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Privatverkauf Rückabwicklung Scheckheftgepflegt
Hallo. Ich habe vor ein paar Wochen meinen Mercedes mit ADAC Privatkaufvertrag scheckheftgepflegt verkauft. Nach einer knappen Woche meldete sich der Käufer, der Wagen würde Öl verlieren und ich hätte damit sein Frau und sein Kind in Lebensgefahr gebracht. Einen Tag später sei die Batterie kaputt und er würde ein Gutachten der Schäden etstellen lassen. Dann sei jetzt der Turbolader kaputt und der letzte Scheckheft Eintrag fehlt.
Von all dem wusste ich aber nichts! Der Wagen wurde in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Der war am Tag der Übergabe noch in der Werkstatt beim Vertragshändler. Der Käufer verlangt nun eine Rückabwicklung des Vertrages wegen der Schäden und dem fehlenden Scheckheft Eintrag. Jedoch sehe ich nicht ein, warum ich jetzt ein kaputtes Auto zurücknehmen sollte und den Kaufpreis komplett erstatten soll.
Der Wagen wurde immer von mir in der Niederlassung gewartet, nur der letzte Eintrag ist nicht erfolgt. Selbst der TÜV Bericht vom gleichen Tag der Inspektion ist OHNE MANGEL. Es gibt auch keine Rechnung über die Inspektion, nur Rechnungen über die Teile und Öl, die ich beigestellt habe.
Was kann ich tun, um der Rückabwicklung aus dem Weg zu gehen? Noch habe weder ich noch der Käufer einen Anwalt hinzugezogen.
Zum Käufer habe ich seit Wochen keinen Kontakt, selbst seine letzten WhatsApps habe ich nicht geöffnet.
Wie gesagt, ich weiß nichts von den Mängeln und dass der letzte Inspektionseintrag fehlt wusste ich auch nicht.
Zudem finde ich es mehr als unverschämt zu behaupten, ich hätte Familie in Lebensgefahr gebracht!!!
25 Antworten
Der TÜV Bericht bescheinigt, dass keine Mängel vorhanden waren. Für mich klingt das etwas unglaublich, was der neue Besitzer da so erzählt....
Eine Rechtsschutzversicherung hast du wohl nicht?
Du kannst auch bluffen und einen Anwalt deines Vertrauens um einen Brief in der Sache bitten. Vielleicht fragst du mal beim ADAC oder Automobilclub nach und bekommst dort einen guten Hinweis. Unfallhilfe in Bad Vilbel wäre evtl. auch eine Lösung, hier lauern aber auch Kosten oder zumindest Menschen, die es auf dein Bestes abgesehen haben.
Hatte ich auch was ähnliches beim letzten Verkauf. Angeblich Getriebe kaputt...letztendlich wollte der Käufer dass ich mich an der Reparatur beteilige. Hab dann recherchiert....so etwas passiert immer öfter. DIe Leute werden immer dreister. Leider......
Bin hart geblieben was auch richtig war.
Habe auch schon mehrfach gelesen, dass diese Masche immer öfter vorkommt. Käufer beruft sich hier in meinem Fall jetzt auf die Scheckheft Geschichte (was gar nicht Ursprung der Reklamation war) und wird damit wahrscheinlich auch Erfolg haben.
Allerdings sehe ich es nicht ein, dass der der Käufer mir ein kaputtes KFZ zurückgeben möchte, welches vor dem Verkauf technisch völlig in Ordnung war und nun Schäden in Höhe von 7k aufweisen soll. Ich habe sogar im Vorfeld der Verkaufsabwicklung noch Sonderwünsche erfüllt. Mir dann noch ein schlechtes Gewissen einreden, ich hätte seine Familie in Lebensgefahr gebracht, bringt mich erst Recht absolut in Rage! Ich habe ein absolut reines polizeiliches Führungszeugnis, habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, aber hier könnte ich zum Mörder werden... Selbstverständlich liegt der Fall beim Anwalt, der mir aber wenig Hoffnung macht auf Grund der nicht mehr lückenlosen Scheckhefthistorie.
