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Problem mit dem Fahrzeugbrief

Themenstarteram 22. November 2012 um 21:32

Hallo Freunde ich habe da ein kleines Problem und zwar habe ich vor drei und halb Jahren ein Auto gekauft. Es sollte kosten 8500 € habe damals 3000 € angezahlt und der Rest sollte in Raten beglichen werden. Jetzt das " Problem " der Händler hat sich bei mir nie wieder gemeldet bezüglich der Ratenzahlung das heißt ich habe seit dem also 3,5 Jahre nicht eine Rate bezahlt aber auch nie etwas von dem Händler gehört sprich Mahnung Erinnerung ect. Jetzt würde ich mir gern ein neues Auto kaufen habe aber keinen Brief um den alten abzumelden bzw verkaufen zu können. Kann mir da jemand weiter helfen wie ich jetzt am besten vorgehe bzw was ich jetzt machen kann. 

 

Mfg Hauptbrandmeister112 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Habuda

Man könnte natürlich auch so ehrlich sein und zu der Finanzierung stehen und die restlichen Raten abbezahlen. Dann hat man auch den Brief und kann es ganz normal verkaufen.

Bist Du Dir sicher, dass Du  in einer solchen Situation die ausstehende Summe zahlen und nicht das Ende 2012 abwarten würdest, wo Chance auf Verjährung besteht?

O.

Da ich gar nicht erst in diese Situatione gekommen wäre kann ich das nicht sagen.

Ich hätte den Händler spätestens nach 3 Monaten angesprochen und somit ganz regulär das Auto abbezahlt.

Ich verstehe, dass es verlockend ist und das wäre es für mich sicher auch, keine Frage. Ich bin aber ein ehrlicher Mensch und glaube nicht, dass ich mir einfach so "das Auto krallen würde".

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Zitat:

Original geschrieben von Hauptbrandmeister112

Jetzt würde ich mir gern ein neues Auto kaufen habe aber keinen Brief um den alten abzumelden bzw verkaufen zu können. Kann mir da jemand weiter helfen wie ich jetzt am besten vorgehe bzw was ich jetzt machen kann. 

Die sinnvollste Lösung besteht darin, mit dem noch offenen Kaufbetrag zum Händler zu fahren und den Fahrzeugbrief dort auszulösen.

der Wagen wäre doch jetzt "scheinbar" bezahlt,

jede Aktivität des TE somit kontraproduktiv,

da fällt mir das Sprichwort ein:

schlafende Hunde soll man nicht wecken.

Aber geh hin und zahl deine Schulden!!!

Tritt nicht Ende 2012 Verjährung ein, da in den 3,5 Jahren keine Rate gezahlt wurde?

 

O.

Themenstarteram 23. November 2012 um 5:09

Auf sowas mit Verjährung habe ich auch gehofft. Und ich glaube ich werde dann doch mal einen Rechtsverdreher aufsuchen um zu fragen wie das mit der Verjährung aussieht.

am 23. November 2012 um 6:06

Verjährung greift hier in Bezug auf Fahrzeugschulden nicht.

Das Autohaus ist immer noch Eigentümer des Autos (bzw hat den Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt, also eine Bank wäre dann Eigentümer), der Fahrzeughalter ist nur der Besitzer des Fahrzeuges.

Dass nie eine Rate verlangt wurde sagt nur aus, dass der Eigentümer die Besitzrechte unentgeldlich überlassen hat.

Der TE ist als Besitzer nicht berechtigt das Fahrzeug zu verkaufen, da er nicht der Eigentümer des Fahrzeuges ist.

Der Besitzer kann sich neue Fahrzeugpapiere besorgen, wobei er Eidesstattlich versichern muss, dass er Eigentümer des Fahrzeuges ist. Aber da wird er dann ziemliche Probleme bekommen, wenn sich irgendwann das Autohaus (oder eine Bank die Fahrzeugbrief hat) zu Wort meldet.

Der TE muss also danach schauen, dass er den Fahrzeugbrief erhält. Das kann unter Umständen schwierig werden, da er ja nicht weiß wer den Fahrzeugbrief hat (Autohaus oder Bank). Sofern eine Bank den KFZ-Brief hat kann es sein, dass er erstmal die darauf bestehenden Schulden ablösen muss, was unter Umständen ein großer Batzen sein kann. Der TE weiß ja auch nicht, ob der Anzahlungspreis von 3.000,-- € dem Eigentümer (der Bank) weitergereicht wurde...

Nach dem was er beschrieben hat denke ich fast, dass er das Geld das er anzahlte los ist und günstig weg kommt wenn er das Fahrzeug einfach zurückgeben kann...

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Verjährung greift hier in Bezug auf Fahrzeugschulden nicht.

...

Dass nie eine Rate verlangt wurde sagt nur aus, dass der Eigentümer die Besitzrechte unentgeldlich überlassen hat.

Interessante Theorie, kannst du die auch mit gesetzlichen Normen belegen?

Immerhin gibt es ja wohl einen Kaufvertrag, und der Vertrag sagt aus, dass der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an dem Kaufgegenstand verschaffeb nuss, im gegenzug muss der Käufer den Kaufpreis bezahlen. Zahlt er nicht, kann sehr wohl Verjährung eintreten, aber m.E. ist diese für jede fällige Rate einzeln zu prüfen.

