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Privatverkauf eines Fahrzeuges

Themenstarteram 26. März 2008 um 9:29

Hallo,

es ist zwar ein wenig Offtopic, da meine Nerven allerdings ein wenig angespannt sind erhoffe ich mir von euch ein wenig Hilfe.

Ich habe mir im letzten Jahr einen Audi A4 als Winterfahrzeug gekauft. Der Verkäufer gab an, dass die Stossstange und die Motorhaube wegen eines Parkremplers neu lackiert wurden. Im Kaufvertrag machte er kein Kreuz bei Unfallfrei, und gab dort pauschal Unfall "vorne" an.

Ich habe diesen Wagen jetzt im Februar wieder verkauft. Ich kreuzte Unfallfrei an und schrieb dazu, dass sich dies auf die Zeit wo ich das Fahrzeug besaß bezog. Weiterhin gab ich im Kaufvertrag an, dass die Stossstange und die Motorhaube wegen neu lackiert wurden (wegen des Parkremplers meines Vorbesitzers), ansonsten schrieb ich in den Kaufvertrag sei das Fahrzeug auch gem. dem Vorbesitzer unfallfrei.

Nun brachte er den Wagen, der allerdings sehr gepflegt und ohne jegliche Mängel ist, in die Inspektion. Gestern erhielt ich einen Anruf von dem Käufer, der mir sagte, dass dort festgestellt wurde, dass an dem Wagen sogar geschweißt worden sei. Ich fiel natürlich aus allen Wolken und rief sofort den Vorbesitzer an, von dem ich den Wagen gekauft hatte. Der versicherte mir nochmals glaubhaft, dass an dem Wagen keinerlei Rahmen beschädigt und geschweißt wurde. Das Fahrzeug wurde auch während all der Jahre in ein und derselben Werkstatt gewartet und das Scheckheft ist lückenlos geführt worden. Der Audi ist Bj. 96 und hatte beim Kauf erst 76000 km auf dem Tacho.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich habe leider keinen Rechtsschutz und weiß auch nicht, was der Käufer unternehmen wird. Kann die Verbraucherzentrale mir da auch weiterhelfen. Ich habe leider sehr wenig Erfahrung mit Autoverkäufen und bisher immer nur meine eigenen Fahrzeug, also aus 1. Hand verkauft.

Leider komme ich wegen dieser Angelegenheit nicht zur Ruhe und befürchte, dass ich ein Opfer meiner Gutgläubigkeit geworden bin.

Beste Antwort im Thema
am 26. März 2008 um 10:32

Servus Werner!!

Deine Story kommt mir sehr sehr bekannt vor... mir ist vor über 10 Jahren genau dasselbe passiert. Ich habe mit von einem Freund (Jurist bzw. Staatsanwalt) damals beraten lassen. Ich würde zu folgendem Vorgehen raten:

a) KEINE weiteren telefonischen Kontakte zum Käufer deines Audis, KEINE Zugeständnisse.

b) wenn er ein Anliegen hat, soll er dies SCHRIFTLICH dir gegenüber äussern.

c) du bestreitest erst mal den angeblichen Schaden - es obliegt IHM, den angeblichen Schaden zu belegen.

d) dann erst sehen wir weiter - liegt der Schaden tatsächlich vor? Wurde ein Gutachten angefertigt?? Zur Einsichtnahme anfordern! Was sagt das GA aus?

e) falls nein: weisst ja, was du ihm schreiben kannst...

f) falls tatsächlich der zur Rede stehende Schaden vorliegen sollte, dann bestreitest du (wie bisher und wahrheitsgemäss), dass dieser Schaden während der Zeit entstanden ist, als du den Audi gefahren hat. Dies müsste der Herr Käufer nämlich DIR nachweisen. Wer sagt denn, dass ER nicht den Schaden verursacht und repariert hat?

Nachdem ich einen dementsprechenden Schriftwechsel mit dem Anwalt meines Käufers geführt habe, hat sich die Angelegenheit in Luft aufgelöst. Ich habe NIE WIEDER was von den Herrschaften gehört.

