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Problem nach Autokauf
Hallo in die Runde... vielleicht weiß jemand Rat. Habe vor zwei Wochen beim freien Händler einen Zafira B gekauft. 120 PS CDTi, 5 Jahre alt, 60000km auf der Uhr. Gut in Schuss! Noch keine 1000km gefahren, da gibt die Lichtmaschine den Geist auf. ADAC, Eskorte zum Opelhändler, klarer Fall. Nun greift ja eigentlich die gesetzliche Gewährleistungspflicht und ich weiß auch, dass ich dem Händler die Möglichkeit einräumen muss, den Schaden selbst zu beheben. Ich war allerdings 400km von zu Hause weg, also MUSSTE ich den Schaden vor Ort reparieren lassen. Schlappe 720 EUR.
Den Händler hatte ich telefonisch nicht erreicht, erst einen Tag später, nachdem alles repariert war. Die Reparatur wolle er in der Höhe nicht bezahlen, sagt er. Frage: Muss er? Würde ungern einen Anwalt einschalten, aber knapp zwei Wochen schon die erste Rechnung in der Höhe... das Auto hat immerhin 9500 EUR gekostet. Wäre super, wenn jemand was zu dem Fall sagen könnte.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von AcJoker
Müssen nicht auch freie Händler eine Gebrauchtwagengarantie geben?
Ich meine das müssen alle Gewerblichen Händler inziwschen.
Oder gibt´s da unterschiede ob Vertragshändler oder Freier?
Nö... nix mit Garantie. Nur Gewährleistung. Garantie ist nach wie vor eine rein freiwillige Leistung.
Und an den TE: Wenn du dir sowieso nen Leihwagen nimmst, wieso hast du nicht mit der Auftragserteilung bis zum nächsten Tag gewartet? Dann hättest du den Händler erreicht, er hätte sich um den Transport deines Wagens kümmern müssen (zumindest die Kosten dafür übernehmen) und hätte die Reparatur durchgeführt, oder dir die Freigabe zur Fremdreparatur erteilt. Dann hättest du nur die Kosten für den Leihwagen gehabt.
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18 Antworten
Da wirst du kaum eine Chance haben. ... Die Antwort hast Du ja schon selbst gegeben. Du musst ihm die Möglichkeit geben, den Schaden selbst zu beheben.
VG
Markus
Gegenfrage: Wie hätte das aussehen sollen? Wie gesagt: Ich war 400km weit weg. Kann ja wohl kaum sein, dass das die Gewährleistungspflicht aushebelt.
Zitat:
Original geschrieben von Bluefoxx73
Gegenfrage: Wie hätte das aussehen sollen? Wie gesagt: Ich war 400km weit weg. Kann ja wohl kaum sein, dass das die Gewährleistungspflicht aushebelt.
Die Entfernung hebelt aber auch nicht das Nachbesserungsrecht aus. Die Entscheidung, eine sofortige Reparatur in Auftrag zu geben, ohne dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen, führt zum Verlust des Anspruchs aus der Sachmängelhaftung. Auch das Argument einer Notsituation kann hier schlecht geltend gemacht werden, da es flächendeckend Miet- und Werkstattersatzwagen bzw. andere Lösungen zum kurzfristigen Mobilitätserhalt gibt.
War eine Gebrachtwagengarantie beim Kauf dabei? Die Lima ist ein klassisch darüber abgesichertes Teil und sollte bei gängigen Garantiebedingungen anteilig, die Arbeitsleistung zu 100% bezahlt werden.
Gruß, Wolf.
Nein. Eine Garantie war nicht dabei. -- Das heißt also, ich bleibe auf den Kosten sitzen? Ich habe mir in der Tat einen Leihwagen genommen (selbst bezahlt), bin nach Hause gefahren und am nächsten Tag die Strecke wieder zurück, um den reparierten Wagen abzuholen, d.h. 800 km auf meine Kappe. Mit einem zweimonatigen Baby an Bord ist das eben schon so eine Art Notsituation gewesen. Was hätte ich tun sollen? Wie hätte ich mich richtig verhalten? Der Händler war nicht zu erreichen.
Zitat:
Original geschrieben von Bluefoxx73
Was hätte ich tun sollen? Wie hätte ich mich richtig verhalten? Der Händler war nicht zu erreichen.
Du hättest ein Fahrzeug bei einem Händler in der Nähe deines Wohnortes erwerben sollen.
Na hat er doch? Der Wagen ist 400km von zu Hause weg verreckt, so wie ich das verstehe.
