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Probleme bei Bestellung - Liefertermin
Hallo,
ich hab am 01.07. einen VW Golf IV 1,4 Tsi bestellt. Als unverbindliches Lieferdatum wurde in der Bestellung der 20.08. 2012 aufgeführt.
Der Verkäufer wusste auch, dass ich mein Fahrzeug zum 15.08. verkauft habe. Eine Woche kann ich ohne PKW überbrücken.
Nun kam heute die Auftragsbestätigung. In dieser ist als unverbindlicher Liefertermin der 17.09.2012 genannt.
Was kann ich tun?
Ich kann unmöglich 5 Wochen ohne Auto überbrücken.
In den Verkaufsbedingen (Anlage der Bestellung) steht in I.1 Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 3 Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Verkaufsgegenstandes innerhalb der jeweiligen Fristen schiftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
Heißt das, dass ich innerhalb von 3 Wochen von der Bestellung zurücktreten kann?
Unter IV. Lieferung und Lieferverzug heißt es unter 2. "Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug."
6 Wochen ab Datum des Liefertermins aus der Bestellung oder des Termins aus der Auftragsbestätigung????
Welche Rechte hab ich?
Kann ich einen Leihwagen verlangen????
Ich bin echt sauer.
Beste Antwort im Thema
Moin!
Zitat:
ich hab am 01.07. einen VW Golf IV 1,4 Tsi bestellt.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Golf VI (=6) handelt und nicht um einen (gebrauchten) Golf IV (=4)
Zitat:
Als unverbindliches Lieferdatum wurde in der Bestellung der 20.08. 2012 aufgeführt.
Der Verkäufer kann da wenig dran ändern, da der Liefertermin halt vom Werk festgelegt wird, deshalb heißt es ja auch "unverbindlicher Liefertermin". Und unverbindlich heißt eben, dass Du ihn nicht drauf festnageln kannst.
Zitat:
Der Verkäufer wusste auch, dass ich mein Fahrzeug zum 15.08. verkauft habe. Eine Woche kann ich ohne PKW überbrücken.
Jetzt aber mal ehrlich: das Auto ist zum 15.08. verkauft und Du bestellst am 01.07. erst den Ersatz? Das ist dann aber auch schon schwer blauäugig, um nicht zu sagen fahrlässig, das zeitlich so dermaßen auf Kante zu nähen. Selbst die jetzt genannte Lieferzeit von 2,5 Monaten zum 17.09. kann man ja schon als schnell bezeichnen, da gibt es durchaus auch ganz andere Lieferfristen im Bereich der doppelten Zeit oder mehr. Von daher wirst Du Dir da auch immer ein gewisses Eigenverschulden anrechnen müssen, weil Du a) Dein Auto schon verkaufst, ohne Ersatz zu haben, und Dich dann b) einfach zu spät um Ersatz kümmerst.
VG
Stefan
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36 Antworten
Hallo,
da hat der Verkäufer dich ja schön über den Tisch gezogen - mit Sicherheit hat der schon zum Zeitpunkt der Bestellung gesehen, dass es mit dem Liefertermin im August nicht hinhaut - wäre ja auch extrem schnell. Er stand dann wohl vor der Entscheidung - entweder ein verärgerter Kunde oder gar kein Kunde . Es gibt leider solche Verkäufer...
Mit deinen Rechten sieht's eher düster aus. Vom Kaufvertrag zurücktreten kannst du wohl nicht mehr. Und in Verzug setzen kannst du den Händler frühestens 6 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin (ich würde das so interpretieren, dass der Termin auf der Bestellung relevant ist). Allerdings ist dann wohl das einzige, was du erreichen kannst, eine Annulierung der Bestellung - und dann bist du wieder auf Los und ohne Auto .
An deiner Stelle würde ich mit der Auftragsbestätigung zum Verkäufer gehen und eine Kulanzregelung für einen Leihwagen vorschlagen (falls es mit dem ursprünglichen Termin nicht klappt). Dann kannst du nur hoffen, dass der Verkäufer nach deiner Unterschrift unter dem Kaufvertrag nicht jegliches Interesse an dir verloren hat...
