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Problem mit dem "junge Fahrer" Programm

Themenstarteram 8. Juni 2010 um 12:13

Hallo liebes Forum,

ich fahre zur Zeit einen geleasten Peugeot 308 mit dem ich sehr zufrieden war und bin aber diesen nun im Dezember wieder zurück zum Händler bringen muss.

Der neue soll ein Polo, Highline mit 1.2 TSi Motor werden. Da mein derzeit 17jähriger Sohn bereits im Besitz seiner Fahrerlaubnis ist, wollen wir auch das "junge Fahrer" Programm von VW in Anspruch nehmen. Das Problem ist, dass mehrere VW Verkäufer die genauen Bedinungen auch nicht beherrschten so dass ich mich nun an euch wende.

Deshalb meine Frage: Wie würde das jetzt in meinen speziellen Fall ablaufen? Müssen wir mit der Bestellung noch bis zur Volljährigkeit meines Sohnes warten um die 1000€ Prämie und die anderen Vorteile zu bekommen oder ist das auch schon früher möglich?

Weil um diese Vergünstigungen zu bekommen muss der Wagen doch auf ihn zugelassen werden aber das ist ja mit 17 Jahren noch nicht möglich oder etwa doch?

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17 Antworten

Doch das geht, bin auch 17 und mein :) musste das auch mehrmals nachlesen. Mit 17 kann man ein Auto auf sich zulassen.

am 8. Juni 2010 um 12:21

Hallo,

ich habe auch das junge Fahrer Programm in anspruch genommen und kann dazu auch sagen, das die Verkäufer kaum eine Ahnung haben. Mir wurde das Programm erst gar nicht angeboten (in 3 Autohäusern) erst als ich es angesprochen habe wurde darauf eingegangen und letztendlich hab ich 1000€ weniger bezahlen müssen. Das Fahrsicherheitstraining konnte ich jedoch aus zeitlichen Gründen meinerseits noch nicht absolvieren, wurde aber schon zu diesem eingeladen.

Um auf deine Frage einzugehen: Das Fahrzeug muss zwingend auf den jungen Fahrer angemeldet werden und ein halbes (oder doch ein ganzes?) Jahr auf ihn zugelassen bleiben. Der Fahrer muss in der Fahrschule mit einem VW ausgebildet worden sein, von welchem man sogar die Fahrgestellnummer angeben muss (noch nicht bei der Bestellung). Ich nehme an, das das Auto bestellt werden kann, dein Sohn jedoch 18 sein muss wenn es ausgeliefert / bezahlt wird.

Ob meine Aussagen 100% richtig sind kann ich nicht garantieren.

Gruß Cartman

edit: war wohl zu langsam und nicht ganz richtig :)

am 8. Juni 2010 um 12:32

Zitat:

Original geschrieben von cartman1000

Hallo,

ich habe auch das junge Fahrer Programm in anspruch genommen und kann dazu auch sagen, das die Verkäufer kaum eine Ahnung haben. Mir wurde das Programm erst gar nicht angeboten (in 3 Autohäusern) erst als ich es angesprochen habe wurde darauf eingegangen und letztendlich hab ich 1000€ weniger bezahlen müssen. Das Fahrsicherheitstraining konnte ich jedoch aus zeitlichen Gründen meinerseits noch nicht absolvieren, wurde aber schon zu diesem eingeladen.

Um auf deine Frage einzugehen: Das Fahrzeug muss zwingend auf den jungen Fahrer angemeldet werden und ein halbes (oder doch ein ganzes?) Jahr auf ihn zugelassen bleiben. Der Fahrer muss in der Fahrschule mit einem VW ausgebildet worden sein, von welchem man sogar die Fahrgestellnummer angeben muss (noch nicht bei der Bestellung). Ich nehme an, das das Auto bestellt werden kann, dein Sohn jedoch 18 sein muss wenn es ausgeliefert / bezahlt wird.

Ob meine Aussagen 100% richtig sind kann ich nicht garantieren.

