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Probezeit - Rot Blitzer

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 21:34

Hallöchen, ich habe nur noch wenige Monate Probezeit aber jetzt wurde ich am Wochenende an einer Einfahrt in den Tunnel geblitzt:eek:

Es war ein Rot-Blitzer, ich bin ca. 1-2 Sekunden über eine rote Ampel gefahren/rechts abgebogen (ein anderes Fahrzeug hinterhergefahren, er orange u. ich knall rot) und in den Tunnel gefahren.

 

Auto ist auf jemanden anderes angemeldet, meine Freundin würde sogar behaupten das sie gefahren ist. Das beudeutet für sie dann nur 1 Monat Fahrverbot und für mich Probezeitverlängerung+Aufbauseminar oder Führerscheinentzug. Wir wissen nicht, ob man den Fahrer auf dem Foto dann haben will oder ob die Halterin es regeln kann.

Ich weiß doof gelaufen, sau blöd.

Beste Antwort im Thema
am 19. Juni 2018 um 5:12

Ich wuerde mir eher selbst aufs Maul hauen als eine Strafe auf meine Frau/Freundin abzuschieben. Erbaermlich!

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am 18. Juni 2018 um 21:40

Zitat:

@BueTitan schrieb am 18. Juni 2018 um 23:34:14 Uhr:

Das beudeutet für sie dann nur 1 Monat Fahrverbot und für mich Probezeitverlängerung+Aufbauseminar oder Führerscheinentzug.

So kann man das nicht aufteilen. Die Person, gegen die der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, bekommt "alles", also Punkte, Fahrverbot, Bußgeld und Aufbauseminar.

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 21:47

das Bußgeldbescheid wird ja in erster Linie an die Halterin des Fahrzeuges adressiert.

Kann die Halterin des Fahrzeuges einfach ohne großen Aufwand das Bußgeldbescheid akzeptieren oder wird das nicht klappen, da man ein Foto bekommt mit Bild vom Autofahrer (also ich) und nach mir verlangt wird?

Wenn der Bescheid bzw. das Anhörungsschreiben kommt schauen welches Gerät, also welcher Ampelblitzer, als Beweismittel aufgeführt ist und googeln, ob es mit dem Typ vielleicht aktuell technische Probleme gibt und ob das schon in Gerichtsurteile eingeflossen ist.

Ist zwar nur ein kleiner Strohhalm und ich will nicht zu viel Hoffnung machen, aber genau das hat mir vor über 20 Jahren in der Probezeit (ebenfalls bei einem vorgeworfenen Rotlichtverstoß) den Arsch gerettet.

am 18. Juni 2018 um 21:55

Zitat:

@BueTitan schrieb am 18. Juni 2018 um 23:47:31 Uhr:

das Bußgeldbescheid wird ja in erster Linie an die Halterin des Fahrzeuges adressiert.

Wenn alles korrekt abläuft, bekommt sie einen Anhörungsbogen. Und man wird auf dem Foto erkennen, dass ein Mann am Steuer saß.

..oder ein "es". ..

Also erst mal abwarten und dann entscheiden wer in den sauren Apfel beißen darf..... :D

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 21:59

ich frage mich nur ob Foto kommt oder nicht, ob Halterin mich decken kann oder nicht

...umgekehrt geht's. ..;) :D :p

... mit dem Decken meine ich :p :D

Normalerweise muss ein Foto kommen. .. fragt sich nur wie scharf. ...

....... das Foto im Original ist..... ;)

am 18. Juni 2018 um 22:05

Zitat:

@BueTitan schrieb am 18. Juni 2018 um 23:59:09 Uhr:

ich frage mich nur ob Foto kommt oder nicht, ob Halterin mich decken kann oder nicht

Bist du denn männlich oder nicht?

@TE

Es gibt sogar eine saubere Lösung. Die Gelegenheit ist günstig. Frag deine Freundin ob sie Dich heiraten will. Wenn sie ja sagt, dann seid Ihr beiden verlobt. Dann hat sie ein Zeugnisverweigerungsrecht und darf zu deiner Schandtat schweigen. Da das Verlöbnis in keinem Register eingetragen werden muss, wird die Behörde kaum auf legale Art und Weise an deinen Namen kommen. Somit wird es schwerlich gelingen, an Dich innerhalb der 3-Monatsfrist irgendetwas zu veranlassen. Danach ist das verjährt und es passiert Dir exakt garnichts. Es könnte aber sein, dass eine Fahrtenbuchauflage auf deine Freundin zukommt. Aber das ist wohl das geringere Übel. Und ein Verlöbnis kann man auch wieder schmerzfrei lösen.

am 18. Juni 2018 um 22:45

Die Freundin ist doch gar nicht die Halterin. Halterin ist offenbar die Mutter des TO, die Freundin soll sich nur als Fahrerin ausgeben.

Dann verlobt er sich halt mit der Mutter. Danach das Verlöbnis gleich wieder lösen. Das kann man so häufig machen, wie man möchte.

am 19. Juni 2018 um 4:37

Das kann aber teuer werden.

§ 1298 Abs. 1 BGB, Ersatzpflicht bei Rücktritt: "Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat."

§ 1301 BGB, Rückgabe der Geschenke: "Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern."

:)

am 19. Juni 2018 um 5:12

Ich wuerde mir eher selbst aufs Maul hauen als eine Strafe auf meine Frau/Freundin abzuschieben. Erbaermlich!

Die Rückabwicklung von Geschenken dürfte sich im "überschaubaren" Rahmen halten. Wenn die Freundin zur Verlobten wird, hat auch deren Mutter ein Aussageverweigerungsrecht. Die eigene Mutter des TE hat sowieso eines. Sonst noch noch einen Fahrschenin vergessen ... ach ja, für Väter gilt das natürlich auch. Wenn sich dann die Freundin vor ihren Helden wirft und eigeninitiativ ihre Täterschaft bekundet, dann ist alles safe. Aber mattalf hat schon Recht. Es wäre ein bisschen erbärmlich. Andererseits wäre es in umgedrehter Rollenverteilung heldenhaft. Das dürfen Mädchen doch auch mal für sich reklamieren. :)

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