Gruß
Golf-TSI
Moin!
Zitat:
ich hab am 01.07. einen VW Golf IV 1,4 Tsi bestellt.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Golf VI (=6) handelt und nicht um einen (gebrauchten) Golf IV (=4)
Zitat:
Als unverbindliches Lieferdatum wurde in der Bestellung der 20.08. 2012 aufgeführt.
Der Verkäufer kann da wenig dran ändern, da der Liefertermin halt vom Werk festgelegt wird, deshalb heißt es ja auch "unverbindlicher Liefertermin". Und unverbindlich heißt eben, dass Du ihn nicht drauf festnageln kannst.
Zitat:
Der Verkäufer wusste auch, dass ich mein Fahrzeug zum 15.08. verkauft habe. Eine Woche kann ich ohne PKW überbrücken.
Jetzt aber mal ehrlich: das Auto ist zum 15.08. verkauft und Du bestellst am 01.07. erst den Ersatz? Das ist dann aber auch schon schwer blauäugig, um nicht zu sagen fahrlässig, das zeitlich so dermaßen auf Kante zu nähen. Selbst die jetzt genannte Lieferzeit von 2,5 Monaten zum 17.09. kann man ja schon als schnell bezeichnen, da gibt es durchaus auch ganz andere Lieferfristen im Bereich der doppelten Zeit oder mehr. Von daher wirst Du Dir da auch immer ein gewisses Eigenverschulden anrechnen müssen, weil Du a) Dein Auto schon verkaufst, ohne Ersatz zu haben, und Dich dann b) einfach zu spät um Ersatz kümmerst.
VG
Stefan
Ich stand vor der Frage gebrauchter Golf - natürlich VI- oder Neuwagen, beides bei dem selben VW-Händler.
Der gebrauchte entsprach nicht ganz meinen Wünschen, daher hat der Verkäufer mir einen neuen angeboten.
Und mir als Lieferdatum den 20.08. genannt.
Da ich 5 Tage ohne Auto überbrücken kann, habe ich mich für den neuen entschieden.
Der gebrauchte ist jetzt auch verkauft.
Im www finde ich eine vorrätige Fahrzeuge bei VW-Händlern in ca. 200km Entfernung, die meinen Wünschen entsprechen.
Kann ich von der Bestellung zurücktreten???
Zitat:
Und mir als Lieferdatum den 20.08. genannt.
Er hat aber sicher dazu gesagt das es sich um einen unverbindlichen Liefertermin handelt?
Wenn Du ihn finanziert hast, kannst Du innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.
Nur weil der alte Hocker verkauft ist , jetzt zurück treten, bestimmt nicht , leihe Dir bei einem billigen Vermieter ein Auto der kleinsten Klasse , kann doch nicht die Welt kosten und die zugesagten Liefertermine sind unverbindlich, also keine Chance. Ich habe immer Neuwagen gekauft und mein altes Auto immer erst dann verkauft, wenn der Händler Lieferbereitschaft signalisiert hat, das heißt die Karre innerhalb einer Woche da ist , so bleiben mir ca. 2 Wo. für den Verkauf und das reicht mir. Im übrigen gilt ein Liefertermin für mich erst , wenn ich die Auftagsbestätigung in der Hand halte , in der Regel kommt der Wagen früher
Weicht die Auftragsbestätigung inhaltlich von der Verbindlichen Bestellung ab ( hier: Liefertermin), gilt dies als Ablehnung der Bestellung und ist als neues Angebot des Händlers zu werten (§150 BGB)
D.h. Besteller ist nicht mehr an seine Bestellung gebunden, er ist frei, das neue Angebot anzunehmen oder abzulehnen und sich woanders nach einem Auto umzusehen. Wird Angebot abgelehnt, empfiehlt es sich, dies dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Weicht die Auftragsbestätigung inhaltlich von der Verbindlichen Bestellung ab ( hier: Liefertermin), gilt dies als Ablehnung der Bestellung und ist als neues Angebot des Händlers zu werten (§150 BGB) [.....]
In der Bestellung ist aber der Liefertermin als "unverbindlich" angegeben. Und nun....?