Gruß Cartman

edit: war wohl zu langsam und nicht ganz richtig :)

Naja, das stimmt so meines Wissens nicht. Man muss nur die Adresse der Fahrschule angeben und den Fahrlehrer. Fahrgestellnummer...is klar....am besten noch KM-Stand vom Fahrschulauto, Hobbys des Fahrlehrers und Fehlerpunkte in der Theorieprüfung ;)

 

Außerdem habe ich bereits mehr als 2 Jahre meinen Lappen und habe trotzdem den Junge-Fahrer Rabatt bekommen :D

Themenstarteram 8. Juni 2010 um 12:34

Danke für die schnellen Antworten!

Der von "cartman1000" geschilderte Eindruck deckt sich defintiv auch mit meinen Erfahrungen. Die Verkäufer sind z.T. gar nicht gewillt diese Information herauszugeben bzw. einfach zu faul diesen Komplex aus Formularen auszufüllen, was dann leider zum Nachteil für unwissende Kunden wird. Was mich auch nen bisschen nachdenklich stimmt ist diese Frist für dieses Angebot, das ja wohl schon seit mehreren Jahren besteht und stets verlängert wurde. Alles Augenwischerei...

"Mr_Blackstar", könntest du mir vielleicht noch ein wenig ausführlicher deine Erfahrungen rund um den Ablauf schildern? Also gabs noch irgendwelche Hürden zu überwinden?

Also, ja das Fahrzeug muss auf den jungen Halter angemeldet sein, er darf aber seine Fahrerlaubnis bzw. seinen Führerschein nicht länger als 2 Monate besitzen (also bei Bestellung). Die Frist gilt aber ab dem 18. Lebensjahr, heißt dein SOhn kann seinen Führerschein mit 17 gemacht haben, hat aber noch 2 Monate Jahre nach seinem 18. Geburtstag Zeit das Auto zu bestellen.

Also ich hatte zwar einen VW als Fahrschulauto, aber danach gefragt wurde ich nicht und die Fahrgestellnummer hat der Händler auch nicht gebraucht. Steht auch nirgends das, dass eine Bedingung ist.

Das mit der Zulassung ist so eine Sache, ist in den Bedingungen zum Programm auch nicht zu finden. Habe es auch schon mehrmals gehört. Ich denke es stimmt nicht, VW würde daraus keinen Nützen ziehen, außerdem wenn das Auto bezahlt ist hat dein Händler damit nicht mehr so viel zu tun, man kann es einfach ummelden, davon kriegt ja dein Händler nichts mit.

Edit:

Zitat:

Original geschrieben von seanBLN

"Mr_Blackstar", könntest du mir vielleicht noch ein wenig ausführlicher deine Erfahrungen rund um den Ablauf schildern? Also gabs noch irgendwelche Hürden zu überwinden?

Also bei mir gabs eigentlich kein Hürden, mein Verkäufer war schlecht informiert zu dem Thema hat dann 2 mal nachgefragt, ansonsten ging alles glatt. Das Anmelden ist auch kein Problem. Mit der Versicherung muss man halt abmachen wie man das regelt. Ich hab das Auto auf mich zugelasssen, die Versicherung läuft aber über meine Mam. Macht aber auch nicht jede Versicherung und kann bei der ein oder anderen sehr teuer werden wenn man das so macht.

am 8. Juni 2010 um 12:47

Zitat:

Original geschrieben von Mr_Blackstar

Also, ja das Fahrzeug muss auf den jungen Halter angemeldet sein, er darf aber seine Fahrerlaubnis bzw. seinen Führerschein nicht länger als 2 Monate besitzen (also bei Bestellung). Die Frist gilt aber ab dem 18. Lebensjahr, heißt dein SOhn kann seinen Führerschein mit 17 gemacht haben, hat aber noch 2 Monate nach seinem 18. Geburtstag Zeit das Auto zu bestellen.

Was redest du da? Du meinst wohl 2 Jahre :D Ich habe meinen Lappen nämlich seit Anfang 2008.

Habe in einem Thread mal das Formular für das junge Fahrerprogramm (LINK ) hochgeladen.

 

Mein :) hatte mir das Junge-Fahrer-Programm auch verschwiegen - zur Strafe hab ich woanders bestellt :D

am 8. Juni 2010 um 12:52

bei mir ist von der Bestellung bis zur Auslieferung des Polos auch die eigentliche Frist für das Programm abgelaufen, was aber nichts ausgemacht hat.

