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Privatverkauf und Umsatzsteuer
Mir ist es schon mehrmals passiert, dass ich ein Auto verkaufen will und sich ein Autohaus-Vertragshändler meldet. Ich sage dann ob er nicht gesehen hat, dass ich Privatverkäufer bin und deshalb keine Umsatzsteur ausweisen kann. Letztes mal habe ich daraufhin die Antwort bekommen, das macht nix, ich nehme das Auto dann halt in meinen Privatbesitz.
Mir ist klar, wenn jemand ein neues Auto kauft und seinen Gebrauchten in Zahlung gibt, dann läuft das über die Differenzbesteuerung.
Aber wie läuft es ohne Neuwagenkauf? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt es nicht mitbekommt, dass ein Händler privat andauernd Autos kauft und verkauft?!
Beste Antwort im Thema
Verstehe die Frage nicht richtig?
Was wollte der Autohändler? eine fiktive MwSt/USt. von deiner Preisvorstellung runterhandeln?
Dann wollte er dich verarsc...
Es spielt für dich als Privatverkäufer auch keine Rolle wie ein Händler das Fahrzeug später weiterverkauft, ob Differenzbesteuert oder reguläre Verkaufpreis + 19%, du bekommst deinen vollen geforderten Preis netto=brutto... hast damit nichts zu tun..
Mal kurz, Du wärst schön dämlich als Privatperson USt auszuweisen, dann müsstes du diesen Anteil auch ans FA abdrücken... Und der Käufer hätte ein schönen Strick um deinen hals gelegt, weil wer eine Rechnung/Kaufvertrag mit MwSt. ausstellt, da liegt der Anschein sehr nahe es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer, also kein Gewährleistungsausschluss möglich, wenn der Käufer es als Privatperson kauft ...
Also sehr unseriös...DANGER!!!
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10 Antworten
Grundsätzlich kann er Privat kaufen was er will.
Kann schließlich mal für ihn, Frau, Verwandte sein...
Privat muss man ja keine Steuern auf dem Verkauf zahlen...
Was er im Nachhinein macht kann dir ja egal sein
Für eine konkrete Aussage hierzu würde ich dir raten mal beim Finanzamt nachzufragen wie es in solchen Fällen aussieht, außer ein Verkäufer mit Berufserfahrung wird dir das ansonsten niemand zu 100% korrekt sagen können, zu beachten ist aber auch, dass jeder alles dreht und wendet wie er es gerne hätte...
Kann dir nicht sagen ob es die Antwort deiner Frage ist, aber wenn wir mal logisch denken...
Du = Potentieller Käufer
Autohaus = Verkäufer / Nimmt dein alten in Zahlung
Situation ist wie folgt...
Du möchtest dir ein neues KFZ kaufen, gibst dein alten schonmal in Zahlung weil du dir noch nicht sicher bist was es genau für ein Model werden soll... jetzt entscheidest du dich doch für ein anderes model oder gibst dein neuwagen zurück weil du damit Probleme hast oder was auch immer, im Normalfall bekommst du dann dein Geld zurück. Dein Gebrauchten zurück zu bekommen ist etwas schwieriger weil die meisten Autos die Inzahlung genommen werden nicht unbedingt weiter verkauft werden sondern wegen Rückruf Aktionen auf dem Schrottplatz landen obwohl nichts dran ist, was man nicht wieder herbiegen kann, sodass es keinerlei Probleme mehr geben sollte (Abgase usw.) Ist wie gesagt ein umstrittenes Thema, eine komplett legale Antwort gibt es so gesehen nicht, am Ende könnte das Finanzamt aus welchen Gründen auch immer klagen und es liegt am Ende an der Auffassung vom Richter...
Verstehe die Frage nicht richtig?
Was wollte der Autohändler? eine fiktive MwSt/USt. von deiner Preisvorstellung runterhandeln?
Dann wollte er dich verarsc...
Es spielt für dich als Privatverkäufer auch keine Rolle wie ein Händler das Fahrzeug später weiterverkauft, ob Differenzbesteuert oder reguläre Verkaufpreis + 19%, du bekommst deinen vollen geforderten Preis netto=brutto... hast damit nichts zu tun..
Mal kurz, Du wärst schön dämlich als Privatperson USt auszuweisen, dann müsstes du diesen Anteil auch ans FA abdrücken... Und der Käufer hätte ein schönen Strick um deinen hals gelegt, weil wer eine Rechnung/Kaufvertrag mit MwSt. ausstellt, da liegt der Anschein sehr nahe es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer, also kein Gewährleistungsausschluss möglich, wenn der Käufer es als Privatperson kauft ...
Also sehr unseriös...DANGER!!!
Wo ist das Problem? Der gewerbliche Käufer kauft was von einem Privatmann, der stellt eine Quittung aus, und der Händler nimmt die Quittung in seine Buchhaltung auf. Umsatzsteuer fließt dabei nicht, und wird selbstverständlich auch nicht ausgewiesen.
Für grundsätzliche Fragen zur Ust. und wer die wann ausweisen muss gibt es haufenweise Ratgeber im Netz.
