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Problem mit der SF Übernahme zur neuen Versicherung..
Hallöchen,
ich habe dieses Jahr die KFZ Versicherung gewechselt.
Jetzt hat die Alte Versicherung meine SF der Neuen mitgeteilt. Anstatt SF7 hätte ich angeblich nur noch SF4.
Grund dafür ist, dass mir vor 2.5Jahren Jemand entgegenkommend mit seinem Aussenspiegel vor meinen geknallt ist. Für mich war es kein Problem, da sich meiner nur eingeklappt hatte. Er war aber der festen Überzeugung das ich Schuld sei.
Also kam auch prompt ein Standardformular von der Versicherung. In dieser bestätigte ich noch mal das ich mir keiner Schuld bewusst bin.
Weil ich keine weiteren Informationen erhielt war die Sache für mich erledigt..
Jetzt, beim Versicherungswechsel stellt sich heraus, das meine (alte) Versicherung einfach einen Teil (50%,108€!!) für seine Reparatur bezahlt hat..
Weil ich dort einen Rabattschutz hatte und meine SF gleich blieb, habe ich davon erst jetzt erfahren.
Die durften doch nicht einfach was über meinen Rabattschutz abrechnen.. noch dazu so einen geringen Betrag !!
Was haltet ihr davon ?
Grüße
Cle4ner
Beste Antwort im Thema
Doch ist korrekt, siehe mehrere Threads
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45 Antworten
Doch ist korrekt, siehe mehrere Threads
Alleine schon, weil deine SF-Klasse gleich blieb, hättest du es merken können
wende dich an den Versicherungsobmann, ich habe mit der VHV auch solch einen Zirkus, bei mir allerdings, gibt es keinen Schaden.
Vielleicht kannst du den Schaden bei deiner alten Versicherung aus Kulanz noch zurückkaufen. Versuch das doch einfach mal.
In deinen AKB der alten Versicherung, müsste auch stehen, wie die so was handhaben.
I.d.R, geht es aber nur innerhalb von 12 Monaten
Zitat:
@celica1992 schrieb am 5. Februar 2015 um 08:51:55 Uhr:
Vielleicht kannst du den Schaden bei deiner alten Versicherung aus Kulanz noch zurückkaufen. Versuch das doch einfach mal.
In deinen AKB der alten Versicherung, müsste auch stehen, wie die so was handhaben.
I.d.R, geht es aber nur innerhalb von 12 Monaten
Üblicherweise innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt der Schadenabschlussmeldung.
Ob die Versicherung nach erfolgter Kündigung kulant ist, wird sich zeigen.
Wenn der TE nicht gekündigt hätte, wäre das normalerweise kein Problem.
Auszug AKB
I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können
In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko können Sie eine
Rückstufung Ihres Vertrags nach einem Schadenfall vermeiden. Es müssen
folgende Voraussetzungen vorliegen:
– Sie ersetzen uns unsere Entschädigungsleistung, die wir im Schadenfall
erbracht haben, freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche
Verpflichtung.
– Unsere Aufwendungen belaufen sich auf maximal 1.000 €.
– Sie erstatten uns den Betrag innerhalb von 12 Monaten.
Wir informieren Sie nach Abschluss der Schadenregulierung, ob die
Voraussetzungen vorliegen.
Haben wir Sie informiert und müssen wir danach eine weitere Entschädigung
leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.
Zitat:
@Naiver1954 schrieb am 5. Februar 2015 um 08:37:38 Uhr:
wende dich an den Versicherungsobmann, ich habe mit der VHV auch solch einen Zirkus, bei mir allerdings, gibt es keinen Schaden.
Was soll der Ombusmann machen?
Hier ist alles vollkommen korrekt abgelaufen.
Einzig der VN hat sich mal wieder zu wenig um die Sache gekümmert.
Ein Zusammenstoß mit den Spiegeln wird meistens mit 50/50 reguliert.
Spätestens bei der nächsten Hauptfälligkeit muss er merken, dass die SF gleich bleiben und somit ein Schaden reguliert wurde.