Selbst bei zugesagten Ausstattungsmerkmalen und sogar beim Preis gibt es in der Bestellung kleingedruckte Fußnoten die man sich besser vorher mal durchlesen sollte bevor man hier Hoffnung schürt.
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Weicht die Auftragsbestätigung inhaltlich von der Verbindlichen Bestellung ab ( hier: Liefertermin), gilt dies als Ablehnung der Bestellung und ist als neues Angebot des Händlers zu werten (§150 BGB) [.....]
In der Bestellung ist aber der Liefertermin als "unverbindlich" angegeben. Und nun....?
Selbst bei zugesagten Ausstattungsmerkmalen und sogar beim Preis gibt es in der Bestellung kleingedruckte Fußnoten die man sich besser vorher mal durchlesen sollte bevor man hier Hoffnung schürt.
Auch in der Verbindlichen Bestellung war der Liefertermin unverbindlich angegeben.
Offensichtlich ist Dir nicht bewusst, was die Bedeutung von "Unverbindlicher Liefertermin" ist.
Also:
Wenn ein unverbindlicher Termin vereinbart wurde, hat der Händler immer noch vertragsgemäß geliefert, wenn er bis zu sechs Wochen nach diesem Termin liefert.
Nach sechs Wochen muss der Käufer eine Nachfrist setzen. Läuft diese ergebnislos ab, dann kommt der Verkäufer in Verzug.
Wurde jedoch ein verbindlicher Termin vereinbart, kommt der Verkäufer schon mit Ablauf dieses Termines in Verzug.
Die oft gehörte Auffassung, bei einem unverbindlichem Termin könne der Verkäufer den Termin einseitig ändern, ist grundfalsch.
O.
Du brauchst jetzt hier nicht den Oberlehrer raus hängen lassen, mir ist der Begriff "unverbindlicher Liefertermin" schon klar!
In der Bestellung wird NIE ein verbindlicher Liefertermin angegeben und das hast du mit deinen Beitrag und den Hinweis auf §150 BGB suggeriert.
In der VERBINDLICHEN Bestellung war der Liefertermin als unverbindlicher Liefertermin mit 20.08. angegeben.
Rechnen die 6 Wochen-Frist ab dem Datum des Termins in der Bestellung oder Auftragsbestätigung?
Ich finanziere nicht, zahle bar.
Am liebsten würde ich zurücktreten, weil ich mich sooo geärgert habe.
Die Auftragsbestätigung ist hier das Einzige was zählt. Denn erst damit wird der Kaufvertrag bestätigt.
In der Regel geht es zwei Wochen schneller...
Meine Bestellung vom R war z.B. auf 07/2012 datiert. In der Auftragsbestätigung stand dann 05/2012. Draus geworden ist der 10.05.2012 (Abholung in WOB), hätte ich ihn liefern lassen wäre er sogar noch Ende April beim Händler gewesen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Du brauchst jetzt hier nicht den Oberlehrer raus hängen lassen, mir ist der Begriff "unverbindlicher Liefertermin" schon klar!
In der Bestellung wird NIE ein verbindlicher Liefertermin angegeben und das hast du mit deinen Beitrag und den Hinweis auf §150 BGB suggeriert.
Dann erkläre mir das mal, insbesondere inwieweit der Hinweis auf § 150 einen verbindlichen Liefertermin suggeriert.
Verbindliche Auftragsbestätigung beinhaltet nicht verbindlichen Liefertermin. Das sind zwei Paar Stiefel.
O.
Zitat:
Original geschrieben von djmk7000
Die Auftragsbestätigung ist hier das Einzige was zählt. Denn erst damit wird der Kaufvertrag bestätigt.
In der Regel geht es zwei Wochen schneller...
Nö.
Mit der Auftragsbestätigung wird die verbindliche Bestellung bestätigt. Damit kommt es zu einem Kaufvertrag.
Wenn ein weißes Fahrzeug bestellt wurde, wird ja nicht die Bestellung eines schwarrzen Fahrzeuges verbindlich, wenn die Autofarbe in der Auftragsbestätigung abgeändert wurde.
O.