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- Pro Ceed bestellt.. doch Händler sagt KIA gibt das Auto nicht FREI!!
Pro Ceed bestellt.. doch Händler sagt KIA gibt das Auto nicht FREI!!
Hi,
habe nen Proceed bei der Firma xxx in xxx bestellt.
Verlauf:
-Kaufvertrag mit allen Details und Lieferterminzeitraum bis ende August für das Autos erstellt und unterschrieben am 02.August
-Auto angezahlt 03.August
-Dann habe ich schön.. gewartet da der Wagen schon ca. mitte August kommen sollte habe ich immer wieder angerufen.. gefühlte 15 mal.. immer wieder wurde ich vertröstet Auto kommt die nächste Woche und so.. vor 3 Tagen hies es die Spedition wäre pleite und heute der Hammer.. es bietet mir einen Aufhebungsvertrag an da KIA das Autos nicht freigibt!! Grund: KIA will die Proceeds nicht mehr so günstig verkaufen... ich hab sonnnnnnnnnnnnnnnn Hals.. Was meint ihr dazu?
Kann ich ihn zu seinem Glück zwingen.. Vertrag ist ja Vertrag!
____________________________
Beitrag geändert von MOTOR-TALK
Beste Antwort im Thema
Beim Kauf eines nicht vor Ort direkt vorhandenen Wagens wird ja nicht unbedingt immer ein KAUFVERTRAG unterschrieben, sondern NUR eine (zunächst nur für den Käufer verbindliche) BESTELLUNG. Daher bitte noch mal genau prüfen und dann hier berichten, ob KAUFVERTRAG oder BESTELLUNG vorliegt. Davon hängt dann die Rechtslage ganz wesentlich ab! Und was man noch machen kann.
MfG - Carham
PS.: Und ANZAHLUNGEN sowieso NIEMALS leisten. Wenn der Händler nämlich völlig überraschend und für den Kunden unvorhersehbar plötzlich kurz nach Erhalt der Anzahlung und vor Auslieferung des Autos an den Kunden zufällig mal etwas Insolvenz anmeldet, dann stehen die Aussichten oftmals ziemlich schlecht, einen nennenswerten Teil der Anzahlung zurück zu bekommen. Also immer: GELD ERST GEGEN WARE!
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44 Antworten
Beim Kauf eines nicht vor Ort direkt vorhandenen Wagens wird ja nicht unbedingt immer ein KAUFVERTRAG unterschrieben, sondern NUR eine (zunächst nur für den Käufer verbindliche) BESTELLUNG. Daher bitte noch mal genau prüfen und dann hier berichten, ob KAUFVERTRAG oder BESTELLUNG vorliegt. Davon hängt dann die Rechtslage ganz wesentlich ab! Und was man noch machen kann.
MfG - Carham
PS.: Und ANZAHLUNGEN sowieso NIEMALS leisten. Wenn der Händler nämlich völlig überraschend und für den Kunden unvorhersehbar plötzlich kurz nach Erhalt der Anzahlung und vor Auslieferung des Autos an den Kunden zufällig mal etwas Insolvenz anmeldet, dann stehen die Aussichten oftmals ziemlich schlecht, einen nennenswerten Teil der Anzahlung zurück zu bekommen. Also immer: GELD ERST GEGEN WARE!
...auch wenn wieder einige die Nase rümpfen... ich würde sagen: "Kohle her und steck dir den Ceed .... dorthin wo´s warm rauskommt ..ich kauf mir nen ...was weis ich ... nen DACIA. Da brauch ich nicht drum zu betteln" Die kann dir jeder Renault-Händler zusammendengeln und laufen tun die auch Was glaubst wie blöd der schaut
Nur so als Idee ...
Irgendwie ziemlich blöde Ausreden. Kann es sein, dass der Händler vielleicht nicht mehr solvent genug ist, um den Wagen bei seinem Vorlieferanten zu bezahlen?
Eine andere Möglichkeit: Er hat sich verkalkuliert. Sein Vorlieferant hat die Preise erhöht und er macht ein schlechtes Geschäft. In dem Fall versucht er einfach möglichst billig aus der Nummer rauszukommen.