Selber Schuld, wenn man das verpennt und auch bei der Versicherung nicht kontrolliert, ob der Schaden ohne Zahlung tatsächlich geschlossen wurde.
Zitat:
Üblicherweise innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt der Schadenabschlussmeldung.
Ob die Versicherung nach erfolgter Kündigung kulant ist, wird sich zeigen.
Wenn der TE nicht gekündigt hätte, wäre das normalerweise kein Problem.
eine Schadenschlussmeldung hat er aber vermutlich ja nie bekommen, sonst hätte er es mit dem Schaden ja gewusst...
somit mal genau in die Bedingungen sehen wie es drin steht. Kann sein dass der Rückkauf noch geht wenn der VR die Info über die Regulierung versemmelt hat.
Eventuell ist es ja ein Basis-Tarif in dem es gar keinen Rückkauf gibt.
Und daher auch keine Mitteilung über eine Schadenschlussmeldung an den Versicherungsnehmer.
Hallo,
schonmal danke für die zahlreichen Antworten.
Was mich stört ist, dass 1. Die alte Versicherung (LVM) einfach ohne weitere Rücksprache entschließt das ich Teilschuld hatte 2. das es ein lächerlicher Betrag von knapp über 100Euro waren und 3. Sie mich überhaupt nicht darüber informatiert haben.
Die SF ist wie gewohnt weiter gesunken wegen dem Rabattschutz.
zu1. das dürfen Sie
zu2. auch wenn es nur 5,00 Euro wären ist der Vertrag schadensbelastet
zu3. ob sie dich informieren steht in deiner AKB
Aktuell ist bei LVM diese Regelung in den Bedingungen zu finden:
I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können
Sie können eine Rückstufung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche
Verpflichtung erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach
Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 500 Euro beträgt. Erstatten
Sie uns in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung oder in
der Vollkaskoversicherung innerhalb von sechs Monaten nach Zahlung unserer Entschädigungsleistung, wird Ihr Vertrag in der
jeweiligen Versicherungsart als schadenfrei behandelt.
Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe des Erstattungsbetrags unterrichtet und müssen
wir danach im Zuge einer Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine weitere Entschädigung leisten, führt dies nicht zu
einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.
Wieso glaubt die Versicherung dem "Gegner" eigentlich mehr als mir ? Hätte ich gewusst das sie dies tun, wäre ich natürlich schon vorher dagegen angegangen.
Letztes Jahr haben die Burschen auch einfach einen deutlich höheren Beitrag als dem Vorjahr abgebucht ohne mich vorher darüber zu informieren.. ihr seht, das ist kein Einzelfall..
Es geht da weniger darum wem geglaubt wird sondern wie der Sachverhalt zu beweisen ist und wie die Gerichte hier gewöhnlich entscheiden.
Anders als bei einer Privathaftpflichtversicherung besteht ein Direktanspruch des Geschädigten direkt an die KFZ Haftpflichtversicherung. Liegt der Gesamtschaden nun bei 200 € und die allermeisten Gerichtsurteile zu einem solchen Fall wurden auf 50:50 Kostenteilung entschieden, dann kann ein für die Versichertengemeinschaft wirtschaftlich denkender Versicherer kaum anders entscheiden als die 100 Euro zu zahlen. Jede andere Entscheidung (Prozessrisiko, noch 5 Telefongespräche mit dem Geschädigten sowie 2 Briefe...) kostet die Versichertengemeinschaft mehr Geld.
Und da ist es nicht sonderlich ausschlaggebend, wenn der eigene VN eine echt überzeugende Geschichte vorlegt, wenn dies im Nachgang nicht absolut wasserdicht bewiesen werden kann.
Was natürlich nicht geht ist keine Rechnungen zu schicken oder nicht über den Abschluss der Schadenregulierung zu informieren. Woran das aber liegt? an der Versicherung oder einem faulen Briefträger... wer kann das sagen...
und ich bin jetzt wirklich kein Freund der LVM... aber ich sehe da nicht viel Fehlverhalten. Wie gesagt, hake ein, dass du nie die Info über den Abschluss der Schadensabwicklung bekommen hast und versuche so die 100 € noch nachzuzahlen.