Aber nochmals: KEINE Zugeständnisse machen, NIX!!!

Solltest du weitere Hilfe benötigen: schreib mir 'ne kurze PN.

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Tja, komische Geschichte.

Rechtschutz ist immer gut zu haben. Man weiss heute zu Tage nie was passiert und was kommen kann.

 

Wen Du dem Vorbesitzer glaubst und seine Angaben stimmen und Du selber dir deiner sache sicher bist, da brauchst Du dir kein Kopfzerbrechen machen.

Falls Du Zweífel hast da berate dich beim Anwalt. Kosten: ca. 50€. Das wäre mir den Aufwand wert.

Deine Angaben hast Du korekt gemacht ... kleine Rempel/Schäden auch Teiletausch mit Lackarbeiten müssen nich angebeben werden.

Ergo: UNFALFREI laut Gerichtentscheidung die ich mal im Net gelesen habe.

Vielleicht will der Käufer den Preisdrücken und erfindet Sachen die nie da waren ... es gibt genug Spezis die sich daraus spezialisiert haben und behaupten beim Kauf und auch nach, das das Fzg nicht in Ordnung ist. Weil sie Ahnung haben :D und das Fzg durch "Fachleute" überprüft wurde.

Solche Behauptungen und Aussagen sind sehr zweifelhaft.

Lasse Dich nicht einschüchtern ... diese Tricks sind bekannt. Gerade vor kurzer Zeit hatten wir hier ein Beitrag über Autoverkauf und angeblichen Motorschaden. Wo die Behauptung des Käufers (Fachmann der sich auskennt :p) total schwachsinnig war.

 

am 26. März 2008 um 9:55

Es müsste auf jeden Fall überprüft werden ob der Wagen nun ein Unfallwagen ist oder nicht. Das müsste ein Sachverständiger machen. Vielleicht die Dekra.

Ist es ein Unfallwagen, wirst du ihn wohl zurücknehmen müssen. Ich würde es an deiner Stelle zu keiner gerichtlichen Auseinandersetzung kommen lassen. Das kostet sehr viel und dauert bestimmt ein Jahr bis du eine Entscheidung hast. Dann nimm ihn lieber zurück oder minder den Verkaufspreis.

Gegen den ehemaligen Besitzer kann du ja auch nicht vorgehen, da du ihn als Unfallwagen gekauft hast.

Das darfst du auch nicht machen. Ein Auto als Unfallwagen kaufen und dann als unfallfrei verkaufen.

am 26. März 2008 um 10:05

du solltest versuchen, überprüfen zu lassen, wann diese arbeiten ausgeführt wurden und welchem besitzer dieser unfall dann zuzuordnen wäre.

viel glück

marcus

Zitat:

Original geschrieben von karsten76

Es müsste auf jeden Fall überprüft werden ob der Wagen nun ein Unfallwagen ist oder nicht. Das müsste ein Sachverständiger machen. Vielleicht die Dekra.

 

Ist es ein Unfallwagen, wirst du ihn wohl zurücknehmen müssen. Ich würde es an deiner Stelle zu keiner gerichtlichen Auseinandersetzung kommen lassen. Das kostet sehr viel und dauert bestimmt ein Jahr bis du eine Entscheidung hast. Dann nimm ihn lieber zurück oder minder den Verkaufspreis.

 

Gegen den ehemaligen Besitzer kann du ja auch nicht vorgehen, da du ihn als Unfallwagen gekauft hast.

 

Das darfst du auch nicht machen. Ein Auto als Unfallwagen kaufen und dann als unfallfrei verkaufen.

So richtig ist Deine Aussage nicht.

Er hat den Audi als Unfallfrei gekauf und so verkauft er auch ihn. Also Angaben korrekt!

Lackierung und auch kompletter Wechsel der beschädigten Teile stellen kein UNFALL dar laut Gerichtsentscheidung die im Net zu finden ist.