Die Argumentation deines Anwalts verstehe ich nicht. Wie soll man denn dann ein älteres Auto, das ggf. länger abgemeldet war überhaupt verkaufen?
Meine Sicht ist dass du dein KFZ privat unter Ausschluss jeglicher Garantie verkauft hast. Du hast ein gepflegtes Fahrzeug mit frischer HU angeboten. Selbst wenn das "scheckheftgepflegt" nicht stimmen sollte, ist von deiner Seite keine arglistige Täuschung erkennbar.
Wenn jemand ein Auto mit Garantie/Gewährleistung kaufen möchte, sollte er zu einem Neuwagen greifen, alternativ zu einem Gebrauchten mit Restgarantie von einem Händler.
Einen Privaten auszuprobieren Ist für mich ein absolutes No-Go!
Habe heute erneut einen Termin beim Anwalt. Jetzt geht es darum, ob meine Rechtschutzversicherung mir überhaupt Deckung gewährt in diesem Fall.
Falls die Rückabwicklung auf Grund der Scheckheft Geschichte wirklich durchgeführt werden muss, so bekäme ich dann ein Auto mit mehreren Defekten zurück. Kann ich den Käufer nicht auf diese Defekte haftbar machen? Schließlich habe ich ihn technisch einwandfrei übergeben...
Moin, hätte die Decknung nicht erst geprüft werden sollen? Hast du von deiner Versicherung eine Schadensfallnummer erhalten?
Leider gibt es hier in Deutschland mittlerweile einen großen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen...
Du brauchst einen pfiffigen Anwalt, der mit gesundem Menschenverstand deine Belange vertritt. Leider ist das Mangelware geworden, viele Anwälte geben sich wenig Mühe und reichen nur die Kosten weiter.
Vielleicht kannst du die Situation der Scheckheftgeschichte etwas erläutern, mir ist das nicht ganz klar und oben ist zu lesen, dass der letzte Stempel fehlen würde. Was steht im Kaufvertrag?
Bisher gab es nur Vorgespräche/Telefonate mit dem Anwalt.
Im Kaufvertrag steht Scheckheft ist lückenlos.
Aber nachdem der Käufer sich auf Grund des Ölverlustes beim Freundlichen erkundigt hatte, stellte sich heraus, dass der letzte Stempel im digitalen Scheckheft fehlt. Das wusste ich aber nicht.
Es existiert auch keine Rechnung, nur der Dekra Bericht in dem das KFZ ohne Mängel die neue Plakette zugeteilt bekam. Bei dem Fahrzeug wurde noch nie! ein Mangel bei der Hauptuntersuchung festgestellt und der ist jetzt 10 Jahre alt.
/IronieOn
Lückenlos heisst doch dass zwischen den Wartungsintervallen keine Lücke vorhanden ist - ein fehlender Nachweis aktuellen Datums schließt das nicht aus...
/IronieOff
Warum hat deine Werkstatt keinen Nachweis erstellt? Wäre der noch nachträglich (Kaffekasse) möglich?
Ich persönlich würde auch prüfen, ob der vermeindliche Schaden nicht inzeniert ist.
Eine Bekannte von mir hatte mal ein verpfuschtes Fahrzeug erworben, hatte zum Glück im Vertrag schriftlich notiert, dass der Kauf rückabgewickelt werden kann, wenn Mängel innerhalb von 14 Tagen auftreten. Nach 3 Tagen hat sie das Auto zurückgebracht, da die elektrische Servolenkung aussetzte und diverse Halterungen im Motorraum gebrochen und notdürftig mit Kabelbinder geflickt waren, obwohl der Wagen als unfallfrei verkauft wurde. Das Tragebild der Bremsscheiben war auch nicht schön und hätte wohl bei einer HU Probleme bereitet.
