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Problem mit zugeparkter Einfahrt

Themenstarteram 20. Oktober 2011 um 12:36

Guten Tag. Hab da folgendes Problem:

Meine Familie und ich besitzen ein Mehrfamilienhaus mit 2 Einfahrten. Die eine ist erreichbar über die angrenzende Hauptstraße(nutzen wir als tägliche Ein-und Ausfahrt)

Die andere ist etwas abseits über einen öffentlichen Waldweg erreichbar. Diese nutzen wir um zB Baumaterialien in unser Grundstück zu fahren(Größeres Tor für LKW's vorhanden)

Seit neuesten stellt sich immer ein Auto in diese Einfahrt und verschwindet. Ich habe ihm schon ein Zettel geschrieben das er beim nächsten mal sein Auto bei einem Abschleppdienst abholen kann, wenn er wieder dort parkt.

Da er dies ignoriert und wieder unsere Einfahrt blockiert, hab ich langsam die Nase voll und würde ihn gerne abschleppen lassen!

Nun die Frage: Wer bezahlt das? Sollte ich die Polizei anrufen und die kümmert sich darum? Oder muss ich den Abschleppdienst anrufen und ich bezahle den Spaß?Wie soll ich mich verhalten?

Die Einfahrt selber ist noch öffentlich und gehört nicht zum Grundstück. Aber ein Parkschild steht doch auch nicht ;)

Danke schon mal im Voraus! :D

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. Oktober 2011 um 16:49

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

P.S.:

mal ganz am Rande gefragt:

es ist zwar nicht wirklich richtig was der Nachbar macht aber könnte man nicht einfach drüber wegsehen nach dem Motto: "lass ihn doch da stehen, wenn wir wirklich mal rein/raus müssen informieren wir ihn und er fährt weg!"

Warum sollte es in Ordnung gehen? Weil einer aus der Reihe tanzen muss, soll der TE jedesmal betteln, wenn er rausfahren möchte? Was, wenn es mal nicht geplant ist oder der Nachbar nicht da ist?

Hab das irgendwie überlesen. Wie soll ich denn jemanden informieren den ich nicht kenn und nicht weiß wem das Fahrzeug überhaupt gehört :confused:

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Hier wurde das vor kurzem schonmal besprochen.

Nicht nur drohen, sondern eine Drohung auch mal durchsetzen. Die Leute kapieren es nur, wenn es Geld kostet und Aufwand bereitet. Ist leider so. Oder so lange hupen bis die wegfahren :D

Wegen dem Abschleppdienst und den Kosten:

Rufe alle in der Nähe mal an und erkundige dich, ob du die Kosten abtreten kannst. Dann treibt das Unternehmen die Kosten selber ein und du brauchst dich um nichts kümmern.

Themenstarteram 20. Oktober 2011 um 13:01

Alles klar danke ;) Ich kümmer mich mal.

Gruß

Sofern öffentlicher Grund, Polizei oder Ordnungsamt. Wenn von denen keiner zuständig ist, gehen die Abschleppkosten erst mal zu deinen Lasten. Ob auf irgendeinem Zivilrechtsweg einklagbar, keine Ahnung...ich würde eher nein vermuten.

Gruß Tecci

am 20. Oktober 2011 um 13:15

Rufe zuerst bei Deinem zuständigen Ordnungsamt an. Wenn die Einfahrt öffentlich ist, kann es sein - dass rein obligatorisch - ein Hinweisschild vorhanden sein muss, dass es sich um eine Zufahrt auf ein Privatgrundstück handelt und unberechtigt parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Gibt Dir das Ordnungsamt seinen Segen und stimmt dem zu, dann kannst Du eine Abtretungserklärung mit dem jeweiligen Abschlepper machen. Bei uns in Köln gibt es zwei große Abschlepper mit denen das Ordnungsamt zusammenarbeitet. Einen Wald- und Wiesen-Abschleppdienst würde ich nicht beauftragen, da könnte das Ordnungsamt Probleme machen und Du selbst mußt die Kosten übernehmen.

Bei uns hat es bisher noch keine Probleme gegeben. Nur bitte beachten, wenn Du den Abschleppdienst angerufen hast und der Falschparker hat bis zum Eintreffen des Abschleppwagens sein Fahrzeug selbst weggefahren, mach bitte Fotos (am besten unter Zeugen), sonst mußt Du die Anfahrt des Abschleppdienstes bezahlen. Hast Du Fotos und kannst Zeugen benennen, regeln das Ordnungsamt und der Abschlepper das unter sich und fordern das Geld beim Falschparker ein.

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©

Rufe zuerst bei Deinem zuständigen Ordnungsamt an. Wenn die Einfahrt öffentlich ist, kann es sein - dass rein obligatorisch - ein Hinweisschild vorhanden sein muss, dass es sich um eine Zufahrt auf ein Privatgrundstück handelt und unberechtigt parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Der Anruf beim OA ist wichtig und sinnvoll. Entweder die verteilen fleissig Knöllchen oder stellen gar ein Schild auf. Allerdings sollte jeder Fahrzeugführer wissen, dass man nicht vor Einfahrten parkt. Ich kenne das Problem nur zu gut.

Ansonsten aber niemals nur drohen, denn wenn man nicht handelt, wird es lächerlich.

Themenstarteram 20. Oktober 2011 um 15:40

Alles klar, vielen dank für die ganzen Antworten!

Ich werd mich mal beim OA erkundigen, was ich dort evt. machen kann.

