine Garantie u kein Umtauschrecht (Privatverkauf)
So der kauf ist nun 1 Woche her das Auto lässt sich gut fahre, es kommen nur seltsame Geräusche wenn man die Scheinwerfer einschaltet und das mit dem Wasser halt.
Wie sieht es nun aus mit der Haftung?
Danke für jede Hilfreiche Antwort.
Tja, wie kommst Du denn da drauf? Ihr habt im Vertrag die Rückgabe ausgeschlossen, ebenso die Gewährleistung? Was habt Ihr denn für ein Fahrzeug gekauft (Laufleistung, Baujahr) und was habt ihr dafür bezahlt?
Christian
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14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von thunderburn
...ob er mit seinem Kaufvertrag überhaupt eine Rückgabe recht hat.
Sondervereinbarungen: Der Käufer bekommt alle Rechnungen die vorhanden sind vom Verkäufer .. (( Diese hat der Kollege auch bekommen bis auf das mit dem Wassereintritt.))
Der Käufer durfte das Fahrzeug probefahren und auf Äußere u. Innere Schäden prüfen.
Keine Garantie u kein Umtauschrecht (Privatverkauf)
Hier gibt es kein Rückgaberecht, da dieses u.a. im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen wurde.
Zitat:
Original geschrieben von thunderburn
Hallo,ein Freund von mir hat sich ein Gebrauchtes Auto Baujahr 2005 gekauft und fragte mich ob er mit seinem Kaufvertrag überhaupt eine Rückgabe recht hat.
Im Kaufvertrag steht (Kein Unfallfahrzeug) Lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden :
Einparkunfall vorn und hinten (Der Käufer wurde darüber informiert und durfte sich das ganze ansehen)
Keine Garantie u kein Umtauschrecht (Privatverkauf)
So der kauf ist nun 1 Woche her das Auto lässt sich gut fahre, es kommen nur seltsame Geräusche wenn man die Scheinwerfer einschaltet und das mit dem Wasser halt.
Wie sieht es nun aus mit der Haftung?
Danke für jede Hilfreiche Antwort.
Tja, wie kommst Du denn da drauf? Ihr habt im Vertrag die Rückgabe ausgeschlossen, ebenso die Gewährleistung? Was habt Ihr denn für ein Fahrzeug gekauft (Laufleistung, Baujahr) und was habt ihr dafür bezahlt?
Christian
Der Verkäufer hat aber nichts von dem Wasserschaden der mal angeblich ''war'' erwähnt.
Der Kollege bekommt ja immer noch wasser ins Auto.
Der hat allerdings vorgeschlagen das er die Rechnung nochmal sucht und falls er sie findet übergibt.
Dann kann man nochmal in die Werkstatt und sich das anschauen lassen.
Allerdings meinte er auch das der weder vom Kaufpreis runtergeht noch für diese Schäden haftet.
Reicht der eine Satzt im Vertrag überhaupt aus?
Keine Garantie und keine Umtauschrecht (Privatverkauf)
Ich mein das klingt für mich wie eine arglistige Täuschung.
Er hätte von vornerein das mit dem Wasser erwähnen müssen.
Es geht um einen Corsa Bj 2004 hat eine laufleistung von ca 78.000km gekostet hat der spaß eigentlich recht wenig.
Ich hab mich oben verschrieben es ist BJ 2004 und nicht 05.
Der Wagen hat gekostet 4000 EUR.
War wohl Notverkauf da der Verkäufer bis zum Neujahr ein anderes Fahrzeug kaufen wollte.
Zitat:
Original geschrieben von thunderburn
Reicht der eine Satzt im Vertrag überhaupt aus?
Keine Garantie und keine Umtauschrecht (Privatverkauf)
Ja, das reicht aus.
Da der Schaden bereits behoben war, mußte ihn der Verkäufer auch nicht mehr angeben
Zitat:
Original geschrieben von thunderburn
Reicht der eine Satzt im Vertrag überhaupt aus?
Keine Garantie und keine Umtauschrecht (Privatverkauf)
Wenn es so im Vertrag steht, dann ist die gesetzliche Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen.
Viele Gerichte sehen jedoch bei Kauf von Privat den vereinbarten Garantieausschluss als wirksamen Gewährleistungsauschluss an. Gibt offensichtlich hierzu noch keine einheitliche Meinung
O.
