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Problem: kleiner Auffahrunfall u. Räder nicht eingetragen

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 28. August 2006 um 10:49

Hi Gemeinde, hab ne Frage:

hatte gestern nen kleinen auffahrunfall gehabt, nicht die Welt. Bin auf nen Touran draufgerutscht, der einem VW-autohaus gehört. Wurde alles polizeilich aufgenommen, also alles okay.

Nun hab ich bisschen Bammel, weil meine 18 Zoll nicht eingetragen sind. Mein Fahrzeug wird auch über die Vollkasko bei diesem Händler wieder gerichtet, hab ich so mit dem vereinbart. Nun zu meiner Frage:

soll ich lieber meine orig. Räder draufmachen, weil da evtl. ein Sachverständiger kommt, oder interessiert die das nicht?Bin auch bei VVD versichert.

Danke für eure Antworten

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28 Antworten
Themenstarteram 28. August 2006 um 11:20

hat sich erledigt, TÜV-Bericht zählt, den gibts

Was hilft dir ein Tüvbericht. Wenigstens jetzt solltes du dir dann mal die Reifen bzw Felgen eintragen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Feinstäuber77

hat sich erledigt, TÜV-Bericht zählt, den gibts

Was Dir hilft ist der Grundsatz "Wo kein Kläger, da kein Richter.". Wenn Dein Unfallgegner davon Kenntnis erhält und einen guten Anwalt hat, dann hätte dies negative Auswirkungen für Dich.

am 28. August 2006 um 11:40

Wer hat dir erzählt, dass der Tüv-Bericht zählt? Soviel ich weiß müssen andere Felgen im Schein eingetragen werden.

Soweit ich das sehe, warst du mit einem Fahrzeug unterwegs, für das die Betriebserlaubnis erloschen ist! Wenn das aufkommt dürftest du Ärger mit Polizei und deiner Versicherung bekommen die sich evtl. weigern wird zu regulieren bzw. sich die Kohle wieder von dir holen wird.

Klar müssen nicht Serienfelgen zu 99% eingetragen werden. Aber solange sich keiner drauf aufhängt bekommt man keine Probleme. Aber wenn das Auffällt dann könnte schon die Versicherung zum zicken anfangen.

am 28. August 2006 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von Hankofer

....Aber wenn das Auffällt dann könnte schon die Versicherung zum zicken anfangen.

Versicherungen kennen bei Sparpotential keinen Konjunktiv.

Jede Versicherung wird wird zicken wenn bekannt ist, dass der Wagen keine BE mehr hat.

Auch wenn es oberlehrerhaft klingt (aber nicht gemeint ist!):

Für mehrere 100€ Felgen kaufen und dann nicht eintragen lassen ist am falschen Ende gespart, ein Unfall mit langjährig pflegebedürftigen Opfern = ganzes Leben versaut.

Hab jetzt allgemein gemeint wenn es auffällt, das heißt ja noch nicht das es der Versicherung auffällt. Aber sonst bin ich ganz deiner Meinung.

Aber,

wenn es auffällt...Dann war er grad unterwegs die Felgen eintragen zu lassen....Da kann ihm keiner zumuten,die Dinger erst vor der TÜV dranzubasteln...;)

MFG

@Feinstäuber77

Lass Dir keine Angst machen. So leicht erlischt die BE auch nicht. Wenn die Rad/Reifenkombination für Deinen Golf zugelassen ist passiert da garnichts. Evtl. ein Mängelbericht, dann mußt Du sie innerhalb einer Woche eintragen lassen. Deine Versicherung wird sich wohl recht wenig dafür interessieren, es sei denn das das Profil runter ist oder Du im Winter mit Sommerreifen gefahren bist o.ä.

Aber der Vollständigkeithalber solltest Du sie dann aber auch eintragen lassen!

Was hat das mit "Zicken" der Versicherung zu tun. Wer ist denn die Versicherung ? Alle die die Beiträge einzahlen, also du und ich. Das ist genauso wenn bestimmte Leute verkünden dass der Staat mehr zahlen soll. Der Staat kann nur das ausgeben was er einnimmt. Und so funktioniert eine Versicherung eben auch. Da finde ich gut wenn darauf geachtet wird ob etwas erlaubt ist oder nicht. Und wenn es für die Reifen nicht automatisch ne ABE gibt wird das wohl seinen Grund haben. Viele machen sich leider zu wenig Gedanken was solch eine Aktion für Folgen haben kann. Kommt es raus lehnt der Versicherer für Schäden am eigenen Auto komplett die Leistung ab, für Schäden an anderen Personen/Sachen nimmt er Regress ( aber nur bis 10.000 € :D ), darüber zahlt er dann alles. Weiterhin kommt man noch auf die schwarze Liste und bekommt keine VK mehr. Haftpflicht aber schon, nur entscheidet der Versicherer zu welchen Preis.

am 28. August 2006 um 12:41

Zitat:

Original geschrieben von 170HP

Wer hat dir erzählt, dass der Tüv-Bericht zählt? Soviel ich weiß müssen andere Felgen im Schein eingetragen werden.

Soweit ich das sehe, warst du mit einem Fahrzeug unterwegs, für das die Betriebserlaubnis erloschen ist! Wenn das aufkommt dürftest du Ärger mit Polizei und deiner Versicherung bekommen die sich evtl. weigern wird zu regulieren bzw. sich die Kohle wieder von dir holen wird.

Och,meine Felgen sind auch nicht eingetragen im Schein :D

Und dabei sind es die Serien 18 Zöller ab Werk :D

Dann gibts halt von VW im Zusammhang mit Teil A/B eine Zulassung das ist mit den neuen Zulassungen anders.

Tüv-Bericht kann ja alles mögliche sein, AU/HU-Bericht ka was er damit meint.

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