Weiß nicht wie das vielleicht bei anderen abgelaufen ist aber bei mir hat der Verkäufer als ich daneben saß die Fahrschule angerufen und letztendlich ne Fahrgestellnummer von dem Auto das die Fahrschule jetzt hat (nicht das mit dem ich gefahren bin) in den Wisch von VW geschrieben. Finde des ist eh voll die Taktik um Fahrschulen an VW zu binden. Das Fahrschulauto hat ja dann letztendlich auch wieder nen Einfluss auf den Fahrschüler. Naja bin froh das das bei mir alles hin gehauen hat. Hatte vorher bzw. nach der Bestellung auch noch einige Bedenken wegen z.B. dieser Frist.

Zitat:

Original geschrieben von lexxi1200

 

Was redest du da? Du meinst wohl 2 Jahre :D Ich habe meinen Lappen nämlich seit Anfang 2008.

Habe in einem Thread mal das Formular für das junge Fahrerprogramm (LINK ) hochgeladen.

 

Mein :) hatte mir das Junge-Fahrer-Programm auch verschwiegen - zur Strafe hab ich woanders bestellt :D

Ach verdammt, nächstes mal lese ich nochmal meinen Post bevor ich in abschick :D Sorry, sind natürlich 2 Jahre, aber ich denke in dem Fall ist das nicht von belangen.

am 8. Juni 2010 um 12:57

Hehe, kein Prob. Ich würd einfach allen empefehlen es zu versuchen.

 

Aber das mit dem Fahrschulauto, also dass es ein VW gewesen sein muss, stimmt doch auch hinten und vorne nicht. Das wird auf dem Formular auch nicht angegeben. Wer sagt denn sowas?

am 8. Juni 2010 um 13:50

Halte es auch für hochgradig unwahrscheinlich, dass die Fahrgestellnr. des Fahrschulautos beigebracht werden muss. So ein Schwachsinn. Der Verkäufer war vermutlich einfach nur ahnungslos. Das Formular für die 1000€ verlangt auch gar nicht danach. Zumal keine Fahrschule darüber Auskunft geben muss, wenn sie nicht will.

Wozu die Angaben zu der Fahrschule/Fahrlehrer generell dienen entzieht sich meiner Vorstellungskraft.

Fakt ist einfach mal, dass die Fahrschule gar keine Auskunft über Ihre Fahrschüler (besonders die Graduierten) geben muss/darf. Ich frage mich gerade, ob das nicht sogar ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellt, wenn die FS irgendwelche Daten über mich herausgibt ohne meine Zustimmung. Und wenn ich mir das Formular ansehe ist dort nirgends eine Klausel diesbzgl.

Glaube eher, die Informationen zur FS dienen Marketingzwecken, um eben jenen ein VW-FS-Auto zu offerieren.

Komisch,

mein :) hat MICH darauf hingewiesen, ob ich nicht noch 1000€ sparen möchte. Es gibt da so ein Programm von VW...

"Sie müssen nur den Wagen auf ihren Sohn zulassen!"

Gesagt, getan, 1000€ Gutschrift von VW bekommen und den Wagen irgendwann wieder auf meinen Namen zugelassen, man weiss ja nie :D

am 8. Juni 2010 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von walkstation

Komisch,

mein :) hat MICH darauf hingewiesen, ob ich nicht noch 1000€ sparen möchte. Es gibt da so ein Programm von VW...

"Sie müssen nur den Wagen auf ihren Sohn zulassen!"

Gesagt, getan, 1000€ Gutschrift von VW bekommen und den Wagen irgendwann wieder auf meinen Namen zugelassen, man weiss ja nie :D

Dafür wird dein Sohn, sofern er sich mal einen Volkswagen Neuwagen kaufen möchte, nicht mehr von dem Rabatt profitieren.....Wäre cool, wenn das mehrmals gehen würde :D

Geht doch eh nur zwei Jahre, und die sind um...:rolleyes:

am 8. Juni 2010 um 14:44

Zitat:

Original geschrieben von walkstation

Geht doch eh nur zwei Jahre, und die sind um...:rolleyes:

Stimmt :D

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