 

Hatte mal Rampel mit Einkaufswagen im Supermarkt ...  Beule am Heck, Schrame an der Stoßtange, Rückleuchte defekt. Kein relevanter UNFALL laut Gutachter.

An meinem alten E36, hat ne Frau unerwatet zurückgestzt und mein Frontteil und Haube beschädigt.  Alles in der Werkstatt ausgewechselt ohne jegliche Schweissarbeiten. Kein UNFALL und Wertminderung laut Gutachter!

 

Man kann sehr viel Streiten was Unfall ist und was nicht.

 

Themenstarteram 26. März 2008 um 10:18

Hallo Adii,

schön wäre es, aber ich habe ja bereits geschrieben, dass er im Kaufvertrag damals nicht das Kreuz bei Unfallfrei gesetzt hatte, weil er meinte, dass die Lackierung der Haube und der Stossstange dies nicht mehr erlauben würde.

Nachdem ich ihn gestern Abend anrief versicherte er mir nochmals, dass an dem Wagen nie etwas geschweißt wurde. Eigentlich ist er ein sehr sympathischer Kerl, dem ich vertraut habe. Er hat mich auch vor 14 tagen angemailt und wollte wissen, was sein "Schätzchen" sprich Audi machte. Er musste ihn aus der Not heraus nämlich verkaufen, weil er sich von seiner Frau getrennt hatte und die Eigentumswohnung finanzieren musste.

Also glaubwürdig ist er. Wenn ich jetzt aber an die neuen Eigentümer herantrete und ihnen eine Kaufpreisminderung anbieten würde, könnte man mir das auch als ein Geständnis auslegen.

Ich wäre durchaus bereit den Kaufpreis um ca. 500,00 zu mindern, aber nimmt er das an? Würde das Gericht bei einer Verhandlung mir noch mehr aufbrummen. Fragen über Fragen.

Hier kann man einige Gerichtsurteile nachlesen. 

z.B.

 

Zusage der Unfallfreiheit von Privatmann reicht nicht für umfassende Garantie

LG München

2003-10-02

32 O 11282/03

Rechtsbereich/Normen: §§ 434, 444 BGB

Quelle: Anwalt-Suchservice 

Ein Privatmann, der seinen gebrauchten Pkw verkauft und im Vertrag die Formulierung gebraucht "Das Kfz ist unfallfrei", gibt keine umfassende Garantie der Unfallfreiheit des Wagens. Er will nicht für nicht bekannte Unfallschäden des Vorbesitzers sowie Bagatellschäden einstehen.

Wer bei einem Gebrauchtwagenkauf unter Privaten ganz sichergehen will, muss sich daher eine ausdrückliche Garantie der Unfallfreiheit geben lassen.

 

 

"Das Kfz ist unfallfrei"- unter Privaten keine Garantie der Unfallfreiheit

LG München I

2003-10-02

32 O 11282/03

Beim Gebrauchtwagenkauf vom Privatmann stellt die Erklärung "das Kfz ist unfallfrei" keine Garantie der Unfallfreiheit dar.

So bezieht sich diese Erklärung nicht auf dem Verkäufer nicht bekannte Unfallschäden aus der Zeit des Vorbesitzers sowie auf Bagatellschäden, da der private Verkäufer normalerweise nicht in der Lage ist, die Unfallfreiheit des Gebrauchtwagens zu überprüfen.

 

Ich meine du hast hier nichts falsch gemacht, sondern hast im guten Glauben den Kaufvertrag aufgesetzt.

 

Gruß

Hartmtuh

am 26. März 2008 um 10:32

Servus Werner!!