Es war keine Rechnung notwendig. Dass dann allerdings kein Eintrag erfolgt, war mir nicht bewusst. Das war eine Mercedes Niederlassung, die stellen nichts nachträglich aus. Wäre ja auch nicht gerade legal... bei illegalen Dingen bin ich raus. Ich sehe halt nicht ein, dass ich ein kaputtes Auto zurücknehmen soll. Für die nach dem Kauf erfolgten Schäden muss der Käufer haften, nicht ich. Ich habe das KFZ technisch einwandfrei, durch TÜV bestätigt, übergeben.
Nicht falsch verstehen, ich will nichts illegales oder eine Rummukserei! Der Wagen war in der Werkstatt und warum ist da kein Stempel gemacht worden? Wenn der nur vergessen wurde sehe ich kein Hindernis, den zurückzudatieren.
Man geht doch genau wegen diesen Stempeln da hin und nicht zu einer Hinterhof-Schrauberklitsche!
Wenn das legal sein sollte, würde ich das selbstverständlich in Anspruch nehmen. Mein Anwalt wird sich mit der Mercedes-Benz Niederlassung auseinandersetzen. Ich persönlich habe mir nichts, rein gar nichts vorzuwerfen. Habe dem Käufer sogar noch ein paar Extras für kleines Geld einbauen lassen und das ist der Dank. Schlimm finde ich, dass er mir quasi schriftlich fahrlässige versuchte Tötung vorwirft.
Warum schreibt man in den Kaufvertrag "Scheckheftgepflegt", wenn diese Eigenschaft gar nicht zutrifft? Die Niederlassung resp. der Vertragshändler hat die Inspektion nicht bestätigt und auch keine Rechnung erstellt? Und Du hast nicht gewusst, dass es den Eintrag gar nicht gibt? Das klingt schon recht seltsam.
Von wem der Kaufvertrag formuliert wurde, ist völlig egal. Relevant sind die darin gemachten Angaben mit Eigenschaften und Zusicherungen. Wenn man da etwas falsches reinschreibt oder ungeschickt formuliert, wird es schwierig. Ich kenne zumindest keinen Kfz-Kaufbvertrag, der eine salvatorische Klausel beinhaltet.
Eine frische HU bestätigt lediglich die technische Sicherheit zum Zeitpunkt der Abnahme, sagt aber nichts vom Zustand der Batterie oder des Turbos aus. Zum Ölverlust kann man unterschiedliche Gedanken haben.
Ob das echt einfach nur Pech ist, dass kurz nach dem Kauf der Motor ölt, die Batterie platt ist und der Turbo den Geist aufgegeben hat, kann hier wahrscheinlich keiner beurteilen. Dass der Käufer unter diesen Umständen die Rücknahme des Auto verlängt, ist verständlich. Die mittlerweise übliche Masche des nachträglichen Herausschlagens von Geld bleibt ja auch aus.
Was den Vorwurf der versuchten fahrlässigen Tötung angeht, wäre ich an der schriftlichen Formulierung des Käufers interessiert. Das ist keine Kleinigkeit.
Weil ich davon ausgegangen bin, dass der Eintrag so wie immer gemacht wurde. Ich brauchte nie eine Rechnung. Nochmal... ich würde es in Kauf nehmen, den Wagen zurückzunehmen, in dem Zustand, in dem er unmittelbar vor der Abholung des Käufers war. Ich wehre mich aber vehement dagegen, ein kaputtes KFZ zurück zu nehmen. Hätte ich auch nur einen Schimmer von einem der Schäden gewusst, hätte ich den natürlich nicht so verkauft.
Den Vorwurf der fahrlässigen versuchten Tötung finde ich auch mehr als übertrieben. Meine Familie war außer sich als sie das las.
Ich kann mir vorstellen, dass Du dringend einen Anwalt konsultieren solltest. Ganz ehrlich: Die Wahrscheinlichkeit einer Rückabwicklung zu Deinen Vorstellungen dürfte auf einer Skala von 1 bis 10 bei etwa minus 5 stehen.