Ich weiss ja nicht wieviel du angezahlt hast und ob Du bereit bist zu zocken. Wenn er Insolvenz anmeldet ist Dein Geld weg. Wenn Du eine Auftragsbestätigung bekommen hast ist damit ein Kaufvertrag zustande gekommen und Du kannst darauf pochen, den Kaufvertrag zu erfüllen. Wenn Du nur eine Bestellung hast, wird das ganze rechtlich etwas komplizierter. Ich denke ohne Anwalt wirst Du hier nicht weiterkommen, denn aus welchen Gründen auch immer, scheint der Händler keine Lust zu haben den Wagen auszuliefern.
Daher würde ich persönlich den Aufhebungsvertrag akzeptieren aber nur Zug um Zug, d.h. Anzahlung zurück und zwar cash auf die Kralle, dann Bestellung/Kaufvertrag (je nach dem was du hast) stornieren/aufheben.
Es gibt ja noch genügend interessante Angebot im Netz, die auf diesem Niveau liegen. Und beim nächsten mal - k e i n e Anzahlung. Geld gibt es erst, wenn ein mangelfreies Auto mit allen notwendigen Dokumenten vor der Tür steht!
Auf jeden Fall solltest Du nicht mehr lange zögern und entweder schnell die Anzahlung zurückholen oder schnell einen Anwalt einschalten. Nicht das der Junge doch noch Pleite macht.
PS: Informier uns mal wie es ausgeht.
Laut KIA Homepage gibt es in xxx keinen KIA-Vertragshändler! Wir können also davon ausgehen, dass es sich um einen Vermittler (EU-Fahrzeuge etc.) handelt. D.h.: die Fa. xxx hat mit KIA überhaupt keinen Vetrag über die Lieferung des Fahrzeugs abgeschlossen, bestenfals mit einem anderen Vertragshändler (z.B. in den Niederlanden). Dieser Händler liefert jetzt nicht an xxx (warum auch immer). Da zeigt es sich mal wieder: je größer das Fahrzeugangebot und bunter die Bilder im Internetauftritt (stehen eigentlich vor Ort Fahrzeuge?) umso unseriöser die Firma. Sieh zu, dass Du die Anzahlung bar erstattest bekommst (Anzahlung war sowieso fahrlässig, aber das haben meine Vorredner auch schon geschrieben) und dann ab zu einem richtigen Händler!
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Beitrag geändert von MOTOR-TALK
Eine kurze Suche in den "Gelben Seiten" schafft Klarheit:
xxx
Schon ein gewaltiger Internetauftritt
Aber Papier und inzwischen auch das Netz sind geduldig !
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Beitrag geändert von MOTOR-TALK
Zitat:
Original geschrieben von FLEXI050
Eine kurze Suche in den "Gelben Seiten" schafft Klarheit:
xxx
Schon ein gewaltiger Internetauftritt
Aber Papier und inzwischen auch das Netz sind geduldig !
Man beachte: Meldung vom 08.06.2010
"Auf Grund von Bauarbeiten kann es zu eingeschränkten Verkaufsaktivitäten kommen".
MfG aus Bremen
Hallo,
also Leute, diese Mutmaßungen über so böse Firmen, die einen betrügen wollen sind hier fehl am Platz. Der Händler hat ja einen Aufhebungvertrag vorgeschlagen. Somit will er ja den Vorschuß zurückzahlen. Und all die Leute, welche hier was anderes "aus den Fingern" saugen, betreiben "Rufmord". Was auch unter Anderem gegen die Nutzungsbedingungen dieses Forums ist.
Die einzige Frage des TE war: Kann er trotzdem die Lieferung des KFZ erzwingen oder nicht.
Die einzige Antwort darauf: Das ist ein technischer Forum, daher sollten auch die Fragen dahingehend gestellt werden. Bei rechtlichen Fragen sollte man zu dem Anwalt gehen. Oder ist einer meiner Vorredner ein Anwalt?
Gruß, Roman
P.S.: Wird jetzt jeder Händler nach der Anzahl der Bilder und Farben auf seiner Homepage verurteilt? Was soll ich dann über die offizielle KIA Seite denken?
