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Problem bei Wechsel der KFZ-Versicherung zum Stichtag 30.11!
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe z.Z. mein Auto bei der directline versichert und habe einen neuen Versicherungsvergleich gemacht (wegen Stichtag 30.11.2010). Siehe da; Directline ist wieder der günstigste und um 240 Euro billiger als jetzt. Jetzt habe ich aber gesehen, dass der Vertrag vom 14.09.2010 – 13.09.2011 läuft, d. h. er ist nicht bis zum Stichtag kündbar bis 30.11.2010, richtig? Und auf meine Frage hin beim Mitarbeiter an der directline-Hotline nach Kulanz (Einstufung in den günstigeren Tarif) - Antwort: nicht möglich.
Deshalb Frage:
a) Als einzige Möglichkeit habe ich doch nur, den Wagen abzumelden und wieder anzumelden, oder gibt es eine andere Möglichkeit? Wenn ja, kann ich das auch beim Straßenverkehrsamt zeitgleich (also im gleichen Zug) machen?
b) Was kostet das Ab-, wieder Anmelden ca.?
c) Würde directline diese Vorgehensweise akzeptieren? Ich müsste ja nur die neue VB-Nummer von dem neuen Angebot zum Wiederanmelden haben, oder?
d) Ich spinne mal: Wenn ich die Versicherung weiterlaufen lasse würde, und der Beitrag ab Januar nicht runtergeht, obwohl die Typklasse von meinem Wagen sowohl in der Haftpflicht, als auch in der Vollkasko runtergeht? Hätte ich dann ein Sonderkündigungsrecht?
Bitte ein paar Tipps, danke vorab.
Gruß
bmw320i
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bmw320i
a) Als einzige Möglichkeit habe ich doch nur, den Wagen abzumelden und wieder anzumelden, oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Nein, durch die Abmeldung ruht der Vertrag und wird durch die erneute Anmeldung fortgeführt. Wäre das eine Möglichkeit den Stichtag zu umgehen, könnte man sich Vertragslaufzeiten und den ganzen Brimbamborium drumherum komplett schenken, denn dann würde jeder Wechselwillige ungeachtet vereinbarter Laufzeiten zum Straßenverkehrsamt rennen.
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16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bmw320i
a) Als einzige Möglichkeit habe ich doch nur, den Wagen abzumelden und wieder anzumelden, oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Nein, durch die Abmeldung ruht der Vertrag und wird durch die erneute Anmeldung fortgeführt. Wäre das eine Möglichkeit den Stichtag zu umgehen, könnte man sich Vertragslaufzeiten und den ganzen Brimbamborium drumherum komplett schenken, denn dann würde jeder Wechselwillige ungeachtet vereinbarter Laufzeiten zum Straßenverkehrsamt rennen.
Ab- und Anmelden funktioniert nur, wenn du das Auto auf jemand anderen (deine Frau zB.) anmeldest.
Und würde Punkt d) funktionieren? Oder lassen Sie den Beitrag jetzt bis Vertragsende laufen? Als Zahlunsgweise habe ich vierteljährlich. Dürfen die das?
Zitat:
Original geschrieben von bmw320i
Und würde Punkt d) funktionieren? Oder lassen Sie den Beitrag jetzt bis Vertragsende laufen? Als Zahlunsgweise habe ich vierteljährlich. Dürfen die das?
Ich kann mir kaum vorstellen das sich da was machen lässt bzgl. Sonderkündigungsrecht, es ist ein bestehender Vertrag, dieser muss von beiden Seiten erfüllt werden.
Also einfach so lange anrufen und nerven bis du einen Bearbeiter hast der dir das macht
Zitat:
Original geschrieben von bmw320i
Und würde Punkt d) funktionieren? Oder lassen Sie den Beitrag jetzt bis Vertragsende laufen? Als Zahlunsgweise habe ich vierteljährlich. Dürfen die das?
Warum sollte d) funktionieren? Ein Sonderkündigungsrecht bestünde u.a. bei einer Beitragserhöhung, was jedoch bisher scheinbar nicht der Fall war. Und natürlich dürfen die den Beitrag während der Laufzeit unverändert lassen, den habt ihr doch miteinander vereinbart…
Zu diesem Jahreswechsel erhoehen doch nahezu alle Versicherungen die Tarife, sicher auch Directline, auch wenn durch den Wechsel der SF-Stufe der Beitrag evtl. trotzdem sinkt.
