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PROBLEM BEIM AUTO VERKAUF

Themenstarteram 24. Januar 2009 um 16:25

hALLO ICH HAB EIN KLEINES PROBLEM ICH HOFFE IHR KÖNNT MIR HELFEN

 

ich habe am 8 januar ein auto verkauft das ich mir günstig gekauft habe und habe es bauen lassen in der werkstatt und habe noch neu tüv drauf machen lassen.

dann habe ich es an jemand verkauft aber ohne kaufvertrag sie gab mir das geld und ich habe ihr den fahrzeugschein und alles gegeben. beim kauf war nur sie und ich niemand anders.

so und 23 tage drauf kam sie das der motor kühlwasser verliehrt sie war dann in der werkstatt und da haben sie gesagt das die wasserpumpe wahrscheinlich kaputt ist. und das auto auch schrott währe haben die in der werstatt gesagt, aber währe es schrott hätte ich kein tüv drauf bekomen.

und jetzt will sie anwalt ein schalten und ihr geld wieder. muß aber dazu sagen das mein name in keiner art und weiße gefallen ist auch nicht beim tüv also mein name steht nirgens wo

 

SO MEINE FRAGE IST JETZT, MUSS ICH IHR DAS GELD WIEDER GEBEN ODER BIN ICH AUS ALLEM RAUS ????

 

ICH HOFFE MAL DAS ICH KEINE PROBLEME BEKOMME !!!

 

BITTE UM RÜCK ANTWORT DANKE MFG::

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von olle7

...ein auto verkauft das ich mir günstig gekauft habe...

Wenn sie oder ihr Anwalt das liest, hast Du vermutlich Pech, denn dann wird der Anwalt sofort argumentieren, dass Du das Auto bereits mit der Absicht eingekauft hast, es weiterzuverkaufen.

Und damit wirst Du - auch wenn es Dein erster Autoverkauf im Leben wäre - als Händler eingestuft.

TÜV hat mit der Mängelfreiheit nur im Sinne der Verkehrsicherheit zu tun.

Frischer TÜV bedeutet nicht, dass Wasserpumpe, Motor, Kühler, Anlasser, Lichtmaschiene, etc. kaputt gehen können.

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Zitat:

Original geschrieben von olle7

ich habe am 8 januar ein auto verkauft das ich mir günstig gekauft habe und habe es bauen lassen in der werkstatt und habe noch neu tüv drauf machen lassen.

dann habe ich es an jemand verkauft aber ohne kaufvertrag ....

muß aber dazu sagen das mein name in keiner art und weiße gefallen ist auch nicht beim tüv also mein name steht nirgens wo....

Aus welchen Gründen hast du auf die Ausstellung eines Kaufvertrages verzichtet?

Bist du der Erwerberin gegenüber als Händler oder Privatmann aufgetreten?

Hast du solche Geschäfte auch in der Vergangenheit ohne Kaufvertrag abgewickelt?

Zitat:

Original geschrieben von olle7

...ein auto verkauft das ich mir günstig gekauft habe...

Wenn sie oder ihr Anwalt das liest, hast Du vermutlich Pech, denn dann wird der Anwalt sofort argumentieren, dass Du das Auto bereits mit der Absicht eingekauft hast, es weiterzuverkaufen.

Und damit wirst Du - auch wenn es Dein erster Autoverkauf im Leben wäre - als Händler eingestuft.

TÜV hat mit der Mängelfreiheit nur im Sinne der Verkehrsicherheit zu tun.

Frischer TÜV bedeutet nicht, dass Wasserpumpe, Motor, Kühler, Anlasser, Lichtmaschiene, etc. kaputt gehen können.

Ohne Kaufvertrag hat der Verkäufer auch nicht die Möglichkeit, die 24 Monate Gewährleistung auszuschließen. Die Käuferin hat hier also sehr gute Chancen, zu ihrem Recht zu kommen.

Themenstarteram 24. Januar 2009 um 18:21

ja aber wenn mein name nicht einmal vor liegt ich kann ja auch ab streiten das, das auto von mir ist

ich habe das auto privat verkauft.

