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Problematischer Käufer

Themenstarteram 6. Mai 2014 um 15:23

Hallo liebe Community,

ich habe vor ca. 3 Wochen mein Auto verkauft (keine Unfallschäden, TÜV bis diesen Monat, über 240000 km Laufleistung). Der Käufer konnte das Auto Probe fahren und ich habe ihm nach besten Wissen und Gewissen mein Auto verkauft, ohne böse Absichten.

Nun kommt er nach 3 Wochen und verlangt von mir das ich mich an seinen Reparaturen beteilige, die der TÜV ihn aufgebrummt hat. Ich habe Ihm bis dato nicht geantwortet und er hat angeblich schon die Rechnung an seinen Anwalt weitergeleitet, um diese von mir einzufordern.

Wir haben keine Gewährleistung ausgemacht und ich habe im Kaufvertrag auch explizit "Privatverkauf" hineingeschrieben.

Ich bin Student und somit knapp bei Kasse und die Geschichte bereitet mir schlaflose Nächte. Habe ich etwas zu befürchten oder kann ich seine Drohungen einen Anwalt einzuschalten als bloßen Versuch interpretieren, seine Reparaturkosten auf mich abzuwälzen?

Vielen Dank für eure Antworten...

Viele Grüße

CarDriver1989

 

PS: Entschuldigt bitte, wenn das im falschen Unterforum gepostet wurde...

Beste Antwort im Thema

Hallo,

So wie es aussieht hast du dem Käufer tatsächlich eine Gewährleistung auf einen zeitgerechten Zustand des Fahrzeuges eingeräumt. Für gewisse Mängel bist du nun tatsächlich für 2 Jahre haftbar. Viele sind dies zwar ggf. nicht, aber komplett raus aus der Sache bist du rein juristisch erstmal nicht.

Ab jetzt kann es kompliziert werden (muss es aber nicht), da die Mängel die aufgetreten sind jetzt entscheiden. Wie erwähnt zeittypischer Verschleiß unterliegt nicht der Gewährleistung.

MFG Kester

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Zitat:

Ich bin Student und somit knapp bei Kasse und die Geschichte bereitet mir schlaflose Nächte. Habe ich etwas zu befürchten oder kann ich seine Drohungen einen Anwalt einzuschalten als bloßen Versuch interpretieren, seine Reparaturkosten auf mich abzuwälzen?

Entspannt zurück lehnen und dabei ein Bierchen trinken.

Sollte Post von seinem Anwalt kommen, such dir eine Erstberatung. Die erledigt den Rest für dich. Bis es dazu kommt, nicht auf Anrufe reagieren, keine SMS beantworten und dich einfach taub stellen.

Zitat:

Keine Unfallschäden, TÜV bis diesen Monat, über 240000 km Laufleistung. Der Käufer konnte das Auto Probe fahren und ich habe ihm nach besten Wissen und Gewissen mein Auto verkauft, ohne böse Absichten. Wir haben keine Gewährleistung ausgemacht und ich habe im Kaufvertrag auch explizit "Privatverkauf" hineingeschrieben

Sollte es sich bei dem Kaufvertrag um einen Vertrag aus Mobile & Co handeln, so wird die Gewährleistung dort ausgeschlossen. Hast du selbst einen Kaufvertrag geschrieben? Hast du dort den Ausschluss der Garantie erwähnt? Wenn ja - Glückwunsch. Dann hast du nichts zu befürchten.

 

Also locker bleiben und nicht aufregen. Du bist nicht der erste, der nach einem Fahrzeugverkauf solche Forderungen erhält. Und lass dich bloß nicht "einlullen".

Alsoooo... Die Gewährleistung muss man nicht ausmachen, sondern ausschließen. Einfach in den Vertrag schreiben "Privatverkauf" ist kein Ausschluss der Gewährleistung. Warum nutzt man nicht einfach einen der vielen Vordrucke aus dem Netz?

Nun zu deinem Problem:

Gibt es bereits eine Rechnung über durchgeführte Reparaturen? Wenn ja hat der Käufer den Fehler gemacht und dich nicht im Vorfeld über die Mängel informiert und dir die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben. Außerdem spielt dir die hohe Laufleistung in die Hände. Verschleiß fällt nicht unter die Gewährleistungspflicht und bei 240000km dürfte fast alles als Verschleiß durchgehen. Dazu kommt, dass, anders als bei Kauf vom Händler, dir der Käufer beweisen muss, dass die Mängel bereits bei Übergabe da waren.

Ich denke, dem kannst ganz entspannt entgegensehen.

am 6. Mai 2014 um 15:52

Zitat:

Original geschrieben von CarDriver1989

kann ich seine Drohungen einen Anwalt einzuschalten als bloßen Versuch interpretieren, seine Reparaturkosten auf mich abzuwälzen?

Genau DAS wird vermutlich der Hintergrund sein. Wie der Vorposter schon geraten hat: bloß nicht einlullen lassen.

Themenstarteram 6. Mai 2014 um 15:54

Hallo Colileon,

vielen Dank für deine Antwort!

Zitat:

Hast du selbst einen Kaufvertrag geschrieben? Hast du dort den Ausschluss der Garantie erwähnt? Wenn ja - Glückwunsch.

Diese Ausschlussklausel habe ich nicht eingebaut, ich dachte der Vermerk "Privatverkauf" sei ausreichend... . Beim nächsten mal werde ich dies beachten...

Aber ich meine: Das Auto hat fast 6 mal die Welt umrundet (240 000 km--> bei 40 000 km Erdumfang) und man kann doch ahnen, dass ein etwas älteres Auto auch entsprechend zu pflegen ist und man den TÜV-Ingenieur nicht bestechen kann...

Also ich werde auch erstmal abwarten und Tee trinken.

Nochmals besten Dank an dich, Colileon. Ich würde mich dennoch freuen, weitere Meinungen lesen zu können.

Viele Grüße

CarDriver1989

Themenstarteram 6. Mai 2014 um 15:57

Der Beitrag ist keine 30 Minuten online und ich habe schon gut Feedback bekommen. Tolle Community, tolles Forum :-)!

Zitat:

Diese Ausschlussklausel habe ich nicht eingebaut, ich dachte der Vermerk "Privatverkauf" sei ausreichend... . Beim nächsten mal werde ich dies beachten...

Warum beginnen manche Leute erst zu "denken", wenn es zu spät ist. Eine Fragestellung

vorher hier auf MT hätte vermutlich genügt.

Kannst Du den Kaufvertrag mal hier einstellen als Scan, und die persönlichen Daten vorher

schwärzen. Vielleicht steht ja doch etwas Entlastendes für Dich drin. Denn die Gewährleistung

muss immer "ausdrücklich" ausgeschlossen werden. Immer, auch beim VK von Privat an

Privat... ausnahmslos!

Hallo,

So wie es aussieht hast du dem Käufer tatsächlich eine Gewährleistung auf einen zeitgerechten Zustand des Fahrzeuges eingeräumt. Für gewisse Mängel bist du nun tatsächlich für 2 Jahre haftbar. Viele sind dies zwar ggf. nicht, aber komplett raus aus der Sache bist du rein juristisch erstmal nicht.

Ab jetzt kann es kompliziert werden (muss es aber nicht), da die Mängel die aufgetreten sind jetzt entscheiden. Wie erwähnt zeittypischer Verschleiß unterliegt nicht der Gewährleistung.

MFG Kester

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