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Problem mit noch nie zugelassenem Hymer Eriba Nova 500 MC Bj.:1976
Hallo.
Ich habe ein Problem mit meinem Hymer Eriba Nova 500 MC Baujahr: 1976.
Habe das "Schmuckstück" aus erster Hand von einem "älteren" Herren, der ihn aus Altersgründen nicht mehr nutzen möchte.
Der Wohnwagen war noch nie zugelassen. Stand im Sommer immer (unter einem extra Schutzdach) auf dem Campingplatz und im Winter immer in einer trockenen Halle.
Dementsprechend ist der Wohnwagen in einem unglaublich guten Zustand.
Nun zu meinem Problem:
Ich war beim Tüv (nur mit dem Fahrzeugbrief, ohne den Wohnwagen) um mal nachzufragen, was ich denn für eine Einzelabnahme an dem guten Stück ändern müsse. Dort sagte mir der freundliche Herr im blauen Kittel, daß ich eine Nebelschlußleuchte und seitlich gelbe Markierungsleuchten (da über 6 Meter Fahrzeuglänge) nachrüsten müsse.
so weit, so gut und noch kein Problem.
Dann sagte er mir allerdings, daß ich mit der Bremse wohl ein Problem bekommen würde, weil der Wohnwagen ja wie ein "Neufahrzeug" behandelt und geprüft werden müsse und bei "Neufahrzeugen" müsse die Bremsanlage nach EG-Richtlinien geprüft sein...
Es sei wohl möglich eine Ausnahmegenehmigung bei der Zulassungsstelle zu bekommen.
Ich also zur Zulassungsstelle hin. Dort sagte man mir, daß es im Prinzip kein Problem sei, diese Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Kostet allerdings 150,-€ das Papier.
Nun frage ich mich, ob das wirklich so rechtens ist, da ja ursprünglich mal eine ABE (also der Fahrzeugbrief) für den Wohnwagen ausgestellt wurde.
Er war halt einfach nur bis heute noch nie zugelassen.
Kennt sich hier jemand aus mit dem Thema???
Hat hier evtl. jemand Links zu den entsprechenden Gesetzen???
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14 Antworten
Was hat das Fahrzeug denn für Bremsen bzw. was für ein Chassis? Hat er schon eine Rückfahrautomatik?
Zum Chassis kann ich nichts weiter sagen. Kenne mich damit nicht wirklich aus.
Der Wohnwagen hat eine ganz normale Auflaufbremse mit einer Rückfahrautomatik.
Laut Handbuch von dem Wohnwagen ist diese Ausführung seit 1971 Standard bei den Hymer Wohnwagen.
Vielleicht solltest du dich mal direkt an Hymer wenden, die haben in der Regel ja noch unterlagen von ihren alten Modellen, die können dir sicher sagen was für ein Chassis verbaut wurde, welche Bremse dran ist und ob das in der Kombination bereits der heutigen EG-Richtlinie entspricht.
Wende Dich an Hymer, evtl. haben die die Unterlagen fertig.
Die Bremsen solltest Du Dir trotzdem anschauen (falls Du noch nicht die Trommeln offen hast), die Beläge verhärten und sollten gewechselt werden.
Auflaufeinrichtung abschmieren nicht vergessen.
Als Seitenleuchten nehme gleich LED eines guten herstellers, weniger probleme als mit Glühobst.
Vergieße die Anschlußstellen und-Kästen um Korrosion vorzubeugen (durch Kapillarwirkung kann das Wasser in den Kabeln entlang der Einzeldrähte und deren Litzen wandern, deswegen nutze auch vorverzinnte Leitungen und dichte alle Verbinder der einzelnen Litzen nochmal ab, bspw. mit Schrumpfschlauch oder "Liquid electrical tape")
Habe grad mal eine technische Anfrage per email an Hymer geschickt.
Neue Bremsbeläge und das Abschmieren der Auflaufeinrichtung sind für mich selbstverständlich.
Ebenso das entsprechende Abdichten der Elektrischen Anlage etc.
Allerdings werde ich bei der Beleuchtung wohl eher auf das gute , alte "Glühobst" zurückgreifen (von Hella versteht sich).
Wenn bei so einer LED-Leuchte eine LED ihren Dienst quittiert, kann ich mir eine neue (teure) Leuchte kaufen. Wenn mal ein Glühbirnchen stirbt, ist die ganz fix getauscht. Habe da so meine Erfahrungen als LKW-Fahrer... ;-)
Aber trotzdem vielen Dank für die Hinweise.