Zitat:
Original geschrieben von eisbaer757
Hallo,
also Leute, diese Mutmaßungen über so böse Firmen, die einen betrügen wollen sind hier fehl am Platz. Der Händler hat ja einen Aufhebungvertrag vorgeschlagen. Somit will er ja den Vorschuß zurückzahlen. Und all die Leute, welche hier was anderes "aus den Fingern" saugen, betreiben "Rufmord". Was auch unter Anderem gegen die Nutzungsbedingungen dieses Forums ist.
Die einzige Frage des TE war: Kann er trotzdem die Lieferung des KFZ erzwingen oder nicht.
Die einzige Antwort darauf: Das ist ein technischer Forum, daher sollten auch die Fragen dahingehend gestellt werden. Bei rechtlichen Fragen sollte man zu dem Anwalt gehen. Oder ist einer meiner Vorredner ein Anwalt?
Gruß, Roman
P.S.: Wird jetzt jeder Händler nach der Anzahl der Bilder und Farben auf seiner Homepage verurteilt? Was soll ich dann über die offizielle KIA Seite denken?
..bis der TE diesen Anspruch vor Gericht durchgesetzt hat, gibt es diesen Importeuer nimmer oder der TE hat inzwischen den 3. Bypaß.
Diesen Scheiß wird sich kein vernünftiger Autokäufer auftun außer ... er hat nen Hang zum Masochismus ... zur Selbstzerstörung.
ist damit die Frage nach den Anwalt vom Tisch?? Wer schmeißt denn schon schlechtem Geld gutes hinterher.
Scheiß doch auf den Titel wenn die Kohle und das Auto weg ist .... aber der TE vom Prinzip her gewonnen hat.
Gute Besserung
Zitat:
Original geschrieben von moary
Zitat:
Original geschrieben von eisbaer757
Hallo,
also Leute, diese Mutmaßungen über so böse Firmen, die einen betrügen wollen sind hier fehl am Platz. Der Händler hat ja einen Aufhebungvertrag vorgeschlagen. Somit will er ja den Vorschuß zurückzahlen. Und all die Leute, welche hier was anderes "aus den Fingern" saugen, betreiben "Rufmord". Was auch unter Anderem gegen die Nutzungsbedingungen dieses Forums ist.
Die einzige Frage des TE war: Kann er trotzdem die Lieferung des KFZ erzwingen oder nicht.
Die einzige Antwort darauf: Das ist ein technischer Forum, daher sollten auch die Fragen dahingehend gestellt werden. Bei rechtlichen Fragen sollte man zu dem Anwalt gehen. Oder ist einer meiner Vorredner ein Anwalt?
Gruß, Roman
P.S.: Wird jetzt jeder Händler nach der Anzahl der Bilder und Farben auf seiner Homepage verurteilt? Was soll ich dann über die offizielle KIA Seite denken?
..bis der TE diesen Anspruch vor Gericht durchgesetzt hat, gibt es diesen Importeuer nimmer oder der TE hat inzwischen den 3. Bypaß.
Diesen Scheiß wird sich kein vernünftiger Autokäufer auftun außer ... er hat nen Hang zum Masochismus ... zur Selbstzerstörung.
ist damit die Frage nach den Anwalt vom Tisch?? Wer schmeißt denn schon schlechtem Geld gutes hinterher.
Scheiß doch auf den Titel wenn die Kohle und das Auto weg ist .... aber der TE vom Prinzip her gewonnen hat.
Gute Besserung
Was ist denn Dir über die Leber gelaufen?
Steht doch schwarz auf weiß: Der Händler hat einen Aufhebungsvertrag angeboten... D.h. er ist bereit, das Geld zurückzuzahlen.
Ich wusste ja gar nicht, dass Du bei dem Gericht oder Finanzamt arbeitest und Dir ein Insolvenzantrag des Händlers vorliegt. Oh, tut er nicht? Dann mutmaße NICHT.
Gruß, Roman
So ich habe mich nochmal mit ihm in Verbindung gesetzt und ihm klar zu verstehen gegeben das ich den Wagen haben möchte so wie abgemacht!! Ob er jetzt noch was daran verdient oder nicht.
Jetzt möchte er mir das schriftlichen geben das ich den Wagen inherhalb von 3-4 Woche bekomme.
Werden wir mal sehn obs klappt.. Engezahlt hatte ich den Wagen mit 1000 Euro.. den Rest wollte ich ihm dann überweisen wenn ich den Brief hab...