 

Ich habe hier gerade einen ähnlichen Fall miterlebt:

Der Käufer hat nicht gezahlt und wurde verklagt. Als das in die Hose ging, wollte der Verkäufer an den Bürgen ran

Nur hatte er den Bürgen nie zur Zahlung aufgefordert, was er bei jeder einelnen fälligen Rate hätte tun müssen.

Und somit waren seine Forderungen gegenüber dem Bürgen verjährt.

Vom Kammergericht "abgesegnet".

 

Tip:

Geh zum Anwalt, im Rahmen einer Erstberatung verschafft der dir für ein paar Euro Gewissheit.

am 23. November 2012 um 6:56

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Interessante Theorie, kannst du die auch mit gesetzlichen Normen belegen?

Immerhin gibt es ja wohl einen Kaufvertrag, und der Vertrag sagt aus, dass der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an dem Kaufgegenstand verschaffeb nuss, im gegenzug muss der Käufer den Kaufpreis bezahlen. Zahlt er nicht, kann sehr wohl Verjährung eintreten, aber m.E. ist diese für jede fällige Rate einzeln zu prüfen.

Im Prinzip hast Du recht.

Allerdings interessiert es den Eigentümer (der vermutlich eine Bank ist) nicht.

Ansprechpartner ist auf jeden Fall der Verkäufer (also das Autohaus).

Es gab schon mehrere Fälle in denen ein Autohaus Fahrzeuge verkauft hat und nicht die KFZ-Briefe übergab. Geht das Autohaus dann in Insolvenz, dann is das Geld weg. Deshalb sollte man KFZ auch erst mit Übergabe des KFZ-Briefes bezahlen.

Wichtig ist zu klären, was im Kaufvertrag vereinbart wurde.

Zumeist steht darin, dass mit Begleichung des Kaufpreises die Eigentumsrechte übergehen.

Da der Kaufpreis aber nie vollständig beglichen wurde besteht dann auch kein Eigentumsrecht daran. Und das hebelt im Grunde die Verjährung aus.

Desweiteren sei zu sagen, dass es auch auf Verträge ankommt, die mit dem Eigentümer bestehen. Der Eigentümer ist nicht verpflichtet Verträge anzuerkennen die mit Dritten (in diesem Falle des Autohauses) geschlossen wurden.

Rechtlich gesehen hat der TE als Besitzer des Fahrzeuges einen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer (Autohaus) abgeschlossen. Das Autohaus ist sein Vertragspartner und ist als Vermittler anzusehen. Eigentümer ist die Bank. Diese hat Verträge mit dem Autohaus (also dem Vermittler). Diese Verträge gehen mit dem Besitzwechsel auf den Nachbesitzer über. Daher kann der Eigentümer (die Bank) also alle Rechte aus dem Vertrag (zwischen Bank und Autohaus) gegenüber dem TE geltend machen.

Sofern das Autohaus da Fehler gemacht hat, muss der TE dann seine Rechte gegenüber dem Autohaus einklagen.

Zitat  "Wichtig ist zu klären, was im Kaufvertrag vereinbart wurde."

 

Aus dem Kaufvertrag wird dann auch hervorgehen, wer Eigentümer des Fahrzeuges vor der Vertragsunterzeichnung war.

War das Autohaus nur Vermittler, muss es im Vertrag stehen.

 

Entscheidend ist auch, was im Vertrag hinsichtlich der Bezahlung geregelt wurde.

Wurde kein Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises gemacht, ist das Fahrzeug mit Übergabe in das Eigentum des TE übergegangen.

 

Verjährung beginnt am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Verjährungsfrist ist drei Jahre. Wird eine Rate bezahlt, beginnt mit jeder Ratenzahlung die Verjährungsfrist neu.

 

O.

 

Also ich habe bei Gericht gerade gelernt, dass jede Rate einzeln verjährt.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Also ich habe bei Gericht gerade gelernt, dass jede Rate einzeln verjährt.

Ich habe bei meiner ehrenamtlichen Tätigkeit gelernt, dass Verjährung 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem die letzte Abschlagszahlung oder Rate gezahlt wurde, eintritt.

 

Letztendlich kann Eintrtt der Verjaehrung nur mit Hilfe des Kaufvertrages geklärt werden.

 

O.

Ich glaube wir meinen das Gleiche.

Zitat:

Original geschrieben von Hauptbrandmeister112

Auf sowas mit Verjährung habe ich auch gehofft.

Warum? Hat das Einfluß auf den Fahrzeugwechsel?

Das ist natürlich ein ganz spannender Fall-denn wenn der TE das jetzt auf einmal bezahlen müßte,dann wird das ein ganz schöner Batzend sein- zu den 5k sind ja noch entsprechend die Vereinbarten und evtl Verzugszinsen gekommen.

Das Fahrzeug zu diesen Bedingungen auszulösen um es zu verkaufen dürfte somit Wirtschaftlich nicht mehr Lohnend sein.

Daher blieb wirklich nur noch abzuklopfen ob wenigstens ein Teil verjährt ist-oder (und nun Vorsicht-das ist bei mir weniger als Halbwissen) versuchen den Bisherigen Status Quo als "Gewohnheitsrecht" feststellen zu lassen

Man könnte natürlich auch so ehrlich sein und zu der Finanzierung stehen und die restlichen Raten abbezahlen. Dann hat man auch den Brief und kann es ganz normal verkaufen.

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