Zitat:
Original geschrieben von Karstenzuhaus
Nun frage ich mich, ob das wirklich so rechtens ist, da ja ursprünglich mal eine ABE (also der Fahrzeugbrief) für den Wohnwagen ausgestellt wurde.
Er war halt einfach nur bis heute noch nie zugelassen.
Das "einfach nur " ist aber das Problem. Die ehemalige ABE sagt formal nur aus dass das Fahrzeug damals so zulassungsfähgig war. Die eigentliche Betriebserlaubnis hingegen erhält das Auto erst mit seiner Erstzulassung - wie gesagt, formal.
Durch die fehlende Betriebserlaubnis muss die also heute neu erteilt werden, bzw. zum ersten Mal. Da die alte ABE von vor mehreren Jahrzehnten so heute nicht mehr gültig ist steht halt eine neue an oder eben die Ausnahmegenehmigung dass man mit Nachweis der Bauzeit und des Originalzustandes noch nach altem Stand der Bauzeit zulassen darf.
Auch Hymer wird dir nicht weiterhelfen können, die damaligen Prüfvorschriften waren ganz andere als heute nach EG. Und das was nie unter gleichen Bedingungen geprüft wurde wird dir auch Hymer nicht liefern können. Da solche Fälle extrem selten sind lohnt der Kostenaufwand für die Nachweise nach neueren Typprüfvorschriften für die Hersteller nicht. Unterschied ist z.B. die Geschwindigkeit, Bremse und Fahrwerk wurden damals auf die zulässigen 80km/h getestet, nach EG muss jeder Anhänger bauartbedingt - also technisch - mindestens für 100km/h geeignet sein.
Wenn du für 150€ eine Ausnahmegenehmigung bekommst freu dich und nimm die sofort! Alles andere wird nur teurer. Wenn du nach altem Stand zulassen darfst brauchst du weder Nebelschlussleuchte noch Seitenmarkierungsleuchten - entweder komplett alter Stand oder komplett neuer Stand ist üblicherweise das was die Behörden hier ansagen.
Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich ausdrücklich nur auf die alte Bremsanlage.
Die lichttechnische Ausrüstung muß den aktuellen Vorschriften entsprechen.
So die Aussagen von TÜV und Zulassungsstelle hier vor Ort.
Wenn die Al-Ko-Bremse mit Rückfahrautomatik ist, kann es sich um eine "Wald- und Wiesenbremse" handeln, die heute noch so gebaut und verbaut wird.
Schau' mal auf dein Achsschild und schreib' die Daten ab!
Jedoch würde ich Dir folgendes empfehlen: Da es sich bei diesen Zulassungsformalitäten nur um "Papierkrieg" handelt, würde ich an deiner Stelle wie folgt vorgehen: Fertige die Beleuchtungseinrichtung so an wie gefordert (ich würde auch von den LED's abraten, gibt u.U. Probleme im gesamten Lichtsystem und muss bei Ausfall einzelner SMD/LED-Bausteine komplett getauscht werden), wechsel die Beläge, lass die Bremse komplett einstellen und fahr' dann damit zum TÜV. Wenn's nicht klappt, weil ein Nachweis der Bremsen erfolgen muss, fahr' zur nächsten TÜV-Stelle- gerade was den Caravan-Sektor anbelangt habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Kollegen in den Stützpunkten meist wenig bis gar keine Ahnung von der Materie haben- und da es hier ja nicht um der Sicherheit dienliche Untersuchungen, sondern um reinen Behördenirrsinn handelt (es fahren ja genug Caravan von deinem Modell in der Weltgeschichte rum!) halte ich es nicht für elementär wichtig, da irgendein Papier ranzuschaffen- die technische Funktionalität des Wagens halte ich für wesentlich wichtiger!
Witzig (oder eher bedenklich) ist schon, dass der TÜV einem mit 46 Jahre alten Reifen und Bremsbelägen (ohne erkennbare Schäden) die Plakette kleben würde, wegen eines Papier's jedoch die Zulassung verweigert... schöne, deutsche Behördenurwald-Welt!
Das Problem liegt nicht beim TÜV. Die freundlichen Kollegen in den blauen Kitteln sind hier im Ort schon sehr kompetent. Das Problem besteht eher bei der Zulassungsstelle, da noch kein Eintrag im Brief ist reicht denen eine "normale" HU-Bescheinigung nicht aus.