 

aber sie hat etwas gesagt das sie noch in kaufvertrag haben will den kann ich ja auf dem 8 januar schreiben und rein schreiben das ich das auto als bastler auto und zur ersatzteil gewinnung verkauft hab geht des

Themenstarteram 24. Januar 2009 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von olle7

ich habe am 8 januar ein auto verkauft das ich mir günstig gekauft habe und habe es bauen lassen in der werkstatt und habe noch neu tüv drauf machen lassen.

dann habe ich es an jemand verkauft aber ohne kaufvertrag ....

muß aber dazu sagen das mein name in keiner art und weiße gefallen ist auch nicht beim tüv also mein name steht nirgens wo....

Aus welchen Gründen hast du auf die Ausstellung eines Kaufvertrages verzichtet?

Bist du der Erwerberin gegenüber als Händler oder Privatmann aufgetreten?

Hast du solche Geschäfte auch in der Vergangenheit ohne Kaufvertrag abgewickelt?

nein meinerster verkauf. mehr oder weniger vergessen ich hab zwar ein geschrieben aber haben wir zwei vergessen

Zitat:

Original geschrieben von olle7

aber sie hat etwas gesagt das sie noch in kaufvertrag haben will den kann ich ja auf dem 8 januar schreiben und rein schreiben das ich das auto als bastler auto und zur ersatzteil gewinnung verkauft hab geht des

Nein, das geht so nicht. Du müßtest die gesetzliche Gewährleistung schon explizit ausschließen.

Themenstarteram 24. Januar 2009 um 18:43

das heißt ????????????????????? danke für die nachricht

am 24. Januar 2009 um 18:47

Steh einfach für deine Tat gerade!

Die Käuferin hat scheinbar eine Menge Geld in den Sand gesetzt (was für viele sogar existenzbedrohend sein kann) und das nur weil du auf Profit auswarst. Die Argumentation das dein Name ja nirgends steht und du daran denkst den Verkauf abzustreiten sagt6 eine Menge über dich aus.

Kein feiner Zug!

Zitat:

Original geschrieben von olle7

das heißt ????????????????????? danke für die nachricht

Das heißt, daß du in den Kaufvertrag hineinschreiben mußt, daß du für das verkaufte Fahrzeug die gesetzliche Gewährleistung ausschließt, da es sich um einen Privatverkauf handelt.

Themenstarteram 24. Januar 2009 um 18:50

das waren nur 1100 nein ich hatte ja gar nicht die ab sicht ich wußte es ja auch nicht das es irgend wann kaputt geht ich kann ja nicht in den motor rein schauen ich war auch schon am überlegen das auto selber zufahren weil eben alles gebaut war wist ihr ich wollte das ja alles nicht

Themenstarteram 24. Januar 2009 um 18:52

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von olle7

das heißt ????????????????????? danke für die nachricht

Das heißt, daß du in den Kaufvertrag hineinschreiben mußt, daß du für das verkaufte Fahrzeug die gesetzliche Gewährleistung ausschließt, da es sich um einen Privatverkauf handelt.

danke. und das hilf mir dann weiter denkst du ?????

am 24. Januar 2009 um 19:00

@ olle7

Wenn für dich 1100 Euro Nur 1100 Euro sind, dann mach das Geschäft einfach Rückgänig!

Zitat:

Original geschrieben von olle7

danke. und das hilf mir dann weiter denkst du ?????

Ich befürchte, daß es dazu schon zu spät ist, falls schon der angekündigte Anwalt an der Sache dran ist. Der wird für seine Mandantin das Optimalste herauszuholen versuchen.

Themenstarteram 24. Januar 2009 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von Daniloo

@ olle7

Wenn für dich 1100 Euro Nur 1100 Euro sind, dann mach das Geschäft einfach Rückgänig!

ich glaub wir brauchen nicht weiter zuschreiben der andere hilft mir wenigstens. dank

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