Ist übrigens ein tolles Argument. Kaufe ein Auto am Heimatort, fahre direkt damit in den Urlaub nach Italien, Karre verreckt, und man bekommt gesagt "na hättste ma Auto in Italien gekauft"
Zitat:
Original geschrieben von Bluefoxx73
Ich habe mir in der Tat einen Leihwagen genommen (selbst bezahlt), bin nach Hause gefahren und am nächsten Tag die Strecke wieder zurück, um den reparierten Wagen abzuholen, d.h. 800 km auf meine Kappe.
Bist du kein ADAC-(Plus)-Mitglied? Damit hättest du dir einigen Streß erspart.
Zitat:
Original geschrieben von BenniBS
Na hat er doch? Der Wagen ist 400km von zu Hause weg verreckt, so wie ich das verstehe.
Ist übrigens ein tolles Argument. Kaufe ein Auto am Heimatort, fahre direkt damit in den Urlaub nach Italien, Karre verreckt, und man bekommt gesagt "na hättste ma Auto in Italien gekauft"
Danke für die Klärung!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Bluefoxx73
Ich habe mir in der Tat einen Leihwagen genommen (selbst bezahlt), bin nach Hause gefahren und am nächsten Tag die Strecke wieder zurück, um den reparierten Wagen abzuholen, d.h. 800 km auf meine Kappe.
Bist du kein ADAC-(Plus)-Mitglied? Damit hättest du dir einigen Streß erspart.
Doch. Die zahlen aber keinen Sprit.
Zitat:
Original geschrieben von Bluefoxx73
Doch. Die zahlen aber keinen Sprit.
Das nicht, aber du hättest dich nach Hause fahren lassen können und das unreparierte Fahrzeug in die Werkstatt des Händlers, damit der dort seiner Gewährleistungsverpflichtung hätte nachkommen können.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Bluefoxx73
Doch. Die zahlen aber keinen Sprit.
Das nicht, aber du hättest dich nach Hause fahren lassen können und das unreparierte Fahrzeug in die Werkstatt des Händlers, damit der dort seiner Gewährleistungsverpflichtung hätte nachkommen können.
Versteh ich nicht. Der ADAC überführt doch kein Auto über eine Strecke von 400 km.
Ich habe das schon hinter mir. Man muß den Mitarbeiter aber auch gezielt darauf ansprechen und ihm erklären, worin das eigentliche Problem (in diesem Fall die Gewährleistung) besteht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich habe das schon hinter mir. Man muß den Mitarbeiter aber auch gezielt darauf ansprechen und ihm erklären, worin das eigentliche Problem (in diesem Fall die Gewährleistung) besteht.
Man hat ja nicht immer das Gesetzbuch in der Tasche. Ich hatte mich auf den gesunden Menschenverstand verlassen. Auto weit weg von Händler. Also kann Händler nicht beseitigen Schaden. Es kann doch nicht sein, dass sich ein im Sinne des Käufers formuliertes Gesetz in so einem Fall in ein Rauchwölkchen auflöst...
Zitat:
Original geschrieben von Bluefoxx73
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich habe das schon hinter mir. Man muß den Mitarbeiter aber auch gezielt darauf ansprechen und ihm erklären, worin das eigentliche Problem (in diesem Fall die Gewährleistung) besteht.
Man hat ja nicht immer das Gesetzbuch in der Tasche. Ich hatte mich auf den gesunden Menschenverstand verlassen. Auto weit weg von Händler. Also kann Händler nicht beseitigen Schaden. Es kann doch nicht sein, dass sich ein im Sinne des Käufers formuliertes Gesetz in so einem Fall in ein Rauchwölkchen auflöst...
Als ADAC-Plus-Mitglied kann man sich prima telefonisch helfen lassen. Außerdem bieten die meisten Hersteller fahrzeugbezogene Mobilitätsgarantien an - wie das bei Opel genau gehandhabt wird, weiß ich nicht. Abschleppen und Mietwagen sind, wenn bestimmte Kriterien (i.d.R. Nachweis der Inspektion bei Vertragswerkstatt) eingehalten wurden, abgedeckt.
Der Hinweis des Werkstattmitarbeiters wäre sicher auch etwas gewesen, nur wäre ihm dann eventuell der Auftrag durch die Lappen gegangen.
War das Auto denn beim freien Händler so viel günstiger, als beim Vertragshändler mit Gebrauchtwagengarantie?