Aber ich habe gestern Abend die eingeschlagene Beschriftung auf der Zugvorrichtung und auf der Deichsel mal mit etwas Kreide gut erkennbar gemacht. Sind beides Teile von AL-KO. Werde mich mal an die hoffentlich verständnisvollen Mitarbeiter dort wenden. Vielleicht können die mir ja weiterhelfen.
Vielen Dank für alle bisherigen und kommenden Ratschläge und Kommentare.
Ich werde hier berichten, wenn ich Fortschritte in dem "Fall" zu verzeichnen habe.
Müßte im Bereich der Achse (an den Bremsen selbst) auch noch irgendwo etwas eingeschlagen sein?
Wenn ja, wäre ich für Hinweise dankbar, wo ich danach suchen müßte.
Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
Witzig (oder eher bedenklich) ist schon, dass der TÜV einem mit 46 Jahre alten Reifen und Bremsbelägen (ohne erkennbare Schäden) die Plakette kleben würde, wegen eines Papier's jedoch die Zulassung verweigert... schöne, deutsche Behördenurwald-Welt!
Was ist daran bedenklich? Es gilt immer der technische Stand der Erstzulassung. Sonst müssten ja alle Oldtimer wegen fehlenden Airbags oder sowas stillgelegt werden.
Hier gibt es aber keine Erstzulassung und die technischen Anforderungen sind auch bei Anhängern heute höher. -> Ausnahmegenehmigung.
Und da ist hier doch gar kein Problem vorhanden, Lichtanlage umrüsten, für die Bremsanlage nach damaligem Stand kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden - fertig.
LED-Beleuchtung würde ich nur aus einem Grund nicht machen, sie passt einfach nicht zu einem Oldtimer-Wohnwagen.
Das sehe ich im Moment ganz genau so.
Ich hatte vor mehreren Jahren auch mal ein Problem mit dem TÜV, als ich einen älteren Wohnwagen zum ersten Mal zulassen wollte. Da ging es auch um die Bremse, allerdings hatte mein Wohnwagen keine Rückfahrautomatik. Ich bekam damals die Ausnahmegenehmigung vom Wirtschaftsministerium. Leider weiß ich nicht mehr, was es gekostet hatte, aber einen Versuch wäre es ja mal wert. Beim Wirtschaftsministerium anrufen und mal nachfragen kostet ja nichts. Vielleicht lassen sich dort ein paar Euro sparen, auch wenn 150 Euro ja noch zu bezahlen sind.
mfg. Klaus
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
Witzig (oder eher bedenklich) ist schon, dass der TÜV einem mit 46 Jahre alten Reifen und Bremsbelägen (ohne erkennbare Schäden) die Plakette kleben würde, wegen eines Papier's jedoch die Zulassung verweigert... schöne, deutsche Behördenurwald-Welt!
Was ist daran bedenklich?
Findest Du es nicht bedenklich, dass Caravan mit urlaten Holzreifen oder den ersten Bremsbelägen durch die Lande fahren? Ich erlebe oft Caravan, deren Besitzer im Hinblick auf die teilnahme am Straßenverkehr mit solchen, beschriebenen Bauteilen mehr als einen Schutzengel gehabt hat... und manchmal leider auch nicht (die sieht man dann zerfetzt im Straßengraben liegen auf der nächsten Urlaubsfahrt...).
Meiner Meinung nach sollten alle Reifen, Bremsbeläge etc. nach einiger Zeit ausgetauscht werden- es sollte also ein Höchstalter für diese Bauteile geben, da sie einfach Sicherheitsrelevant sind und durch Alterung Ihre Sicherheit einbüßen! Mit Autoscheiben und Scheibenwischern verhält sich das ähnlich... Aber das wird jetzt o.T.!
Irre ist einfach, dass man ewige Rennerei hat, wenn man ein (an sich verkehrstüchtiges) Kraftfahrzeug neu zulassen will- der selbe Typus KfZ aber in marodem Zustand mit billigung der Behörden fröhlich gen Süden schippert...
Hurra.
Mein Wohnwagen hat heute endlich (im zweiten Anlauf) den Seegen des Tüv (ohne Mängel) erhalten und auf der Zulassungsstelle gab´s auch keine Probleme. (Der Tante war das mit der Ausnahmegenehmigung wohl nicht bekannt. ;-) )
Danke nochmals für eure Kommentare und Ratschläge. Ihr seid einfach #1. :-)
Wie gesagt. Bj. 1976 / Datum der Erstzulassung 02.10.2013 :-)