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Privatverkauf / Sonderausstattung im Kaufvertrag (ADAC)
Hallo zusammen :-)
Ich bin kurz davor meinen Wagen zu verkaufen.
Da ich gerade was die Kaufverträge angeht noch grün hinter den Ohren bin, habe ich mich hier für den Kaufvertrag vom ADAC entschieden. Ich denke hier sind alle wichtigen Punkte aufgeführt.
Allerdings habe ich Frage zu dem Punkt "Zubehör / Zusatzausstattung", welche hier ja aufgeführt werden soll.
Sind hier Dinge wie der Winterreifensatz und sonstige "abnehmbare" Dinge gemeint oder muss hier wirklich alles an Sonderausstattung aufgeführt werden (zB Sportpaket, Navigationssystem, Doppelkupplungsgetriebe etc.) ?
Vielen Dank für eure Tips!
MfG; smo
Beste Antwort im Thema
Da kann man genauso gut Dinge aufschreiben wie "eFH, eSSHD, ABS, Airb., R/CD, ESP, Klima, 6-Gg., SpSitze, Navi, H'wi, WR" oder sonstige geläufige Formulierungen verwenden. Der Platz auf diesen Verträgen ist so begrenzt, dass man dort eigentlich nur das Nötigste auflistet oder die gängigen Kürzel auflistet.
Hier hast du eine sinnvolle Auflistung aller Kürzel.
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6 Antworten
Da kann man genauso gut Dinge aufschreiben wie "eFH, eSSHD, ABS, Airb., R/CD, ESP, Klima, 6-Gg., SpSitze, Navi, H'wi, WR" oder sonstige geläufige Formulierungen verwenden. Der Platz auf diesen Verträgen ist so begrenzt, dass man dort eigentlich nur das Nötigste auflistet oder die gängigen Kürzel auflistet.
Hier hast du eine sinnvolle Auflistung aller Kürzel.
Für dich als Verkäufer ist es besser, dort so wenig wie möglich aufzuführen. Alles was dort nämlich steht, muss der Wagen auch haben. Solltest du nämlich eine falsche Formulierung/Abkürzung verwenden und es steht dann plötzlich etwas da, was der Wagen gar nicht hat, hast du ein Problem.
Ich würde da z.B. nur die winterräder und evtl nachträglich an-/eingebaute Teile aufführen.
Der Tipp meines Vorredners macht viel Sinn. Kann man so machen: Nur das anführen, was man selbst als Extra wahrnahm. Sitzheizung, hochwertige Radioanlage, ggf. noch Aluräder, Klimaanlage, Winterreifen, Schiebedach falls vorhanden - damit fährt man am Sichersten.
Viel Glück beim Verkauf
wünscht Hans
Also im Endeffekt macht es Sinn, den Käufer zu fragen was er dort gerne stehen haben möchte oder ?
Im Umkehrschluss gesagt - auf die Dinge die dort nicht aufgeführt sind hat er logischerweise keinen Anspruch, oder ?!
Nein. Nicht den Käufer fragen was er dort stehen haben will. Wenn er von sich auf die Erwähnung von gewissen Extras besteht, kann man es aufführen, sofern vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von andy1080
Nein. Nicht den Käufer fragen was er dort stehen haben will.
Genau. Nicht fragen, selber vorbereiten und gut.
In der Rechtssprechung ergeben sich manchmal Streitigkeiten, ob das ausdrueckliche Aufführen von Extras eine "Funktionsgarantie" für diese, im Privatkauf ohne Gewährleistung doch mindestens bei Übergabe/ganz kurz danach, darstellen kann.
Würde "siehe Fahrzeug" o.ä. reinsetzen.
Zwar gibt es auch diese Fälle, wo ein Vertrag geschlossen wird, der Käufer das Auto eine Woche später abholt und dann plötzlich zurücktreten möchte - Begründung z.B. "Bei der Besichtigung war ein anderes Radio drin", aber man kann nicht alle theoretischen Risiken abdecken .