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Problem mit tieferlegung

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 28. Juli 2005 um 19:41

also, da ich meinen golf nur ein kleines bißchen tiefer legen wollte, habe ich mir nen satz 35mm h&r federn gebraucht gekauft in verbindung mit roten konis (hinten mit 2 nuten). damit er hinten nicht mehr runterhängt habe ich die obere nut benutzt (untere soll standart sein), also eine tieferlegung von 15mm. soweit so gut. allerdings habe ich mich nach dem einbau schon etwas gewundert wie tief das doch geworden ist. ich habe leider bei mir vorher nicht gemessen, aber heute mal mit dem originalfahrwerk vom madison verglichen. habe von der nabe bis zum kotflügel gemessen und es hat sich herausgestellt, daß mein fahrwerk vorne und hinten ca. 45mm tiefer ist. wie kann das sein? weiß ja daß sich billige federn setzen, aber auch h&r? und vor allem hinten wo es doch nur 15 sein sollten??? jetzt habe ich auch das problem, daß meine scheinwerfer nur noch 49,5 cm über dem boden sind. wie macht ihr das denn mit den protection kits? vorne kein problem, aber hinten sitzt die staubkappe schon im stand auf dem federteller unten auf, da muß ja beim einfedern auf dauer die kappe oder der gummipuffer dran glauben. bilder gibts in meiner sig. ich finde es ist relativ tief für 35/15 oder?

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31 Antworten

}>Jetzt habe ich auch das problem, daß meine scheinwerfer nur noch 49,5 cm über dem boden sind.{<

Hallo,

wo ist das Problem ??? Ich habe vom Boden bis zum Scheinwerfer knappe 42 cm, das hat bisher niemand interessiert. Am Fahrzeug ist alles eingetragen, also was solls ???

Gruß Pepe

naja...müssen halt 50cm sein! da hilft auch ne eintragung nicht, wenns mal nachgemessen wird!

mfg

am 28. Juli 2005 um 20:51

@ eagle wo isn da was tiefer? oder hab ich was auf den augen

Zitat:

Original geschrieben von psykoX

naja...müssen halt 50cm sein! da hilft auch ne eintragung nicht, wenns mal nachgemessen wird!

mfg

Hallo

Wie ??? Selbst wenn da jemand nachmessen will. Der Tüv hat mit seinem Eintag die Betriebserlaubnis erteilt, da können die grünen an der Straße messen soviel sie wollen. Eingetragen ist eingetragen. Wäre ja noch schöner wenn der Tüveintag keine Gültigkeit hätte.

Gruß Pepe

am 28. Juli 2005 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900

Hallo

Wie ??? Selbst wenn da jemand nachmessen will. Der Tüv hat mit seinem Eintag die Betriebserlaubnis erteilt, da können die grünen an der Straße messen soviel sie wollen. Eingetragen ist eingetragen. Wäre ja noch schöner wenn der Tüveintag keine Gültigkeit hätte.

Gruß Pepe

er hat gültigkeit wird aber angezweifelt also mindestens mängler .

und bei 42cm ...kann man nicht mehr vom messfehler reden :D

ich denka ma, dass der TÜV-Eintrag solange gültig ist, wie die eintagung auch den gesetzlichen bestimmungen entspricht! und da sind halt 50cm vorgeschrieben!

kann mich aber auch irren - is halt meine aufassung davon!

mfg

Hallo

Kommt immer drauf an wie schief sie das Metermaß hinhalten.

Bis jetzt hatte ich bei keiner Kontrolle Probleme mit den Grünen. Zitat eines Wachtmeisters "Der ist aber recht tief...bla bla bla...bla bla bla...aber alles sauber eingetragen...bla bla bla...bla bla bla...das passt dann schon"

Gruß Pepe

Zitat:

Original geschrieben von psykoX

ich denka ma, dass der TÜV-Eintrag solange gültig ist, wie die eintagung auch den gesetzlichen bestimmungen entspricht! und da sind halt 50cm vorgeschrieben!

kann mich aber auch irren - is halt meine aufassung davon!

mfg

Hallo,

bei einer Eintragung ist der Tüvprüfer das Gesetz!!! Er vertritt die Gesetzlichen bestimmungen und bestätigt den Ordungsgemäßen Fahrtauglichen Zustand des Fahrzeuges mit seiner Unterschrift. Deshalb wird auch nicht alles eingetragen, aber fast...