Deine Story kommt mir sehr sehr bekannt vor... mir ist vor über 10 Jahren genau dasselbe passiert. Ich habe mit von einem Freund (Jurist bzw. Staatsanwalt) damals beraten lassen. Ich würde zu folgendem Vorgehen raten:

a) KEINE weiteren telefonischen Kontakte zum Käufer deines Audis, KEINE Zugeständnisse.

b) wenn er ein Anliegen hat, soll er dies SCHRIFTLICH dir gegenüber äussern.

c) du bestreitest erst mal den angeblichen Schaden - es obliegt IHM, den angeblichen Schaden zu belegen.

d) dann erst sehen wir weiter - liegt der Schaden tatsächlich vor? Wurde ein Gutachten angefertigt?? Zur Einsichtnahme anfordern! Was sagt das GA aus?

e) falls nein: weisst ja, was du ihm schreiben kannst...

f) falls tatsächlich der zur Rede stehende Schaden vorliegen sollte, dann bestreitest du (wie bisher und wahrheitsgemäss), dass dieser Schaden während der Zeit entstanden ist, als du den Audi gefahren hat. Dies müsste der Herr Käufer nämlich DIR nachweisen. Wer sagt denn, dass ER nicht den Schaden verursacht und repariert hat?

Nachdem ich einen dementsprechenden Schriftwechsel mit dem Anwalt meines Käufers geführt habe, hat sich die Angelegenheit in Luft aufgelöst. Ich habe NIE WIEDER was von den Herrschaften gehört.

Aber nochmals: KEINE Zugeständnisse machen, NIX!!!

Solltest du weitere Hilfe benötigen: schreib mir 'ne kurze PN.

Irgendwie stehst Du zwischen zwei Stühlen.

Einerseits glaubst Du dem Verkäufer, andereseits hast Du Zweifel in deinen Gedanken.

Kreuz hin oder her hat keine Bedeutung. Vielleicht hat er es vergessen oder auch mit Absicht nicht gemacht. 

Wenn seine Angaben 100% sind und deine auch ... da bisst Du schon auf der sicheren Seite.

Die Preismindeung kann Dir zu Gute kommen als auch Zugeständnis. 

Kann Dir leider zu Deiner Entscheidung nicht helfen. Musst selber wissen was Du machst. 

Gehe zum Anwalt und lass dich beraten ... die 50€ wären mir es wert.

Lass Dir von niemandem was einreden, denn das macht Dir noch mehr zu schaffen.

Entweder bist Du dir sicher deiner Sache oder nicht.

 

dino67 hat schon die richtige Aussage getroffen!

 

 

Hallo Werner,

warum hast du gesagt das das Fahrzeug unfallfrei sei? Der Verkäufer hat es dir damals doch auch nicht angekreutzt. Dir ist kein Unfall bekannt aber vllt. hat der Vorbesitzer ein Unfall gehabt. Daher hätte ich an deiner Stelle das Fahrzeug nicht als unfallfrei verkauft. Er hat dir den Wagen ja auch nicht als unfallfrei verkauft.

Was hat denn der Käufer jetzt genau gesagt? Vllt. ist ihm das auch egal, denn hat er gesagt das er das genauer nachforschen will oder ähnliches? Wenn nicht, hast du doch auch nichts zu befürchten oder!?

Gruss

Matin

am 26. März 2008 um 12:40

Wenn ich deine Darstellung aufmerksam lese hast du:

1. Den Wagen als Unfallfahrzeug gekauft (Aussage im Kaufvertrag). Es steht aber nicht im Kaufvertrag das es sich dabei "nur" um Lackierarbeiten/Teiletausch handelt? Wenn nein, würde der Vorbesitzer dieses schriftlich zusichern?

2. Den Wagen als unfallfrei verkauft, aber die Tatsache das der Vorbesitzer die Motorhaube & Stoßstange lackiert hat im Kaufvertrag vermerkt.

Das einzige Problem, welches ich sehe, ist der Unterschied zwischen einem pauschalen Frontunfall (kann alles sein) und den Lackierarbeiten in den beiden Verträgen. Dummerweise hast du in deinen Kaufvertrag etwas aufgenommen von dem nur mündlich vom Vorbesitzer wusstest. Wenn dir der Vorbesitzer die Aussage zu den Lackierarbeiten nachträglich schriftlich versichert, bist du aus dem Schneider, würde ich sagen.