Wird mit Sicherheit an der ehemals verbauten Anlage liegen und mit wenig Geld in Ordnung gebracht werden können Wahrscheinlich wurde einfach nur ein Stopfen entfernt um Kabel vom Motorraum zur Fahrgastzelle zu verlegen.
Naja, wir gucken nun ob der Verkäufer evtl mit dem Preis runtergeht um den ''Schaden'' wenn man es als Schaden bezeichnen kann zu beheben.
Der Wagen fährt, und Wassereintritt ist ja nicht direkt ein Schaden was die Fahrt behindert.
Danke für die vielen Antworten.
Zu go-4-golf:
Zitat:
Wenn es so im Vertrag steht, dann ist die gesetzliche Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen.
Viele Gerichte sehen jedoch bei Kauf von Privat den vereinbarten Garantieausschluss als wirksamen Gewährleistungsauschluss an. Gibt offensichtlich hierzu noch keine einheitliche Meinung
Ich dachte wenn dort steht : Keine Garantie und keine Rückgaberecht (privatverkauf) ist auch Automatisch die Gewährleistung erloschen.
Garantie und Gewährleistung sind doch fast die selben dinge oder nicht?
Garantie und Gewährleistung sind zwei grundligend unterschiedliche Dinge
Nach dem mein Kollege ihn nun am Telefon freundlich Zusammen geschissen hat hat der Verkäufer nun ihm eine Email zugeschickt mit dem Beleg das der Wagen bei einem Opel Fachwerkstatt war.
Wassereintritt behoben / abgedichtet 187,50EUR hat der spaß gekostet.
Er meint wenn immer noch Wasser eintritt soll der Kollege mit dem Beleg zu dieser Werkstatt fahren.
Der Käufer behauptet das er davon ausging das der Schaden nicht mehr vorhanden war.
Das gegenteil zu beweisen wird wohl unmöglich sein.
Danke für ALLE Antworten :-) !!
Gewährleistung vom Privatverkäufer ?
Eine Freundin deren Mann Anwallt ist behauptet, solange es Vertraglich nicht festgeregelt ist wird keine Gewährleistung/Garantie abgeschlossen.
Wenn im Vertrag steht, dass der Käufer das Auto Probefahren und PRÜFEN durfte ... und es auch getan hat ... ist es wohl PECH.
Abgesehen davon mit dem Beleg den er nun gefunden hat wird es auch ganz schwer ihm eine Arglistigetäuschung vorzuwerfen
Zitat:
Original geschrieben von thunderburn
Wassereintritt behoben / abgedichtet 187,50EUR hat der spaß gekostet.
Damit habt ihr ja schon mal einen Anhaltspunkt, wo sich die Beseitigung der erneuten Undichtigkeit in etwa preislich einordnen läßt.
Er meinte man kann es Reklamieren, das würde dann nicht viel bis garnichts kosten.
Er hat nicht umsonst soviel Geld bezahlt. Wenn er behobene Schäden die vor nem halben Jahr behoben wurden in ein Kaufvertrag schreibt dann kann er bei einem 8 Jahre altes Auto ja 3 Seiten an Kaufvertrag drucken.
Das der Wagen neue Bremsen+Bremsscheiben bekommen hat steht ja auch nicht im Kauvertrag ... er hat nur eine Rechnung davon mitgegeben.
Er meinte wenn wir unzufrieden mit dem Wagen sind können wir 60% des Kaufpreises zurück bekommen weil der wagen nun 3. Hand wäre würde er dann den rest abziehen und den Wagen an wem anders evrkaufen.
Oder wir leben damit das da etwas Wasser reinläuft und sauge es an der Tankstelle immer etwas ab oder lassen die Fußbodenheizung laufen.
Der meinte wir sollen uns nicht so anstellen :-|
Zitat:
Original geschrieben von thunderburn
Der Verkäufer hat aber nichts von dem Wasserschaden der mal angeblich ''war'' erwähnt.
Der Kollege bekommt ja immer noch wasser ins Auto.
das is halt persönliches pech....
Zitat:
Original geschrieben von thunderburn
Oder wir leben damit das da etwas Wasser reinläuft und sauge es an der Tankstelle immer etwas ab oder lassen die Fußbodenheizung laufen.
Eine Abdichtung des Lecks wäre wohl immer noch die sinnvollste Lösung.