Gruß Pepe

am 28. Juli 2005 um 21:10

eine eintragung ist hinfällig wenn die veränderung unzulässig ist, da kannst du alles 3 mal eintragen .

was nicht zulässig ist, ist nicht zulässig .

am 28. Juli 2005 um 21:19

Zitat:

Original geschrieben von GolfZwo

eine eintragung ist hinfällig wenn die veränderung unzulässig ist, da kannst du alles 3 mal eintragen .

was nicht zulässig ist, ist nicht zulässig .

So siehts aus!

Themenstarteram 28. Juli 2005 um 23:09

leider war ich auch noch nicht beim tüv. muß das jetzt aber dringend mal machen. ich hoffe nur die tragen das auch ein, weil ja in dem gutachten 35mm steht. ich hoffe auch, daß der halbe cm nicht zu viele probleme macht und schleifen tuts auch nicht.

aber nochmal zu den staubkappen: habt ihr sowas bei den tieferlegungs-fahrwerken nicht dran? ich befürchte ich muß die bei mir wieder rausnehmen, weil die ja so schon aufsitzen. nicht daß der tüv sich wegen sowas querlegt

Wie kann das sein das die Staubkappe (der untere Teil) auf dem teller aufliegt?? Die sind zwar relativ lang, aber der Gummipuffer ist ja innen auch nochmal, wodurch des Plasteteil schön gelagert wird.

An den 0.5 cm wird sich niemand aufhängen ;)

@pepe: Auch du wirst es noch merken das Eintragung kein Freifahrtschein ist. Und der Prüfer ist nicht das Gesetz sondern überprüft die gesetzmäßigkeit. Kommst in die falsche Kontrolle rein in der neben dem netten Herrn in grün einer in blau steht und groß TÜV am Arbeitskittel stehen hat ists aus mit eintragung ;)

Es sei denn dein Auto is vor 1988 zugelassen.

}>@pepe: Auch du wirst es noch merken das Eintragung kein Freifahrtschein ist. Und der Prüfer ist nicht das Gesetz sondern überprüft die gesetzmäßigkeit. Kommst in die falsche Kontrolle rein in der neben dem netten Herrn in grün einer in blau steht und groß TÜV am Arbeitskittel stehen hat ists aus mit eintragung

Es sei denn dein Auto is vor 1988 zugelassen.{<

Hallo

Also, wenn der Prüfer die gesetzmäßigkeit überprüft dürfte er sowas schon mal garnicht eintragen wenn es illegal wäre. Zudem werden sich die Tüv Prüfer gegenseitig wohl kaum ans Bein pinkeln.

Außerdem dürfte es dann gar keine Sportfahwerke geben womit man die Gesetzlich vorgeschriebene Scheinwerferhöhe unterbieten kann.

Alle entstehenden Kosten (z.B. bei einbem Unfall) könnte man sonst bei dem Prüfer einklagen wenn er illegales Zeug eintragen würde welches die Verkehrssicherheit gefärdet.

Also ist jede Eintragung die ein Tüv Prüfer vornimmt gesetzmäßig überprüft worden und in Ordnung und daher LEGAL, egal ob 40 oder 50 cm Scheinwerferabstand zum Boden.

@toxic21: }>Und der Prüfer ist nicht das Gesetz sondern überprüft die gesetzmäßigkeit.{<

Und ??? Wenn er es einträgt entspricht es dem Gesetz, oder was willst du mir jetzt damit sagen ?

 

Gruß Pepe

Also mein Fahrwerk mit knapp 42 cm Lampenabstand zum Boden ist eingetragen, daher gesetzmäßig überprüft und abgenommen worden. Mehr zählt für mich nicht.

 

Gruß Pepe

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