Zitat:
@jof schrieb am 7. September 2019 um 17:06:15 Uhr:
Wo ist das Problem?
Für den gewerblichen Käufer enstehen die gleichen Kosten wenn er für 20.000€ ein Auto von einem Verkäufer kauft der keine Umsatzsteuer ausweisen kann oder für 23.800€ ein identisches Auto von einem Verkäufer der die Umsatzsteuer ausweisen kann. Weil der gewerbliche Käufer die 3.800€ als Vorsteuer bei seiner Umsatzsteuererklärung geltend machen kann.
Es läuft einfach wirtschaftlich nicht für das gleiche Auto 3.800€ weniger bezahlen zu wollen. Deshalb sind Autoverkäufe von Privatleuten an Händler (ohne Neuwagenkauf mit Differenzbesteuerung) IMHO zum scheitern verurteilt.
Wenn ein gewerblicher Käufer jetzt irgendwie auf die ausweisbare Umsatzsteuer verzichten kann, dann würde mich interessieren, wie er das konkret macht?
Stimmt so nicht. Wenn der Händler das Auto für 20000€ von einem Privaten ankauft und es für zb 23000€ wieder verkauft muss er eben für diese Differenz Umsatzsteuer abführen, ist tägliches Geschäft für Händler. Bei Inzahlungname ist es eben die Differenz zwischen Inzahllungenahmepreis und Verkeufspreis. Aber bei Inzahlungnahmen hat er über die Marge beim Neuen mehr Gestaltungsspielraum. Er gibt dir weniger Rabatt für den Neuen und zahlt mehr für den Alten = geringere Umsatzsteuer für die Differenz abzuführen. Letztlich aber bleibt der Preis für dich derselbe, aber er spart etwas Umsatzsteuer, unter Umständen.
Da die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist, in den guten alten Zeiten konnte man damit mit Glück nioch den einen oder anderen Euro Zinsen generieren, ist die Umsatzsteuer schnurtz. Gewerbliche rechnen immer mit Nettopreisen.
Was der Händler bei Dir abziehen will ist ganz einfach das er den Preis drücken will, dann hat er einfach mal rund 3000€ mehr Gewinn.
Im Übrigen sind die meisten Gebrauchten bei den Händler nicht Vorsteuerabzugsfähig da sie von Privaten angekauft werden. Vorsteuer gibt es nur bei gewerblichem Vorbesitzer.
Zitat:
@Windradler schrieb am 7. September 2019 um 22:30:23 Uhr:
Zitat:
@jof schrieb am 7. September 2019 um 17:06:15 Uhr:
Wo ist das Problem?
Für den gewerblichen Käufer enstehen die gleichen Kosten wenn er für 20.000€ ein Auto von einem Verkäufer kauft der keine Umsatzsteuer ausweisen kann oder für 23.800€ ein identisches Auto von einem Verkäufer der die Umsatzsteuer ausweisen kann. Weil der gewerbliche Käufer die 3.800€ als Vorsteuer bei seiner Umsatzsteuererklärung geltend machen kann.
Es läuft einfach wirtschaftlich nicht für das gleiche Auto 3.800€ weniger bezahlen zu wollen. Deshalb sind Autoverkäufe von Privatleuten an Händler (ohne Neuwagenkauf mit Differenzbesteuerung) IMHO zum scheitern verurteilt.
Wenn ein gewerblicher Käufer jetzt irgendwie auf die ausweisbare Umsatzsteuer verzichten kann, dann würde mich interessieren, wie er das konkret macht?
Ein Gebrauchtwagenhändler muss seine Fahrzeuge umsatzsteuerlich ganz normal mit 19 % USt verkaufen - gleich ob er das Fahrzeug von einem Unternehmer oder von privat gekauft hat und an wen er das Fahrzeug (Unternehmer oder privat) - mal abgesehen von möglichen Steuerbefreiungen nach § 4 . Und diese Umsatzsteuer muss er in der Rechnung ausweisen. Das ergibt sich aus § 1 und 14 UStG.
Sofern er nach § 19 die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist er von der Erhebung der USt befreit. Diese Befreiung ist auch wieder unabhängig davon, woher er das Fahrzeug bezieht und an wen er verkauft. Auf diese Eigenschaft als Kleinunternehmer und die Nichterhebung der USt hat er in der Rechnung ausdrücklich zu verweisen.
Ein Gebrauchtwagenhändler kann aber auch die "Differenzbesteuerung" nach § 25a UStG nutzen. Wenn er klug ist, wird er kalkulieren, ob er mit der Regelbesteuerung von 19 % oder mit der Differenzbesteuerung besser kommt. Die Kalkulation dafür ist etwas anders, als du sie vermutest.
Denn die Umsatzbesteuerrung ist für alle drei Varianten im Gesetz vorgegeben. Der Händler kann nur wählen, welche er nutzt.
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Kleiner Auszug aus einem Juristen Forum.