Wenn nicht, dann kommt ein Poller hin. Das Problem mit den Falschparkern hatten unsere Nachbar auch schon, die haben dann den Poller beantragt und auch ohne Probleme genehmigt bekommen ;)

Gruß Kevin

Ich würde in Deinem speziellen Fall mal vermuten, dass es mit dem Eintreiben der Kosten vom Abschlepper schwierig werden könnte. Als Falschparker würde ich argumentieren, dass Du ja mit dem PKW die zweite Einfahrt nutzen kannst und deswegen ein Abschleppen nicht zwingend notwendig gewesen wäre. Solltest Du also wirklich abschleppen lassen, solltest Du einen Moment abwarten, in dem ein LKW die Einfahrt benutzen muss, der nicht auf die andere Einfahrt ausweichen kann. Das sollte sich ja arrangieren lassen...

am 21. Oktober 2011 um 7:16

Nur weil eine zweite EInfahrt vorhanden ist, kann man die Andere nicht einfach zuparken.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Nur weil eine zweite EInfahrt vorhanden ist, kann man die Andere nicht einfach zuparken.

Richtig, aber dann kann man den Fahrer bestenfalls wegen Hausfriedensbruch o.ä. verklagen. In Österreich gibt es den schönen Tatbestand der Besitzstandsstörung, den gibt es in D (leider) nicht.

Alle kostenintensiven Maßnahmen (Wahrnehmen Deiner Termine mit dem Taxi, Dein Auto im Parkhaus parken, Abschleppen) mit anschließendem Eintreiben des Geldes beim Verursacher haben (leider) nur Aussicht auf Erfolg, wenn es keine andere, kostengünstigere Möglichkeit für Dich gegeben hätte.

Deswegen mein Vorschlag, einen Liefertermin mit dem LKW zu arrangieren: Dann gibt es keine andere Möglichkeit und man hat gute Chancen, die Abschleppkosten ersetzt zu bekommen.

am 21. Oktober 2011 um 7:29

Zitat:

Alle kostenintensiven Maßnahmen (Wahrnehmen Deiner Termine mit dem Taxi, Dein Auto im Parkhaus parken, Abschleppen) mit anschließendem Eintreiben des Geldes beim Verursacher haben (leider) nur Aussicht auf Erfolg, wenn es keine andere, kostengünstigere Möglichkeit für Dich gegeben hätte.

Ob und wann man irgendwo hin muss, wird keiner beurteilen können. Ich kann ja auch mal nach München wollen.

Zitat:

Richtig, aber dann kann man den Fahrer bestenfalls wegen Hausfriedensbruch o.ä. verklagen. In Österreich gibt es den schönen Tatbestand der Besitzstandsstörung, den gibt es in D (leider) nicht.

http://dejure.org/gesetze/BGB/862.html

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ob und wann man irgendwo hin muss, wird keiner beurteilen können. Ich kann ja auch mal nach München wollen.

Richtig, dann kann der TE aber eben die zweite Einfahrt nutzen und ist nicht auf die zugeparkte Einfahrt angewiesen. Wenn Du nur diese eine Einfahrt hast, kannst Du abschleppen lassen und die Kosten einklagen (oder eben bei kürzeren Strecken mit dem Taxi fahren und diese Kosten einklagen). In diesem Fall hast Du ja keine andere Möglichkeit.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

http://dejure.org/gesetze/BGB/862.html

Aha ? Ich dachte, das gäbe es nur in Österreich da hier an vielen Privatparkplätzen mit Klage wegen Besitzsstandsstörung gedroht wird. Auf jeden Fall gibt es aber in Österreich die Möglichkeit, Privatparkplatzblockierer kostenlos abschleppen zu lassen. Kann mal einer der anwesenden Österreicher näheres dazu sagen ?

am 21. Oktober 2011 um 7:41

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

 

Richtig, dann kann der TE aber eben die zweite Einfahrt nutzen und ist nicht auf die zugeparkte Einfahrt angewiesen. Wenn Du nur diese eine Einfahrt hast, kannst Du abschleppen lassen und die Kosten einklagen (oder eben bei kürzeren Strecken mit dem Taxi fahren und diese Kosten einklagen). In diesem Fall hast Du ja keine andere Möglichkeit.

Je nachdem wie die zweite Einfahrt aber aussieht. Es gibt genügend Einfahrten, die durch Zäune oder Grünflächen getrennt sind. Ganz bestimmt würde ich deswegen meinen Rasen oder Blumen nicht kaputtfahren. ;)

Ich würde auch immer nachfragen, ob das Abschleppunternehmen die Kosten selber eintreibt.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Je nachdem wie die zweite Einfahrt aber aussieht. Es gibt genügend Einfahrten, die durch Zäune oder Grünflächen getrennt sind. Ganz bestimmt würde ich deswegen meinen Rasen oder Blumen nicht kaputtfahren. ;)

Natürlich, aber der TE hat ja geschrieben, dass es sich nicht um die täglich genutzte Haupteinfahrt handelt, sondern um die nur für LKW nötige Nebeneinfahrt.

Ich würde auch immer nachfragen, ob das Abschleppunternehmen die Kosten selber eintreibt.

Das würde der Abschleppunternehmer aber nur dann tun, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Also am besten: LKW mit Kies kommen lassen, 2 Bekannte mit Schaufeln auf den Hof stellen. Dann mit tränenerstickter Stimme bei der Polizei (oder direkt beim Abschleppunternehmer) anrufen:

"Die Handwerker stehen hier, kosten Geld und kommen nicht weiter, da der LKW nicht abladen kann." Dann würde ich die Aussicht auf Erfolg recht hoch einschätzen.

Andere Möglichkeit: Hat der TE evtl. einen gute Draht zur Feuerwehr? Einfach mal einen Bekannten bei der Feuerwehr anrufen und einen Vorschlag für eine Bewegungsfahrt machen (am besten mit Drehleiter oder TLF 24). Sollte die FW irgendwo nicht durchkommen, gibt es sogar Abschleppen auf Staatskosten...

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