Deshalb meine ich, sollte doch ein Sonderkuendigungsrecht entstehen.
Ich wuerde mal versuchen die Hauptfaelligkeit auf den 01.01. legen zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von stullek
Zu diesem Jahreswechsel erhoehen doch nahezu alle Versicherungen die Tarife, sicher auch Directline, auch wenn durch den Wechsel der SF-Stufe der Beitrag evtl. trotzdem sinkt.
Deshalb meine ich, sollte doch ein Sonderkuendigungsrecht entstehen.
Die Beiträge ändern sich nicht zum Jahreswechsel, sondern zum Ende des Versicherungsjahres des Vertrages bzw. der nächsten Beitragsfälligkeit.
Neben der Variante Ummeldung gibts auch noch das Sonderkündigungsrecht im Schadensfall. Auch ein 20 Euro Schaden, den man zurückkauft, ist ein Schaden. Auch wenn man i.a. bei sowas nicht an seine KFZ Versicherung denkt.
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Zitat:
Original geschrieben von stullek
Zu diesem Jahreswechsel erhoehen doch nahezu alle Versicherungen die Tarife, sicher auch Directline, auch wenn durch den Wechsel der SF-Stufe der Beitrag evtl. trotzdem sinkt.
Deshalb meine ich, sollte doch ein Sonderkuendigungsrecht entstehen.
Die Beiträge ändern sich nicht zum Jahreswechsel, sondern zum Ende des Versicherungsjahres des Vertrages bzw. der nächsten Beitragsfälligkeit.
Neben der Variante Ummeldung gibts auch noch das Sonderkündigungsrecht im Schadensfall. Auch ein 20 Euro Schaden, den man zurückkauft, ist ein Schaden. Auch wenn man i.a. bei sowas nicht an seine KFZ Versicherung denkt.
Gilt das auch für die SF-Klasse? Diese ändert sich ja immer zum 01.01.; in meinem Fall von SF15 auf SF16, also 40 auf 35%. Wäre immerhin eine Minderung.
Aber so teuer ist die Versicherung jetzt auch nicht (185 Euro im Jahr bei SF15, Vollkasko mit 300SB, TK mit 150 SB, Fahrzeug 330i E46, bei 12.000km im Jahr, mit Rabatschutz), ich ärgere mich nur über die große Differenz von 185 auf 119 Euro.
Ich finde es irgendwie nicht sonderlich geschickt, sich mit allen Mitteln aus einem Vertrag zu boxen, um im Anschluß bei derselben Gesellschaft den gleichen Vertrag zu günstigeren Konditionen abzuschließen zu wollen…
Hallo,
zudem gilt es zu bedenken, dass der Vertrag unterjährig gekündigt wird. (den Eindruck konnte man jedenfalls gewinnen wenn als Vertragsbeginn 14.09.2010 angegeben wird)
Schau mal in Deine Vertragsbedingungen, was dann für ein Beitrag fällig wird.
Kündigt man innerhalb der ersten 12 Monate, wird hier oftmals ein Zuschlag erhoben, der den ganzen Mehraufwand, der hier betrieben werden soll, überhaupt nicht mehr rechtfertigt.
Und gleich gar nicht ein veirtel jahr nach Anmeldung.
Grüße
Schreddi
Um das Sonderkündigungsrecht zu nutzen, muss eine Beitragsveränderung von mind. 5% stattfinden.
Wenn das so ist, dann kannst Du außerordentlich kündigen!
Viel Glück!!!
nee, man hat bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.
Das gilt nur nicht, wenn sich der höhere Preis durch eine Steuererhöhung der Versicherungssteuer oder durch gestiegene SF-Klasse ergibt.
Hallo,
ich habe mal eine Frage die zwar OT ist, wofür ich aber keinen neuen Beitrag öffnen möchte.
Wenn ich meine Versicherung fristgerecht kündige und diese dann im Nachhinein doch behalten möchte, kann ich dann von der Kündigung zurücktreten oder evtl. auch direkt einen neuen Vertrag bei der Gesellschaft abschließen?
mfg