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Es wäre ebenfalls möglich, dass er den Wagen über dich verkauft und er vertraglich das Geld erhält was bei diesem Verkauf aufkommt. Somit ist er gesetzlich nur der Vermittler und es wird kein weiterer Fahrzeug Besitzer zwangsläufig eingetragen für die Standzeit bei dem Händler selbst eingetragen. heißt im Klartext, er geht davon aus, dass er für den Wagen 10.000€ bekommt, bietet dir für den Wagen z.b. 8.500€ und den zusatzgewinn drückst du halt quasi noch an ihn mit ab..ist alles sehr kompliziert. Rate dir wenn du es wirklich wissen musst die Meinung eines Juristens zu holen, hier wird dir auf eine gezielte Person niemand etwas sagen können, da du ja noch gar nicht weißt wie er es ankaufen möchte... er könnte es eben so privat kaufen, zahlt also rein garnichts und nimmt den Wagen dann per differenz in sein Unternehmen auf... damit hast du dann aber schon nichts mehr zutun...
Der §25a USTG regelt das ganz eindeutig.
Die Einführung dieses Paragraphen hat den Handel mit Gebrauchtfahrzeugen ganz gewaltig vereinfacht. Vorher musste ein "Agenturvertrag" mit dem Kunden geschlossen werden, ein wahres Schreckgespenst für jedes Autohaus und ganz besonders für die Buchhaltung.
Irgendwie beschreiben hier einige die Differnenzbesteuerung sehr kompliziert, obwohldie eigentlich ganz einfach ist ..
Und ein Händler wär schon blöd wen er auf von privat gekauften Dingen, die MwSt. auf die volle Verkaufssumme zahlt, also sofern braucht man da nicht wählen...
Gilt auch bei allen anderen Waren, die von privat angekauft werden... Beispiel
Händler A kauft bei Karl-Rüdiger (Privatkäufer) ein Auto für 10 000 und verkauft es auf seinen Kiesplatz für 13 000, nach Differenzbesteuerung wird jetz nur die Differenz von 3000 mit 19% besteuert ~479 EUR MwSt. Würde Händler A die vollen 13 000 besteuern wären es ~2076 EUR MwSt. ... wer ist so blöd und muss da noch wählen was er macht ...
Ein kleine Feinheit noch bei der Differnezbesteuerung, auf der Rechnung werden die 19% nicht extra ausgewiesen, da sich sonst schlaue Mathefüchse den Ankaufspreis vom Händler ausrechnen könnten ... Daher steht da nur Sinngemä´ß sowas, wie diese rechnung enthält Umsatzsteuer wird aber nicht ausgewiesen, da Differenzbesteuert...
Aber egal, das alles kann dem PrivatVerkäufer völlig wuppe sein und sollte ein Händler damit den Preis drücken, ist das Unsinn was er erzählt...
Vielen Dank für die Infos, jetzt ist mir das mit der Differenzbesteuerung klar. Ich bin in einer anderen Branche selbständig und da kommt der Fall des Kaufs von Privat sogut wie nicht vor und falls doch geht es nur um Bagatellbeträge. Da läuft alles per die Regelbesteuerung.
Was mir jetzt noch unklar ist, wenn ein privater Käufer beim gewerblichen Händler einen Neuwagen kauft und gleichzeitig seinen Gebrauchten in Zahlung gibt. Wird das dann als 2 getrennte Vorgänge behandelt oder miteinander gekoppelt? Auch dort wird der Händler beim Weiterverkauf des Gebrauchtwagens keine USt ausweisen?
Zitat:
@Windradler schrieb am 8. September 2019 um 12:57:06 Uhr:
Vielen Dank für die Infos, jetzt ist mir das mit der Differenzbesteuerung klar. Ich bin in einer anderen Branche selbständig und da kommt der Fall des Kaufs von Privat sogut wie nicht vor und falls doch geht es nur um Bagatellbeträge. Da läuft alles per die Regelbesteuerung.
Was mir jetzt noch unklar ist, wenn ein privater Käufer beim gewerblichen Händler einen Neuwagen kauft und gleichzeitig seinen Gebrauchten in Zahlung gibt. Wird das dann als 2 getrennte Vorgänge behandelt oder miteinander gekoppelt? Auch dort wird der Händler beim Weiterverkauf des Gebrauchtwagens keine USt ausweisen?
Der Verkauf des neuen udn der Ankauf des Alten sind steuerlich und rechtlich 2 getrennte Vorgänge. Die Inzahlungsnahme ist eigentlich eine besondere Form der Anzahlung, mehr nicht.
Und als Privatperson hast Du nie irgendetwas mit USt zu tun. Du mu´t nur darauf achten: wer Umsatzsteuer aufzeigt(berechnet) MUSS diese auch ans FA abführen, tut er das nicht ist das Steuerhinterziehung, auch als Privatperson. Du bist dasnn eben für diesen Vorgang steuerlich ein Unternehmer. Also niemals welche aufführen.
was der Händler macht muß dir egal sein. er muß, wenn er über den entsprechenden Grenzen liegt, USt abführen. er hat halt keine Vorsteuer die er gegenrechnen kann, das ist alles.