Einen 115PS CDRDI LX mit Lederlenkrad und Blutooth-Freisprechanlage usw haben die meisten Händler kaum stehn.. meistens nur den "kleinen" Diesel.
Zitat:
Original geschrieben von XSlide
Engezahlt hatte ich den Wagen mit 1000 Euro.. den Rest wollte ich ihm dann überweisen wenn ich den Brief hab...
Vielleicht solltest Du doch am besten einfach einen Dauerberatungsvertrag mit einem ortsnahen Rechtsanwalt abschliessen! Der könnte Dich dann vor solchen Dummheiten und Gefahren bewahren. Der "Fahrzeug-Brief" schützt Dich nämlich in keiner Weise davor, im schlimmsten Falle das komplette Geld zu verlieren und keinen Wagen zu bekommen.
Ist jetzt Theorie, weil keiner von uns allen hier die wirtschaftliche Lage Deines Verkäufers kennt. Aber prinzipiell kann eine Insolvenz jede Firma auch unvorhergesehen sehr kurzfristig ereilen. Und dann wird normalerweise ein Hersteller, Importeur, Großhändler usw. der Firma keine Wagen mehr ausliefern. Und nur wenn Du tatsächlich erst bei Übergabe des Autos an Dich Zug um Zug den Kaufpreis bezahlst (und die vertraglichen Abmachungen stimmen), kannst Du einigermaßen sicher sein.
Im Gegensatz zu "guten alten Zeiten" mit der früheren Rechtslage "Brief-Inhaber = Auto-Eigentümer" steht angesichts der seit vielen Jahren geänderten Rechtslage heute auf dem "Brief" sogar auch ausdrücklich drauf, daß dieses Stück Papier keinen Eigentumsnachweis bedeutet! Es ist halt nur noch ein Formular.
Gruß - Carham
Hallo Carham,
nun kommen wir schon das zweite Mal an einander. Diesmal möchte ich nur zu meiner eigenen Weiterbildung was fragen. Ist es wirklich so, dass wenn ich bei der Bezahlung die Zulassungsbescheinigung Teil I und II erhalte, aber nicht den Wagen, es dann nicht automatisch heißt, dass ich der neue Eigentümer des Wagen bin? Frage nur, weil ich das das letzte Mal so gemacht hab... Und der VOLVO doch etwas teuerer war.
Möchte ja das nächste Mal auf die Nase fliegen,
Gruß, Roman
Ich kenne jetzt die Hintergründe.. es liegt an den neitischen KIA-Vertragshändlern.. Danke das ich auf mein Auto warten darf :P
Zitat:
Original geschrieben von eisbaer757
Ist es wirklich so, dass wenn ich bei der Bezahlung die Zulassungsbescheinigung Teil I und II erhalte, aber nicht den Wagen, es dann nicht automatisch heißt, dass ich der neue Eigentümer des Wagen bin?
Möchte ja das nächste Mal auf die Nase fliegen,
Tja Eisbaer, da ich nun z.Z. "leider" im Urlaub bin, kann ich die Weiterbildungsfrage nicht so gründlich recherchieren, wie es wohl nötig wäre. Aber als Erste-Hilfe-Maßnahme habe ich eben mal eine neuere Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") vom Juli 2010 aus der Jacke geklaubt und dort (m.W. genauso auf Teil II - "Brief") steht auf Seite 1 ganz unten in kaum noch ohne Lupe lesbarer Schriftgröße folgendes:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen" (soll wohl kein ausländer- und aufenthaltsrechtlicher Ausdruck sein - das mit der "Ausweisung"!). Dies wird die Bundesdruckerei dort schon nicht nur aus Jux und Dollerei reingedruckt haben, sondern sicher wegen irgendeiner Rechtsgrundlage in Form einer ST...-Verordnung o.ä.
Vielleicht kannst Du ja in den nächsten Tagen mal per Google usw. erforschen, seit wann es so ist (nach Anfang 2003 und vor Mitte 2009) und welche Vorschrift dies regelt.
Und, ähm, der letzte Satz Deines Beitrags gibt etwas sehr zu denken. Masochist oder nur eine Kleinigkeit vergessen?
Mit urlaublichen Grüßen - Carham