Ich glaube Spark liegt auch nicht unbedingt falsch, das da vielleicht jemand mit "Möchtegern-" Experten den Preis drücken will.

Ich würde:

1. versuchen die Zusicherung vom Verbesitzer zu bekommen und wenn das nicht klappt zumindest

2. in einer neutralen Werkstatt die Mängel ("da ist geschweißt worden" ist ja mal sehr pauschal) feststellen zu lassen. (Nicht unbedingt gleich einen Gutachter)

Dann sieht man weiter.

Zitat:

Original geschrieben von randomtask

Wenn ich deine Darstellung aufmerksam lese hast du:

 

1. Den Wagen als Unfallfahrzeug gekauft (Aussage im Kaufvertrag). Es steht aber nicht im Kaufvertrag das es sich dabei "nur" um Lackierarbeiten/Teiletausch handelt? Wenn nein, würde der Vorbesitzer dieses schriftlich zusichern?

 

2. Den Wagen als unfallfrei verkauft, aber die Tatsache das der Vorbesitzer die Motorhaube & Stoßstange lackiert hat im Kaufvertrag vermerkt.

 

Das einzige Problem, welches ich sehe, ist der Unterschied zwischen einem pauschalen Frontunfall (kann alles sein) und den Lackierarbeiten in den beiden Verträgen. Dummerweise hast du in deinen Kaufvertrag etwas aufgenommen von dem nur mündlich vom Vorbesitzer wusstest. Wenn dir der Vorbesitzer die Aussage zu den Lackierarbeiten nachträglich schriftlich versichert, bist du aus dem Schneider, würde ich sagen.

 

Ich glaube Spark liegt auch nicht unbedingt falsch, das da vielleicht jemand mit "Möchtegern-" Experten den Preis drücken will.

 

Ich würde:

 

1. versuchen die Zusicherung vom Verbesitzer zu bekommen und wenn das nicht klappt zumindest

 

2. in einer neutralen Werkstatt die Mängel ("da ist geschweißt worden" ist ja mal sehr pauschal) feststellen zu lassen. (Nicht unbedingt gleich einen Gutachter)

 

Dann sieht man weiter.

Den Vorbesitzer der mir nach Monaten versichert was irgendwann war, möchte ich erleben.

Ganz komische Geschichte und eins ist klar: da will jemand was drehen.

 

Wenn ich mir meiner Sache bin ... dann ziehe ich alle Feden!

 

Ich und ein Bekannter haben solch einen Fall auch schon durch.

Einige dich mit dem Gegner auf einen Kompromiss, denn der Richter geht vom Willen der Parteien aus und nicht von dem was auf dem Kaufvertrag steht oder was du ihm schilderst.

Leider ist es in der heutigen Zeit so dass man auch wenn man Recht hat dieses nicht unbedingt auch bekommt. Ein Prozess wird wahrscheinlich mit Kosten in der Höhe des Fahrzeugwertes oder mit mehreren Gutachten sogar darüber liegen, ohne Rechtssutz ist das nicht gedeckt. Die nächste Instanz entscheidet aufgrund des geringen Streitwertes dann nur mehr über die rechliche Behandlung und nicht mehr über den Sachverhalt. Also wie damals bei den Römern, Daumen hoch oder Daumen runter. Meine Meinung, mfg

hallo,

schliess doch jetzt schon eine rechtschutzversicherung ab. Solange der dir noch nix schrifliches erteilt hat ist noch keine klage oder streitfall vorhanden. Somit hättest du rechtschutzversicherung falls er nächsten monat dich anklagen will oder so???

mfg

ibo

Themenstarteram 26. März 2008 um 15:27

Hallo,

daran hatte ich auch gedacht. Aber im Vertragsrecht greift eine Rechtschutzversicherung erst 3 Monate nach Abschluß einer selbigen, d.h. wenn ich heute eine abschließe würde sie frühstens in 3 Monaten zum tragen kommen.

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